Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 46 (13.11.1908)
- Date
- 1908-11-13
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 46 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 5 des Judentums zur Ehre. Speichel lecken zu dürien und ihr Geld solchen Vereinen zuzuwenden, welche der Erbfeind 'des jüdischen Volkes sind. Wenn auch der durchaus ungerechtfertigte Einwand gemacht wird, dass diese Ortsgruppe liberal ist; warum bekam man noch nie ein Zeichen des Protestes gegen derartige Brutalitäten, wie sie die Resolution Schmid ist, von ihr zu hören? Ihr Liberalismus erstreckt sich nur auf den jüdischen Geldsack. Mon ölet. Die Perversität ist so gross, dass selbst der Umstand die Damen nicht abhalten wird, nächstens wieder derartige Veranstaltungen aufzusuchen und für sie nach Kräften zu sammeln, dass siebei diesem Feste als Mauerblümchen figurierten und sie mit der Verachtung dort behandelt wurden, die sie verdienen. L. B. * * * Antisemitismus in Galizien. Krakau. In Krakau wurde unlängst eine polnische antisemitische Partei begründet, deren Vorsitzender der Abgeordnete Dr. Staniszewski ist. Diese Partei, die de facto schon lange existiert und ihren Antisemitismus im Geheimen zu betreiben pflegte, verfügt über bedeutende materielle Mittel und über zwei Tageblätter, von denen eines („Glos narodu“) soeben vergrössert wurde. Sie begann ihre: öffentliche Tätigkeit mit der Herausgabe zweier judenfeindlicher Broschüren, die, nachdem sie inzwischen eine grosse Verbreitung gefunden hatten, ihres aufreizenden Charakters wegen von der Zensur unterdrückt wurden. * * * Eine Erbschaft. Brüssel. In Brüssel ist vor einigen Wochen der jüdische Bankier Samson gestorben, der sein gesamtes Vermögen im Betrage von dreissig Millionen Francs der — — Berliner Akademie der Wissenschaften vermacht hat. — Die Presse, auch die jüdische, hat von der Tatsache kaum kurz Notiz genommen, als ob das so selbstverständlich wäre, dass ein jüdischer Millionär heute gar keine näher hegenden Pflichten habe, wie die Unterstützung der Kgl. preussischen Akademie der Wissenschaften. Uns scheint dieser Fall besonders geeignet, den noch lebenden jüdischen Millionären zum Bewusstsein zu bringen, dass es in ihrer näheren Verwandtschaft nocii so viele Bedürftige gibt, für die von nichtjiidischen Millionären nun mal nicht gesorgt wird, 'dass von den dreissig Millionen die Akademien der Wissenschaften u. a. am Ende immer ein paar entbehren können, mit denen dann Zur Lösung des grossen Judenproblems etwas getan werden könnte. * £ * Feldmarschall-Leutnant v. Schweitzer und d e Zionisten. Budapest. Eduard von Schweitzer, der anlässlich seiner Ernennung zum Feldmarschall-Leutnaut auch vom Landeskomitee der Ungarlärdischen Zionistenorganisation begriisst wurde, ist voriger Tage im Budapester Zionistenheim in Galauniform erschienen, um für die Gratulation seinen Dank auszusprechen. Herr v. Schweitzer, der am folgenden Tage sich auch zum Landesprüsidenten Dr. Oesterreicher begab, ist die einzige jüdische Erzellenz in der österreichisch-ungarischen Monarchie, bekundete Herrn Dr. Oesterreicher gegenüber ein reges Interesse iür den Zionismus und behauptete, stolz zu sein, als Jude eine solch hervorragende Stellung erreicht zu haben. ¥ -j» Ein Umschwung? Odessa. Vor zwei Wochen beschlagnahmte die Odessaer Polizei den zionistischen Verlag „Kopekenbibliothek“ und nahm auch alles Vorgefundene Geld mit. Vor einigen Tagen wurden die zionistischen Führer Odessas zum Polizeimeister eingeladen, wo ihnen das geraubte Geld: sowie alle sais:erten Druckschriften und Manuskripte zurückgestellt wurden. Dieses Ereignis rief umso grössere Verwunderung hervor, als man nicht gewöhnt ist, dass die russische Polizei einen Schaden gutmache oder gar Geld zuriiokgebe. * * * Wahl eines jüdischen Abgeordneten. Saloniki. In Saloniki wurde der bekannte Anwalt C a r a s s o zum Deputierten in das türkische Parlament gewählt. Im Kreise Saloniki sind von den 63 Wahlmännern 15 Juden, 25 Christen und 23 Mohammedaner. Die Mohammedaner stimmten durchwegs für Carasso. Die Projekte für die galizische Landtagswahlreform und die Juden. Fast in allen Landtagen der Monarchie sind die Wahlreformen mehr odr weniger im Sinne des allgemeinen Stimmrechtes durchgeführt worden. Auch der galizische Landtag, der als polnischer Landtag auf historischem Boden betrachtet wird, will endlich dem Volkswillen, dem sozialen Zeitgeiste entsprechen und eine Reform des Kuriensystems einführen. Wenn man aber die Demokratie, welche in diesem Landtage haust, kennt, als eine Demokratie, die nichts anderes wie eine Missgeburt einer solchen ist, wird man begreifen, dass dementsprechend die Wahlreformentwürfe sein werden. Die Entwürfe schiessen empor wie die Pilze. Das Badenische Projekt will eine fünfte Kurie mit zehn Mandaten, um den Wünschen der breiten Massen gerecht zu werden. Es gibt noch ein Cienski-, Bobrzynski-, Glombinski-Projekt u. v. a. Das eine will Einführung von drei Wahlkörpern, und zwar einen allgemeinen Wahlkörper und zwei für die Höchstbesteuerten nebst Beibehaltung der Virilisten, Grossgrundbesitzer- und Grosskapitalistenkurie; das andere ein Plural- und indirektes Wahlrecht. Interessanter ist das Glombinskische Projekt, das von nationalen Kurien spricht, und zwar einer polnischen und ruthenischen. Die Liebedienerei und der Servilismus der Moschko-Juden hat es bewirkt, dass die Herren von der Schlachta und die AUpolen von der Existenz des jüdischen Volkes, fast eine Million Menschen, gar keine Notiz nehmen. Die Allpolen denken es sich einfach, bei Vorhandensein von bloss zwei nationalen Katastern werden die Juden von der politischen Behörde genötigt werden, sich in den polnischen eintragen zu müssen. Man ersieht dies deutlich aus dem Projekt, das der Allpole Abg. Baron Battaglia mit einem Raffinement sondergleichen ausgeklügelt und im Subkomitee des Wahlreformausschusses vorgelegt hat. Er projektiert 21 Virilisten (12) und 140 gewählte Abgeordnete. In dpn gemischtsprachigen Wahlkreisen nationale Kurien, und zwar polnische und ruthenische. Die Wähler, welche sich nicht melden, werden von der Bezirkshauptmannschaft nach der Religion eingetragen, so dass römisch-katholische in den polnischen, griechisch-katholische in den ruthenischen Kataster hineingehören. Wenn aber einer, der notorisch zu einer Nation gehört sich zur Eintragung für die andere Nation meldet, darf die Bezirkshauptmannschaft, ohne sich darum zu kümmern, ihn in den Kataster eintragen, in welchen er notorisch gehört. Da also die Juden „notorisch“ zu den Polen zählen, so werden sie in den polnischen Kataster eingetragen. Man wird erst keine Meldung seitens der Juden ab warten, der Bezirkshauptmann wird diese von vornherein in den polnischen Kataster eintragen. Die polnische Volkspartei mit Herrn Stapinski an der Spitze, welche anfänglich die jüdischnationale Bewegung sympathisch begrüsste, hat ja bekanntlich eine gewaltige Metamorphose durchgemacht. Der Herr Stapinski, der mit seiner Parzellierungsbank schlechte Geschäfte macht, hat aus Dankbarkeit für die Konzession der Volksversicherung „Wisla“ seine Parole »Tod der Schlachta“ umgewandelt in den Ruf „Tod den Juden“. Um in den Augen seiner Wähler seinen gar zu krassen Gesinnungswechsel vom Schlachzizenfresser zum Schlachzizenanhängsel zu beschönigen, wirft er ihnen als Köder die „Judenplage* hin und dieses Schlagwort wirkt bekanntlich immer. Der Herr Stapinski lässt allmählich von seinem Rufe »Heraus mit dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht für den galizischen Landtag* nach, er hat sich halt was abhandeln lassen, ist er doch Geschäftsmann 1 Es ist zu erhoffen, dass die .Ruthenen gegen die Art der zwangsweisen Polonisierung der Juden zu politischen Zwecken sich energisch wehren werden. In ihrem ureigensten Interesse ist es gelegen, dass die Juden einen eigenen Kataster bekommen, sonst werden die polnischen Minoritäten in Ostgalizien zu Majoritäten und den Rest besorgt der notorische Schwindelapparat. Von einer Abschaffung desselben ist in keinem Projekte was zu lesen. In sämtlichen Projekten gehen die Juden leer aus. Es ist nicht unmöglich, dass das allpolnische Projekt durchdringen wird, fraglich ist, ob es die Sanktion bekommt. Wenn auch mit einer baldigen Erledigung der Wahlreform nicht zu rechnen ist, müssen die Juden rechtzeitig energisch Stellung nehmen. Die sechs Moschko-Juden des Landtages suchen dort ihre Sonderinteressen und nicht die der Juden zu wahren. Antwortete ja auf die antisemitischen Brandreden der Abg. Stapinski und Pater Stojalowski im Landtage der Abg. aus Krakau, Dr. Landau, er könne es nicht glauben, dass zwei Drittel der Polen Antisemiten sind, er glaube nicht, dass Stojalowski Antisemit sei usw. Er glaubts halt nicht, der naive Dr. Landau I Auch so ein gemässigter — Israelit! — So sind sie alle, die Moschko-Judeo. Sie glauben au keine Notlage der Juden, sie glauben an keinen Antisemitismus, sondern nur an Kriecherei, Speichelleckerei und eine Politik der persönlichen Vorteile. Darum müssen die leitenden Jüdischnationaien, als die wahrhaftigen und einzigen Wahrer der jüdischen Interessen rechtzeitig auf der Hut sein und sich die Wahlreformfrage nicht über den Kopf wachsen lassen. Von grosser Wichtigkeit wäre die Schaffung eines jüdischen Nationalrates, mit dem Sitz in Lemberg, welcher im Vereine mit dem Jüdischen Klub darüber wachen soll, dass die Juden nicht ganz geknechtet werden, jede Frage nationaler, ökonomischer oder kultureller Natur, hat von einem solchen Nationalrate durchberaten und das Resultat dem Jüdischen Klub mitgeteilt zu werden. Solch ein Nationalrat wäre zugleich eine teilweise Entlastung für den Jüdischen Klub. Die Wiener Kultuswahlen. Statutenänderung.*) Von Dr. J. Zipser. I. Die rechtliche Stellung der Kultusgemeinde und ihres Vorstandes. Wir haben in den bisherigen Erörterungen, nachgewiesen, dass das gegenwärtig in Geltung stehende Statut der israelitischen KultusgemJnde in Wien einer Aenderung dringend bedarf, te'ls um dasselbe mit den bestehenden staatlichen Gesetzen und mit dem Geiste derselben in EmkUng zu bringen, teils um den tatsächlichen und Jen zeitgemässen Bedürfnissen der Mitglieder der Wiener Kultusgemeinde, d. h. sämtlichen in Wien lebenden Juden Rechnung zu tragen. Es drängt sich nun die Frage auf, wer ist berechtigt, das Kultusstatut zu ändern? Um diese Frage richtig beantworten zu können, muss man zunächst die gesetzliche Stellung der jüdischen Kuitusgemeinden in Oesterreich einer Betrachtung unterziehen. Im Art. 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 142, werden die Kultusgemeinden als . R e 1 i g i o n s g e s e Ilse h a i t e n bezeichnet, d. h., es wird den Anhängern einer bestimmten vom Staate anerkannten Religion in einer politischen Gemeinde, oder in einem bestimmten pol.tischen Territorium (politischer Bezirk oder Kronland) ein Recht, eine Korporation zu bilden, eingeräumt- Diese Korporationen sind die Kultusgemein den. Nun ist aber eine Korporation nichts anderes als ein Verein oder e:ne Genossenschaft. Dieser ') Wir verweisen auf die bereits unter defm Titel „Gesetzwidriges im Wiener Kultusstatute" erschienenen Artikel. Diese und der vorliegende bilden den Inhalt eines Memorandums, das seitens einer Gruppe oppositioneller Wiener Juden dem Ministerium iiir Kultus und Unterricht vorgelegt wurde.