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Jüdische Zeitung · 1908-07-10 · 28 (10.7.1908) · p. Seite 4

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
28 (10.7.1908)
Date
1908-07-10
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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lieben Partei als fügsames Stimmäterial; ebenen: .1. Wir, fordern .daher die Erteilung de£ i passiven Wahlrechtes an die Gemeinde',, Vereins- und Bethausyereinsrabbiner und i ihre Stellvertreter, an dieXiehrer und Beamten : der Kultusgemeinde und der konfessionellen Vereine, wir verlangen somit, dass der § 4,? lit, a, b, c der Wahlordnung beseitigt werde., 2. Mit flücksicht auf die Bestimmungen: des § 1 und 28, Z. 4 des Ges. vom 21, März .1890, R.-G.-B1. Nr. .57 und mit Rücksicht auf die erfolgte Einführung d.s allgemeinen* Wahlrechtes, nicht nur bei den Wahlen in das Abgeordnetenhaus, sondern auch in die meisten städtischen und autonomen Vertretungskörper, erachten wir es als notwendig, dass das direkte und gleiche, allgemeine Wahlrecht unter Wahrung der geheimen Abs t i mm ung bei den; Walil§qüjp:4eq,Kgl,t£s-j vbrstaihd eingeführt werde. - „! 3. Sollten aber die staatlichen Aufsichtsbehörden die Beibehaltung der Kategorie von Zensuswählern für derzeit noch als zulässig erachten, so soll: 1. Das Watilrecht allen Kultussteuerträgern ohne Unterschied, seit wann sie die Kultussteuer zahlen, zuerkannt werden. Die Bestimmungendes § 1, lit. a der Wahlordnung, laut welchen nur denjenigen Kultussteuerträgern das Wahlrecht zukommt, welche seit zwei Jahren die Kultussteuer zahlen, ist als in keiner Wahlordnung anderer Vertretungskörpern vorkommend, aufzuheben, 2. Für sämtliche Mitglieder der Kultusgemeiude, die das 24. Lebensjahr überschritten haben, eine Wahlkurie gebildet werden, die eine im Statute zu bestimmende Anzahl von Mitgliedern in den Kullusvorstand entsenden. Es seien somit der § 1 und o der Wahlordnung und § 5 des Statutes äbzuändern und zu ergänzen und dementsprechend die Anzahl der Kultusyorstäpde zu erhöhen.^ ..; Bei der grossen territorialen Ausdehnung der Wiener Kultusgemeinde und in Anbetracht der zirka 180.000 Seelen betragenden Anzahl der in Wien wohnenden Juden, welche nach dem Gesetze Mitglieder der Kultusgemeinde sind, erscheint die im Statute der Kultusgemeinde bestimmte Anzahl von 36 Kultusvorständen öäusseret ..gering und soll .;aufi mrimd e’s.teh's:60>ierhöhtwerden.: . j;Es sei hier noehgänf eine; .unsereroAn-’ sicht . nach " gesetzwidrige, zumindest,-: aber1 unbillige- Bestimmuhg^ider Wahlordnung der Wiener israel. Kultusgemeinde: hinzuweisen,: die dringend, einer eRemedur bedarf. Die Wählerlisten ilfür; die Kultuswahlen im Dezember;-19ü6:.weisen eineAnzahl.von; zirka .17.000 Wählern ..auf. Die Anzahl der KultussteuerzahleEjVdeaen nach § 1 lit, a WO. das Wahlrecht zukommt, i betrug zirka r24.000. Gegen 7000 Kukusstesuerzahler-kamen in der ■ Liste. nicht vor, zij^ä^OOO Kultussteuerzahler: waren somit nichttheäechtigt, ihr . Wahlrecht ■ auszuüben, und zWan zümeist solche Kultussteuerzahler, die durch, eine Reihe „ von Jahren die Kultussteuer, und zwar regelmässig entrichten. Die Kultussteuer wird .-in .Wien von. den ^Abgesandten . der Kultusgemeinde eingehoben. JJie Abgesandten setzen; I rfd)'// wies tßs-i »bijtgghs, i beim- ‘Embeböiij jroni Steuern Und Gebühren üblich ist, mit den Parteien ins Einvernehmen, wenn sie die Kultussteuer bei ihnen nicht einheben können. Es gibt nuneine iKategorie von. Kultussteuerträgern, die in fixer Anstellung sind. Diesen fällt es schwer, im Laufe des Steuerjahres von ihrem Monatsgehalt den Kultus-; steüerbeiträg^Mtrzfenen und der Kultus-, gemeinde abzuführen; sie zahlen daher die Steuer von den.Jähtesremuneraüonen, die gewöhnlich in ' der 'Weihnachtswoche ausbezahlt werden:.?-Infolge der Uebersiedlungen von einem Wiener Gemeindebezirk in einen anderen, wirdljdie: Kultussteuer ebenfalls erst Ende des Jahres .oder am Anfänge desselben für zwei Jahre auf einmal einkassiert. Diese erwähnten Kategorien von Kultussteuerträgern sind .zumeist mitöder Kultüssteuer im Rückslande, sie zahlen’aie, wenn sie von ihnen verlangt wird, nverin bei ihnen der Inkassant der Gemeinde erscheint.- Nun bestimmt aber -§ 2, lit. b der Wahlordnung, dass .diejenigen, welche am Tage des Ablaufes s-des kundgemachten Wahl- Reklamationstermines für das laufende Jahr die Kultussteuer.. nicht, bezahlt haben, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Durch diese Bestimmung-wird.Tausenden von Kultussteuerzahlern und: Wahlberechtigten das Wahlrecht geraubt. Ea-l;rauehl der. Inkassant der Gemeinde;.npr einen Ta g nach Ablauf der Reklamationsfrist zu kommen und sie .habjen ^hp e;.-ibir Wer schuld en das W ajh 1 r e c-ht. f.üt d;a s , b eff e n,d e nW;#:h 1 j ah r ve.r-Loren. . dh Diese durch:.nichts ' gerechtfertigte Be-. Stimmung;-der -Wahlordnung so!} aus. derselben schon mit-Rücksicht auf .die Bestimmung .'des . §; 22? des' Ges.- vom 2L .März 1,890, .R.-G.-ÜB1. Nr; 57 eliminiertwerden;* da ja für rückständige Steuern die politische Exekution normiert.- ist. Zumindestens soll erst durch .Nichtzahlung der Kultussteuer durchdrei aufeinander folgende Jahre das Wahlrecht verloren: gehen.; - — -!; ^; II.^Dje: Wahikreiseinteildng/ Der Zweck eines jeden-RepräSentationssystems ist, der Allgemeinheit.die Möglichkeit zu bieten, sich an der . Verwaltung des. Gemeinwesens durch Vertrauensmänner zu .beteiligen. Aus diesem Grunde werden. territorial begrenzitej.W&hlkreise.: geschaffen.__I)ie dWähler .«ofienddieAIfefrffir, fürwelßlig-jH&vihr Votum abzugeben. haben, genaue kennen.;Das entgegengesetzte System einer Wahlordnung, wonach in einem allzugrossen. Territorium bei einer grossen Anzahl von Wählern nach einem Listenskrutinium gewählt wird, schwächt und tötetdas Interesse der Wahlberechtigten an dem Gemeinwesen, verkümmert das Wahlrecht,- ja, macht dasselbe fast ganz illusorisch. I Daher kommt es, dass bei den Wahlen in den Kultusvorstand in den letzten Jahren .bei einer Anzahl von über 18.000. privilegierten Wahlberechtigten kaum 2000 bis 3000 sich beteiligten. . Für den Ausgang der Wahlen hat nicht das Gros der Wähler -entschieden, sondern die Angestellten der Kultusgemeinde, d. hl diejenigen, welche das Statut für unfähig: .erklärt, gewählt zu werden, haben den Ausschlag gegeben. Daher kommt es auch, dass die im Jahre 1906 gewählten Mitglieder des Kultusvorstandes, obwohl in den meisten Bezirken in der Minorität geblieben, dennoch als. gewählt. erscheinen, und .viele Bezirke im Kultus Vorstände gar nicht vertreten sind. : . < •s:;üäs Sthtut?'dst.i'übrigens:<iin bezfi^.auf die Wahlen nicht konsequent, So .bestimmt § 3 des Kultussteuer-Regulativs, dass die Wahlen der Vertrauensmänner für die Bemessung der Kultussteuer (120 Vertrauensmänner) ri ach/Wahlb ezir ken vorzunehmen sind. 1. Wir sind der Meinung, dass jeder der 21 B ezirke Wiens, nach Verhältnis der Anzahl der Wahlberechtigten und der Sleuerleislung,’ eine entsprechende Anzahl von Kultusvorständen zu wählen hat, dass zumindestens vorläufig, die Wahlen in den Kultusvorstand auf Grund der Wahlbezirksleitung, wie sie für. die Wahl der Vertrauensmänner in die Steuerbemessungskommisson bereits vorgesehen ist, vorgenommen werden. ill. Die Wahlvorbereitung. Die Bestimmungen des Kultusstatutes bezüglich der Wahlvorbereitung,, der Zusammenstellung der Wählerlisten, der Reklamation wegen Aufnahme in die Wählerliste oder Streichung der Nichtberechtigten, der Bestellung von Wahllokalen, der Zusammensetzung der Wahlkommissionen, des Auflegens der Wählerlisten während _ der Reklamationsfrist (bei einem. territorial so ausgedehnten . Wahlbezirke, wie es die .21 Stadtbezirke iu. Wien sind, bei einer Wählerschaft von zirka 18 000 Wählern ist das Aufliegen in einem einzigen Lokale ungenügend) erschweren die Einsicht in die Wählerlisten und die Kontrolle auf Richtigkeit ganz ungemein. ’ 1. Es ist daher, im Falle der Beibehaltung der gegenwärtigen. Wahlordnung, in derselben eine Bestimmung aufzunehmen, dass . die Wählerlisten.: in den .einzelnen; Bezirken unter Aufsicht eines Mitgliedes der Bezirks- .verlretung während ..der Reklamationsfrist. . aufzuliegen. haben, ö 1 in diesem Sinne:ist der!§: 3’und 7 der Wahlordnung entsprechend abzuändern. auf die Uhr und zähle die Minuten, die mich noch vom Endziel meiner Fahrt trennen. Plötzlich wird das bis nun klanglose Rollen der Räder um einige Töne höher und es ist, als ob jemand mit einem Riesenhammer gegen eine ^eiserne Stange Schlag für Schlag führen würde. Metallisch dumpf hallt es gegen die Scheiben der Waggons, und gleich schwarzen Ungetümen jagen eiserne Brückenträger an den Scheiben vorbei — — und verschwinden. Und nun hallte das Rollen des Zuges nach wie vor dumpf und klanglos. Funkengarben durchsprühen das Dunkel. Die Lokomotive atmet schwer und laut. Und nun ertönt ein greller Pfiff, der. lange anhält dann jäh sieh verstärkt und irgendwo weit in der Nacht verklingt. Und bald heben die Bremsen zu spielen an.- Langsam fährt der Zug in die Bahnhofshalle ein und bleibt allmählich stehen. — Ich bin am Ziel. — — Allerlei. Kriminalität der Newyorker Juden. Aucih im freien Amerika gibt es professionelle Verleumder, die vor keiner Lüge zunückscheuen, um die Juden als minderwertig hinzuste'Hen. Ein Denunziant dieser Sorte ist der Newyorker Polizri-Oberkommissär Bingham, welcher behauptete, dass die eingewanderten Juden das grösste Kontingent der Verbrecher in Ameiraka stehen. Weiters erklärte derselbe Beamte, dass von den 2000 Photographien 'des Newyorker •. Verbrecheralbums 1200 Juden darstellen. Ueberdies . schrieb der Sekretär Bmghams in einem Briefe an den Politiker ©aronldes, dass von, den 189.202 Individuen, welche im Jahre 1906 verhaftet wurden, 35.000 Juden waren. Dass diese Angaben von den Judenfeinden und Gegnern der Einwanderung gründlich auSgenützt wurden, ist selbstverständlich. Nun hat die Redaktion der „Federation Review“, eines Organes der „Fe- .deration of JevSÖb Societes“ sich der Mühe unterzogen, auf Grund amtlicher Daten die Angaben Bingliams und seines Sekretärs auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Mit der Arbeit wurden die Professoren Isaac Hwrwitz und M. G. Katz betraut und diese haben festgestellt. dass die erwähnten Daten nichts anderes alshaarsträubende böswillige Entstellungen sind. Die offiziellen städtischen Daten ergaben, dass im Verlaufe des Jahres 1907 in Newyork im Ganzen 666 Juden angeklagt wurden, was bei einer jüdischen Bevölkerung von über % Millionen 0.81 per Mille ausmadlat. Vergleicht man die Zahl1 der jüdischen Verbrecher mit derjenigen der nidhtjüdischen, so ergibt sich folgendes: Am Ende des Jahres 1907 hatte Newyork etwas weniger als zwei Millionen christliche Einwohner; christliche 'Angeklagte gab es im Jahre 1907 rund 3910, d. -h. 2 per Mille. Mit anderen Worten: die Zahl der jüdischen, Verbrecher war im genannten Jahre im Verhältnisse zu ihrer Bevölkerungszifier'mehr als um das doppelte kleiner als die der christlichen Verbredhier. Von den 666 jüdischen Angeklagten wurden 86 im Verlaufe der Verhandlung befreit,-120 FäJle wurden in anderer .Weise erledigt und bloss '460 wurden endgiltrg verurteilt. Betrachtet man die Art der Verbrechen, wiegen welcher die 460 Juden verurteilt wurden, so findet man, dass 269 Verbrechen gegen das Eigentum - und die übrigen Verbrechen gegen die Person waren. Interessant ist auch der. Vergleich zwischen: den jüdischen Arrestanten und den christlichen. Es wurden insgesamt 153 Juden in die staatlichen Gefängnisse gebracht, d. h. 1:5000, während bezüglich .der christlichen Bevölkerung schon auf je 2000 Personen ein Arrestant entfällt. Wichtig ist auch die folgende Darstellung: Mehr als die Hälfte der jüdischen Verbrecher stelht im Älter zwischen 15 und 20 Jahren, während bekanntlich der grösste Teil der jüdischen Einwan- , derer über zwanzig Jahre alt ist Aber trotzdem übersteigt die. .yerhältnisziffer der jüdischen jugendlichen Verbrecher nicht diejenige der dliristlichen Jugendlichen.

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