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Jüdische Zeitung · 1909-07-02 · 27 (2.7.1909) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
3 (1909)
Issue
27 (2.7.1909)
Date
1909-07-02
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 27 verpflichtet, zu den Kultuszwecken einer anderen, fremden Konfession etwas beizutragen. Diesem verfassungsmäßigen Grundsätze entgegen votiert aber die Regierung und das Haus für andere nicht jüdische Konfessionen nahmhafite Beträge, so zum Beispiel für die katholischen Kultuszwecke 23,754237 K, gegen das Vorjahr um 2,898.868 K mehr, für evangelische Kultuszwecke 724400 K, um 107.800 K mehr als im Vorjahre, und für griechisch-orientalische Kultuszwecke 315.332 K. Nur für jüdische Kultuszwecke ist im Staatsvoranschlage nicht die mindeste Zuwendung eingestellt. So ungerecht es beispielsweise ist — und ich habe im Vorjahre der Resolution des Herrn Kollegen M a 1 i k zugestimmt, daß auch die altkatholische Kirche bedacht werde, weil ja die Angehörigen dieser Kirche gleichfalls Steuerträger sind und auch aus ihren Steuergeldern für andere Kultuszwecke Beträge entnommen werden — ebenso ungerecht ist es auch — und das werden ja alle Herren in objektiver Würdigung dieser Frage zugeben — daß gerade die Judenschaft, die doch schwere Steuersummen dem Staate leistet, für ihre Kultuszwecke nicht im geringsten bedacht wird. Warum soll die Judenschaft einerseits für ihre eigenen Kultuszwecke materiell sorgen, anderseits auch für fremde Kultuszwecke beitragen, selbst aber nichts erhalten? Es ist ferner nicht einzusehen, warum die Staatsverwaltung nicht eine staatliche 'jüdisch-theologische Fakultät ins Leben ruft. Wo sollen denn die mosaischen Religionslehrer ausgebildet werden? Wo und wie? Die Regierung entzieht sich in dieser Beziehung jeder Verpflichtung, die sie den anderen Konfessionen gegenüber in reichlichem Maße erfüllt, fordert bestimmte Qualifikationen von den jüdischen Religionslehrern, ohne für deren Ausbildung an einer staatlichen Lehranstalt zu sorgen. Eine weitere Forderung möchte ich noch aufstellen, und zwar lediglich in Durchführung der bestehenden Gesetze. Es ist eine bekannte Tatsache, daß seit einer Reihe von Jahren merkwürdigerweise gar so viele jüdische Mädchen in katholische Klöster entführt werden. Dagegen läßt sich wohl schwer etwas machen. Aber daß die Staatsverwaltung von den ihr zustehenden gesetzlichen Machtmitteln Gebrauch macht, das können wir fordern. DieStaatsverwaltung möge sich zunächst den § 145 a. b. G. B. vor Augen halten, der besagt: die Eltern sind berechtigt, vermißte Kinder aufzusuchen, entwichene zurückzufordern und flüchtige mit obrigkeitlichem Beistände zurückzubringen. Wendet man sich aber an die Staatsbehörden, die polizeilichen, politischen oder Gerichtsbehörden, so stößt man faßt kleine Gartenwirtschaft erwerben kann, darf man indes nicht vergessen, daß alleinstehenden jungen Leuten der Besitz einer Gartenwirtschaft im Werte von mindestens 3000 K schon als Basis zum Verbleiben und Weiterarbeiten in Palästina dienen kann. Selbstredend denken wir dabei an junge Leute, die bis zur Erlangung von Erträgen aus ihren Pflanzungen, was bekanntlich erst nach 4 bis 5 Jahren — von der Zeit der Anlage der Pflanzung — beginnt, bei anderen Kolonisten als Taglöhner zu arbeiten in der Lage wären. Junge Leute, die über ein größeres Vermögen als mindestens 3000 K verfügen, können die selbständige landwirtschaftliche Niederlassung in Palästina selbstredend viel leichter erreichen. Trägem liberaler Berufe ohne Mittel können wir vorläufig die Uebersiedlung nach Palästina nicht empfehlen, da der Beruf anAerzten, dipl. Landwirten etc. gegenwärtig noch ein sehr geringer ist, während für unbemittelte junge Leute mit akademischer Bildung der Uebergang zur Landarbeit oder zum Kleinbauemstand eine soziale Degradation bedeuten würde. Was schließlich die Seßhaftmachung von jungen Leuten ohne besondere Mittel in Palästina anbelangt, so hoffen wir zwar, daß es uns mit Hilfe der P.L.D.C. späterhin möglich sein wird, unbemittelte überall auf einen ganz unzulässigen Widerstand. Und wenn schon einmal Beistand geleistet wird, so geschieht dies in einem so unzureichenden Maße, daß es eigentlich eine Farce ist. Hierdurch wird aber auch die staatliche Autorität untergraben. (Zustimmung.) Die Mädchenentführungen begründen vielfach das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit, und deren Anhaltungin den Klöstern das der Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen. Das Abgeordnetenhaus des Jahres 1868hat sogar in einer Resolution die Regierung aufgefordert, da sich damals mehrfach Mädchenentführungen ereigneten und die Beschwerden gehäuft hatten, energisch einzuschreiten, von den ihr zustehenden gesetzlichen Mitteln Gebrauch zu machen und in diesem Sinne Gerichte und Behörden zu instruieren. Die Herren werden wohl einsehen, daß es eine gesetzlich begründete Forderung ist, wenn wir an die Regierung die bestimmte Aufforderung richten, in Betätigung ihres Aufsichtsrechtes und Geltendmachung der gesetzlichen Vorschriften Maßnahmen gegen diese Widerrechtlichkeiten zu ergreifen. Ich will da von der Seelenfängerei absehen; aber bedenken Sie; meine Herren, welch unsäglicher Jammer oft in Familien durch solche widerrechtliche Mädchenentführungen oder Anhaltung in Klöstern entsteht! Vielleicht werden Sie sich an den Ausspruch erinnern, den ein ehemaliger Minister im Jahre 1900 aus Anlaß der bekannten Entführung des Mädchens Araten gemacht hat: „Vor den Mauern des Klosters hört die Staatsgewalt auf.“ Hierin liegt ein solches Armutszeugnis für die staatliche Gewalt, eine solche Herabsetzung der staatlichen Autorität und eine derart abfällige Kritik vor dem Auslande über die Schwäche der österreichischen Behörden, daß wir uns schämen müßten, wenn dieser Ausspruch richtig wäre. Wir hätten noch eine Menge von Beschwerden, (Zwischenruf des Abgeordneten Stand.) Mein Kollege Stand macht mich aufmerksam, daß bei einer jetzt im Zuge befindlichen Reichsratswahl in Galizien die dortigen politischen Behörden zum Nachteil der jüdischen Bevölkerung und gegen das Gesetz vorgehen, daß den jüdischen Wählern beispielsweise keine Legitimationen zugestellt werden, während solche den anderen Wählern schon zugestellt sind, kurz, daß man von den gewissen Mitteln und Mittelchen Gebrauch macht und sich allerlei Uebergriffe zuschulden k ommen läßt. Ich bin überzeugt, wenn die Regierung davon Kenntnis erlangt — und man muß das hier Vorbringen — daß sie pflichtgemäß das tun wird, was ihres Amtes ist. (Abgeordneter Kuranda: Wie in Wien!) Wir jüdische Landarbeiter ’ in immer steigender Zahl nach dem von uns aufgestellten Programm allmählich zu kolonisieren, doch können wir vorläufig nach dieser Richtung hin nichts versprechen, weil die Leistung der P.L.D.C. in erster Reihe von der materiellen Unterstützung, die sie seitens unserer zahlreichen Gesinnungsgenossen und Freunde finden wird, abhängig ist. Je größer die Zahl der Aktionäre, resp. das Kapital der P.L.D.C. sein wird, desto mehr wird sie auf kolonisatorischem Gebiete leisten können; damit wir indes die nötigen Mittel schnell erreichen, ist es unbedingt erforderlich, daß sich ein jedes loyale Mitglied unserer Organisation zur Aufgabe macht, jährlich mindestens eine Aktie der P.L.D.C. zu erwerben. Bekanntlich beträgt der Gegenwert einer Aktie der P.L.D.C. nur Kronen 24.25. Da es sich in Galizien meistenteils um junge Leute handelt, die nicht in der Lage sind, die -Aktien unserer Gesellschaft mit einem Mal zu bezahlen, so können Sie zu diesem Zwecke Share- Klubs errichten und der P.L.D.C. das Geld für die vollbezahlten Aktien monatlich überweisen. Die von der P.L.D.C. verfolgten Ziele kann Ihre Organisation außerdem auch dadurch fördern, daß sie einen Jung - Jüdischen Kolonisationsfonds können nur unser Recht ausüben, wir können nur das tun, was uns Volksvertretern zusteht; an der Regierung ist es dann, amtszuhandeln! Und nun schließe ich. Die Forderungen der Judenschaft — vielleicht wird auch Herr Abgeordneter Kuranda, der sonst mit uns nicht übereinstimmt, diesmal einverstanden sein — bestehen in folgendem: Volle Rechtsgleichheit, uneingeschränkte Durchführung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung, Anerkennung unserer vollen Gleichwertigkeit und strikte Durchführung der bestehenden Gesetze auf allen Gebieten. (Lebhafter Beifall.) Parlamentsdämmerung. Dr. K. Wenn man die bisherige Tätigkeit des österreichischen Abgeordnetenhauses im gegenwärtigen Saisonabschnitte betrachtet, dann kann mann konstatieren, wie berechtigt unsere pessimistische parlamentarische Prognose bei Saisonbeginn, war. Mit Ausnahme des erledigten Budgets können unsere Volksvertreter auf keine einzige für Oesterreich und seine Völker wahrhaft wertvolle Leistung zurückblicken. Die Art und Weise aber, w i e das Budget beraten und schließlich durchgepeitscht wurde, — nachdem man Monate vertrödelte, — vermindert ganz bedeutend auch den Wert dieser einzigen parlamentarischen Leistung. Ueberdies muß jetzt wieder mit der Möglichkeit einer Obstruktion gerechnet werden, also] Gründe genug, warum für die österreichische Bevölkerung alle Ursache vorhanden ist, mit dem gegenwärtigen Volksparlamente ebenso unzufrieden zu sein, w i e mit der früheren Kurienvertretung. Was nun speziell die J u d e n betrifft, so haben sie doppelt und dreifach Ursache zur Unfriedenheit, mit besonderer Rücksicht auf die Politik der j üdischassimilatorischen Parlamentarier und die der ihnen ähnlichen Judenstämmlinge. Als Reichsratsabgeordneter Dr. Gabel, anläßlich der Budgetdebatte,1 eine Reihe der derzeit aktuellen jüdisch - völklichen Postulate formulierte, da waren es nicht die Christlichsozialen, sondern der Abgeordnete des Kaiviertels, der „strammdeutsche“ Herr Hofrat Kuranda, der sich die unglaublichsten Zwischenrufe leistete, derselbe Herr Hofrat, der sich einerseits „als bessererjude“ bezeichnete und anderseits durch seine ganze Haltung in der Nationalstaatenfrage den Antisemitismus bei den slavischen Nationalitäten zu fördern emsig mithilft. Ihm genügt nicht der deutsch-nationale Antisemitismus, der wieder in der jüngsten Zeit in der Rede des deutsch-radikalen Ageordneten Stransky zu Tage getreten ist, ebenso wie in dem in Iglau abgeschlossenen Bündnisse zwischen dem Abgeordneten ins Leben ruft, für den sie die Sammlungen nach dem vom Jüdischen Nationalfonds befolgten System in die Wege leitet und eifrig betreibt. Gelingt es Ihrer Organisation mit Hilfe dieser Sammlungen im Laufe einiger Jahre einen größeren Betrag — sagen wir 100.000 K — aufzutreiben, so kann sie denselben der P.L.D.C. übergeben, damit letztgenannte Gesellschaft für Rechnung Ihrer Organisation eine den Mitteln entsprechende neue Siedlung schafft. Selbstredend würden nur die tüchtigsten und würdigsten aus der Mitte Ihrer Orga.ibation für die Ansiedlung in Betracht kommen. Diese Anregung haben wir Ihnen übrigens, soweit wir uns erinnern können, bereits vor längerer Zeit unterbreitet. Zu weiteren Auskünften sind wir stets gern bereit und begrüßen Sie Hochachtungsvoll und ergebenst Palästina-Ressort der zion. Organisation O. W a r b u r g.“ Allerlei. Der Aufenthalt von Juden in Sommerwohnorten. Aus Petersburg wird der „N. J. K.“ von ihrem dortigen Korrespondenten geschrieben: Mit den Jahreszeiten wechseln die Sorgen und die Kümmernisse für die russischen Juden. Im

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