Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 3 (1909)
- Issue
- 37 (10.9.1909)
- Date
- 1909-09-10
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 3 Nr. 37 Aemtfern, wo gewisse Kategorien, so der innere Verwaltungsdienst, Staatsanwaltschaft, Postdirektion (abgesehen vom Mänipulationsdienst bei der Post) ebenso judenrein sind wie die Landesämter. Dort werden — wie man sich trotz der Staatsgrundgesetze und der durch sie gewährleisteten allgemeinen Zugänglichkeit der Aemter ausdrückt — Juden prinzipiell nicht genommen. Ein schönes Prinzip, welches mit noch geltenden politischen Normen im Widerspruch steht! Bei Gericht werden hie und da einige Juden genommen. Die Anzahl der jüdischen Richter entspricht aber nicht einmal dem Perzentsatz der Bevölkerungsziffer der Juden des Landes. Trotz des ausgesprochenen Mangels an Volksschullehrern finden Juden als Lehrer keinen Platz, sie werden unter nichtigen Vorwänden schon von den Lehrerbildungsanstalten ferngehalten. Dies alles geschieht, obgleich man mit den jüdischen Beamten die besten Erfahrungen gemacht hat. Die Arbeitsgelegenheit bei landwirtschaftlichen und industriellen Unternehmungen, die ohnehin dünn gesät sind, wird den Juden auf alle mögliche nnd unmögliche Weise erschwert. Auch im Handel und Gewerbe, wo früher die Juden stark dominierten, ist die Beteiligung der Juden stark eingedämmt worden, da es überall, nichtjüdische Konkurrenz mit der Parole „Kauft nicht bei Juden!“ gibt. Es ist mir persönlich der Fall bekannt geworden, daß etwa um die Mitte der Neunzigerjahre, wo infolge großer und heftiger Schneefälle Mangel an Arbeitern in Lemberg herrschte, um die Schneemassen zu bewältigen, jüdische Arbeiter nicht einmal als Schneeschaufler zugelässen wurden! Diese Dinge geschehen seit Jahrzehnten und ungeachtet dessen, daß die Juden mit ihren Stimmen im Landesparlament und in der Reichsvertretung den Polen zur Herrschaft im Lande verhelfen und dadurch den Haß der anderen autochtonen Bevölkerung des Landes auf sich laden. Der Krakauer Abgeordnete Dr. G r o ß, dessen Ansichten sonst nicht die meinen sind, hat in der Debatte über die Wahlmißbräuche in Galizien, welche die ersten Sitzungen des neugewählten Volkshauses äusfüllten, den Satz geprägt: „Galizien ist ja schon sondergestellt, warum wird denn noch die Sonderstellung des Landes besonders begehrt?“ In der Tat, was in Galizien geschehen ist und fortfährt zu geschehen, geschieht nicht nur nirgends in der zivilisierten Welt, sondern auch in keiner anderen Provinz Oesterreichs. In welchem Lande würde es ein k. k. Staatsanwalt, somit ein Hüter der Gesetzlichkeit, wagen, die Geschworenen in einem Strafprozeß gegen einen Juden mit den Worten zu apostrophieren: „Sie müssen den Angeklagten verurteilen, denn ihm gebietet schon seine Religion, die Christen zu betrügen!“ Dieses Stück forensischer Beredsamkeit hat sich etwa vor 20 Jahren ein k. k. Staatsanwaltsubstitut in Tamopol wirklich geleistet. Das Gesetz aber verbietet jede Aufreizung gegen eine Nation oder eine vom Staate anerkannte Religionsgenossenschaft und der öffentliche Ankläger als Wächter des Gesetzes ist verpflichtet eine solche Aufreizung, wenn er von ihr Kenntnis erlangt, mit öffentlicher Anklage zu belegen. Es ist aber nicht bekannt geworden, dass dieser k. k. Hetzer angeklagt worden wäre. Es ist statistisch erwiesen, daß in Galizien von 100 angeklagten Juden etwa 90% verurteilt werden. Der Perzentsatz bei Nichtjuden ist nicht viel über 50%- In Galizien ist also fast jeder angeklagte Jude auch schon ein verurteilter Jude. Ich will da gegen Richter und Geschworene nicht etwa den Vorwurf der Parteilichkeit erheben, aber der Judenhaß wird mit der Muttermilch eingesogen und setzt sich als Ueberzeugung in jedem Nichtjuden des Landes so sehr fest, daß er in jedem Juden schon von vomeherein ein minderwertiges Subjekt sieht. Die Möglichkeit, die triste Lage der Juden durch eigene Vertreter im Landesparlamente zur Sprache zu bringen, ist den Juden benommen; denn die zur traurigen Berühmtheit gelangte Wahlmache bringt es mit sich, daß die Juden nicht Männer ihres Vertrauens entsenden, sondern Kandidaten des sogenannten „polnischen Nationalrates“. Im galizischen Landtage sind von den 141 gewählten Abgeordneten kaum 6 Polen mosaischen Bekenntnisses. Städte mit überwiegendster jüdischer Mehrheit, wie Kolomea, wählten Allpolen in den Landtag. Das durch den Tod Fruchtmanns frei gewordene Stryjer Mandat mußte dem Minister Dulemba reserviert werden. Hiemit glaube ich zur Evidenz erhärtet zu haben, daß die Juden in Galizien Märtyrer ihres Judentums sind und sich deren unbeschreibliche Not auch aus diesem Gesichtswinkel allein erklären läßt. Aus meinen bisherigen Ausführungen ergibt sich die Beantwortung der gestellten Fragen von selbst. adl) Welche Bedeutungistder Aktion des galizischenLandtages überhaupt beizumessen? Der galizische Landtag war es seinem Ansehen als Landesparlament schuldig, endlich irgend etwas zu tun. Da in derlei Dingen eine Enquete der landläufigste Ausweg ist, so hat ihn eben der Landtag gewählt. Der Aktion messe ich deswegen keine Bedeutung zu, weil sie nur eingeleitet wurde, ut alquid fecisse videatur. ad 2) Welcher Erfolg ist insbesondere von der Enquete zu erwarten? Von dem Erfolge der Enquete verspreche!ch mir sehr wenig. Ich bin da trotz meiner optimistischen Lebensanschauung ein Pessimist. Denn zur Enquete werden ja der überwiegendsten Mehrheit nach nur [solche Personen geladen werden, die das sagen werden, was die polnischen Machthaber wollen. Juden, die unabhängig genug und daher in der Lage sind, die Wahrheit nach ihrer inneren Ueberzeugung zu sagen, werden überhaupt nicht zugelassen werden oder doch nur in verschwindendster Minderheit, so daß deren Gutachten nicht in Betracht kommen wird. ad3) Welche Mittel wären die einzig geeigneten, um der galizischen Judennot entgegenzuwirken? Ich wäre nicht aufrichtig, wenn ich die landläufigen Gemeinplätze, wie Industrialisierung des Landes, Schaffung neuer Erwerbsquellen, Erleichterung der Arbeitsmöglichkeit etc. etc. gebrauchen wollte. Ich bin offen genug, derlei Vorschläge als Phrasen zu bezeichnen. Denn man kann derlei Institutionen nicht schaffen und dekretieren, sie seien nur für Juden. Werden sie aber geschaffen, so werden die Juden nichts davon haben. Sie werden von den Wohltaten dieser Einrichtungen unter verschiedenen Vorwänden ebenso ferngehalten werden, wie bisher. Ich halte als einziges Mittel zur Sanierung der Judennot stramme Organisation und Selbsthilfe auf Grundlage eines nationalen J udentums für geboten. In diesem Rahmen würde ich dann allerdings Industrialisierung, Schaffung billigen Volkskredites und vor allem Hebung des Bildungsniveaus Vorschlägen. Meine Antwort ist in der Feder gewachsen. Entschuldigen Sie meine Weitschweifigkeit, sie kommt aus dem Herzen eines treuen und warmen Juden! _ Parteinachrichten. An die Landesorganisationen und Föderationen! Köln, den 29. August 1909. Sehr geehrte Gesinnungsgenossen! Das Engere Aktionskomitee hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der IX. Kongreß findet vom 26. bis 31. Dezember 1909 (14. bis 19. Tebeth 5670) in Hamburg statt. 2. Die Schekelsammlungen müssen überall bis zum 15. Oktober 1909 beendet sein. 3. Die gesammelten Schekelgelder müssen bis zum 31. Oktober 1909 nach Köln oder an die Zahlstellen des J. C. T. überwiesen worden sein. 4. Die Wahlen zum Kongreß sollen in der Zeit vom 1. bis 7. November 1909 stattfinden. 5. Die Protokolle über die erfolgten Wahlen müssen spätestens bis zum 30. November 1909 in den Besitz des Zionistischen Zentralbureaus in Köln gelangt sein. Gemäß diesen Beschlüssen ersuchen wir Sie, alle Vorbereitungen zu treffen, damit die Einsammlung der Schekelgelder, die Durchführung der Wahlen und die Uebersendung der Wahlprotokolle rechtzeitig erfolgen kann. Schekelgelder und Wahlprotokolle, die nach dem oben angegebenen Termine einlaufen, können für die Wahlen zum IX. Kongreß nicht berücksichtigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Wahlen zum Kongreß nur dann gültig sind, wenn sie gemäß den unten angegebenenjBestimmungen (§ 13 bis 15 des Organisationsstatuts) ausgeführt werden. Das Formular des Wahlprotokolls wird rechtzeitig in einer der nächsten Nummern der „Welt“ abgedruckt sein. Exemplare dieses Wahlprotokollformulars können von uns in beliebiger Anzahl bezogen werden. Im übrigen erfolgen die Wahlen nach denselben Modalitäten, welche die einzelnen Landsmannschaften uud Föderationen schon bei den früheren Wahlen mit Genehmigung des Engeren Aktionskomitees befolgt haben. Föderationen, deren Wahlmodalitäten noch nicht genehmigt sind, werden ersucht, diese Modalitäten dem Engeren Aktionskomitee sofort zur Genehmigung vorzulegen. Proteste gegen vorgenommene Wahlen sind sofort nach der Wahl gleichzeitig bei der Landsmannschaft und beim Aktionskomitee mit ausführlicher Begründung einzureichen. Nach dem 30. November einlaufende Proteste können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir geben uns der festen Hoffnung hin, daß alle Landsmannschaften und Föderationen an die Einsammlung der Schekelgelder und an die Ausführung der Wahlen mit größtem Nachdruck herantreten werden. Mit Zionsgruß Hochachtungsvoll Das Engere Aktionskomitee David Wolffsohn. * * * Auszug aus dem Organisationsstatut. § 13. Jeder Schekelzahler hat das aktive Wahlrecht zum Kongreß bei erreichtem 18. und das passive Wahlrecht bei erreichtem 24. Lebenjahr. Die Wahlen sind spätestens einen Monat vor Beginn des Kongresses möglichst gleichzeitig vorzunehmen. Die Wahlprotokolle sind innerhalb zwei Wochen nach Vornahme der Wahl dem Engeren Aktionskomitee und der Landesorganisation (Föderation) einzureichen. Aus dem Protokoll müssen die Zahl der Wähler, die auf die Kandidaten entfallenden Stimmen und die Art ersichtlich sein, in der die Wahl vorgenommen wurde. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginn des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlakt für den Fall der Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. § 14. Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe, sofern für sie die Schekel an das Aktionskomitee abgeführt worden sind. § 15. Die Wahl der Delegierten für den Kongreß ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten sowie die Termine für die Wahlen setzt das Engere Aktionskomitee nach Anhörung der Landesorganisationen (Föderationen) fest. Die Landesorganisation (Föderation) hat dem Gewählten eine Legitimatton über die erfolgte Wahl auszustellen. Das gelobte Land Rumänien. Durch die jüdischen Blätter macht soeben die Nachricht die Runde, daß in dem OrteFalticeni.im Königreiche Rumänien, gelegentlich einer militärischen Festivität, der für die anwesenden Gäste besorgte Quartiermacher (ein Hauptmann) sich ein kleines „Progrömchen“ geleistet hat. Beileibe nicht so arg, wie etwa in Bialystok, Kischinew oder Odessa! Dazu ist Rumänien zu klein und auch noch viel zu jung. Aber man muß wohl die Befürchtung hegen, daß aus dem rumänischen Hänschen in nicht allzu ferner Zeit ein ausgewachsener Hans von echt russischemKaliber werden wird! Von den Wiener „judenliberalen“ Blättern hat unseres Wissens nur das „Extrablatt“ einen ziemlich ausführlichen, aber — soll man sagen merkwürdiger Wei-