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Jüdische Zeitung · 1908-11-13 · 46 (13.11.1908) · p. Seite 6

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
46 (13.11.1908)
Date
1908-11-13
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 46 religiöse Verein, die Korporaton,- die Reiig.onsgenossenschaft ist, wie jeder vom Staat zugelassene Verein den allgemeinen Gesetzen unterworfen. (Art. 15 des zit. St. G. G.) 'Das Gesetz vom 20. Mai 1874, R. G. Bl. Nr. 68, behandelt ebenfalls die Kultusgemeinden aller Konzessionen, som.t auch die jüdische Kultusgemeinde, als Vereinigumgen der Anhänger eines 1 vom Staate anerkannten Religionsbekenntnisses in einem bestimmten Territorium, z. B. dem einer Stadt, zusammeniallen kann, aber nicht zusaimmenfallen muss — zu Religioi-nsgesellschaiten (§ 1 und 2, Ges. vom 20. Mai 1874). Wollen die Anhänger eines bestimmten vom Staate anerkannten Religionsbekenntnisses in einem bestimmten Territorium eine Vereinskorporation, eine Religionsgenossenschaft bilden, dann müssen sie, wie Proponenten eines jeden Vereines, den Nachweis erbringet!, dass die zu bildende Religionsgenossenschait hinreichende Mittel besitzt oder dieselben auf eine gesetzlich gestattete Weise aufzubnngen vermag, um die nötigen gottesdienstlichen Anstalten, die Erhaltung des ordentlichen Seelsorgers (Rabbiners), eines Religionsunterrichtes zu sichern. (§ 5.) Das Statut eines religiösen Vereines, also einer K u 1 tu s g e m e in d,e, muss nach S 16 Z. 7 des Ges. vom 20. Mai 1874, w.ie das Statut eines jeden anderen Vereines, die Bestimmung über das Verfahren bei Aenderung des Statutes enth a It en. Nur in einer Richtung unterscheidet sich e ne religiöse Korporat.on, e-ne Religioiisgesellschait, somit eine Kultusgemeinde, von einem gewöhnlichen Vereine. Während jeder, der s.ch e irem Vereinststatute freiwillig unterwirft vorn Vereine, als Mitglied auigenommen werden kann, während ein Mitglied eines sonstigen Vereines jederzeit aus dem Vereine austreten oder aus dem Vere.ne ausgeschlossen werden kan n, bestimmt das Gesetz (§ 8 Abs. 1 des Ges. vom 20. Mai 1874, R. G. Bl. Nr. 19), dass jeder Angehörige einer vom Staate anerkannten Religion, wenn er im Gebiete einer konstituierten Religionsgenossenschaft seiner Konfession wohnt also im Gebiete einer konstitu.erten Kultusgemeinde, dieser Genossenschaft angehören muss. Aus einer Religionsgenossenschaft kann der Bekenner einer bestimmten Religion, solange .er dieselbe nicht wechselt weder austreten, noch aus derselben ausgeschlossen werden. Durch diese Gesetzesbestimmungen sind die Kultusgemeinden überhaupt somit auch die israelischen Kultusgemeinden, als obligatorische Gesellschaften, als Zwangsgenossenschaften, in dem Sinne anzusehen, dass die Juden in einem bestimmten Orte eine solche Genossenschaft, eine Kultusgemeinde, bilden können, aber nicht bilden-müssen. Besteht aber in einem Orte eine solche, dann muss jeder Jude Mitglied dieser Genossenschaft sein. Der Charakter der konstituierten Kultusgemeinden als Zwangsgenossenschaften bringt es mit sich, dass dieselben von ihren Genossenschaftsmitgliedern Umlagen (Kultussteuer) in der im Kultusstatute festgesetzten Weise einbeben können (§ 14, Ges. vom 20. Mai 1874, § 19, Aibs. 2, Ges. vom 21. März 1890) und dass der Einbringung der Kultussteuer die staatliche Beihilfe, d. h., die politische Exekution gewärht wird (§ 14, Ges. vom 20. Mai 1874, § 22, Ges. vom 21. März 1890). Ist nun nach dem Gesetze eine Kultusgemeinde nichts anderes als ein Verein, eine Gesellschaft, eine Genossenschaft, dann hat der Kultusvorstand nur die Eigenschaft eines V e r e i n s-, eines Gese11 schafts-, eines Genossenschafts-Ausschusses. Das Gesetz betrachtet übrigens tatsächlich den Kultusvorstand als einen Ausschuss einer Genossenschaft, der, wie der Ausschuss eines jeden Vereines, für die Einhaltung des Gesetzes, des Statutes, wegen Ueberschreitung seines Wirkungskreises verantwortlich ist und von den staatlichen Behörden mit GeMibussen belegt werden kann. (§ 15, Ges. vom 20. Mai 1874, § 30 Ges. vom 21. März 1890.) Oppositionelle Kultuswählerversammlungen. Samstag den 7. ds. fand eine vom oppositionellen Wahlkomitee einberufene Wählerversammlung im Hotel Zentral — Taborstrasse — statt Zunächst stellte sich der Seidenwarenhändler Herr S. Kohn als Kandidat vor. Ihm, der bis dahin, nur seinem Berufe gewidmet war, bat der schnöde Wahlrechtsraub die Augen geöffnet. Redner hat ach das oppositionelle Programm ganz zu eigen gemacht und wird daran festhalten, trotz aller seither erlittenen persönlichen Angriffe. Das Vertrauen der Mitbürger zu erringeni ist mehr wert als die grossen Vermögen, von deren Höhe die Herren Kultusvorsteher auf das Volk verachtend berabblicken. Für eine Gemeinde, die mit ihren 18<tf)00 Juden beispielgebend sein müsste, ist es eine unleidliche Schmach, nur 6 Prozent das Wahlrecht zu gönnen. Dieser Schmach abzuhelien, wird Redner Jederzeit mit allen Kräften bestrebt sein. Der Kandidat Herr Disponent Max Markus gab aus dem reichen Schatze seiner Erfahrung filier die Missstände Sn der Kultusverwaltung einiges zum besten. So sei ein Antrag der Landstrasser Bezirkskommission, ihr das Steiierschätzungs-Elahorat zwecks gründlicher Ueberprüfung 6 Monate vor Jahresschluss zuzuschicken, vom Kultusvorstand schroff abgelehnt worden, denn dort wolle; man gar keine ernste Mitarbeit der ‘Bezirkskommissionen, sondern nur ein dekoratives Kopfnicken. Einmal hat die Bezirkskommission vorgesohlagen, eenem Manne mit ca. einer Viertelmillion Jahreseinkommen die Kultussteuer von 100 auf 500 K zu erhöhen. Die Schätzungskommrsslon aber wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, der Betreffende sei „eine Zierde des Judentums“ und könnte sich bei einer Steuererhöhung taufen lassen! Im Friedhofswesen ist allerdings, seit der iVors.tzende dieser Kommission Herr R. v- Goldschmidt nichts mehr tut, eine Besserung eingetreten, doch widerstreiten die Klassenbegräbnisse jedem jüdischen Gefühl. Es geht da zu wie bei einem Stollwerk-Autoinaten : Wtrft man für den Rabbiner 200 K ein, dann weinen die Steine, bei 100 K die ganze Familie, bei 50 K nur Frau und Kinder und ohne Zahlung gibt es auch keine Tränen. Herzl hatte recht, wenn er letztwillig verbot, dass an seinem Grabe 'das Gefühl der klingenden Münze zu Worte komme. Ein Schlag den Frommen ms Gesicht ist es ferner, dass am heiligen Sabbat Judeiigräöer ausgehoben werden. Zur Illustrierung, wie die polnischen .lud r hier svstematisch zurückgesetzt werden, erzäl. t Redner, wie er sch für einen frommem Mann di:::h 5 Jahre um die Stelle eines Leächeirwächters bewarb. Als Herr Ritter v. Goldschmidt über keine andere Ausrede mehr verfügte, warf er e'r-: „Spricht er gut deutsch?“ worauf Redner replizierte: „Ich garantiere, dass er sich mit der Leiche vreständigen wird!“ Der 'Mann ist aber heute noch ■ nicht angestellt Redner erzählt ferner von Fällen der Protektion bei Vergebung der Konzessionen für temporäre Bethäuser und meint es darf diie Konzession den Vereinen solange nicht „wegen Mangels an Bedarf“ verweigert werden, als' es vorkommt, dass man sich am Jomkippur dem Eintritt zum Maskir um 1 K Trinkgeld beim Tempeldiiener erkaufen muss. Das vom 'höhen Raibbinate garantierte Koscberfleisch ist tatsächlich nichts weniger als koscher, was schon daraus erhellt dass in Wien im Wochendurchsohnitt 300 Ochsen geschachtet und — trotz regen Exportes täglich 400 „koschere“ Rindskämme und 500 „koschere“ Zungen verkauft werden. Ein alter Beschwerdepumkt ist der Mangel jeder öffentlichen Konkurrenzausschreibung bei Vergebung von Arbeiten und Lieferungen. Einmal ist Redner einer Offertverhandlung über die Lieferung von Fleisch für.das Rothschild-Spital nachgegangen. Lieben hat ihn zu Adler und Adler zu Engel, d'eser wieder zum Spitaldirektor Doktor Korany, vormals Kohn (!) und der endlich zur Köchin geschickt, die aber auoh keinem rechten Aufschluss geben konnte. Schliesslich blieb man beim alten Lieferanten. Bei solchen Zuständen ist es wohl begreiflich, wenn die Herren vom Kahal sich mit allen Mitteln dagegen sträuben, dass die Wählerschaft aus ihrer Indolenz aufgerüttelt werde. Herr Adolf Brecher erklärte als Kampfkandidat — treu seinem Herzl gegebenen Versprechen — aufzutreten. Als Mitglied der Kultussteuerschätzumgs-Kommission hatte Redner Gelegenheit, zu sehen, wie dort auf Kosten irenmer Taschen hinauilizltiert werde- Neben der beständigen Verschlechterung des Wahlsystems -empört ihn am me.sten der von Gemeindewegen gezüchtete Antagonismus zwischen Ost- und Westjuden und gerade die geistlichen Funktionäre vergrössern diese Spaltung. So hat Redner 'an der Leiche Salo Landaus eine Predigt gehört, die von Zynismus geradezu strotzte. Ein zweiter Rabbiner denunzierte, dass die Zionisten nicht Patrioten seien, ein drtter wieder schmähte von der Kanzel herab die polnischen Juden und hat erst gestern wieder i:: seiner Predigt die Zionisten der Kampieswefse der Antisemiten und des Bündnisses mit ihnen verdächtigt. Auch der Oberrabbiner ist keineswegs ein Mann des Friedens. Diese Hetzpfaffen werden entweder ihre Taktik ändern oder von uns hinweggefegt werden. Unvergesslich bleibt es, wie 1902 die Kahalleute am Vorabend noch mit Herzt wegen eiines Kompromisses verhandelten, nach dessen Ablehnung aber, am Tage darauf ein Pamphlet verbreiteten: „Wir werden es nie gestatten, dass man den Wiener Steuergulden nach Palästina trägt!“' Die Opposition muss den Kultusv-orstarrd von dem Geschmeiss, das sich an seine Rockschösse hing, befreien. Der Kandidat Herr Dr. Isidor Margulies, Hof- und Gerichtsadvokat, betont -mit allem Nachdruck, den Wert eines klaren und tiefen 'Programmes für die Verwaltung einer politischen Körperschaft Ein solches Programm nenne bloss die Opposition-ihr eigen. Nach ausdrücklicher Darlegung aller Programmpunkte bemerkt Redner, dass der Kahal, well er diesem Programme nichts Sachliches entgegenstellen kann, uns als angebliche Bundesgenosen der Antisemiten m verdächtigen sucht Der Kahal hat eben eine furchtbare Angst vor der Oeffentlichkeit. Wenn das „Deutsche Volksblatt“ unsere öffentlichen Anklagen aufgreift, dann tragen nicht wir die Schuld, sondern der Kahal, welcher triftigen Grund zu diesen Anklagen gibt. Die Antisemiten wissen ganz gut, dass wir Z-ionisten das Recht unseres Volkes mit noch weit grösserer Entschiedenheit nach innen jederzeit als auch nach aussen zu wahren wissen. Einen harmonischen Abschluss gewann die Versammlung Idurch die Rede des. Kandidaten Herrn Dr. Josef Zipser, Hof- und Gerichtsadvokat, der ,iu sachlichster 'Weise darlegte, welche erehebenden moralischen Wirkungen die Demokratisierung des Wahlrechtes nach sich ziehen müsse, dass der Wahlrechtsraub sich nicht einmal durch den Wortlaut des Kultusstatutes rechtfertigen lasse, da schon längst die Kultussteuer aus der statutenmässigen Bringschuld gewohnheltsmässig eine Holschuld geworden sei, und dass es tragikomisch wirken müsse, wenn eine israelitische Kultusgemeinde sich in Verfolgung der Miniamin nicht genug tun kann und so dem Grundsatz der Gewissens- und Glaubensfreiheit Hohn spricht. In vorgerückter Nachtstunde schloss die gelungene Versammlung. Z. * * * Dienstag veranstaltete der „Jüdische Nationalerem“ in Favoriten eine Kultuswählerversammlung, in der sich die Kandidaten Dr. Isidor Margulies, Dr. Josef Zipser und S. Kohn vorstellten. Die von ihnen erstatteten Referate wurden beifällig aufgenommen. Aus der sich anschliessenden Debatte, an der sich die Herren Strassberg, Dr. Kraus und Knie beteiligten, ergab sich, dass das Programm der Opposition in der Versammlung Zustimmung fand und das gegenwärtige System in der Kultusgemeinde verurteilt wurde. * * * Mittwoch fand in Maria hilf eine überaus zahlreich besuchte Wählerversammlung statt, die einen glänzenden Verlauf nahm. Das Referat erstattete Herr Luzian Brunner. Hierauf entwickelten die Kandidaten Dr. Margulies und Max Markus das oppositionelle Programm. Kandidat Dr. Isidor Schalit knüpfte an die jüngsten Vorgänge an der Wiener Universität an und legte dar, dass der heldenmütige Kampf der zionistischen Studenten ein Kampf für das ganze jüdische Volk ist, den zu führen eigentlich die nominellen Führer des Judentums berufen wären. Doch die Herren im Kultusvorstand haben andere Sorgen, als sich um die Ehre und das Wohl des jüdischen Volkes zu kümmern. Die Kultuswahlen stehen vor der Tür da gilt ihr ganzes Sinnen und Trachten der Beikämpfung der Opposition. Ein Mandat geht ihnen eben über alles. Redner führt nun aus, dass alle Bestrebungen der Opposition darin gipfeln, aus der israelitischen Kultusgemeinde eine jüdische Volksgemeinde zu schaffen, welche die Judenschaft würdig zu repräsentieren und kraftvoll zu schützen vermag. Dr. Feuerstein gab der Entrüstung, welche der vom Vorstand an 15.000 Steuerzahlern verübte Wahlrechtsraub in allen Kreisen der Bevölkerung hervorgerufen hatte, schärfsten Ausdruck und führte unter Beifall aus, dass man eigentlich von einem Wahlrechtswucher sprechen müsstet Herr Dr. Löhner forderte in kräftigen Worten die Anwesenden zu eifriger Werbearbeit für die tzzssr.

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