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Jüdische Zeitung · 1909-04-09 · 15 (9.4.1909) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
3 (1909)
Issue
15 (9.4.1909)
Date
1909-04-09
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 15 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 3 Vertretungsbefugnis auf die Kultusvorstände der zu vertretenden Gemeinden zionistische Delegierte fast zur Gänze aus der jüdischen Gesamt-Organisation ausschließe n und zugleich die sichere Herrschaft der westlichen Großgemeinden, insbesondere Wiens, sichern. Denn, daß kaum eine von hundert kleinen galizischen Gemeinden in der Lage sein wind, auf eigene Kosten ihren Kultusvorsteher zu einem Gemeindetag zu entsenden, ist klar. Ebenso sicher ist es, daß nach Annahme des erwähnten Entwurfes die Zionisten für die nächste Zeit so gut wie ausgeschlossen wären, nachdem sie sich bisher nur im geringen Grade um die Kultusgemeinde als solche interessieren konnten, da sie von den eigenen Bestrebungen mehr als genügend in Anspruch genommen wurden und daher vielfach das Interesse speziell für den Kultus jedem einzelnen Zionisten als seine Privatangelegenheit überlassen mußten. Daß die Dinge diese Entwicklung nehmen konnten, beweist vor allem den Optimismus unserer Delegierten zum Gemeindetage, die geglaubt haben, es genüge an einer, ihrer Auffassung nach guten Sache mitzutun, um Schlechtigkeiten nicht erwarten zu sollen. Man wird sich nunmehr erinnern müssen an das Wort: ä la guerre comme ä la guerre.... Daher gibt es für uns wohl nur folgende Alternative: Sollte die beabsichtigte Organisation, trotz ihrer organischen Lebensunfähigkeit, zur Wirklichkeit werden, somit der Entwurf des Verbandsstatuts die legale Sanktion erhalten, dann gilt es, entweder das Verscheiden des marastischen Säuglings abwarten — oder durch rege Anteilnahme an dem Kultusleben Einfluß auf einzelne Gemeinden und damit auf die Gesamt-Organisation gewinnen und sie dann auf eine Basis stellen, welche modern-politischen Begriffen und den Bedürfnissen des jüdischen Volkes entspricht. Und zum Schlüsse noch eins: Wenn es auch bisher unwidersprochen geheißen hat, daß die Bestimmungen des mehrfach erwähnten Entwurfes für das Verbandsstatut schon für den nächsten konstituierenden Verbandstag gelten sollen, und daß somit schon jetzt die erst vorgeschlagene und dem Plenum zur Genehmigung vorzulegende Beschränkung eintritt, wonach als Delegierte nur Kultusvorsteherzugelassenwerde n, so kann man ein solch es verbrecherisches Beginnen, ja mehr als das, eine solche Dummheit den maßgebenden Faktoren beweislos nicht Zutrauen. Denn ein solcher Rechtsbruch würde die Leschichte, die in einem Bombayer Blatt aus Anlaß der Baronisierung Sassoons, in dessen Diensten Schalom David steht, ist recht romantisch. Er wurde in Hong-Kong (China) im Jahre 1854 geboren. Seine Eltern waren Chinesen, die zum Judentum übergetreten sind. Heute leben in China nur noch wenige solcher „chinesischer Gerim“. Wann diese Chinesen den jüdischen Glauben annahmen, läßt sich heute nicht mehr genau feststellen. Mr. Schalom David hieß ursprünglich Fe-Be. Er war der älteste von drei Geschwistern und erinnert sich, wie ihm als Kind der Eintritt in die chinesischen Tempel verweigert wurde, weil er Jude sei. Als er acht Jahre alt war, brach in seiner Heimat ein Aufstand aus. Seine Familie flüchtete in die Wälder. Die Aufständischen hatten jedoch ihre Spur entdeckt und seine ganze Familie fand den Tod. Fe-Be wurde von den noch rechtzeitig herbeigeeilten englischen Truppen gerettet. Fe-Be kam in die Obhut des reichen englischen Juden Mr. Schalom David, dessen Namen der Knabe später angenommen hatte. Mr. David ließ den jüdischen Chinesen nach Bombay bringen, wo an ihm die Zirkumzision vorgenommen wurde. Fe-Be, nunmehr Schalom David, erhielt eine sehr gute Erziehung in einer jüdischen Anstalt und kam dann als Angestellter in das Haus des indisch-jüdischen Multimillionärs Jacob Sassoon, wo er sich jetzt noch in leitender Stellung befindet. Mr. David zählt zu den besten Juden von Bombay, an deren Angelegenheiten er regen Anteil nimmt. Er interessiert sich auch für die Lage der Juden in Palästina und ist ein führendes Mitglied der „Gesellschaft zur Rettung der chinesischen Juden.“ galität der zu schaffenden Organisation für immer auf heben, sie wäre begraben, bevor sie noch dasLicht derWelt erblickt hätte. Damit hätte dann das „sündige Wien“ seinen Ruf glänzend gerechtfertigt. Dr. Jakob Kohn, Präsident des zionistischen Zentralvereines in Wien. Anregung. Die „Jüdische Zeitung“ und andere Freunde teilen mir mit, daß Juden existieren, die den Deutschen Schulverein für harmlos halten. Einen Schafskopf zu bekehren Ist ein schweißerfülltes Streben, Denn die Pillen guter Lehren Bleiben unterweges kleben; So ein Schafsgehirn hat Orte Wo kein Fenster, keine Pforte! Darum kam mir nie das Staunen Daß die Juden-Renaissance Nicht nach manches Kahals Launen: Das wäri gegen die Usance! D’rüber denkt der Philosophe Analog der ersten Strophe. Daß hingegen, wie Sie meinen, Solche Hirnathleten leben, Die den „Deutschen Schulvereinen“ Jüdisch Geld zu fressen geben Und den Doktor Pergelt preisen, Müssen Sie mir erst beweisen! Denn statt anderen Wundertieren Soll von diesen Exemplaren Einige man präparieren Und in Essig auf bewahren; Zu Kurandas Jubiläum Kriegt’s das „Jüdische Museum“! Beda. Aus dem jüdischen Leben. Schicksal eines Pogromopfers. Berlin. Ein Opfer der jüdischen Judenverfolgung wurde der 17 Jahre alte Uhrmacherlehrling Markus Zryresky. Der junge Mann stammt aus Südrußland, wo sein Vater in der Nähe von Kiew ein Geschäft besaß. Bei den Judenhetzen, die im Sommer vorigen 'ahres stattfanden, wurde der Vater erschlagen, die Mutter wurde infolge des Verbrechens an ihrem Manne irrsinnig und in eine Irrenanstalt gebracht. Der junge Mann wurde von dem deutschen Komitee zur Unterstützung notleidender russischer Juden nach Deutschland gebracht und fand als Uhrmacherlehrling in Charlottenburg, Hardenbergstraße 38, Stellung. Infolge des Geschichte der Juden in der Schweiz. Seit der im Jahre 1768 in Basel erschienenen „Sammlung“ jüdischer Geschichten, welche sich mit diesem Volk in dem XIII. und folgenden Jahrhunderten (bis auf MDCCLX) in der Schweiz zugetragen“, die von dem Züricher Pfarrer Johann Kaspar Ulrich herausgegeben wurde, ist, wie die „N.J.K.“ schreibt, eine zusammenhängende Darstellung der politischen rechtlichen und sozialen Verhältnisse der Juden in der Schweiz nicht mehr erschienen. Uud doch fallen in die 150 Jahre seit dem Erscheinen des genannten Buches auch für die Juden der Schweiz eine große Reihe wichtiger Ereignisse, unter anderem das ihrer Emanzipation, die, wie noch wenig bekannt ist, eine recht eigenartige Entstehungsursache hat. Nun wollen auch die Schweizer Juden anfangen, all das in den mannigfaltigsten Veröffentlichungen, in den Protokollen der gesetzgebenden administrativen und richterlichen Behörden, in Jahresberichten historischer Vereine, in Abhandlungen statistischer, geographischer, volkswirtschaftlicher Natur, ja sogar in protestantischen und katholischen Zeitschriften verstreute Material zu sammeln und vielleicht zu einer systematischen Geschichte der Juden in der Schweiz auszubauen. In dem Züricher „Israelitischen Wochenblatt“ erläßt der Präsident des schweizerischen Auswanderungs-Amtes Dreifuß in Bern einen Aufruf zur Gründung einer Gesellschaft, die sich die Schaffung einer solchen Geschichte zur Aufgabe setzen soll. Dem Aufruf ist im allgemeinen Interesse der beste Erfolg zu wünschen und es ist anzunehmen, daß auch nichtjüdische Kreise in der Schweiz sich lebhaft für die Gesellschaft interessieren werden. Unglückes, das über seine Eltern hereingebrochen war, wurde der junge Mann vom Verfolgungswahnsinn ergriffen. Er mußte in die Edelsche Heilanstalt geschafft werden. * # * Antisemitische Soldatenschinder in Preußen. Mühlhausen (Elsaß). Der Sohn eines angesehenen jüdischen Mitbürgers, Einjährig-Freiwilliger beim dortigen Jägerregiment zu Pferde, hat sich das Leben genommen — wie in Mühlhausen allgemein öffentlich behauptet wird, infolge der Ausnahmebehandlung, unter der er infolge konfessioneller Voreingenommenheit eines Vorgesetzten beim Militär zu leiden hatte. Als verbürgt wird mitgeteilt, daß der Schwadronschef des jungen Mannes ihn vor versammelter Mannschaft als „reiches Judenjüngelchen“ anredete, was die Stellung des Einjährigen in der Schwadron jedenfalls nicht angenehmer gestaltete. Unter ungeheurer Teilnahme der Zivilbevölkerung fand die Beerdigung des jungen Mannes statt. Die Angehörigen des jungen Mannes hatten sich die Beteiligung des Regimentes verbeten nnd auch die von den Offizieren gesandten Kränze zurückgewiesen. ln einem angesehenen Blatte, wie der „Straßburger Post“, wird noch bemerkt: „Allgemein wird die Art und Weise getadelt, wie die Tat des ungiücklihcen jungen Mannes den bedauernswerten Eltern mitgeteilt wurde. Es wurde nämlich ein Unteroffizier mit dem keineswegs angenehmen Auftrag betraut, der sich der schwierigen und delikaten Aufgabe, wie es heißt, nicht sehr geschickt entledigte.“ * * Russische Justiz. Odessa. Nach mehrtägiger Verhandlung hat das Gericht die Professoren und früheren Vorsteher der Odessar Universität Sautschewski und Waskowski wegen Begünstigung illegaler Handlungen im Jahre 1905 zur Dienstentlassung verurteilt. Ersterer wurde für immer, letzterer für drei Jahre des Rechtes, öffentliche Stellungen zu bekleiden, für verlustig erklärt. Das harte Urteil hat auf das liberale russische Bürgertum und auf die Juden einen schweren Eindruck gemacht. Denn es bedeutet die Verurteilung und faktische Vernichtung der Universitätsautonomie in Rußland, die namentlich für die uden von besonderer Wichtigkeit ist. In den autonomen russischen Universitäten fanden die Juden unbeschränkte Aufnahme. Mit der Auslieferung der Juden an die Regierungsgewalt traten die Prozentnormen für die Juden wieder in volle Kraft. Dieser Prozeß hat aber noch eine spezielle jüdische Bedeutung. Zu den angeblichen „illegalen Handlungen“ gehören auch das Gewehrtragen von studentischen Mitgliedern des jüdischen Selbstschutzes und die Aufbahrung von Pogromopfern in der Odessaer Universitätsklinik. Das „Freiheitsjahr“ 1905/6 war bekanntlich eine Zeit des Unglückes und des permanenten Pogroms für die Odessaer Juden. Unbehindert wurden sie von den schwarzen Banden auf offener Straße überfallen und zu Hunderten niedergemetzelt. Die Polizei verhielt sich passiv oder begünstigte die Mörder und Banditen. Es war für die Juden lebensgefährlich, sich selbst am hellen Tage auf der Straße zu zeigen. Um ihr Leben und Gut zu verteidigen, organisierten sie einen Selbstschutz, der wegen der andauernd bedrohlichen Lage immer bereit sein mußte und dessen studentische Mitglieder ihre Gewehre auch während des Universitätsbesuches bei sich trugen. Das wurde nun vom Gericht als eine „ungesetzliche Handlung“ bezeichnet und die Professoren der Duldung einer solchen für schuldig erklärt. Verurteilungen des „Selbstschutzes“ sind nichts seltenes; es sind fast ebenso viel Mitglieder desselben wie Pogromveranstalter verurteilt worden — mit dem Unterschied nur, daß letztere fast immer nachträglich begnadigt wurden. Das Novum dabei ist, daß hier zum erstenmale christliche Professoren wegen Nichtbehinderung der jüdischen Selbstverteidigung verurteilt worden sind. Ein Russe hat eben dafür Sorge zu tragen, daß die Juden vogelfrei und den Mörderbanden wehr- und schutzlos ausgeliefert bleiben! Und dann das zweite „Verbrechen“: Sämtliche Hospitäler und Krankenhäuser waren mit Verwundeten überfüllt: da gestatteten die Professoren, daß einige Pogromopfer nach der Universitätsklinik, deren Leiter sich absichtlich nicht ein-

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