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Jüdische Zeitung · 1910-03-04 · 9 (4.3.1910) · p. Seite 6

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
9 (4.3.1910)
Date
1910-03-04
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Aber nicht alle Hausierer sollen nach der Regierungsvorlage 33 Jahre alt sein müssen. Es finden sich nämlich in dieser Vorlage ein verdächtiger Paragraph, der § 16, nach welchem einer besonderen Gruppe von Hausierern besondere Begünstigungen bewilligt werden können. Sie dürfen schon mit 24 Jahren Hausierer werden. Sie haben auch andere Begünstigungen. Es heißt darin, dort, wo eine ungeheure Erwerbsarmut herrscht, kann dies der Fall sein. Wo herrscht nun Erwerbsarmut nach Ansicht des Politikers, der diese Vorlage gemacht hat? ln Böhmen zum Beispiel, aber in der Bukowina gar nicht. Es werden in der Vorlage eine ganze Reihe von böhmischen Städten genannt, in denen die Erwerbsarmut herrscht. Ebenso soll sie in einigen Städten Mährens herrschen, in Kronländern also, wo die Industrie stark ist. Das arme Land Bukowina kommt aber überhaupt nicht vor. Aus Galizien sind nur vier kleine Städte genannt, in denen die Erwerbsarmut herrscht: Andrychöw, Dembowice, SWiatniki und Sulkowice. Nur in diesen Städten herrscht sie! fm Osten, in Brody, in Tamopol, in Kolomea, in Boryslaw, bemerkt sie der Gesetzgeber nicht. Wir sehen also den Gedanken, der diese Vorlage durchzieht. Warum es nicht offen heraussagen: dort, Wo Juden sind, gibt es keine Begünstigung. Die Juden haben Steuern zu zahlen, die Rekruten zu stellen, aber sonst den Mund zu halten. Es wäre' also besser, den Mut zu haben — ich sage es ganz offen, in diesem Falle würden wir Ihnen Anerkennung zollen — und zu sagen: das ist ein antijüdisches Gesetz, wenn man solche Horrenda, wo Sie sich vor der ganzen Oeffentlichkeit blamieren, in das Gesetz aufnimmt. (Abg. Pacher: Sie kennen die Verhältnisse im Erzgebirge nicht! Es werden die Erzeugnisse der Hausindustrie vertrieben, die sonst nirgends erzeugt werden! Kein Geschäftsmann erleidet einen Schaden!) Sehen Sie sich einmal Ostgalizien und die Bukowina an. (Abg. Pacher: Sagen Sie das den galizischen Vertretern!) Ich bin ja selbst galizischer Vertreter. Meine Herren! Ich bin mit meinen Ausführungen zu Ende und sage: Da die Volksnotwendigkeiten in diesem Hause durchaus nicht berücksichtigt wurden, da in anderer Hinsicht wir - als Juden weder in unseren kulturellen noch in unseren nationalen Interessen in irgendwelcher Sache Verständnis finden, können wir zu dieser Regierung kein Vertrauen haben. Wir werden gegen das Budget stimmen. (Lebhafter Beifall.) Die Wiener Zionisten und Oppenheimers Artikel in der „Welt“. Allgemeines Befremden hat der Artikel Dr. Franz Oppenheimers hervorgerufen, der als Lei tartikel in unserem Zentralorgan „Die Welt“ (Nr. 7 vom 18. Februar 1910) veröffentlicht wurde. Gesinnungsgenosse Dr. O p p e n h e i m e r fühl t im wesentlichen folgendes aus: Er wolle den Unterschied zwischen Ost und West klar präzisieren. Die Ostjuden hätten ein „Volksbewußtsein“, der Westjude aber nur ein „Stammesbewußtsein“. Das Volksbewußtsein differenziere sich in ein Nationalitätsbewußtsein und in ein Kulturbewußtsein. Der Oestier sei Nationaljude und Kulturjude, der Westler dagegen Kulturdeutscher, Kulturengländer, Kulturamerikaner usw. und man könne bei ihm auch nur von deutschem, englischem usw. Nationalbewußtsein reden. Nationaljuden gebe es im Westen nicht. Auch die westlichen Zionisten hätten das Volksbewußtsein des Volkes, in das sie hineingeboren seien und es sei ein Unrecht, ihnen zuzumuten, sich nur als Juden zu betrachten. Dennoch seien sie Zionisten. Denn sie hätten, mit ihrem Volksbewußtsein durchaus verträglich, das jüdische Stammesbewußtsein. Wenn diese Auffassung endlich akzeptiert werde, könne man mit weit größerem Erfolge als bisher unter den noch außenstehenden Stammesgenossen des Westens agitieren. Denn dann dürfe man ihnen sagen: „Ihr könnt treue Söhne Eures deutschen, französischen, englischen Volkes bleiben, wenn Ihr nur daneben am zionistischen Werke mitarbeitet“ So weit Dr. Franz Oppenheimer. An seinen Artikel wird sich wohl in der „Welt“ selbst eine rege Diskussion knüpfen und wir werden auch noch in diesen Blättern auf ihn zurückkommen. Vorläufig sei berichtet, daß die Wiener zionistischen Organisationen in einer vom zionistischen Zentralverein einberufenen Besprechung zu den Tendenzen des zitierten Leitartikels klare Stellung genommen haben. Der Obmann des z. Z.-V. Gg. Dr. Jakob Koh n eröffnete die Diskussion mit einem kurzen, sachji chen Referate. Nach einstündiger Diskussion wurde JÜDISCHE ZEITUNG. die nachstehende Resolution einstimmig zum Beschlüsse erhoben: ' „Die am 27. Februar in einer Versammlung des Zionistischen Zentralvereines erschienenen Vorstandsmitglieder der gefertigten Wiener zionistischen Vereine erklären zum Artikel Dr. Oppenheimers, „Stammesbewußtsein und Volksbewußtsein“ in Nr. 7 der „Welt“: Nach unserer Ueberzeugung gibt es keinen Zionismus ohne jüdischen Nationalismus. Denn „der Zionismus ist die Rückkehr zum Judentum vor der Rückkehr ins Judenland“. Wir sprechen daher unser Bedauern aus, daß; die „Welt“ als zionistisches Zentralorgan diesen StandpunktdesoffiziellenKongreßzionismus dem besagten Leitartikel nicht sofort entgegengehalten hat.“ Zionistischer ZentralvereinlWien, Jüd. Nationalverein für Oesterreich, Jüd.-akad.Verbindung„Unitas“, Klub zionistischer Arbeiter, Jüd.-akad. Verbindung „Makkabaea“, Vereinigüngzion. Hochschüler „Judaea“, Zion. M. V. „Hyrkania“, Vereinigung jüd. Hochschüler aus südslav. Ländern „Bar Giora“, Hebräischer Konversationsklub „Ivriah“, „Jordania“ Vereinigung jüd. Hochschüier aus der Bukowina, „Bar- Kochba“, Wien, Jüd. akad. Verb. „Ivriah“, Jüd.-akad. Verb. „Kadimah“, Sektion „Jung Juda“, akad. Verein „Theodor Herzl“, Verein der jüdischen Handelsu. Privatangestellten, „Keren Kajemeth Lejisroel“. Die jüdischen Mandate in Bosnien. Von Gustav Seidemann. (Prijedor). Als im Frühjahre des vergangenen Jahres in Sarajevo die Verfassungsenquete nach Sarajevo einberufen wurde, als die ersten Fragen bezüglich der Aufteilung der Mandate auftauchten, wurde von jüdischer Seite mit einer gewissen Besorgnis die Wahrscheinlichkeit besprochen, daß die Juden im künftigen bosnischen Landtage keine Vertretung finden werden. Es wurde protestiert, vorgestellt, petioniert, beinahe geweint, verhandelt, viel gesprochen und geschrieben, um das Unrecht zu verhüten, das dem Juden zuzufügen man im Begriffe war. Daß die Juden nicht nur in Bosnien, sondern auch in der Monarchie sich in dieser spezifisch jüdischen Sache gewissermassen einmütig zusammenfanden, ist an und für sich ein moralischer Erfolg gewesen. Ich habe damals in der „Zidovska Smotra“ Nr. 6 vom 31. März 1909 meine Ansicht ausgesprochen, da ich die Auffassung hatte, daß in den verschiedenen Aktionen übers Ziel geschossen, auf Kosten der eigenen Würde zuviel gebeten wurde. Ich schrieb: „So lange die Regierung beabsichtigt, drei konfessionelle Kurien auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes zu schaffen, das heißt, daß je 25.000 Bekenner einer- Religion ein Mandat bekommen, haben die Juden kein Recht ein Mandat für sich zu beanspruchen, da es in Bosnien keine 25.000 Juden gibt, ln diesem Falle müßten wir uns mit der Virilstimme begnügen, die ja von Anfang auch für die Juden in Aussicht genommen war. Wir müssen leider immer froh sein, wenn man uns unser Recht gibt. Ausnahmen zu unseren Gunsten zu verlangen, fällt uns gar nicht ein, darf uns gar nicht einfallen. Im Moment aber, wo die Regierung die Basis des allgemeinen gleichen Wahlrechtes verläßt, spezielle Kurien: Intelligenz, Städte, Landgemeinden schafft, ändert sich für uns die Situation. Wenn zum Beispiel auf die Städtekurie schon auf 10.000 oder 11.000 Seelen ein Mandat kommt, müssen wir Juden ein Mandat bekommen, da wir der gesetzlichen Anforderung entsprechen, .denn die 12.000 bosnischen Juden wohnen nur in den Städten. Ich bin davon überzeugt, daß die Regierung den Juden das Mandat geben wird, da sie ja doch nicht den Juden gegenüber eine Ausnahme machen kann und wird.“ Ich verwahrte mich dagegen, daß die Regierung die Verteilung der Mandate als Mittel zur Belohnung oder Bestrafung von regierungsfreundlichen oder -feindlichen Parteien betrachten werde, von der Ansicht ausgehend, daß, wenn eine Verfassung gegeben wird, die die gleichen Rechte aller Bürger vor dem Gesetze feierlich festlegt, man nicht gleich diese Rechte verletzen kann. Sonntag den 20. Feber 1910 wurde nun im ganzen Lande feierlich die Verfassung verkündet. Es freut mich aufrichtig, daß meine Voraussetzung sich bezüglich der jüdischen Mandate erfüllt hat. Nr. 9 Die Juden werden im künftigen bosnischen Landtage durch zwei Männer vertreten sein, welche diese Würde als Juden und nur als Juden bekommen. Ich .habe heute nicht .die Absicht über die Verfassung als solche, über die näheren Bestimmungen der Verfassungsgesetze zu sprechen und will nur bei der Tatsache verweilen, daß die Juden, das erste Mal das Recht haben, Juden in eine gesetzgebende Körperschaft zu wählen. Die bosnischen Juden haben nun eine verantwortungsvolle Aufgabe vor sich. Sie haben die Pflicht, ihr Recht in würdigster Weise auszuüben. Das Verfassungsstatut stellt fest, daß der spaniolische Ober-Rabbiner kraft seiner Würde Mitglid des bosnischen Landtages ist. Wenn mm auch dieses eine jüdische Mandat einem Virilisten gehört, so ist es doch von größerer Tragweite und Wichtigkeit, wie die Mandate der andern Virilisten. Denn die andern Herren verdanken ihre Würde ihrer Stellung allein, eine Stellung, die sie als von einer größeren oder kleineren Wählerklasse unabhängig inne haben. Der spaniolische Ober-Rabbiner aber wird im Gegensätze zu den andern geistlichen Würdenträgern seine Mitgliedschaft im Landtage einer Wahl zu verdanken haben, denn der Ober- Rabbiner wird von der spaniolischen Gemeinde gewählt, so daß die Spaniolen es schon in der Hand haben, durch Wahl den Mann in den Landtag zu bringen, der ihr Vertrauen genießt, den sie für würdig halten sie zu vertreten. Da die spaniolische Gemeinde in Sarajevo die größte Gemeinde im Lande ist, würde ihr Ober-Rabbiner als Mitglied des Landtages gewissermaßen nicht allein ihr geistlicher sondern auch ihr weltlicher Vertreter sein, so daß die Spaniolen schon ihren Vertreter haben. Es fällt mir, der ich auf dem Boden des nationalen Judentumes stehe, natürlich gar nicht ein, einen Gegensatz zwischen sefardischen und askenasischen Juden zu konstruieren. Ich bin aber der Ansicht, daß es ein Zeichen vollster Harmonie wäre, wenn — da den Juden zwei Mandate zur Verfügung stehen — eines einem sefardischen, das andere einem askenasischen Juden zufallen würde. Eine Voraussetzung wäre für die nächste Zeit zu schaffen: die völlige Harmonie zwischen Sefardim und Askenasim herzustellen. Da sie. im Verfassungsgesetze nur als Juden auftreten, müssen sie vor Beginn jeder polischen Tätigkeit sich als Juden zusämmenfiriden und organisieren. Es fehlt ohnedies in Bosnien der Zusammenschluß, die politische Einigung der Juden, die einzige Vorbedingung für die Möglichkeit einer gedeihlichen Tätigkeit. Wie in Bosnien die Mohamedaner, die Serben und Kroaten sich politisch rallieren, müssen es auch die Juden tun. Von Sarajevo aus muß die Gründung des allgemeinen jüdischen Vereines erfolgen. Es muß eine Repräsentanz der bosnischen Landesjudenschaft geschaffen werden. Diese Repräsentanz hätte nicht nur in politisch, sondern auch in kultur- und wirtschaftlich-jüdischen Fragen entscheidend Stellung zu nehmen. Sie müßte eine Vertrauenskörperschaft aller bosnischen Juden sein, müßte aus Vertrauensmännern aller Vereine und Gruppen bestehen und hätte auch den Kandidaten für den Landtag zu nominieren. Der Kandidat müßte einstimmig gewählt werden, um tatsächlich der Vertreter Kat-ex-ochen zu sein. Zur Durchführung der Vorarbeiten sind die beiden jüdischen Gemeinden in Sarajevo berufen. Die bereits in Bosnien bestehenden anderen Gemeinden und jüdischen Vereine müßten zur Mitarbeit herangezogen werden. Es muß ein Werk der Einheit geschaffen werden, denn nur in der Einheit liegt die Stärke. Die Repräsentanz der bosnischen Judenschaft hat ein reiches Arbeitsfeld vor sich, nicht allein auf politischem Gebiete, sondern auch auf kulturellem und wirtschaftlichem. Der Zug der Zeit geht nach Interessenvertretung. Diejuden, die diese Interessenvertretung entbehren, müssen sie gründen. Alle Konfessionen, alle Nationen, alle Stände in Bosnien haben ihre Repräsentanzen, ihre Kammern, die bei allen ihre Interessen berührenden Fragen berufen sind oder das Recht haben in wirkungsvollster Weise diese Interessen zu vertreten, nur die Juden haben diese Vertretung noch nicht. Die Aufgaben für die nächste Zeit sind vorgezeichnet. Wie sagt Hillel: „Wenn ich nicht für mich, wer denn für mich und wenn nicht jetzt, wann denn?“

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