Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 13 (1.4.1910)
- Date
- 1910-04-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 13 und durch die Hebung des Ansehens Palästinas und seiner Judenschaft auf die Hebung des Ansehens der hiesigen Juden rückzuwirken, handeln die Kultusgemeinden bei Förderung unseres Palästinawerkes auch im eigenen finanziellen Interesse, da sie so ihr Wohlfahrtsbudget allmählich entlasten. Hat dies doch schon am VI. Kongreß Zangwill in seinem Referat über „Wohltätigkeit und Zionismus“ so glänzend für englische Verhältnisse ausgeführt. Hier wird es genügen, wenn ich auf die Auslagen hinweise, welche derzeit auf der Kultusgemeinde, der Wiener „Allianz“ und anderen Wohltätigkeitsvereinen für durchwandernde Emigranten lasten. Kurzum, ich rufe den Pseudotaktikern zu, daß der Zionist nicht vor jeder Einwendung hämischer Gegner zusammenknicken darf, sondern daß er vielmehr die Tatsache von der Harmonie der zionistischen mit den Gemeindeinteressen zur allgemeinen Ueberzeugung machen muß. Geht man aber davon aus, daß die 180.000 Juden Wiens ein Gemeindebudget von mehr als 3 Millionen Kronen haben, dann läßt sich für die 1,200.000 Juden Oesterreichs auf ein Gesamtbudget von etwa 20 Millionen schließen. Und beträgt die Prämie, welche die Gemeinden durch Förderung des Palästinawerkes für ihre eigene künftige Wohlfahrt entrichten sollen, auch nur 1 Perzent, so ergibt sich schon der stattliche Jahresbetrag von K 200.000, also mehr, als wir Zionisten Oesterreichs selbst 1909 aus eigener Kraft aufbringen konnten. Darum allein schon sind die Kultusgemeinden auch des Schweißes der zielstrebigsten Palästinenser wert (Fortsetzung dieses Referates in nächster Nummer.) Hierauf verliest Gg. Gustav F i n z i, (Troppau) das Referat des Gg. Dr. Robert Lichtwitz, Kultusvorsteheis in Troppau, zu demselben Gegenstand. Das Referat, welches sich durch besondere Sachlichkeit auszeichnet, werden wir in der nächsten Nummer veröffentlichen. “ Der dritte Referent Gg. Dr. Jakob Kohn,Wien erstattet hierauf das Korreferat das wir auszugsweise wiedergeben: Korreferent Dr. Jakob Kohn, (Wien): Der Kongreß hat uns bisher blos zwei Leitsätze für unser Verhältnis zur Kultusgemeinde gegeben: Zuerst den Grundsatz: Religion — Privatsache; dann die Aufforderung: Eroberung der Kultusgemeinden! Die Geltung beider Leitsätze nebeneinander ist unmöglich, da der eine den andern ausschließt. Denn wenn Religion Privatsache sowohl jedes Zionisten, als auch der zion. Organisationen ist, dann muß das Gleiche gegenüber der Organisation der Religion gelten, nämlich gegenüber der Kultusgemeinde. Wenn also nicht angenommen werden soll, daß gemäß dem allgemeinen Grundsätze, daß das spätere Gesetz das frühere aufhebt, schon aus diesem Grunde der erste Leitsatz obsolet geworden ist, so bleibt nur die Auslegung übrig, daß mit dem Worte „Religion Privatsache“ gesagt sein sollte „Religiosität“ Privatsache, wogegen die Religion eine für den Zionismus nicht zu umgehende Bedeutung hat. Daß letzteres die richtige Auffassung ist, das zeigt der Umstand, daß der Referent Gg. Dr. Zweig, wenn auch zögernd, sich an die Frage vom Verhältnisse der Religion zur Nationalität gemacht und als Exempel die Polen und ihre Stellung zur katholischen Kirche herangezogen hat Allein die Urform braucht keine Erläuterung durch Nachbildungen. Und die Urform der nationalen Religion ist die jüdische Religion. Darin ist unser Verhältnis zur Kultusgemeinde gegeben und nicht in dem Wunsche, daß wir uns derselben als eines Machtfaktors zur Durchsetzung unseres Programmes bedienen sollen, wie These I. des Referenten Dr. Zweig sagt. Ist uns die Kultusgemeinde als organisierte Religion Privatsache, dann können wir zu derselben gar kein Verhältnis gewinnen, dann können wir auch zur Kultusgemeinde nicht in das Verhältnis des Kampfes um dieselbe treten. Kampf ist Umklammerung in Liebe oder Haß. Wenn Religion Privatsache, dann als Konsequenz Trennung der Kirche vom Staate, oder ins jüdische übersetzt, Auflösung der zwangsgenossenschaftlichen Organisation der Kultusgemeinde, ein Programm, in welchem sich der Radikale mit dem Orthodoxen begegnet. Ist jedoch nur Religiosität Privatsache, dann sind wir auf dem Wege zur Erkenntnis, daß Religion und Nationalität im Judentum auch derzeit unlösbar verquickt sind, wie seit jeher bei den orientalischen Religionen. Dann müssen wir die Kultusgemeinden gewinnen, um zu verhindern, daß durch Unterdrückung des nationalen Geistes in Kultus und Unterricht deren Pflege unfruchtbar, ja mit der Zeit sogar unmöglich wird, dann haben wir Zionisten ein Verhältnis zur Kultusgemeinde im Ra hm e n ihrer Aufgaben, welche im Endziele den unseren gleich sind, nämlich die Erhaltung und Förderung des jüdischen Volkes in seiner Eigenart. Wenn die These II. des Dr. Zweig die Hebung der geistigen, wirtschaftlichen und körperlichen Kräfte der Juden den Kultusgemeinden vindiciert, so geht sie nicht bloß über den gesetzlichen und sachlichen Rahmen der derzeitigen Kultusgemeinde hinaus, sondern sie verwechselt das Wesen der Volksgemeinde mit dem der politischen Gemeinde. Die Kultusgemeinde kann und soll Volksgemeinde werden durch Pflege der jüdischen Geisteskultur, sie kann und darf jedoch nicht politische Gemeinde werden, vor allem nicht, weil diese Entwicklung ganz unhistorisch ist, — und überdies, weil eine solche „Ausgestaltung“ durch Entfesselung aller wirtschaftlichen Gegensätze die nationale und Kulturgemeinschaft schwächen, wenn nicht gar auflösen müßte. .— Die Kultusgemeinde kann auch nie die Vertretung der Judenschaft nach außen, das heißt in politischer Beziehung werden,wie dies verlangt die These III. Drs.(Zweig. Denn die politische Organisation der Juden in Oesterreich kann nur im Rahmen einer nationalen politischen Partei erfolgen, wie dies ja bereits ln Galizien im Rahmen der Zionistenpartei geschehen ist und in Westösterreich vom jüdischen Nationälverein angestrebt wird. Die Vollmacht zur politischen Vertretung der Juden in Oesterreich besitzt derzeit unbestritten und ausschließlich der jüdische Klub. Wir Zionisten jedoch können gewiß nicht das selbstmörderische Bestreben haben, diesem Vertreter des jüdischen Volkes die Vollmacht zu entziehen, um sie den derzeitigen Kultusgemeinden, einzeln oder in einer Reichsorganisation, zuzuweisen. Trotzdem hat die Kultusgemeinde die Vertretung ihrer Mitglieder auch nach außen zu führen, allein eben im Rahmen ihrer Aufgaben, wie ja schließlich jede Vereirisleitung die Vereinsmifglieder im Rahmen der Vereinsagenden nach außen vertritt. Also keine imperialistische, keine Expansionspolitik für die Kultusgemeinde, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete, sondern Beschränkung aüf ihre eigentlichen Aufgaben; nämlich auf die Befriedigung der religiösen und nationalen Bedürfnisse ihrer Mitglieder, damit das jüdische Volk in seiner Eigenart erhalten und gefördert werde. Die Debatte über diesen Gegenstand gestaltete sich überaus lebhaft. Wir werden darüber in der nächsten Nummer berichten. Es sprachen: Prof. Wertheimer (Prag), Prof. Dr. Berkowitz (Igläu); ■ Rabbiner " Dr. Friedmann (Troppau), Bürgermeister und Kultusvorsteher Dr. Gustav Zweig (Proßhitz), Grünspan, Dr. Isidor Margulies, Ernst Bechert, Max Markus, Samuel Strauß, Gewitsch'ü. a. Man einigte sich auf folgende Thesen, welche vom Parteitage angenommen werden: . I. Wir erstreben die Gewinnung der Kultusgemeinden, um auch unser nationales, auf die Erhaltung und Förderung des jüdischen Volkes in seiner Eigenart gerichtetes Programm zu verwirklichen. II. Die israelitischen Kultusgemeinden sind zu jüdischen Volksjjemeinden auszugestalten und haben sohin alle zur jüdisch-kulturellen, wirtschaftlichen und körperlichen Hebung der Juden dienlichen Einrichtungen, soweit hiefür besondere Vorsorge nottut, zu ‘organisieren. III. Treu den altüberlieferten demokratischen Grundsätzen des Judentums fordern wir das all- ' gemeine, gleiche Wahlrecht mit Minderheitsvertretung. IV. Wir streben die Zusammenfassung der Kultusgemeinden zu einer öffentlich-rechtlichen Reichsorganisation an, wie sie der Judentag vom 5. Mai 1909 beschlossen hat, beharren jedoch auf der Forderung, daß an Stelle der dort vorgeschlagenen indirekten Wahl durch die Kultusvorstände das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht durch die Mitglieder der Kultusgemeinden trete. V. Es ist Pflicht der Zionisten und ihrer Organisationen, allerorten die Kultusvorstehungen mit den zionistischen Bestrebungen vertraut zu machen sowie zu allen Gemeindefragen Stellung zu nehmen. Dem Zentralkomitee und den Distriktskomitees obliegt die planmäßige Leitung und Ueberwachung dieser Agitation und die Evidenzhaltung ihrer Erfolge. Unsere nächste Agitationsaufgabe ist die Einleitung einer allgemeinen Wahlrechtsbewegung. Die Taktik bleibt den Lokalorganisationen überlassen, doch dürfen Wahlkompromisse nur mit Genehmigung des Distriktskomitees abgeschlossen werden. Hierauf folgen die Referate über P a 1 ä s t i n a— Adolf Böhm und Na t i o n al fb n d s—W. Beigel. Nach einer Debatte werden die Thesen des Gg. Böhm einstimmig angenommen: I. Der westösterreichische Zionistentag spricht dem Leiter des Palästinaressorts Prof. O. Warburg sein unerschütterliches Vertrauen aus, sieht die von ihm vertretenen Prinzipien als die richtigsten an und verlangt, daß die von ihm nach diesen Grundsätzen geführte Palästinaarbeit die nachdrücklichste und vorbehaltlose Unterstützung aller Parteiorgane finde. II. Der westösterreichische Zionistentag spricht insbesondere seine Genugtuung darüber aus, daß mit der Siedlungsgenossenschaft, welche von der österreichischen Organisation schon seit Jahren propagiert wurde, eine vielversprechende, sozialfortschrittliche Kolonisationsmethode in Angriff genommen wurde. Zum Schlüsse wird folgender Antrag Böhm angenommen. „Der westösterreichische Zionistentag beauftragt das ZK. im Verein mit dem „Jüdischen Klub“ Schritte zu unternehmen, damit bei der am 31. Dezember d.J. stattfindenden österreichischen Volkszählung die Rubrik „Umgangssprache“ durch die Rubrik „Nationalität“ ergänzt werde.“ Damit sind die Verhandlungen zu Ende. Gg. Strauß dankte dem Präsidium für die objektive Leitung der Verhandlungen. Der Vorsitzende Gg. Bechert faßt das Ergebnis der Verhandlungen zusammen und dankt den Delegierten für ihren Arbeitseifer. Unter Absingen der „Hatikwah“ und Hedadrufen gehen die Delegierten auseinander. Druckfehlerberichtigung. In der Eröffnungsrede des Präsidenten Dr. I.'Margulies soll es richtig heißen: „... welche von der unorganisierten Arbeit ..." Ferner: Die Zahl der Delegierten betrug 83. Von der Woche. Die Bibel im „Chantecler“. Unsere Volksverderber haben der vielbesprochenen Dichtung Rostands nur ein erbärmliches „Kikerikoi“ zu entnehmen verstanden, obwohl dieses poesievolle Werk auch uns viel mehr zu sagen hat. Es ist! bei einem modernen französischen Dichter sehr beachtenswert, daß er unserer Bibel inhaltsreiche Bilder entnimmt. So erzählt der Hahn von seinem Einflüsse auf Licht und Finsternis: „J’ai tellement la foi que mon cocorico Fera crouler la Nuit comme une Jericho.“ Hierauf antwortet ihm die sarkastische Spottdrossel: „Oui, mon vieux Josue! Tu sens venir l’aurore, e puis tu coqueriques.“ Außerdem findet sich ein bemerkenswerter Ausspruch über die nationalen Streitigkeiten in dieser'Dichtung, die trotz der 600.000 Francs kostenden Ausstattung ein sehr ernstes Werk bildet, in dem der französische Genius in der Form des gallischen Hahnes zum Ausdrucke kommt: „Comme il sait indiquer que les haines des races Ne sont jamais au fond que des haines de places.“ Salomon Tuttmann — unschuldig? Vorige Woche hat die „Arbeiter-Zeitung“ einen bekannten Wiener Polizeibeamten unter Verleihung des Titels eines „jüdischen Zauberers“ beschuldigt, mit Hilfe eines Lockspitzels dem Oberleutnant Hofrichter schriftliche Geständnisse abgerungen zu haben. Inzwischen erfuhr die Welt von der Verhaftung und Verurteilung des Profoßen Salomon Tuttmann im Zusammenhänge mit dieser Angelegenheit, wodurch der Angriff auf den erwähnten Polizeibeamten entkräftet erscheint. Die „Arbeiter-Zeitung“ gibt jedoch nicht nach, sondern nimmt für Tuttmann in ihrer Osternummer energisch Partei, was wir umso mehr anerkennen müssen, als dieser mit Rücksicht auf seine Stellung der Partei und Gesinnu <g der „Arbeiter-Zeitung“ zweifellos fernsteht. Wir müssen der „Arbeiter-Zeitung“ die volle Verantwortung für ihre Bemerkung zu der Nachricht von der Verurteilung Tuttmanns überlassen, wenn sie schreibt: „Ueber dieses merkwürdige Urteil, von dem nicht ein Wort wahr ist, wird man im Zusammenhang mit der Affäre Hofrichter noch reden.“ Es kann uns Nationaljuden nicht gleichgiltig sein, wenn ein Militärbeamter jüdischen Namens eines schweren Vergehens gegen seine