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Jüdische Zeitung · 1909-03-26 · 9 (26.3.1909) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
3 (1909)
Issue
9 (26.3.1909)
Date
1909-03-26
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 9 1. Das Recht, an der Spitze der Gemeinde einen Großrabbiner (Chachambaschi) zu haben, welcher die Gemeinde bei der hohen Pforte repräsentiert**). Die Wahl des Chachambaschis bedarf der Bestätigung durch einen Firman ***). 2. Das Recht, in Konstantinopel eine Generalsynode oder einen Großen Rat der Nation einzuberufen, der aus 80 Mitgliedern besteht (60 Laien und 20 Rabbinern), von denen jeder einen bestimmten Stadtbezirk, ir. welchem Juden wohnen, vertritt. Diese Versammlung hat zur Aufgabe, die neun Mitglieder des Zentralkonsistoriums oder des weltlichen Rates (Medjilis-i-Djismani) und die sieben Rabbiner des geistlichen Rates (Medjilis-i-roubani) zu wählen. Bei der Wahl des Chachambaschi wird der Große Rat der Nation durch 40 Vertreter aus den israelitischen Gemeinden Saloniki, Adrianopel, Smyrna, Broussa, Bagdad und Kairo verstärkt. Die Aufgaben des Zentralkonsistoriums bestehen darin, die Zwistigkeiten zwischen den einzelnen Gemeinden beizulegen, die Einziehung der Steuern anzuordnen, die Verwendung derselben zum Unterhalte der religiösen Institutionen, der Schulen und öffentlichen Anstalten zu bestimmen, auf die richtige Verwendung der Legate zu achten, welche diesen Instituten und den Waisenhäusern vermacht sind, ferner alle Angelegenheiten, die sich auf den jüdischen Kultus beziehen, zu ordnen und alle Erlässe der Regierung auszuführen. Dem geistlichen Rat liegt es ob, für die Erhaltung der Religion zu sorgen. Unter seiner Aufsicht stehen die Rabbiner und die sonstigen Beamten. In Konstantinopel hat jede Gemeinschaft oder jeder Stadtbezirk, unabhängig von dieser Zentralorganisation, eine eigene Verwaltung unter Leitung eines Rabbiners, der zugleich Mitglied des großen Rats der Nation ist. Diese Verwaltung ist verpflichtet, über die Interessen des Kultus, des Unterrichts und über die .Armenpflege, ihres Stadtbezirkes zu wachen. In der Provinz besitzen die Städte mit einer jüdischen Gemeinde einen weltlichen Rat, der aus 7 Mitgliedern und einen religiösen, der aus 3 Mitgliedern besteht. In Saloniki, wo die Israeliten mit Ausnahme von Konstantinopel am stärksten **) Er trägt den Titel „Eminenz“ und muß ottomanischer Staatsbürger sein. Laut Angabe von Young erhielt einer der letzten Chachambaschis eine Subvention von 50 türkischen Liras monatlich, die auch für seine Nachfolger beibehalten wurde. ***) Die Leiter der israelitischen Gemeinden in Saloniki undjerusalem tragen ebenfalls den Titel Chachambaschi und erhalten die gleichen Investitururkunden, aber sie stehen unter der kirchlichen Oberaufsicht des Chachambaschi in Konstantinopel. JÜDISCHE ZEITUNG. vertreten sind, setzt sich der geistliche Rat aus 4 Rabbinern zusammen und der weltliche Rat besteht aus 9 Mitgliedern, wie in Konstantinopel. Außerdem gibt es dort mit Rücksicht auf die große Zahl der nichtottomanischen Juden einen Gemeindevorstand aus 12 Mitgliedern, die von allen Israeliten, die eine Steuer zahlen, ohne Unterschied der Nationalität gewählt werden. Dieser Rat ist aber von der Regierung nicht öffentlich anerkannt. Zur Kompetenz der religiösen Behörden der Israeliten gehört auch die Eheschließung die Scheidung und die Eintragung der Geburten und Sterbefälle, die Entscheidung, über die Gültigkeit von Testamenten und die Rechtssprechung in Ehe- und Unterhaltsprozessen. Die hauptsächlichsten Steuern, die von der Gemeinde erhoben werden, sind folgende : a) Die Steuer oder der nationale Beitrag (iane-milliyc), welcher direkt in die Kasse des Konsistoriums fließt und zur Bestreitung der allgemeinen Ausgaben bestimmt ist, das heißt der Ausgaben für den Gottesdienst, für die Unterhaltung der Schulen und der Wohltätigkeitsanstalten und für die Besoldung der Beamten. Diese Steuer schwankt zwischen V4 3 türkischen Liras. (1 türk. Lira ca. 24 Frcs.) b) Die indirekten Steuern oder die Abgaben für Fleisch, Wein und Käse. Diese Abgaben werden durch eine kaiserliche Verordnung festgesetzt. c) die Stempelgebühren für die Ehekontrakte und Zertifikate, die durch das Großrabbinat ausgestellt werden und als Grundlage für die Auslieferung eines Passes oder für die Legalisation eines Grundstückkaufs dienen. d) die Abgaben, die von verschiedenen Kaufleuten, insbesondere von Fleischern, Spezerei- und Weinhändlern entrichtet werden. Die Entscheidungen^' des geistlichen Rats, in bezug auf die religiösen Vorschriften können keine Strafe für die Zuwiderhandlung festsetzen. Ihre Beobachtung von seiten der Kaufleute, ebenso wie die Erhebung der Gemeindesteuern und der Abgaben sind auf folgende Weise garantiert. Wenn es sich um eine lediglich reliliöse Uebertretung handelt, z. B. der jüdische Fleischer oder der jüdische Käsehändler lassen die Vorschriften für die Reinhaltung des Fleisches oder für die Herstellung des Käses außeracht, so würde sich der Medjilis-i-rouhani darauf beschränken, die Exkommunikation (den Cherem) über den Betreffenden zu verhängen. Seite 3 Was die Bezahlung der Fleischsteuer anbetrifft, so ist dafür besser gesorgt. Das zentrale Konsistorium wird nur dann dem Fleischer die Erlaubnis erteilen, im Schlachthaus Fleisch zu kaufen, wenn er regelmäßig die Abgaben bezahlt. Ohne diese Erlaubnis werden die Beamten des Konsistoriums nicht auf das ihnen vorgelegte Fleisch den Koscherstempel drücken. Der Fleischer verkauft dieses Fleisch den Juden, indem er die Steuer dem Preise zuschlägt, und am Ende einer jeden Woche führt er den Betrag der Abgaben, je nach der Zahl der Okka, die er bei den Schlächtern gekauft, an die Gemeinde ab. Wenn er gegen diese Vorschrift verstößt, wird ihm das Recht zum Koscherfleischverkauf entzogen und die Regierung selbst gibt Befehl, seinen Laden zu schließen. Eine Statistik, die aus bester Quelle stammt, gibt folgende Ziffern: in der europäischen Türkei soll es annähernd 145.000 und in der asiatischen Türkei 220.000, in der Tripolitaine 12.000 Juden geben, d. h in der ganzen Türkei ungefähr 377.000. In Konstantinopel gibt es 60.000 Juden, wovon 7- bis 8000 Aschkenasim und etwa 1000 Karaiten sind. Diese letzteren haben auch eine Gemeinde in Jerusalem, die ebenso stark ist. Diese Zahlen stimmen gut überein mit den Zahlen, die uns die statistische Studie der christlichen Religionen von Major R. Huber für die europäische Türkei und die Angaben von Vital Cuinet für die asiatische Türkei geben. Huber gibt nämlich für die europäische Türkei die Zahl der Israeliten 169.949 unter einer Gesamtbevölkerung von 5,900.046 an; Vital Cuinet zählt in der asiatischen Türkei 201.998 Israeliten unter einer Gesamtbevölkerung von 17,426.301 Bewohnern. In den letzten Jahren sah die ottomanische Regierung in der verstärkten Einwanderung armer Juden nach Palästina eine Gefahr und hat deshalb beschlossen, diese Bewegung durch strenge Maßregeln aufzuhalten. Man fing an, von den Einwanderern eine Bürgschaft von 50 türkische Liras zu verlangen, die eine Verpflichtung bildeten, in höchstens dreißig Tagen das Land zu verlassen. Diese Frist wurde später auf drei Monate ausgedehnt. Darauf wurde dieses System, das zu vielem Mißbrauch Anlaß gab, durch verschiedene Maßregeln ersetzt, die auch das absolute Verbot, neue jüdische Kolonien zu gründen, enthielten. Die vorerwähnten Maßregeln wurden durch zwei Zirkularnoten der Hohen Pforte vom 23. Februar 1888 und 21. Februar 1900 den fremden Gesandten bekanntgegeben. Aber dieses entsprechende Reglement ist niemals von den Mächten akzeptiert wor¬ Es vergehen Jahre. Schlomes Vater ist zurückgekehrt. Der Dajon hat gesiegt. Kaum hat inan aber im Hause des Dajon den von der weiten Reise Heimgekehrten begrüßt, so wird auch schon die Kunde gebracht, daß der Goldschmied einen Selbstmord begangen. Er hat einen goldenen Ringverschluckt... Im Städtchen und in der Umgebung ist inan überzeugt, daß auf den Töchtern des Dajon ein Fluch ruht. In Angst und Trauer beschließt des Dajons dritte Tochter, unvermählt zu bleiben. * * * * Im russischen Sammelwerk „Erlebtes“ sind Briefe und Notizen des „Maskil“ L. Mandelstamm abgedruckt, in welchen er von seinem Aufenthalte in Chaßlowitsch und von den „Chaßlowitscher Jungfrauen“ berichtet. Nach seinen Angaben sind sie schon damals alt und grau gewesen. „Doch“, heißt es wörtlich, „hat ihr Gesicht noch die Farbe der Jugend, sie kleiden sich wie junge Mädchen und tragen lange Zöpfe. Nur die mittlere ist gealtert. Das Antlitz ist verfallen, die Augen trübe und vom Weinen gerötet.“ In einer Anmerkung zu Mandelstamms Briefen' wird noch einer vierten Schwester Erwähnung getan. Auch sie ist unvermählt geblieben. Alle vier starben um die Ze/t von 1873 1878. Die eine wurde 90, die zweite 75, die dritte 70 und die vierte 67 Jahre alt. (Fraind, St. Petersburg.) Allerlei. Die Tuberkulose unter den Juden. Die Zeitschrift für Demografie und Statistik der Juden“, Berlin, bringt folgende Zusammenstellung: Ort Zeit An Tuberkul. starben auf 10.000 Einwohner Juden i Nichtjuden Tunis. 1894 1900 7,5!{ 51,3 Europ. 113,0 Moh. Berlin. 1905 9,81; 21,66 i 38,8 Kath. Wien»Lun8entub" wien»Tbk. überh. 1901-03 13,1 ' 17,9 i. 24.6 49.6 Prot. Kath. : \ 32,8 Prot. London .... 1901-06 13,3 17,9 New-York . , . 1906 13,53 i 23,94 Krakau .... 1896-1900 20,49j 66,41 Budapest.... 1905 21,93 i 46,01 Bukarest .... 25,6 i 38,7 Lemberg .... 1897-1902 30,64 63,51 Die Juden in Messina und Reggio. Die von furchtbarem Geschicke betroffenen Städte Süditaliens hatten nur wenige Juden in ihren Mauern. Mit Ausnahme einiger jüdischer Familien, die sich dort in den letzten Jahren ansässig gemacht haben, vielleicht auch einiger jüdischer Kaufleute, die sich dort während des Unglückstages geschäftshalber aufhielten, dürften keine Juden der Katastrophe zum Opfer gefallen sein. Einst aber waren sowohl in Messina wie in Reggio blühende jüdische Gemeinden. ln Messina sollen sich schon vor der Zerstörung des zweiten Tempels Juden angesiedelt haben. 1170 fand dort der Reisende Benjamin von Tudeia 200 jüdische Familien, die ein geordnetes Gemeindewesen unterhielten und einige Synagogen besaßen. 1453 machten die Juden in Messina drei Prozent der Bevölkerung aus. Reggio, seit 1398 von Juden bewohnt, hatte seine verwitterten Ghettotore bis auf die Gegenwart erhalten, die heute wohl, wie die anderen alten und neuen Paläste und Gebäude, einen Trümmerhaufen bilden. Bekannt sind in der Geschichte der Juden Italiens die Judenmärkte in Reggio, die weltberühmt waren und auch die christliche Handelswelt aus dem ganzen Lande insjudenviertel Reggios lockten. 1492 traf die Austreibung die Juden Sizil iens und machte auch beiden blühenden Gemeinden den Garaus. Zuerst von Messina verbannt, ereilte die Juden von Reggio das Geschick der Ausweisung im Jahre 1511. Sie gingen nach Holland und nach dem Oriente, um nicht wieder zu kommen. Andere und bessere Zeiten waren für die Juden Italiens gekommen, der Süden konnte aber bis aut den heutigen Tag schon wegen seiner ungünstigen wirtschaftlichen Lage keinen besonderen Reiz auf die Juden Italiens, die zumeist dem Kaufmannsstande angehören, ausüben.

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