Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 3 (1909)
- Issue
- 22 (28.5.1909)
- Date
- 1909-05-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22 belastungszeugen .Gefreiten Zpustet als unglaubwürdig hinzustellen'. Er' habe einen V e r w and t'en de'r Vorsitzender eines soziäldemok'r'a t i S c h e n V e r b a n d e s s e i. Der Angeklagte; biciet Beweise darüber an, daß zwei Jäger»dies. im. Gespräche, geäußert hätten, unter der Beifügung: „der Gefreite Zeuster kann dem Rittmeister noch seht Schäden.“' ’ Als ■ erster Zeuge wird Vizewachtmeister Rüchow vernommen. Der Einjährige Bloch habe! Lust und Liebe zum Dienste gezeigt und den Dienst so getan, wie er konnte. Er habe vor dem Rittmeister Angst gehabt, weil er stets aufgefallen sei und beschimpft wurde. Auf dem Reitplatz habe der Rittmeister zu dem Einjährigen gesagt: „Jeder Bauernjunge ist mir lieber als Sie.“ Der Einjährige sei von jener Unterredung weinend zurückgekommen und habe geäußert, daß er als anständig erzogener Mann diese Behandlung nicht mehr länger ertragen könne. Den Ausdruck wegen des Geldes und des zweifelhaften Erwerbes durch den Vater Blochs hat der Zeuge im Sinne der Anklage verstanden. Ferner hat er die Aeußerung gehört: „Beten Sie zu Moses und den Propheten. Das Genick werden Sie sich nicht brechen und wenn auch, so wird das Vaterland an Ihnen nichts verlieren.“ Der Zeuge wiederholt seine Auffassung, daß Bloch aus An gst vor dem Rittmeister in den Tod gegangen sei. Bloch habe sich geäußert: „Entweder er oder ich.“ Es wird hierauf für die Vernehmung der Offiziere, des Gefreiten Zeuster, des Musketier Levi und der Gouvernante im Hause des Angeklagten die Oeffentlichkeit ausgeschlossen... Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit wird der Vater des Einjährigen Bloch, Fabrikant und Stadtrat Adrian Bloch als Zeuge vernommen. Sein Sohn sei mit Lust und Liebe Soldat gewesen, aber er sei nicht so wie andere Rekruten behandelt worden. Der Zeuge läßt sich sodann über die einzelnen Aeußerungen" des Angeklagten aus, aus denen er schließt, daß der Angeklagte gegen seinen Sohii voreingenommen gewesen sei. Bei der ersten Untersuchung seien alte Leute aus der Eskadron als Zeugen zurückgewiesen worden, von denen man belastende Aussagen fürchtete. Sein Sohn habe über Verletzungen lediglich des Rittmeisters geklagt. Zeuge Armand Bloch, ein Vetter des verstorbenen Einjährigen, ist ebenfalls zu der Ueberzeugung gekommen, daß nur die Behandlung durch den Rittmeister Schuld am Tode des Bloch gewesen sei. Wachtmeister Köcke, der wegen Meineidsverdachts verhaftete Wachtmeister der dritten Eskadron, wird aus der Haft vorgeführt. Er sagt über die schlechten Diensteigenschaften des Bloch aus. Vizewachtmeister B.u.e h.Q.Wi.§rklärt,..der. Wachtmeister könne dies gar nicht wissen, da er keine dienstlichen Beziehungen zu dem Einjährigen •hatte. Gefreiter Zeuster, der vom Grafen Gersdorff als sozialdemokratischer Gesinnung verdächtig bezeichnt wurde, protestiert heftig dagegen. Er habe so gut seine Ehre, wie der Graf. Wenn solche Behauptungen aufgestellt würden, so sei dies eine .gemeine Lüge. Rittmeister Graf Gersdorff springt bei diesen Worten auf und verlangt Bestrafung (!) des Gefreiten, wird aber vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß diese nicht in der Befugnis .des Gerichts stehe. Das Gericht beschließt, den Wachtmeister. K ö c k e zu vereidigen. Vizewachtmeister V o ß sagt, Bloch habe sich wenig zum Soldaten geeignet und sei recht nachlässig gewesen. Sergeant- Wagemann bestätigt die schon bekannten Beschimpfungen Blochs durch den Rittmeister. Gegenüber dem Zeugen Einjährigen Bloch, einem Vetter des Verstorbenen, hat Bloch sich oft über ungerechte Behandlung des Ritt- ’metsters beklagt. Die abfälligen Urteile über Industrie und Bürgertum werden durch diesen Zeugen -als Erzählungen des Verstorbenen bestätigt. Die Behandlung des Bloch sei im ganzen Regiment aufgefallen. Einjähriger Jäger Wernke weiß, daß Bloch Selbstmordgedanken wegen der Behandlung durch ■den Rittmeister gehabt habe. Das Gericht beschließt hierauf im Gegensatz .zur ersten Instanz den Gefreiten Zeuster zu vereidigen. In der Nachmittagssitzung führte der Anklagevertreter in seinem Plaidoyer folgendes aus: Der Selbstmord des Einjährigen Bloch, des Sohnes eines angesehenen Industriellen, hat in der Stadt Mühlhausen, die durch die Industrie groß geworden ist, ungeheures Aufsehen erregt. Bald sei es klar geworden, daß keine anderen Gründe und Motive maßgebend gewesen seien, als die Behandlung des Bloch durch den Rittmeister Grafen v. Gersdorf. Das Urteil erster Instanz habe berechtigtes Änfsehen erregen müssen, da es viel zu milde war. Der Ausdruck „Judenlümmel“ charakterisierte sich als Verletzung des Heiligsten eines Menschen, nämlich der Religion und Abstammung und damit als eine schwere Beleidigung. Von Offizieren und Eskadronschefs müsse man Schonung des Ehrgefühls anderer ganz besonders verlangen. Auch die Aeußerung . wegen des Geldes stellt eine schwere Beleidigung dar. Im ganzen hat die jetzige Verhandlung ein viel vernichternderes Ergebnis erbracht, als die erste. Die Angaben des Hauptbelastungszeugen Zeuster hätten sich als durchaus glaubwürdig erwiesen. Am schärfsten sei die Aeußerung über den Gelderwerb des Vaters Bloch zu bestrafen und so der Ehre der Familie Genüge zu tun. Es gäbe keine größere Be- JÜDISCHE ZEITUNG. leidiguog,. als wenn jemand statt die Person den Väter dieser Person beleidige, lieber diese Redensart hätten sich auch die Offiziere der Garnison empört gezeigt. .! Zur Frage :der; Strafausmessung sei zu erwägen, daß hier Personen aus zwei, entgegengesetzten Milieus zusammenstehen. Graf Gersdorff habe einen Herrscherwillen und könne unter Umständen freundlich sein, aber nicht gegenüber Personen, die selbständig. auftreten und die ihm unsympathisch seien. Mehr als die Worte, war es die ganze Art des Grafen Gersdorff, die den Bloch in den Tod trieb, denn man könne auch in die höflichsten Worte ein unerträgliches Maß von Verachtung legen. Wenn der Angeklagte den Ausgang auch nicht voraussehen konnte, so müsse das doch als straferschwerend berücksichtigt werden. Als Bloch zum Proviantamt versetzt werden sollte, hat der Angeklagte geäußert: „Wenn er doch dort die Regimentsuniform behält, so wollen wir ihn lieber in der Eskadron behalten ■ und noch ordentlich schleifen.“ Damit hat er deutlich seine Antipathie bezeugt. Er beantragte wegen zweier Beleidigungen des Vaters Bloch je zwei Monate Gefängnis, wegen der übrigen Fälle Stubenarrest und als Gesamtstrafe drei Monate Gefängnis. Verteidiger Rechtsanwalt Thomas: Von einer Schuld des Angeklagten am Tode Blochs könne keine Rede sein, höchstens von einem Zusammenhang. Aber auch dies sei nicht richtig, und nur die Auffassung der sozialdemokratischen „Mühlhauser Volkszeitung“ gewesen, der sich merkwürdigerweise der Anklagevertreter in seiner Beurteilung genähert hat. Einer würdigen Behandlung, die der Untergebene nach dem Gesetz beanspruchen könne, entspreche ein würdiges Verhalten. Der rauhe Ton der Kasernen sei bekannt. (!) Eine vorschriftswidrige Behandlung habe nicht Vorgelegen. (!) Gewiß würde auch der Angeklagte heute manches nicht mehr sagen, was er nur in der Erregung sich entschlüpfen ließ. Schuld sei aber lediglich das falsche (!) Ehrgefühl des Bloch gewesen, das allmählich zu einer Art Verfolgungswahnsinn ausgeartet sei. Zu -erwägen für die militärischen Richter sei auch der betrübende Geist, den die Eskadron in der Verhandlung gezeigt habe. Das Urteil der Unteroffiziere sei durch die unbeschränkte Wohltätigkeit des Einjährigen Bloch getrübt. Von einer Gefängnisstrafe könne keine Rede sein; er beantrage Freisprechung. Nach Beratung von etwa drei Viertelstunden verkündet das Gericht folgendes Urteil: Die Berufung des Angeklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Gerichtsherrn wird das erste Urteil aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen in Verbindung mit Beleidigung, ferner wegen Beleidigung eines Untergebenen zu 15 Tagen Stubenarrest verurteilt. Von den übrigen Anklagen, insbesondere auch von der Anklage der Beleidigung des Vaters wird er freigesprochen. Einen ursächlichen Zusammenhang der bestraften Vergehen mit dem Tode des Einjährigen hat das Gericht in Uebereinstimmung mit dem Urteil erster Instanz nicht angenommen. Oeffentliche Sitzung des Wiener Kultusvorstandes vom 16. Mai. Sonntag gabs wieder mal eine öffentliche "Sitzung, die erste (!) in diesem Jahre: ließ sich leider nicht vermeiden, da der Rechnungsabschluß laut Statut ausnahmsweise öffentlich beraten werden muß. Der Sekretär berichtet, daß zwei Statutenänderungen, betreffend Erhöhung der Grabgebühren und die Sicherung der Gebührenfreiheit für Stiftungen und Fonds in Verwaltung der Gemeinde, vom Kultusministerium prompt genehmigt wurden. Ei! ei! Als wir bei den letzten Kultuswahlen die Erweiterung des Wahlrechtes verlangten, gebrauchten die Kahalniks die Ausrede, daß die Annahme von Statutenänderungen seitens des Ministeriums nicht zu erleben sei. — —' Von Herrn Ignaz Klein liegt eine „Erinnerung“ vor, der Kultusvorsrand möge vom steigenden Ueberschuß aus dem Beerdigungswesen der Chewra kadischa, die bei sinkenden Einnahmen immer mehr leisten muß, eine jährliche Subvention zuwenden. Doch Vorsteher Schrame k, Präsident der Chewra kadischa, stellt fest, daß diese auf jede Subvention verzichtet habe, um ihre Unabhängigkeit (!) zu wahren. (Zum Teufel mit diesen Unabhängigkeiten, , die jede geregelte Gemeindewirtschaft verhindern!) Dr. Stern beruhigt Schramek und versichert, daß die Erinnerung vom Vertreter-Kollegium schon bestattet werden wird. — Vorsteher Salo Cohn, der K 6.000.— für einen vorerst geheimen kulturellen Zweck gespendet hat, empfängt allseitig Dank. Heir Frank referiert über den Rechnungsabschluß pro 1908: Das lange gefürchtete Defizit ist da, K 175.848 hoch, weil eben die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Erscheint auch dieses Defizit bei einer Judenschaft von 180.000 Köpfen nicht bedenklich, so gilt es doch — bei dem kleinen Aktivvermögen der Gemeinde — das Seite 7 Gleichgewicht rasch wieder herzustellen. Darum haben die Bezirkskommissionen mit Recht den Steuersatz erhöht. Wohl klagen viele Zensiten, zumal die am Kultus nicht interessierten, über die hohen Kultussteuern; doch mit Unrecht; denn sie. fließen , ja zum größeren Teile den Zwecken der sozialen Fürsorge und des Unterrichtes zu.. Wer also Kultussteuer zahlt, erfüllt die Judenpflicht und Menschenpflicht. Merkwürdigerweise entspann sich erst nach en bloque Annahme des Rechnungsabschlusses die Generaldebatte. Herr Salo Cohn protestiert gegen den Bau neuer Tempel, die, wie zum Beispiel der auf der Wieden, Wochentags nicht einmal ein Minjam zustande bringen. An den großen Feiertagen sollen eben noch mehr Säle gemietet werden, als bisher, nach dem Beispiel der Berliner Gemeinde. Herrn Dr. Spitzer schreckt das Defizit nicht, denn 150.000 Kronen Ausgaben für die Mikwah sind temporär, während die Erhöhung von 50.000 Kronen an Steuern und 150.000 Kronen Friedhofseinnahmen eine ständige Erscheinung sind. Es sollen möglichst viele Tempel gebaut werden, vor allem in der Leopoldstadt am Volkert, wo ein brennendes Bedürfnis darnach ist, doch können diese Tempel nicht einfach genug sein. Ein Prachttempel gehört nur nach Jerusalem, einst und künftig der Mittelpunkt des Judentums, die Errichtung von Prachttempeln anderwärts widerspricht der Tradition, ja geradezu dem Gesetz. Vorsteher K a u d e r s betont das Verdienst der 90 Bethausvereine, die von der Kultusgemeinde mit 56.000- Kronen Subvention abgespeist werden. Den Vororten gebühren für ihre Steuern auch anständige Tempel; die sind wichtiger als Spital, Schulen und Versorgungshäuser. Zustände, wie früher in Simmering, wo wir in einer Schmiedewerkstatt beteten, erniedrigen uns vor den Christen. Herr Dr. Gustav Kohn: Gottlob gibt es Juden, die im schlichtesten Raume mit Inbrunst beten, doch müssen andererseits Gemeinde und Bethausvereine den ästhetischen Ansprüchen der sogenannten Roschhaschono- und Jomkipur-Juden Rechnung tragen. Das bisher gemietete Bethaus auf der Wieden war eine Mausfalle und der neue Tempel dort wird kein Prachtbau. Der langgeplante Volkert-Tempel wird demnächst gebaut, inzwischen werden wir uns mit der Aufnahme weiterer Säle behelfen. Die Bethausvereine genießen außer der Barsubvention, das ihnen von der Gemeinde konzedierte Recht, Trauungen und Beerdigungen vorzunehmen. Gemilus Chassodim sind wichtiger als Tempel, denn mit ihnen hört das Judentum auch auf. Präsident Dr. Stern stellt fest, daß Freitag Abend die beiden Gemeindetampel im I. und II. Bezirk fast stets überfüllt sind. Darum ist für den Neubau je eines Tempels in diesen Bezirken zu sorgen. Berlin hat sechs große Gemeindetempel. Bei Beratung des Wiener Kultusstatutes ist endgiltig festgelegt worden, daß zuerst der Gottesdienst, dann der Unterricht und schließlich nach Vorhandensein der Mittel auch für die Wohltätigkeit gesorgt werden muß. Unsere Wohltätigkeit verzehrt ohnehin schon die halben Steuern. Herr Sachs berechnet gar, daß mit Hinzuziehung der 609.000 K Zinsen aus den 14'/» Millionen Kronen Gemeindevermögen und Stiftungen jährlich 5'A Millionen Kronen für Wohltätigkeit ausgegeben werden. „Ich bin Kultusvorsteher, der die Juden in politischer und intellektueller Weise (?) zu vertreten hat, und nicht Vorsteher eines Wohltätigkeitsvereines. Daher bin ich für einen Monumentaltempel.“ Herr Dr. Rappaport hingegen betont die Not des Versorgungshauses, für das trotz der jüngsten Erweiterung 130 Personen vorgemerkt sind, die bis 5 Jahre warten müssen, wenn sie die Aufnahme überhaupt erleben. Ein 4. Stockwerk würde allerdings jährlich 70.000 K Betriebskosten verursachen. Herr Weil schließt sich, obgleich nicht konservativ gesinnt, dem Präsidenten voll an. Herr Dr. Steiner kritisiert mit kaustischem Witz die Sinnlosigkeit der Anschauung, Tempel seien wichtiger als Wohltätigkeit, denn wer ver- .hungert ist, kann nicht beten. Tempel soll man nur bauen, wo sie wirklich nötig sind, also nicht auf der Wieden. Es ist sträflich, einen schlecht bezahlten Klerus zu züchten. Hsrr Frank bestreitet, daß die Friedhofseinnahmen ständig steigen, sie sind vielmehr 1909 bisher stark zurückgegangen. Der ganze Streit ist müßig, wir haben kein Geld und werden wahrscheinlich weder Amtshaus noch Tempel bauen. Der Sekretär verliest das Ansuchen der historischen Kommission um Subventionierung des vom Bibliotheksskriptor Dr. Wachstein verfaßten Werkes über die mehr als 1000 Inschriften des jüdischen Friedhofes in der Seegasse, eines . Werkes, das reiche Aufschlüsse über die Volks-, Familien-. Gelehrten- und Kunstgeschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts bieten wird und von der wissenschaftlichen Welt geradezu mit Spannung erwartet wird, ferner den Antrag des Vertreter-Kollegs, zu den Druckkosten per 12.010 bis 15.0CO K 1000 K (!) beizutragen. Den Rest aufzubringen, sei den interessierten Familien, Mäcenen und wissenschaftlichen Korporationen überlassen. Es wird der Antrag des Herrn Dr. Leopold Kohn, welcher mit großer Wärme die moralische Pflicht der Gemeinde unterstreicht, auf eine Subvention von 3G00 K angenommen.