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Jüdische Zeitung · 1908-09-04 · 36 (4.9.1908) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
36 (4.9.1908)
Date
1908-09-04
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 36' JÜDISCHE ZEITUNG Tat. Und eine solche wäre die demonstrative Verlegung der Leitung nach Konstantinöpel. Gerade die Verleihung der Konstitution in der Türkei hat mit einem Schlage all die vielen Zweifler an unserer Idee schwankend und für den zionistischen Gedanken zugänglich gemacht, deren Haupteinwand es war, .dass die Juden sich nicht in einem despotisch regierten Staat festsetzen sollen. Diesen psychologischen Moment muss man richtig ausnützen. Selbstverständlich müssen auch sofort zionistische Z eitungen in Konstantinopel und Jerusalem gegründet werden, um unsere Ideen in der türkischen Oeffentlichkeit bekannt zu machen und sie ständig in ihrem Bewusstsein zu erhalten. Die neue Aera in der Türkei stellt unsere Leitung aber noch vor eine andere wichtige Aufgabe: Die Wiedergewinnung Zangwills und seiner Anhänger. Die Ito, welche vorläufig Palästina verwirft, und allerdings vergeblich, ein anderes Land für die jüdische Massensiedlung sucht, wurde von Zangwill nur deshalb gegründet, weil er Palästina, infolge der politischen Zustände in der Türkei, namentlich wegen des ' bisherigen despotischen Regimes, momentan für ungeeignet dazu hällt In seiner ersten Proklamation sagte er wörtlich von Palästina und den Nachbarländern : „districts that at present offer scant prospects of solving our economic problem“ (Landstriche, welche gegenwärtig nur spärliche Aussichten für die Lösung unserer ökonomischen Frage bieten). Heute, wo er einsehen muss, dass nirgends auf der Welt ein geeigneteres Territorium, als Palästina zu finden ist und die jüdische Siedlung daselbst in jeder Beziehung gedeiht und aufblüht, wird er gewiss gerne wieder in die Reiben der zionistischen palästinensischen Organisation eintreten wollen, wenn man ihm goldene Brücken baute. Dafür ist der jetzige Zeitpunkt so günstig, wie noch keiner zuvor. Die Einführung der Konstitution in der Türkei nimmt Zangwill jeden weiteren Einwand gegen Palästina und ist jene „neue Tatsache“, auf die er sich berufen kann, wenn er die Aenderung seiner Ansicht vor der Oeffentlichkeit motivieren will, ohne sich des Irrtums zeihen zu müssen. Unsere Leitung hat grosse und dringende Aufgaben zu erfüllen. Möge sie ihnen gewachsen sein und sich in einer grossen Zeit als Kraftvoll und weitsichtige Führerin des jüdischen Volkes bewähren. Adolf Böhm. Gesetzwidriges im Wiener Kultusstatute.*) Von Dr. Josef Ztpser, Hof- und Gerichtsadvokat "Wien. (Sielie Nr. 28, 29, 30 und 34 d. „ Jüd. Ztg.“) 2. Das Staatsgrundgesetz, das Kultus- [ gesetz vom Jahre 1890 und die Minjanfrage. Art. 14, St. G. G. vom 21. Dezember 1867 Nr. 142 R.-G.-B1. gewährleistet nämlich jedermann, volle Glaübens- und Gewissensfreiheit und im Art. 16 desselben Gesetzes wird bestimmt, dass die häusliche Religionsübung sogar den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses 'gestattet ist, insofern dieselbe weder rechtswidrig noch Sitten verletzend ist. Als solche häusliche Religionsübungen sind die von jüdischen Wohltätigkeitsvereine nabgehaltenen Minjanim anzusehen, welche von der Kultusgemeinde weder errichtet noch erhalten werden; sie sind separatistische Einrichtungen gewisser Interessenkreise, sei es auch bloss zu dem Zwecke, um beispielsweise nach dem Nusach „Sfard“ oder nach dem nicht reformierten Minhag „ Aschkenes“ zu beten. Wenn die häusliche Religionsübung der nicht anerkannten Religionsbekenntnisse gestattet ist, um wie viel mehr ist sie es bei einer staatlich anerkannten Religionsgenossenschaft, wie es ja das Judentum ist. An dieser Freiheit der Betätigung der Religion in Minjanim, ohne Aufsicht der Kultusgemeinde, wie sie die ältere noch jetzt in Geltung stehende Gesetzgebung statuiert, hat auch das'Gesetz vom 21.März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, n i c h t s g e ä n d e r t. *) Anmerkung d£r Redaktion. Die unter diesem ) Titel erscheinende Artikelserie bildet die Grund- - läge eines Memorandums, das seitens der Obmann e r - K o n f e r e n z der Wiener W o k 1tätigkeits- und Be tk aus vereine der Regierung unterbreitet werden soll. Es entspricht — voll einigen Punkten abgesehen — dem J üdischnationalen Xultusprogramine. Die Wirtschaft in der Wiener Kultusstube bringt, also schon die loyalsten Elemente in Aufregung und zu uns., Die Ausführungen sind von ganz besonderem Interesse, da ja die Statuten vieler österreichischer Kultusgemeinden direkt nach Wiener Must e r fabriziert worden sind, in allen aber analoge Bestimmungen zu linden sein werden. Im §25 des Gesetzes vom Jahre 1890 ist die freie Betätigung der religiösen Ueberzeu gun g der, Juden ausdrücklich anerkannt, und im Alinea 2 des genannten Paragraphen wird der Kultusgemeinde — damit eben .diese freie Betätigung der religiösen Uebeizeugung den Mitgliedern der Kultusgemeinde ermöglicht wird — zur Pflicht gemacht, bei Errichtung und Erhaltung von Beihäusern a u f die ü b 1 i ch e n R i t u al f o r m e n tunlichst Rücksicht zu nehmen. Gerade dieses Alinea 2 des genannten Paragraphen beweist, dass der Kultusvorstand kein Recht hat, die Minjanim, in denen sich die Betweise nach besonderen Nusachim, Usancen, Traditionen herausbildet, zu verbieten, weil sie ja bekanntlich der Pflicht, allen diesen Ritualformen aus eigenen Mitteln Rechnung zu tragen, nicht nachkommt und weil die Minjanim aus eigenen Mitteln selbst dies besorgen. Hiedurch wird überdies die Kultusgemeinde einer ihr vom Staate auferlegten Pflicht entiioben und materiell entlastet. Wenn auch im Alinea 3 dieses Para-. graphen bestimmt wird, dass die Errichtung. und der Bestand von Privatbethäusern von der Zustimmung der Kultusgemeinde abhängt, so darf nicht übersehen werden, dass Minjanim keine Bethäuser im eigentlichen Sinne und Bedeutung des Wortes sind, weil unter Bet haus ein ausschliesslich für den Gottesdienst dauernd bestimmtes Gebäude oder Lokal zu verstehen stehen ist, was aber bei einem „Minjan“, welches sein ' Betlokal wechseln kann und auch häufig wechselt, nicht der Fall ist. Im übrigen geht aus der vorsichtigen Fassung des dritten Alineas des § 25 1 c heivor, dass es in der Absicht des Gesetzgebers nicht gelegen' war, ohne weiteres, wie etwa aus dem fragwürdigen Grunde des „lokalen Bedarfes“, den Kultusvorständen das Recht zu verleihen, Privathäuser, insbesondere Minjanim zu verbieten und zu sperren. - Es sei noch darauf hingewiesen, dass der § SO des Statutes ’ der israelitischen Kultüsgemeinde in Wien, wonach laut Punkt a) der Kultusvorstand die Zustimmung ,zur Errichtung von Vereins- und Privatbethäusern erteilen kann, wenn ein „lokales und religiöses Bedürfnis“ dafür vorhanden ist, mit dem Gesetze nicht übereinstimmt. - Aus den bereits angeführten Gesetz es stellen geht nämlich hervor, dass die Kultusg em einde im F alle eines lokalen Bedürfnisses Bethäuser errichten muss, sie ist aber nicht berechtigt, die Gestattung der Errichtung eines Bethauses in Der Krieg — der ist, höret, das grösste Unglück in der Welt. Wenn ich Rothschild wäre, müssten alle Kriege aufhöi^n, spurlos verschwinden! Wollt ihr wissen, wie? :. Durch mein Geld! Ich will es euch erklären und ihr werdet es verstehen. Wie man mir neulich erzählt hat, machten sich die Engländer über die Buren her, Deutsche, Franzosen und die anderen über den Chinesen, mit dem Zuchtriemen des Schulmeisters in der Hand. Sie wollen ihn Mores lehren, dass er seinen Zopf abschneide und Hosen anlege. Was geht es euch ^eigentlich an? Der- Chinese will just ein •^weites Heid' und einen Zopf tragen. So soll er in Gottes Namen tragen, was ihm gefällt. Wessen Sorge ist das? Oder, etwa der Türke mit seinem roten Fez: Was geht es jemand an; dass man ihm just ein Stück Land nach'3 dem anderen wegnehmen möchte? . . . . , 1 Und wenn vom Wegnehmen dieRede Ist — da'will ja selbstverständlich jeder das besteiStück. Sagt einer: „Nehmet euch Slambül und lasst munden Bosporus!“, und ein zweiter: „Nehmet euch Stambul ...und gebet mir den 'Bosporus!“ so kommt ein dritter und meint: „Wisstihr was? Ihr könnt lange Stambul Und den Bosporus wollen, ich nehme für mich diel..Dardanellen!.;..“ Darob ein Lärm: „Dardanellen? Wal heisst das? Wir sollen gestatten, dass du die Dardanellen bekommst? Die Dardanellen sind Gemeingut3;* sie gehören allen . . .“ Kurz, Dardanellen" hin, Dardanellen her, es wird so lange dardanellt, bis vom Kanonenlärm die Luft erzittert und Menschenblut in Strömen sich ins Meer ergiesst. Da habt ihr nun eure Dardanellen! .... Nun käme ich und sagte: „Gemach, Brüder, ich stehe zu Diensten. Um was ist es euch eigentlich in dem ganzen' Wirrwarr zu tun? Meint ihr denn wirklich die Hagada? Oder vielmehr die Knödel?*) Lieber gewähre ich euch eine Anleihe, einige Milliarden; wenn euch-Gott hilft, werdet ihr mir bezahlen . - Nun, versteht ihr’s? Ich habe ein gutes Geschäft gemacht und die Menschen hören auf, einander wie Vieh für nichts und wieder nichts abzuschlachten. Und dann — wozu noch Waffen und Heere und den gänzen Lärm? Und wenn der Krieg aufhört, ist es aus mit dem Neid und dem Hassel Was Türke, Engländer, Franzose, Zigeuner öder Jude! — Die ganze Well sieht dann anders aus, wie es iip Propheten heisst: „An jenem Tage,--wenn der Messias,kommt . . .“ Und ’vielleicht, ha! wenn ich Rothschild wäre, möglich; "dass ich das u.Geld überhaupt abschaffe! Weg ' üiit dein Geld!- _Was ist denn .eigentlich Geld? Geld ist ja bloss /eine konventionelle Einrichtung, einvnfingiertes;f; Ding, eine Leidenschaft, die grösste, von fder alle ^besessen sind . -'P.Wenn es aber kein Göl<L gäbe, sö 'gäbe es auch kein^,Leidenschaft mehr ti Begreift, ihr es nun oder.jnieht? Nun? Fragt’s Wo nähme man dann „auf Schabbes?“ (Reb.Eli- *) Altes Sprichwort, wenn einer was anderes meint und etwas anderes sagt._ Meier vertieft sich in Gedanken, reibt die Stirn und untersucht alle Taschen.) Ja! . Wo nehme ich denn jetzt „auf Schabbes“? ... Allerlei. Jüdische Gärtner in Russisch-Polen. Seit einigen Jahren gibt es in Russisch-Polen eine grosse Anzahl , von jüdischen Gärtnern, während dieser Beruf ürüher 'bei den Juden ganz unbekannt war. ln der letzten Zeit aber hat die Gärtnerei als Berufsbeschäftigung der Juden eine solche Ausdehnung gewonnen, dass jetzt die jüdischen Gärtner die Hauptexporteure für Gemüse aus Polen nach Deutschland1, und auch, idfie iHauptlitlferanteu in Polen selbst sind. Sogar die Bauern kaufen bei den jüdischen Gärtnern Idas Gemüse für ihren eigenen 'Bedarf. Besonders grosse Ausdehnung hat die Gärtnern bei den Juden’in den Gouvernements Suwalki, Lomza. Siedlce und Plock gefunden. Aber auchin den anderen Gouvernements vergrössert sich die Zahl der jüdischen Gärtner von Jahr zu Jahr. .Hauptsächlich treiben sie Gemüsebau, und .zwar produzieren sie besonders Gurken, Rüben a|ler: Art und Kraut. — Man sieht auch daran, dass .die Juden durchaus sich nicht freiwillig auf den Handel.beschränken. Wo die Verhältnisse es ihnen ..eiingermässen gestatten, da arbeiten' sie sich auch ~ inijederi anderen .Beruf sehr rasch ein. wobei ihnen * irr ‘Vielen Fällen ihre: kaufmännische Veranlagung ■zustatten kommen mag. —

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