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Jüdische Zeitung · 1908-12-25 · 52 (25.12.1908) · p. Seite 7

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
52 (25.12.1908)
Date
1908-12-25
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 52 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 7 zuwiderlautende Treiben des „Bukowinaer Volkshiattes“ wiederholt aufmerksam gemacht und zur Vermeidung des Eintrittes von nicht abzusehenden Konsequenzen noch rechtze.t'ig die Ergreifung geeigneter Massnahmen mit aller Energie gefordert, allein erfolglos. Trotz der klaren Gesetzesbestimmung sehen staatliche Behörden, die k. k. Polizeidirektion und die k. k. Staatsanwaltschaft ruhig zu. w.e die gröbsten Beleidigungen. Beschimpfungen, Denunziationen. Aufreizungen und gehässigsten Schmähungen .n tausenden Exemplaren des „Bukowinaer Volks- 1/Iattes" sowie mehreren rumänischen Blättern n alle Winkel unseres Krnnlandes hinausilattern und in den leicht zugänglichen Gemütern der suggestierharen-Massen die Begriffe von Gesetz und Recht verwirrt, die .luden aber geradezu für vogelfrei erklärt werden! Zur Erwe sung dessen mögen einige Belegstellen aus dem Hetzblatte „Bukowinaer Volksblatt'' zitiert werden: ln der Nr. 68 des „Bukowinaer Volksblattes" vom 6. September 1908 lesen wir in einem mit „Hinweg mit der Jüdischen Schandpresse!" betitelten Artikel folgende Ze.len: „Christen, sehet ihr nun, wer die Juden sind? Aus ihnen rekrut eren sich alle Mädchenhändler, Zutreiber, Banknotenfälscher, Wucherer und ähnliche gemeine Gauner . . . .“ Ist das nicht nackte Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen einen Volksstamm. gegen eine Religionsgesellschavt. d e Juden? Die Nr. 63 des .^Bukowinaer Volksblattes" vom 25. August 1908 bringt unter dem Titel: „Ein russischer Vorschlag zur Lösung der JuJenfrage": „Die Einzelausrottung von 'Parasiten in Menschengestalt. he.sst es dort" (im „Wjetsche") „widerspricht nach den modernen Humanitätsbegriffen der menschlichen Würde. Man hat dafür ein anderes, humaneres Verfahren gefunden, welches Sterilisierung heisst. Um die Vermehrung von Verbrechern hintanzuhalten, greift man in Amer.ka zum Kastriermesser. Einen Menschen zu töten, ist sündhaft und ihn für die Menschen unschädlich zu machen, ist Pilicht der Obrigkeit. Nach e.nem offiziellen Berichte der Regierung der amerikanischen Union wurden seit dem Inkrafttreten des Kastrierungsgesetzes bereits 500 Verbrecher entmannt. Dieselbe Massnahme muss unbedingt auch gegen d.e Vermehrung des Judentums ergriffen werden. Sie zu töten, wäre eine Sünde, weil sie doch auch Menschen sind, ihre Vermehrung hintanzuhalten, ist hingegen für alle Völker des Erdballes ein Gebot der Selbsterhaltung . . . Im Kampfe gegen das Judentum darf daher kein Mittel als zu stark angesehen werden." Und solche Niederträcht.gkeiten können unbeanstandet verbreitet werden. In der Nr. 62 des „Bukowinaer Volksblattes" vom 23. August steht unter der Ueberschrift „Was ist mit den jüdischen Einwanderern?" wörtlich folgendes: „Herr Landespräsident! Tun Sie also als Seiner A'lajestät wirkt ch geheimer Rat Ihre Pilicht, treten Sie der jüdischen Schlange, dieser Verderhenin der Völker, dieser Zerstörerin von Krone und Altar, dieser Feindin des österreichischen Ka serhauses. auf den Kopf. Dazu sind Sie als Christ vor Gott und Ihrem Gewissen, dazu sind Sie durch Ihren Eid als Staatsbeamter, von dem Sie keine Macht der Welt, auch nicht das KoLNidre-Gebet der Juden, befreien wird, verpflichtet!“ „Bukowinaer Volksblatt" vom 11. August. Nr. 57. schreibt unter dem Titel „Schulchan aruch”: „Die Juden sind eine Sekte, die sich ausserhalb aller Rechte, Sitten und Ordnungen der arischen Menschheit stellt und deshalb als vertragsunfähig. unverschir.elzbar und kulturfeindlich nicht geduldet werden darf.“ „Bukowinaer Volksblatt“ Nr. 56 vom 9. August, unter dem Titel „Die jüdische Gefahr“: „Dabei ist der Jude unglaublich schmutzig, gewaltsam und gewalttätig, in gewisser Richtung roh-sinnlich. Was über die abergläubischen Gebräuche der Juden bei Heiraten, Geburten und Todesfällen glaubwürdig erzählt wird, entzieht sich jeglicher Beschreibung. „Bukowinaer Volksblatt" Nr. 51 vom 28. Juli 1908: „Unerhörte jüdische Frechheit! Wir sind gewöhnt zu sehen, wie Juden falsche Eide leisten, wie diese Blutsauger wiegen einiger Kreuzer ganze Wirtschaften zur ‘Lizitation bringen, wie sie frech in die Augen lügen, wie sie für Geld ihre Seele, ja Vater und Mutter verkamen, wie sie unrechtmässigerweise den Sessel, worauf wir sitzen, wegziehen, um sich selbst niederzui'assen, kurz, wir sind gewöhnt, in ihnen die verkörperte Frechheit zu sehen.“ Die Nr- 19 vom 10. 'Mai 1908 (Seite 2 und 3) des „Bukowinaer Volksblattes“ enthält unter der Ueberschrift „Die Bukowina erwacht“ folgende Stellen: „Der Kampf gegen das völkermordende Judentum muss darum auf der ganzen Linie entbrennen.“ Ferner: „Der Jude ist ein Unglück für das- Land: diese Pestbeule muss mit einem kräftigen Schnitt aus dem Leben der christlichen Nationenentiernt werden. Da wird den Juden auch das Vernadem der christlichsozialen Parteien nichts helfen, sie sind .dem Untergange geweiht, sie müssen je eher desto lieber aus dem Lande verschwinden.“ Vor den Augen von Regierung. Staatsanwaltschaft und Polizei werden die Juden in ihrer Gesamtheit Mädchenhänd'.er. Zutreiber. Wucherer und gemeine Gauner genannt, weiters als ein Volk, bei dem jede Moral im Schwinden begriffen ist. beschimpft. Unter Duldung aller staatlichen Behörden werden Massnahmen aus Russland, die Gesamtheit der Juden als eine Bande von Verbrechern zu entmannen und ihre Vermehrung hintanzutralten. als leuchtendes Beispiel hingestellt und wird gleichzeitig die christliche Bevö-.kerung der Bukowina zu gleicher Betätigung von Bestialität, menschlicher Verrohung und Zynismus angeeiiert. Bedeuten alle diese Artikel und Handlungen keine Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die Juden als Volksstainm. gegen die Juden als Religionsgesellschaft? Das „Bukowinaer Volksb'.att” darf ungestraft die Juden trotz ihrer staatsgrundgesetzlich anerkannten Gleichberechtigung mit den übrigen Völkern der österreichischen Monarchie eine ausserhalb von Gesetz, Rect.t und Sitte stehende Sekte nennen und mit brutalem, wildem, gehässigem Fanatismus ihre Ausrottung verlangen! Wir fragen: Ist das geschilderte Vorgehen eine vom Strafgesetz verpönte „Feindseligkeit wkler Nationalitäten. Rellgions- und andere Gesellschaften des Staates" oder nicht? Bedeutet eine derartige Aneiferung zum Vergreifen an iremdem Besitz und fremdem Leben — der Juden — eine Uebertretung des § 302 St. G. oder nicht? Was soll die’ andersgläubige Bevölkerung davon abhalten, den Aufforderungen des Organes der antisemitischen christl'chsozialen Parteien Folge zu leisten. Exzesse gegen die Juden zu verüben. Blutbäder unter den Juden auzurichten. wenn sie sieht, dass jene Behörden, die für die Wahrung der Gesetze, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pflichtgemäss zu sorgen berufen sind, derartige infame und von Verwahrlosung des menschlichen Gemütes zeugende Aneiferungen zu Verbrechen ruhig gewähren lässt? Man stelle sich vor. dass die geschilderten Verhetzungen. Aufreizungen und Verleumdungen, anstatt gegen die Juden gegen andere Volksstämme, gegen andere Religionsgese'llschaiten gerichtet wären, würden da auch die berufenen Behörden eine solche Duldung an den Tag legen? In der Nr. 107 des „Bukowinaer Volksblattes" vom 6. Dezember d. J. schreibt dieses folgendes gegen die Juden: „Diese Heuschrecken, die das Land verwüsten .und verpesten, müssen ausgerottet werden mit Stumpf und Stiel!“ Das gekennzeichnete sträfliche Treiben einer organisierten, den Juden gehässigen Partei und ihrer Organe ist um so -gefährlicher, weil selbe notorisch durch Terrorismus und Einschüchterungen selbst öffentliche Beamte und Lehrpersonen in ihren Bann zu zielen sich bemüht, und tatsächlich allerdings und glücklicherweise nur wenige solche Beamte die Hintermänner und Förderer dieser verhetzenden Tendenzen und des „Bukowinaer Volksblattes" bilden. Hierdurch würde aber, wie wohl keiner weiteren Erörterung bedürftig, das Vertrauen in die Objektivität und Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert und das öffentliche Rechtsbewusstsein gefährdet. Die oftgenannten Blätter werden massenhaft verbreitet die verschiedensten Schichten der Bevölkerung hn ganzen Lande gegen die Juden aufgehetzt. Vielfach erachten sich die Juden für bedroht und bange Sorge und Angst beschleicht se, die nachdrücklichsten Beschwerden und bittersten Klagen werden an die berufenen jüdischen Vertreter gerichtet. Angesichts der geschilderten, geradezu anarchischen Zustände richten die Unterzeichneten die folgenden Anfragen an die k. k. Oesamtregierung: ... i „L- Sind derselben die geschilderten Verhältnisse bekannt und 2. gedenkt die k. k. Regierung mit tunlichster Beschleunigung die geeigneten gemessenen Weisungen an die kompetenten Organe wegen energischer, verzugsloser Inangriffnahme und Durchführung jener Massnahmen zu erteilen, damit die Gesetze respektiert und die jüdischen Staatsbürger geschützt werden?“ Nachspiele zu den Kultuswählen. Es gab einige Naive unter den Zionisten, welche die Hehren vom Kahal So weit überschätzten, ihnen nach deren glänzendem Erfolg bei der Kultuswabl die Pose des edelmütigen Siegers zuzumuten. Nichts von dem; die Kahalniks bauen ihre Methode, uns Z'orristen mit allen Mitteln zu verdächtigen und herahzusetzen. planmässig aus. ln der „Wochenschrift" war vor der Kultuswahl ein mit Grnbtuch gezeichneter Artikel erschienen, der vier Mitglieder des zionistischen Exekutivkomitees. natürlich recht versteckt, selbstsüchtiger Verbindung mit den Antisemiten zieh- Die vier klagten, um Klarheit zu schaiien. heim Straf-Landesgerieht Grobtuch und Dr. Bloch. Da heiide vor dem Untersuchungsrichter erklärten, die Kläger nicht gemeint zu haben, zogen diese nach Erfüllung des Klagszweckes die Klage zurück. Diese Loyalität quittiert nun Dr. Bloch mit einem giftigen Artikel: „Die neueste Unehrlichke’t der Opposition". Die Unehrlichkeit soll darb liegen, dass die Erklärungen vor dem Untersuchungsrichter so dargestellt werden, als läge ein Rückzug derer uni Bloch vor; in Wahrheit seien die Kläger von Aniang an nicht gemeint gewesen. Dieser Kalkulation des Herrn Ehrensubveiitionisten des Kuitusvorstandes stellen wj einfach die Begründung des Beschlusses entgegen, mit welchem die Ratskammer des k. k. Landesgerichtes in Strarsael en. W:en. sub Pr. XXIII 277/8 die Beschwerden der Herren Dr. Josef Samuel Bloch und Isidor Orobtnch. recte Roseuhlum. verworfen hat: „Dass der inkriminierte Artikel in objektiver Hinsicht den Tatbestami der Ehrenbeleidigung, insbesondere für einen Juden darstellt, ist nicht zu bezweifeln und w:rd diesbezüglich auch keine Einwendung erhoben, bestritten wird von den beiden Beschuldigten lediglich die L e g i t >- mat im der P r i v a t k l ä g o r zur Klageführung. Demgegenüber ist nun allerdings zu bemerken. dass :m ersten Absätze des fraglichen Artikels die Namen derjenigen, welche durch die in diesem Ahsatze angeführten ehrverletzenden Angaben gemeint sein sollten, nicht angeiiihrt sind, es wird von den betreffenden Personen („Elementen") in diesem Absätze lediglich behauptet, dass sie unter dem Vorwände einer Opposition gegen den Vorstand der Kultusgetneinde jüdische Wähler den antsemitischeu Kandidaten zufiihren. Wird aber in Erwägung gezogen, das im weitere» Verlaufe des fraglichen Artikels. Abs. 3. diejenigen Elemente verantwortlich gemacht Werdern. wedte die Le:tung der Hetze übernommen haben und dass von den Privatanklägern als den Führern der Opposition gesprochen wird, so Ist es klar, dass der unbefangene Leser des Artikels den Eindruck gewinnen konnte, dass unter den Personen, gegen welche die inkriminierten ehrenrührigen Anwürle erhoben wurden, nur die Privatankläger zu verstehen seien.“ Die Herren Richter von der Ratskammer gehören nicht zu den ständigen Lesern der „Oesterreichiscken Wochenschriit“. um so rühmlicher iiir ihren Scharfblick, dass ihnen schon die erste vorgelegte Probe genügte. Blochs Mache der versteckten und schwer fassbaren Verdächtigungen zu durchschauen. Diese Mache iindet im oberwähnten Artikel „Die neueste Unehrlichkeit der Opposition" eine Fortsetzung, indem neuerlich auigetischt wird, es habe ein „bestimmter Angehöriger der Oppositio n“ einen Redakteur des „Deutschen Volksblattes“ in jene Versammlung des Ottakringer Wiihlervere iies eingeladen. Die Herren Hemfeld und Dr. Bloch sollen uns keine Rebusse aufgeben. sonder» uns und der jüdischen Oefientlichkeit den Namen des angeblich Schuldigen klipp und klar nennen. W:r verzichten feierlichst auf jede „Schonung". Die gleiche Methode verfolgte auch der Kultuspriisident Herr Dr. Alfred Stern hei der am 17. d. M. vor dem Bezirksgerichte Josefstadt :n Strafsachen gegen ihn stattgehahten Verhandlung. Dr. Stern war von den Mitgliedern des oppositionellen Wahlkomitees geklagt worden, weil er in der öffentlichen Vorstandssitzung vom 25. Oktober erklärt hatte, dass sich die antisemitischen Blätter, insbesondere das „Deutsche Volksbiatt“. der Mitarbeit der Opposition erfreuen. Dr- Stern hielt zwar vor Gericht eine lange Rede, worin er sich über die Angriffe der bösen Opposition bitter beklagte und sie neuerlich der „Koalition mit den Antisemiten“ beschuldigte, sein Vertreter aber. Herr Dr. Norbert Klit'ger, bestritt in einem Atem die Legitimation der Kläger, da die Opposit'on eine tausendköpfige und unbestimmte Masse

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