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Jüdische Zeitung · 1909-01-29 · 5 (29.1.1909) · p. Seite 7

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
3 (1909)
Issue
5 (29.1.1909)
Date
1909-01-29
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 5 JÜDISCHE ZEITUNG. Die Durchführung der Wahlen gemäß den Weisungen des Z. K. obliegt den Distriktsleitungen. Die Wahlen müssen spätestens 14 Tage vor der Tagung durchgeführt sein. §11. Jeder Delegierte hat ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihm vertretenen Mandate nur eine Stimme. Das Mandat ist nicht übertragbar. Die Wahl von Ersatzdelegierten, die für den bereits vor Beginn der Tagung verhinderten Delegierten eintreten, ist zulässig. § 12. Dem Zionistentag obliegt: a) die Entgegennahme und Entlastung des Tätigkeits- und Rechenschaftsberichtes des Zentralkomitees, beziehungsweise der diesem untergeordneten oder von diesem eingesetzten Institutionen und Kommissionen; b) die Feststellung und Bedeckung des Budgets für das Zentralkomitee und seine Organe; c) die Erörterung und Beschlußfassung über Propaganda, Presse und Organisation; d) die Stellungnahme zu den Parteifragen und zum Kongreß; e) die Wahl des Zentralkomitees und seines Präsidenten; f) die Wahl der Revisoren. § 13. Das Zentralkomitee besteht aus neun Mitgliedern, von denen je drei aus der Zahl der einem der Verbandsdistrikte als Schekelzahler angehörigen Personen gewählt werden. Für die Wahl des Z. K. erstattet jeder Distrikt am Z. T. einen Personenvorschlag von 6—9 Personen. Der Zionistentag wählt das Zentralkomitee, indem er aus der Vorschlagsliste jedes Distriktes je drei Personen als Mitglieder des Z. K. und eine als Ersatzmann nominiert. Die Wahl erfolgt mit einfacher Majorität. § 14. ln dem Z. K. hab^n jiie geschäftsführenden Leiter der Distrikte, beziehungsweise deren Stellvertreter Sitz und Stimme. § 15. Mindestens jedes Vierteljahr soll in der Regel eine Sitzung des Z. K. stattfinden. Bei Wahl des Ortes der Sitzung sind alle Distrikte gleichmäßig zu berücksichtigen. Ueber Verlangen dreier Mitglieder des Z. K. oder einerDistrikts- 1 e it u n g ist eine Sitzung des Z. K. einzuberufen. § 16. Abstimmungen im Z. K. sind auch auf schriftlichem' Wege zulässig. Ferner muß bei einer Sitzung das schriftlich abgegebene Votum eines Mitgliedes dann wie das der erschienenen berücksichtigt werden, wenn die anderen Vertreter des Distriktes im Z. K., dem der Betreffende angehört, es verlangen. § 17. Aufgaben des Z. K. sind: a) die Vertretung des Verbandes nach Außen, gegenüber der zion. L. 0. für Oesterreich, dem E. A. K. und allen anderen zionistischen Organisationen und Zentralinstanzen; ,b) die Ueberwachung der Tätigkeit des Zentralburau und der übrigen Verbandsorgane und Institutionen; -c) die Ueberwachung der Tätigkeit der Distrikte; dem Z. K. steht das Recht zu, von den Distriktsleitungen jede Auskunft zu verlangen, eventuell die Einberufung eines außerordentlichen j .Distriktstages binnen vie r Wochen V. äüfzutragen und im Nichtbefol- : v g-ung.sfa.lTe' den Distriktsta^ .selbst einzuberufen; 3d)’die ' Ueberwachung .der,;, Partetjpresse; . T:-~ S?e) cfie' Zentralisierung der Sammlungen f:«-V für jälle .zionistische Zwecke; \; j\|) die "EihTeituhg'und-Ueberwachung der V/[ SeheJce.l.agLta.tion; ... tiiig) Anregung und. Unterstützung der Prpr; paganda, Beschaffung der Propaganda^ . inittei; h) die Anordnung der Kongreßwahlen und die Erlassung der diesbezüglichen erforderlichen Weisungen. § 18. Der Präsident des Z. K., beziehungsweise sein Stellvertreter hat bei jedem Distriktstag der Verbandsdistrikte Sitz und Stimme. Das Z. K. ist von jedem Distrikts- | tag rechtzeitig zu verständigen. § 19. Zur Ausführung seiner Beschlüsse; und der Beschlüsse des Zionistentages, so- I wie zur Besorgung der Verbandsagenda, soweit sie nicht im übertragenen Wirkungskreise von den Distrikt^exekutiven besorgt werden, wird ein Zentralburau bestellt. Die Leitung des Z. B. liegt in den Händen zweier vom Z. K. designierter Mitglieder des Z. K. Die innere Organisation des Z. B. bestimmt das Z. K. Das. Z. B. ist dem Z. K. verantwortlich und unterstellt. §20. Dem Zenträlbureau sind die Landessammelstelle, des Jüdischen Nationalfondes und alle anderen, vom Z. T. oder Z. K. einzusetzenden Kommissionen und Organe anzugliedern. § 21. Sämtliche Verbandsorgane haben nur rein zionistische Agenda in den Kreis ihrer Tätigkeit zu ziehen. § 22. Streitigkeiten zwischen einem Distrikte und dem Z. T. oder dem Z. K. sind, falls eine anderweitige Einigung nicht zu erzielen ist, dem Kongreßgericht oder einem Schiedsgericht, über das die Parteien sich einigen, zur Entscheidung vorzulegen. § 23. In Streitigkeiten zwischen einzelnen Zionisten und einer Organisation fungiert das aus neun Mitgliedern bestehende Z. K. als Schiedsgericht. * * * Südgalizisches Distriktskomitee, Stanislau. „Das Distriktskomitee für Südgalizien in Stanislau beruft für Sonntagden 28. Februar 1909 einen Distriktstag mach Stanislau ein. Tagesordnung: 1. Begrüssung. 2. Wahl der Verifikationskommission. 3. Bericht über die Tätigkeit des abtretenden Distriktskomitees. 4. Bericht der N.-F.- Kommission. 5. Schekel- und Kassabericht. 6. Die gegenwärtige Situation im Zionismus. 7. Unsere Palästinaarbeit. 8. Erteilung des Absolutoriums an das abtretende und Wahl eines neuen Distriktskomitees. 9. Eventualia. Beginn des Distriktstages, der im Lokale des Vereines „Erez Israel“, Lmdengasse 3, stattfindet, um 10 Uhr vormittags. Jeder Verein und jede Verbindung entsenden je zwei Delegierte. Die p. t. Vereine und Verbindungen werden ersucht, die Namen ihrer Delegierten eine Woche vor dem Distriktstage dem Distriktskomitee bekannt zu geben. Für das südgalizische Distriktskomitee: Dr. Schur, Präses. Regine Meller, Sekretär. Palästina. Die jüdische Kolonie Chederah. Jaffa, ln Chederah — diese Kolonie liegt nahe der Küste in der Mitte zwischen Jaffa und Haifa — herrscht eine hoffnungsfrohe Stimmung. Es ist während des ganzen Jahres kein einziger Malariafall vorgekommen. In ärztlichen Kreisen glaubt man annehmen zu können, daß diese Seuche in kurzer Zeit völlig verbannt sein wird, was wesentlich den umfasenden Eukalyptuspflanzungen zu danken-sein dürfte. Die Inhaber der neuen Weingärten, die in- Chederah gepflanzt wurden, haben im; Tal einen Brunnen gebohrt, uni für die Gärten genügend Wasser zu haben. Die. Aerzte sind; der Ansicht, daß dieser Brunnen auch hygienisch von großer Bedeutung ist, weil er das Taiwasser selbst reinigen und die ganze Gegend von Krankheifsbazillen säubern wird. * * . * Fortschritte der jüdischen Kolonisation . in Palästina. Jaaffa (Palästina). Die'Administation der 1CA (Jewish Colonizatiön Association) hat über die jüdischen landwirtschaftlichen Arbeiter in Galiläa ihre Seite 7 Befriedigung geäußert. Der gesamte Boden von Sedschera ist ausschließlich von Juden bearbeitet worden. In verhältnismäßig kurzer Zeit sind fast alle Arbeiter Bodenbesitzer geworden. Die Arbeiten sind derart hervorragend, daß die Administration der ICA daraus ersieht, daß eine jüdische Kolonisation in Palästina bei einem fleißigen und energischen Vorgehen weit größere E r f o 1 g e erzielen könne, als eine solche in Argentinien. In maßgebenden Kreisen der Administration trägt man sich mit der Absicht, der ICA eine Erweiterung ihres Arbeitskreises in Palästina zu empfehlen. Auch in T i b e r i a s will die ICA ihre Kolonisationsarbeit erweitern und neue Kräfte ansiedeln. Zu diesem Zwecke ist die Administration in Palästina beauftragt worden, den an Araber verpachteten Boden den Pächtern zu kündigen und Juden zuzuweisen. Ungefähr 1600 Dunam des Bodens, den die Tscherkessen gepachtet hatten, wurden bereits Juden übergeben. In allernächster Zeit muß auch die Klage entschieden werden, die die ICA gegen die Araber angestrengt hat, die in unrechtmäßiger Weise sich 1000 Dunam des Bodens von Lubia angeeignet haben; dieser Boden soll dann ebenfalls mit Juden besiedelt werden. Eine neue Kolonie beabsichtigt die ICA in B e t h’g a n zu begründen. Jeder der Kolonisten der neuen Kolonie soll von der ICA 250 Dunam erhalten, ferner ein Wohnhaus, einen Stall und 3000 Francs zum Ankauf von Arbeitern, Vieh usw. Im letzten Jahre hat die Administration sieben Kolonisten in Jemna, vier in Mes’chah, sechs in Zfijah und sechs in Kinereth angesiedelt. * * * Jüdische Landwirtschaftsschule „Kiriath Sefer“. Jaffa. Die jüdische Lanwirtschaftsschule „K ir i a t h Sefer“, die sich in einer wunderbar schön gelegenen Gegend Palästinas auf dem Boden des Jüdischen Nationalfonds bei Lydda (an der Bahnstrecke Jaffa—Jerusalem) befindet, und die vor Jahren von Israel Beikind unter großen Opfern gegründet wurde, ist jetzt erweitert worden. (Beikind ist einer jener ersten studentischen Pioniere, die als Kolonisten nach Palästina gingen (Gesellschaft „B i 1 u] und dort unrer anderem in den Achtziger-Jahren die Kolonie Ka t rah gegründet haben.) Beikind hat eine Reihe neuer tüchtiger Lehrkräfte für die Schule gewonnen und hat die ganze Anstalt reorganisiert. Unter den neuen Lehrern sind vor allem zu nennen Dr. Müller (Palästina- Korrespondent. der „Jüdischen Zeitung“) aus Wien für Naturheilkunde und Mathematik und der Agronom Wilkansky, der in Königsberg seine Studien absolviert hat, und der außerdem als hebräischer Schriftsteller bekannt und geschätzt ist. Diese Schule wird von dem bekannten Kolonisator Palästinas, Baron Edmund v. Rothschild, subventioniert. Da jedoch der Zuspruch sehr groß ist und die RothschUdsche Subvention von 5000 Francs jährlich nur einen geringen Teil der Kosten deckt und da sehr wenige Schüler in der Lage sind, Schulgeld und Pension zu bezahlen, so wäre es wünschenswert, daß diese Schule auch von anderen Schulen und Vereinen unterstützt würde. Unter den Zöglingen von Kiriath Sefer befindet sich übrigens auch eine Anzahl Pogromwaisen, die selbstredend vollständig mittellos sind. Ein deutsch-jüdischer Landwirt, der schon eine zwanzigjährige Praxis besitzt und der jetzt in Palästina weilt, schreibt über, die Schule Kiriath Sefer folgendes: „Ein wie guter Kern doch im jüdischen Volke für den Ackerbau steckt, habe ich täglich in den Belkindschen Schule zu beobachten Gelegenheit. Es ist wirklich herzerfreuend, zu sehen, mit welcher Lust und wie regem. Eifer die Kinder im. Felde arbeiten. Schade nur,, daß so unzureicheiule Mittel zur Entwicklung der Schule vorhanden sind. Kiriath Sefer entspricht wirklich einem Bedürfnis und sollte überall Unterstützung fnden. Von den gegenwärtig vorhandenen 40 Schülern wird sicherlich ein großer TeH eüt v .cj x zft ß t «"f h f s Kolomslenji^iterKil abgeben.“ (Zur Beantwortung von, etwaigen Anfragen und Erteilung von Auskünften wendet man sich am besten an,Herm.T)t..1Arthur Ruppin, Jaffa (Palasti na).

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