Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 34 (21.8.1908)
- Date
- 1908-08-21
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2438141-2438167-2438200--0710-2440246- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 34 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 5 Probuzna, abreisen musste. Nach zehn Tagen werden die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Dass diese neuerdings einige tausend Kronen verschlingen, schert die Chalukahleute nicht, denn in der Geldgebarung sind sie nie besonders heikel gewesen. Ein Geheintbund zur Vertreibung der Juden. Sofia. Wie gemeldet wird, ist es gelungen, einen Geheimbund zu entdecken, dessen Zweck es ist, Propaganda dafür zu machen, dass die Juden aus Bulgarien vertrieben, ihr Vermögen konfisziert und unter die Mitglieder des Bundes aufgeteilt werde. Es wird versichert, dass dem Bunde, dessen Mitglieder sich aus der Hefe der Gesellschaft rekrutieren, gelungen ist, unter den breiten Schichten der unwissenden Bevölkerung Wurzel zu fassen. Das Zentrum der Organisation ist in der Stadt Rustschuk und von da aus durchziehen die Agenten des Bundes ganz Bulgarien, um für ihre Zwecke und Ideen Propaganda zu machen. Wie es heisst, soll der Bund mit einer in Rumänien bestehenden ähnlichen Organisation in Verbindung stehen, um es zu verhindern, dass die aus dem einen Lande ausgewiesenen Juden in dem andern Lande aufgenommen werden. Ueber die Art und Weise, in welcher die Polizei auf die Spur des Geheimbundes kam, wird folgendes gemeldet: »Einige der Mitglieder des Bundes versuchten es einen der Minister, von dem sie glaubten, dass er antisemitische Ideen habe, auf ihre Seite zu ziehen. Der Minister verständigte seinen Kollegen vom Ministerium des Innern, der die Polizei mit der Einleitung der Nachforschungen betraute, und so gelang es die Spur der gesamten Organisation zu finden. Die bulgarische Polizei hat sich bis jetzt nicht veranlasst gesehen, irgendwelche Haussuchungen oder Verhaftungen vorzunehmen.“ Zusammenschluss der Juden in Kroatien. Agram. Ueber Bemühen des Präsidenten der Kultusgemeinde in Essek, Herrn Dr. Hugo Spitzer ist ein Verband der jüdischen K ul t u s ge m einden in Kroatien und Slavonien gegründet worden. Nach dem Programm soll der Verband als Zentralstelle der gesamten Judenheit im Königreiche Kroatien und Slavonien fungieren und die Interessen der einzelnen jüdischen Kultusgemeinden fordern und vertreten. Der Verband will ferner auf geeignetem Wege die Anerkennung von seiten der kgl. Landesregierung erwirken und das Recht, den amtlichen Verkehr zwischen der kgl. Landesregierung und den einzelnen Kultusgemeinden zu vermitteln. Gutachten über sämtliche das hierländische Judentum betreffende Gesetzentwürfe Verordnungen und Erlässe der Behörden abzu, geben, Anträge zu stellen und sowohl einzelne jüdische Gemeinden als auch einzelne Juden vor den Verwaltungsbehörden in allen auf die Zugehörigkeit des Betreffenden zum Judentum oder zu einer jüdischen Gemeinde bezüglichen Fällen zu vertreten. Der Verband will diesen .Zweck durch Reorganisation der jüdischen Kultusgemeinden erreichen und dadurch, dass er die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichtes regelt. Jedoch soll er in religiösen Fragen nur ' beratend eingreifen. Der Verband soll des ferneren Institutionen zur Versorgung der Gemeindebeamten und ihrer Hinterbliebenen, - Anstalten für die Krankenpflege, Waisenerziehung und Armenversorgung, sowie zur Hebung der Bildung unter den Juden und der Erziehung der jüdischen Jugend lur Gewerbe, Landwirtschaft und technische Industrie schaffen resp. unterstützen. Auch soll der Verband leistungsschwache Gemeinden unterstützen und bei Streitigkeiten als Schiedsgericht fungieren. Liste der Überläufer. Vom 12. bis 19. August 1908. Bernhard Furcht, 1879, Brünn, ledig, Schneidergehilfe, III., Stanislausgasse 17. Eugen Klempfner recte Klemperer, 1879, Prag, verheir., Leder-Galanteriewaren-Erzeugung, VI., Brauergasse 6. Hermine Iaampl, 1878, Pressburg, ledig, Private, II., Hofenedergasse 0. Gisela Taub, 1889, Jaroslau. ledig, Private, V., Margaretenstrasse 122. Josef Zelenka, 1870, Miskowitz (Böhmen), ledig, Buchhalter, XIII., Sechshauserstrasse 120. Oskar Schrank, 1880, Neutra, ledig, Bedakteur, II., Im Weid 3. Ernst Otto Schwager, 18S2, Budapest, ledig, Advok.-Kouzipient, II., Czerningrs.se 4. Salamon Perl, 1881, Wiscliau (Mähren), ledig, Journalist, VIII., Hamerlingpl. 8. Friedrich Rosenthal, 1889, "Wien, ledig, Privatier, XIX., Prinz Eugenstrasse 20. Margarete Zaasch, 1884 Leitmeritz (Böhmen), led., Priv., I., Graben 26. Jüdisch! „Herr Doktor, Ihre Offenheit Geht — Sie verzeihen! — oft zu weit! Sie sagten jüngst so ungefähr, Dass vieles an mir jüdisch war’ — — Nun bleiben Sie gefälligst hier Und sagen Sie, was ist an mir So jüdisch?“ „Pardon, Ihr schöne junge Frau, Betrachtet Euch nur recht genau! Fürerst das Auge, tief entflammt, “So stark wie Wein, so sanft wie Samt; Dies Aug’, um welches unentlohnt Herr Jacob sieben Jahr gefrohnt, Ist jüdisch! Und seht! Des Haares reiche Pracht, Aufglänzend wie des Südens Nacht, Das Eure leuchtende Gestalt Dem Königsmantel gleich umwallt, Den Eure Ahnin Esther trug, Da sie den Herrn zum Sklaven schlug — Ist jüdisch! Der Mund, der wie der Morgen sprüht, Der Leib, der wie die Nelke blüht, Der Arme firnereines Weiss, Das Herz, von Innigkeiten heiss, Bald tränenmild, bald flammenfroh — Beim Hohenlied des Salomo! Sind jüdisch! Das also war mein arger Fluch! Ich fürchte nicht den Urteilsspruch; Die Strafe wird nicht allzu gross — Ein bittres Wort gestattet bloss, Das mir die tiefsten Wunden brennt: Missachten, was man „jüdisch“ nennt, Ist leider, leider jüdisch!“ B eda. Gesetzwidriges im Wiener Kultusstatute*) Von Dr. losaf Zipser, Hof- und Gerichtsadvokat Wien. (Siehe Nr.-28, 29 und 30. d. „JütL Ztg.“) V. Vereinsbethäüser und Minjanim. B. Minj an im. I. Aeltere Gesetze. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Wien, hat am 7. Jänner 1. J., Z. 11237, an den jüdischen humanitären und Unterstützungsverein „Sehomre Hadath* im 20. Wiener Gemeindebezirk, der es sich statutarisch zur Aufgabe gemacht hat, die Religiosität durch Veranstaltung von Bet- Versammlungen für seine Mitglieder zu pflegen, ein Schreiben gerichtet, in welchem ein Beschluss der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 22. Dezember 1907 des Inhaltes mitgeteilt wird, dass der Kultusvorstand beschlossen hat, bei der Behörde um die Sperrung des Vereinsbethauses des Vereines «Sehomre Hadath“ zu erwirken. In diesem Schreiben wird auch davon gesprochen, dass etwaigen weiteren Rekursen eine a’ufschiebende Wirkung nicht zukäme. Aus dem angeführten Schreiben ist ferner zu entnehmen, dass der Vorstand am 30. Jänner 1907, zu.r Z. 11272, eine Entscheidung gefällt hat, laut welcher dem Vereine „Schomer Hadath“ das Beten in seinem Vereinslokale unter Berufung auf die Be- *) Anmerkung der Redaktion. Die unter diesem Titel erscheinende Artikelserie bildet die Grund- ■ läge eines Memorandums, das seitens der Ob-: männ er- Konferenz der Wiener Wohl- : tätigkeits- und Bet hausvereine der Regierung untei'breitet werden soll. Es entspricht — von einigen Punkten abgesehen — dem Jüdisch nationalen Ku 1 tus programme. Die "Wirtschaft in der Wiener Kultusstube, bringt, also schon die loyalsten Elemente in Aufregung und zu uns. Die Ausführungen sind von ganz besonderem Interesse, da ja die Statuten vieler österreichischer Kultusgemeinden direkt nach Wiener Muster fabriziert worden sind, in allen aber analoge Bestimmungen zu finden sein werden. Stimmung der §§ 80 und 81 des Statutes der israelitischen Kultusgemeinde verboten wird, weil angeblich ein „Lokales Bedürfnis“ nicht vorhanden sein soll. Es muss in den Beschlüssen des Kultusvorstandes vom 30. Jänner 1907 und vom 22. Dezember 1907 und diese Beschlüsse beziehen sich bloss auf den Verein „Sehomre Hadath“, sondern auch auf alle jüdischen Vereine, welche neben humanitären Zwecken auch die Pflege der Religiosität sich zur Aufgab e g e m a c h t h ab e n, oder noch m a c h e n k ö nn te n, einerseits eine Verkennung der Aufgaben der in Wien entstehenden jüdischen. Vereine, anderseits eine unrichtige Auffassung der Pflichten des israelitischen Kultusvorstandes, die ihm diejüdisebe Tradition und die staatlichen Gesetze auferlegen, erblickt werden. Jeder, der die jüdische Geschichte kennt weiss, dass das gemeinsame Beten bei den Juden eine zweifache Funktion hat. Bis'zur Zerstörung des zweiten Tempels mochte das gemeinsame Beten nicht diese Bolle gespielt haben, wie nachher. Vor der Zerstörung des zweiten Tempels wurden die Beziehungen zwischen dem Volke und seiner Gottheit weniger durch die Gebete hergestellt, sie fanden vielmehr ihren Ausdruck in den Opfern und in den Funktionen der Priester, welche als Mittler zwischen dem Volke und dem Schöpfer slanden. Seitdem aber die Opfer aufgehört hatten, weil die Stätte, auf der sie dargebracht wurden, nicht mehr ist, trat das gemeinsame Beten an diese Stelle. Als Mindestzahl einer betenden Gemeinschaft ist die Zahl „10“ angenommen worden. Wo 10 Juden sich finden, dort sollen sie in Gemeinschaft ihreGebeteverrichten. Diese Zehnerzahl wurde von den Gelehrten schlechtweg mit „Minjan“, welches Wort die Bedeutung „Zahl* hat, genannt. Für wie bedeutungsvoll das Beten im Minjan gehalten wurde, kann am besten durch die Geschichte illustrieit werden, welche im Talmud von einem Weisen erzählt wird, der einen jüdischen Sklaven freisprach, um den momentan zum Minjan fehlenden Zehnten zu erhalten. Mit dem Worte „Minjan* wurden nachgerade die Vereinigungen zu rituellen Betübungen genannt, wenn sie auch die Zahl „10“ bei weitem überschritten. Aus dem Gesagten geht nun hervor, dass die Minjanim, welche in der Diaspora neben den grossen Tempeln und Synagogen sich gebildet und erhalten haben, dem Volksinstinkte seinem Erhaltungstriebe und den geschichtlichen Ueberlieferungen entsprungen sind. Diese Minjanim entstanden und entstehen noch heutzutage spontan. Jedes Minjan hat in den meisten Fällen auch einen humanitären über das rituelle Moment hinausgehenden Zweck. So organisieren sich die glaubenstrenen Juden, so schaffen sie sich eine Art Heim, in dem sie nicht nur die Gemeinschaft mit Gott, sondern auch die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten suchen. Wenn man diesen Leuten das Minjan nimmt, so raubt man j ihnen jenen religiösen Halt und zerstört bedeutungsvolle Organisationen, welche zur | Erhaltung der jüdischen Religion viel mehr beitragen, als die prächtigen Bauten mit dem elektrischem Lichte und der Gebete lispelnden Gemeinde, als die Tempel mit ihren künstlerisch vorgetiagenen Chorgesängen. Schon vom Standpunkte der Religion, der Moral und der Geschichte sind in den Versuchen des Kultusvorstandes, solche Minjanim zu sperren, Missgriffe zu erblicken, die im ersten Augenblicke als lokale Massregeln keine weitere Bedeutung zu haben scheinen, die aber, zur Regel erhoben, zum Krebsschaden werden könnten