Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 3 (1909)
- Issue
- 49 (3.12.1909)
- Date
- 1909-12-03
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 49 Für uns besteht die Frage der Agrarbank hauptsächlich in der Frage der Methode der Bildung derselben, das heißt: Ist es zweckentsprechend, dieselbe nach dem Vorbild unserer Kolonialbank zu gründen, oder sie auf rein kommerzieller Basis aufzubauen? In ersterem Falle beschränkt sich der Kreis der Gründer und Aktionäre auf die Zionistenwelt und die dem Zionismus nahestehenden Kreise des Judentums. Wir riskieren in diesem Falle wiederum eine Gründung mit verhältnismäßig beschränkten Mitteln, ähnlich wie die Jüdische Kolonialbank. Von anderer Seite werden Stimmen laut und besonders von Personen, welche in Finanzfragen kompetent sind, daß es im Interesse der gesunden Entwicklung des Agrarkredit-Instituts durchaus notwendig ist, es ausschließlich als Geschäftsunternehmen zu gründen, und daß die Initiative von einem Konsortium von Bankiers und Finanzleuten ausgehen müßte. Die Aufgabe der zionistischen Organisation würde sich dann nur auf die Vorbereitungsarbeiten bis zur Bildung eines Konsortiums und in der Folge in der Heranziehung der Anteilnahme einiger unserer Finanzinstitute beschränken. Die Gründung selbst würde dann den Charakter einer privaten Aktiengesellschaft tragen, welche auf streng geschäftlicher Grundlage arbeitet und solcher Gesellschaft wäre es leichter, das notwendige Aktienkapital zu beschaffen und ihre Obligationen und Aktien auf den europäischen Börsenmarkt zu bringen. 6. Parzellierungsgesellschaft. Nicht weniger wichtig für die Kolonisation Palästinas ist die Gründung eines Institutes für Bodenparzellierung; dann wird nicht mehr jeder, der nach Palästina übersiedelt, als Pionnier zu betrachten sein und jeder, der über die nötigen materiellen Mittel, sowohl wie die physischen wie geistigen Kräfte verfügt, soll sich einfach ohne besondere Anstrengungen, großes Risiko und komplizierte Scherereien auf dem Grund und Boden ansiedeln können. Für all dies ist durchaus eine Parzellierungsgesellschaft nötig, das heißt, eine Gesellschaft, welche große Teile Landes erwerben, sie zur Ansiedelung vorbereiten und in einzelnen, kleinen und mittleren Parzellen verkaufen könnte. In der Zwischenzeit zwischen dem Haag’schen und dem Hamburg’schen Kongreß ist der Versuch zur Bildung eines ähnlichen Instituts durch die Gründung der Palestine Land Development Cy. gemacht worden, aber diese kann nur dann die wichtige Aufgabe der Parzellierungsgesellschaft erfüllen, wenn sie sich aus einem kleinen Unternehmen mit 40 —50.000 Rubel Kapitalsanlage zu einer umfangreichen Gesellschaft mit Millionenkapital entwickeln würde. Als weitere Frage, die der Kompetenz des Kongresses zu unterbreiten wäre, tritt die Frage von der Richtung der allgemeinen Tätigkeit des Nationalfonds auf, welcher sich in letzter Zeit sehr gut entwickelt hat, und das populärste all unserer zionistischen Instituten geworden ist. Die Ausarbeitung eines systematischen Planes zur möglichst besseren Verwendung der Kapitalien des Nationalfones bei der palästinensischen Kolonisatinon wird unzweifelhaft die Aufmerksamkeit der Delegierten heranziehen, und der Gedankenaustausch wird mehr als alles andere die Wünsche und das Bestreben derjenigen angeben, welche solch lebhaften, eifrigen Anteil an seiner Schaffung nehmen. Die Direktive, welche der Kongreß dem Direktorium des NF geben soll, ist noch dadurch wichtig, daß in Hinsicht auf ihre eigentümlich juridischen Formen, unsere einzelnen Institute juridisch quasi als selbstständig handelnde Institute auftreten. Die Beurteilung der Tätigkeit all unserer einzelnen Institute auf dem Kongresse, wie die Ausarbeitung bestimmter Direktiven ist deshalb von großem Nutzen, damit noch ein letztes Mal das Grundprinzip unterstrichen wird, daß jedes der Institute nur als Integralteil des ganzen auftritt. 8. Die Banken. ln diesem Sinne ist auch die Kritik der Tätigkeit unserer Banken der I.C.T., der A.P.C. und A.L.C.; die Erörterung der Grundlinien der allgemeinen Geschäftspolitik überaus wichtig. Es ist zu besprechen, ob dieselben in genügendem Maße ihre Fundamentalaufgabe als Finanzinstrument der Bewegung zu dienen, erfüllen, ob dieselben den nötigen Anteil an den Finanzkonzessionen und Unternehmungen, welche jetzt den Markt der Türkei überschwemmen, nehmen? 10. Reform des Großen AC. Aus dem jetzt überaus schwerfälligen Institut, welchem ca. 70 Personen angehören, die über die ganze Erde zerstreut sind, von denen mehr als V* in Amerika, Asien und Afrika leben (an den Sitzungen nehmen kaum 20 bis 25 Personen teil), soll eine beweglichere, mehr aktive und in ihrer Zusammensetzung beständigere Korporation werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die Wahl der Mitglieder des Großen AC nicht auf Grund des Prinzips der Proportionalität nach Landsmannschaften geschieht, sondern nur auf Grund der aktiven Arbeitsfähigkeit in der Bewegung, und wenn die Mitgliederzahl des Großen AC mindestens, auf die Hälfte reduziert wird, und wenn alle ihren Wohnsitz in Europa haben, j 11. Die Reorganisation des kleinen AC. In diesem Punkte ist nicht allein die äußere Reform der Statuten maßgebend, hier handelt es1 sich vielmehr darum, daß aus der Mitte unserer besten Kräfte diejenigen '• ausgewählt'\verden, welche als geeignet für die unmittelbare Leitung unserer Bewegung scheinen und das Vertrauen der Majorität der Organisation genießen. Diese Frage, welche in engster Verbindung mit der Qualifikation der Personen stehen, werden wahrscheinlich nicht auf dem Kongreß selber, sondern im Permanenzausschuß ventiliert werden, welcher von den Vorstehern der’ Landsmannschaften zusammengestellt wird. Die Auswahl der Vertreter der Landsmannschaften in diesem Permanenzausschuß müßte gerade diesmal mit ganz besonderer Vorsicht und Ueberlegung geschehen. 12. Die Finanzen. Die Praxis der letzten 5 Jahre hat gezeigt, daß die Finanzgrundlage der Bewegung die Schekelsammlung sich als unzureichend erwiesen hat zur Versorgung mit genügenden Mitteln der Zentren der Organisation (des kleinen AC der Paläsinaressorts und der Zentralen der Landsmannschaften). Ohne Regulierung unserer Finanzen ist keine regelmäßige Durchführung der Organisationstätigkeit möglich, ebenso wie es unmöglich ist, ein mehr oder weniger richtiges Budget aufzustellen. Aus den zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Maßnahmen kommen folgende drei in Betracht:.a) Die Erhöhung des Schekel, b) die Prozentüberweisung aus allen Einnahmen unserer Institute, c) die Verrechnung der Hälfte der verfristeten Dividenden. a) Die Erhöhung der Schekeleinzahlung wird von 50 Kop. auf 1 Rubel (2 Mark usw.) vorgeschlagen. Es ist zu bemerken, daß in keiner einzigen Organisation die Parteisteuer so niedrig bemessen ist, wie bei unserer, wo sich kaum auf ein Kopeke pro Woche beläuft, Sogar in allen proletarischen Parteien beträgt die Parteisteuer nicht weniger als 2 Kopeken in der Woche oder in Deutschland 10 Pfennige. b) Die Prozent-Ueberweisung. Die Ueberweisung der Prozente aus dem Reingewinn unserer Banken wird voraussichtlich nicht auf Widerspruch stoßen, da es unbestreitbar ist, daß von der Tätigkeit der Zentralorgane unserer Bewegung der Erfolg der Funktionierung der Banken selbst abhängig ist, ja dieselben in gewisser Beziehung von den Zentralorganen der Bewegung geleitet werden. Ernsten Widerspruch trifft dies Projekt bei den leitenden Kreisen des N. F. Die letzteren gehen von der Ansicht aus, daß die Organisationssammlungen bei uns überhaupt nicht populär sind, und daß der N. F. seine Popularität dadurch erniedrigen wird, indem er einen Teil seiner Erträge zum Besten der Organisation abliefert. Wir müssen hierbei das Augenmerk darauf lenken, daß häufig auch Nichtzionisten freiwillige Beiträge zum Nationalfond beisteuern. Wenn es auch andererseits keinem Zweifel unterliegt, daß die Sammlungen für den N. F. in engstem Zusammenhang mit der zionistischen Arbeit stehen und jede Vervollkommnung der Metoden der letzteren unvermeidlich zurVerstärkung der Einnahmequelle des N. F. führt. c) Verfristete Dividendencoupons. Die Urheber-dieses Projektes schlagen vor, den Termin der Gültigkeit der Divideneoupons unserer Banken auf 5 Jahre festzusetzen, und die Coupons, welche innerhalb von 5 Jahren nicht einkassiert sind, als besondere Reserve zur Verfügung des Aufsichtsrats der Bank zu halten,. Letzterer hat das Recht, im Falle der Notwendigkeit, bis zur Hälfte dieser Reserve den EAK zur Verfügung zu stellen. Die statistischen Berechnungen beweisen, daß die letztere Quelle bis zu 20.000 Rubel jährlich [ergeben kann. Parteinachrichten. Mitteilungen des Bureaus des IX. Zionistenkongresses. 1. Der öffentliche Vortrag von Dr. Max Nordau-Paris über „Das Judentum im 19. und 20. Jahrhundert“ findet Mittwoch den 29. Dezember, abends 9 Uhr, im Conventgarten statt. Eintrittskarten zu M 4, 2 lind 1 sind im Kongreßbureau erhältlich. Nach auswärts erfolgt die Kartenabgabe nur gegen vorherige Einsendung des Betrages und des Rückportos. Für Delegierte ist der Zutritt frei. 2. Der Wohnungsausschuß teilt mit, daß allen auswärtigen Kongreßteilnehmern, deren Wohnungsbestellungen bis zum 12. Dezember in Hamburg eingetroffen sind, die Adresse der für sie reservierten Zimmer nach ihrem Wohnort bekannt gegeben wird. Wer nach diesem Termin Zimmer bestellt, kann auf schriftliche Erledigung nicht mehr rechnen. Die Zuteilung der Wohnung erfolgt dann am Hamburger Hauptbahnhof, beziehungsweise an den Schaltern des Kongresses. 3. Am Dienstag den 28. Dezember findet in der großen Halle des Zoologischen Gartens ein von dem K. Z. V. (Kartell zionistischer Verbindungen) und dem B. I. C. (Bund jüdischer Korporationen) zu Ehren des Kongresses veranstalteter Festkommers statt. * * * Wahlresultate. Mähren-Schlesien. Te s c h e n: Delegierter: phil. Siegfried Schmitz. (Wien). Ersatzmann: J. Borger, (Trzynietz). Tr oppau: Delegierter: Gustav F i n z i. Ersatzmann: Dr. Simon Friedmann. B i e 1 i t z: Delegierter: Dr. Ad. Kurrein, (Teplitz-Schönau). Ersatzmann: Alex. Geller, (Wien). Brünn: Delegierter: Heinr. York Steiner, (Wien). Ersatzmann: Kornelius S t r a c h, (Brünn).