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Jüdische Zeitung · 1908-07-10 · 28 (10.7.1908) · p. Seite 5

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
28 (10.7.1908)
Date
1908-07-10
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 28 Der Zeitpunkt der Zustellung der Wahl- I legitimationen und die Beschaffenheit i der Stimmzettel sind bei den Wahlen! im Vertretungskörper am häufigsten die Quelle von zumeist gerechtfertigten Beschwerden über Beeinträchtigung des Wahlrechtes, über Wahlbeeinflussung und über die Unkorrektheit der Wahlen. Nun bestimmt aber die Wahlordnung der Kultusgemeinde in Wien im § 8, dass spätestens drei Tage vor der Wahl die Wahllegitimationen und die Stimmzettel den Wahlberechtigten zugesendet werden. Erwägt man, dass nach der gegenwärtigen Wahlordnung die ganze Leitung der Wahlen (das Auflegen der Wählerlisten, das Reklamations - verfahren, das Versenden der Wahllegitimationen) beim Kultusvorstande resp. beim Kultüspräsidenten konzentriert ist (§ 6, x\bs.2, § 7, Abs. 1 und 2 und § 9, Abs. 1, 3 und 4 WO.), so ist erklärlich, dass bei der Zustellung ' der Wähllegitimationen ' sich5 Unregelmässigkeiten ereignen können, welche die Reinheit der Wahlen in Frage stellen. Es ist daher notwendig, dass die im § 8 der WO. bestimmte dreitägige Frist in eine solche von acht Tagen abgeändert werde. Was die Stimmzettel betrifft, so beginnt man im Interesse der Reinheit, der Wahlen von den sogenannten „amtlichen“ Stimmzetteln abzusehen. Die grössten Wahlmissbräuche, die grössten Wahlfälschungen und Wahlbeeinflussungen haben ihre Ursache in der Vorschrift von der Verwendung amtlicher Stimmzettel. Wahlagitatoren der am Ruder der autonomen Verwaltung stehenden Partei pflegen über einen bedeutenden Vorrat solcher amtlichen Stimmzettel zu verfügen, sie entlocken unter verschiedenen Vorwänden den Wählern die'von denselben ausgestellten Stimmzettel und vertauschen dieselben gegen andere „amtliche“ Stimmzettel, welche die Namen der offiziellen Kandidaten tragen. Dasselbe können auch die Agitatoren einer Partei, die ans Ruder kommen will, tun.;! Im Eifer des Wahlkampfes ist es manchmal auch verlockend, die amtlichen Stimmzettel „nachzumachen“, wenn amtliche Stimmzettel nicht zur Verfügung stehen. Die Vorschrift der Wahlordnung (§ 10, Abs. 2), dass bei der Hauptwahl nur die von der Kultusgemeinde ausgegebenen Stimmzettel verwendet werden dürfen und dass andere Stimmzettel ungültig sind, ist nicht bloss veraltet, sondern auch der Reinheit der Wahlen geradezu gefährlich. Uebrigens werden im Widerspruche mit dies er Bestimmung betreffend die amtlichen Stimmzettel, bei den engeren Wahlen auch Stimmzettel zugelassen, die von der Kultusgemeinde nicht ausgegeben worden sind (§ 15, Abs. 4 WO.). Im Interesse der ' Gleichmässigkeit und der Reinheit der Wahlen ist im § 10, konform mit der bestehenden Bestimmung im § 15 die Vorschrift über amtliche Wahlzettel aufzuheben. In bezug auf die Anzahl der Wahllokale soll in der Wahlordnung bestimmt werden, dass in jedem Stadtbezirke zumindest ein Wahllokal eingerichtet werde, nach der Grösse und. der Wählerzahl auch, mehrere. Die Wahl in den einzelnen Wahllokalen sollen aus je sieben Mitgliedern bestehende Wahlkömmissionen leiten. Die Watilkommission soll aus drei . vom Kultusvorstande ‘ ernannten Wählern, die weder Mitglieder des Kultusvorständes noch Angestellte der Kultusgemeinde sein dürfen, aus einem vor Beginn des Wahlaktes von den im Wahllokale anwesenden Wählern gewählten, ferner aus zwei von den Anhängern einer bestimmten Kandidaten- liste; designierten 'Mitgliedern1 bestehen. Sind ' Anhänger ' verschiedener Kandidatenlisten vorhanden, so entscheidet iinter' "den von '‘Versehiedenem 'Kandidatenlisten 1 als Mitglieder der Wahlkömmission Vorgeschlagehen J UDISGRE:- ZEITUNG das Los. Den Vorsitz der-Wahlkommission führt ein vom Kultusvorstande aus seiner Mitte bestimmtes Mitglied. Wir erachten es als notwendig, dass der § 9 der Wahlordnung in der eben angedeuteten Weise abgeändert werde. Was die Dauer des Wahlaktes betrifft, so involviert die Bestimmung des § 18 W. 0., wonach der Wahlakt nach Ablauf der für die Dauer der Wahl festgesetzten Zeit geschlossen wird, eine Verkümmerung des Wahlrechtes. Es kann nämlich bei einer regeren Wahlbeteiligung ' oder bei Unterbrechung des Wahlaktes Vorkommen, dass erschienene Wähler nicht zur Wahlurne gelangen können. Durch die Schliessung des Wahlaktes nach Ablauf der im vorhinein festgesetzten Zeit kommen sie um ihr Wahlrecht. § 13 ist daher: so abzuändern, dass der Wahlakt zwar nach Abba uf der für die D-auer d&r- Wah 1; festgesetzten Zeit zu schliessen ist, -dass jedoch die noch im Wahllokale oder noch dra.ussen harrenden Wähler ihre Stimme abgebenkönnen. Herzlgedenkfeier. Anlässlich der Wiederkehr des Todestages Theodor Herzls veranstaltet das i. ö. Distriktskomitee eine Gedenkfeier. Die Wiener Gesinnungsgenossen versammeln sich Sonntag, den 19. d.M., 10 Uhr vormittags, in der Halle des Döblinger Friedhofes zum gemeinsamen Besuche des Grabes. Nachmittags findet eine Trauerfeier statt. Ort und Zeit werden in der nächsten Nummer bekanntgegeben. _ Es ist Pflicht jedes Wiener Zionisten an der Gedenkfeier teilzunehmen! Das zionistische Landeskomitee für Ungarn erlässt an die zionistischen Vereine Ungarns einen Aufruf mit der Aufforderung, sich der Deputation der ungarischen Zionisten anzuschliessen, die sich am Samstag,; den 18. d. M„ 10 Uhr abends, vom Westbahnhofe Budapest aus zum Besuche des Herzlgrabes nach Wien begibt. Vom Brünner Parteitag. Auszug aus dem Referate „Nationalionds“, erstattet vom Gg. Emil Stein. Referent berichtet in der Einleitung, dass die N.-F.-Sammluiigen einen erfreulichen. Aufschwung konstatieren lassen. Er stellt fest, dass er sich in seinem Referate nicht auf den N.-F. allein beschränkt, sondern die Tätigkeit der Sammelstelle bezüglich aller Sammlungen für zionistische Zwecke, soweit sie aus den drei westösterreichischen Distrikten stammen, behandelt In einem historischen Rückblicke auf die Entstehung des N.-F. erwähnt der Referent, dass die erste N-F- Kommissdon des österr. Landeskomitees eine JahreseinnaÄtme von 3217 K ausweisen konnte, welcher Betrag heute einer Monatseinnahme entspricht ' " ' In der zweiten Verwaltungsperiode, vom Juni 1904 bis Mai 1905, war die damalige N.-F.- Kommission mit der Einführung von Sammelbogen und Sammelbüchsen und mit der Einrichtung der .Philatelieabteilimg voClauf beschäftigt Durch die Schaffung, dieser - neuen Sammelmöglichkeiten sank zwar der Absatz der Marken, die Einkünfte des N.-F. aber stiegen auf 13.168. K, also aufs Vierfache. Wenn auch die Eingänge ungleich höher sind, so muss die grosse Arbeit der damaligen N-F.-Kommission voll-anerkannt werden. Zentralbureau errichtet und . unter die Administra- Im. November 1907 wurde in Wien ein N:-F.- Seite 5 hon des jetzigen Generalmajors Ritter v. Eiss gestellt. Die N.-F.-Verwaltung war niemals zuvor in sichereren Händen als in seinen, der N.-F. könnte keinen gewissenhafteren Arbeiter finden als ihn. Leider hat er es nicht verstanden, mit der gewissenhaften Verwaltung auch grosszügige Propaganda zu verbinden. Ein grosses Verdienst erwarb sich aber dieses Zentralbureau durch die Einführung der Selbstbesteuernng. Als im Juli 1907 auf dringendes und oft wiederholtes Verlangen seitens der Organisationen das Zentralbureau des N.-F. an den Sitz des engeren A.-C. nach Köln verlegt wurde, stand die österreichische Landesorganisation abermals ver der Notwendigkeit, eine eigene Landessammelstelle zu kreieren. An die Spitze dieser Sammelstelle traten die Gg. Dr. Egon Zweig, Heinrich Lederer, Dr. Hugo Benedikt und Emil Stein, die, bis auf Dr. Benedikt, auch heute noch in dieser Eigenschaft tätig sind. Ihre Arbeit war namentlich im Anfang mit fast unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden. Behelfe fehlten gänzlich, denn Herr v. Eiss hatte es iür gut befunden, das ganze Material nach Köln zu senden, so dass man in Oesterreich ohne Büchsen, ohne Sammelbögen, ohne eine einzig© Marke dastand. Der Mangel jeglichen Agitationsmaterials machte sieb in den Eingängen Monate hindurch iühlbar und allein die Erledigung von Beschwerden zwang die N.-F.- Kommissäire, bi9 spät in die Nacht hinein zu arbeiten. Dass da verschiedene Verstösse unterliefen, ist selbstverständlich. Mit Genugtuung können wir heute konstatieren, dass Anstände überhaupt nicht mehr Vorkommen. Ausser den Schwierigkeiten, die aus dem Mangel jeglichen Sammelmaterials entstanden, wurde die Tätigkeit druch Selbständigkeitsgelüste aller Art erheblich erschwert. Vielen wurde, als berechtigt, nachgegeben, so z. B. dem Verlangen des böhmischen N.-F .-Kommissärs nach Veröffentlichung der Spenden in der „Sölbstwehr“, anderen musste mit aber Energie entgegengetreten werden, da sie der Sicherheit der N.-F.-Gekler und der Einheit der Organisation schädlich zu werden drohten. Nicht unerwähnt darf es bleiben, dass zu Anfang die Kölner Zentrale durch schlecht angebrachte Nachgiebigkeit die Arbeit hinderte. Zu ihrer Entschuldigung muss aber angeführt werden, dass sie damals noch nicht eingearbeitet war und es muss ihr hoch angerechnet werden, dass sie den Anregungen der Wiener Sammelstelle späterhin prompt Folge leitete. Sie hat auch das Verdienst. der Wiener N.-F.-Kontmission bei der letzten A.-C.-Sitzung in Berlin voll und ganz anerkannt. Die heutige Zusammenstellung der wöchentlichen Ausweise in der „W e 11" und der „J ü d i s c h e n Rundscha u“, die die Monatsstatistik der N.-F.-Eingänge, die Herausgabe von Dienstmarken für den internen Gebrauch, die Arbeit für die Henausgabe neuer, handlicher N.-F.- Marken, all das ist auf Anregungen der Wiener N.-F.-Kommission zurückzuführen. Auch die Sammelstellen für Ungarn und Kroatien wurden bei ihrer Gründung von Wien aus mit Rat und Tat unterstützt. „Und, meine Herren, wir rühmen uns dieses; gewaltigen Stückes Reorganisonsarbeit. .das wir in kurzer Zeit unter solch grossen Schwierigkeiten geleistet haben. So wie uns ist aber auch selten zionistische Arbeit gelohnt worden. Die Gg., die in' ihren früheren Briefen nicht seiten Misstrauen zeigten, haben bald die vollkommen verlässliche Arbeit der Wiener Sammelstelle erkannt und es ist geradezu rührend, mit welchem Vertrauen sie uns heute entgegenkommen. Auch in anderer Richtung sind wir für unsere Mühe belohnt worden. Der stark bureaukratische Zug in der Kölner Zentrale ist dank unserem Einflüsse sehr rasch verschwunden, so dass die Arbeit, unseres Hauptbureaus heute von dem grossen Gesichtskreis seiner Mitglieder ständig Zeugnis erbringt. In der Wiener Sammelstelle wurde wieder eine Philatelie-Abteilung eingerichtet, welche infolge der intensiven Arbeit des Gg. Heinrich K o l IIn e r die schönsten Erfolge aufweist. Es wurden ferner alle Kultusgemeinden aufgefordert, den N.-F. zu unterstützen. Infolge der geringen Mithilfe der Gg. hat diese Arbeit aber bisher keine nennenswerten Erfolge erzielt. An alle Advokaten wurde das Ersuchen gerichtet, bei Ausgleichen, Testameritsaufstellungen etc. -des N.-Fzu gedenken. In der 4 j’-i ::-1 •„vir /j ■' '{I

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