Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 28 (10.7.1908)
- Date
- 1908-07-10
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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'JÜDISCHE ZEITUNG Seite 3 Nr. 24 Wort Chuzpe wurde nicht verstanden! So! sagen die Akten! Das müssen saubere Akten sein. Wenn die Christlichsozialen im Immunitätsausschusse schon ihren getauften Lieb* lingslakaien Redlich vor den Gefahren der Oeffentlichkeit schützen wollen, gut. Aber etwas schlauer hätten sie es doch anstellen können. Es geht: halt nichts über parlamentarische Gerechtigkeit! * * * Ein Mikoschwitz. Ein Histörchen wie sich’s putziger drolliger und quietschvergnügter nicht ausdenken lässt. Die Budapester Juden bauten sich eine grosse prächtige Synagoge. Da der fromme Palast in einer .verkehrsreichen Strasse liegt und der Wagenlärm stört, bittet die Kultusgemeinde den Stadtrat, es möge der Strassenzug längs des Gotteshauses mit geräuschlosem Pflaster, etwa Holz oder Asphalt, versehen werden. Hierauf lässt der biedere ungarische Magistrat folgende Antwort vom Stapel: »Der jüdische Gottesdienst ist an sich so geräuschvoll, dassderLärmvon der S tr as se h e r n ich t störend wirken kann. Aus diesem Grunde wird das Ansuchen abgewiesen“. — Ein feinsinniges Urteil magyarischer Aestheten! Wirklich die berufendsten Richter! Man muss den Kernmagyaren bei allen seinen Lebensäusserungen beobachten und wird dann finden, dass feinnervigeres Volk schwer aufzutreiben ist. Wie er selbst der tollsten Lebensfreude diskreten Ausdruck verleiht! Nimmt sich den lausigsten Zigeunerprimas auf den Schoss und lässt sich das Trommelfell bearbeiten. Haut Flaschen in den Spiegel, durchs Fenster und ins Klavier, gröhlt „Eljen!“ Im edlen Gzardas strampeln süsse Ungarweiber, dass der Stuck von den Wänden fliegt, wackeln mit den Weichteilen und kreischen „Tsehuhai!“, zerraufen sich das Haar und brüllen „Oi!“. Herrlicher, sanftester Wohllaut! Es ist nur zu begreiflich, dass einem solchen Kulturvolke jedes lautere Wort zuwider sein muss. Es ist höchste Zeit, den jüdischen Gottesdienst radikal umzukrempeln, auf dass er das empfindliche Ohr der edlen magyarischen Steppensöhne nicht verletze! — Armer Judenbäczi jenseits der Leitha! hast deine Abfuhr bekommen und stehst betroffen da! Bessere dich! Manchmal benimmst du dich aber wirklich zu geräuschvoll. So zum Beispiel: Wenn du als verrückter Patriot »Eljen, Kossuth und Polonyi!“ jubelst, wenn du in komischer Ekstase Ungarn in den Himmel hebst, wenn du in chauvinistischem Entzücken ungarische Lumpereien als Heldentaten ausschreist, kurz, immer wenn du dein Judentum vergissest und den Kernmagyaren spielst. In dieser Rolle treibst du wirklich heillosen Krawall. Gewöhn’ dir das ab und massige dich! Das wird deinem ungarischen Herzensbruder Respekt einjagen und er wird sich hüten, auf deine Kosten dummfreche Witze zu reissen. R. St. Gesetzwidriges im Wiener Kultusstatute.*) Von Dr. fosef Zipser, Hof- und Gerichtsadvokat, Wien. I. Das Wahlrecht. Die israelitische Kultusgemeinde ist nach dem österreichischen Gesetze nur eine Art von Zwangsgenossenschaft, der jeder Israelit, welcher .► im Sprengel seinen ordentlichen Wohnsitz hat, ansehören muss (§ 2 des Ges. vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 19). In einer Zwangsgenossenschaft sind in der Regel alle Mitglieder gleichberechtigt, es gibt in Genossenschaften und in Vereinen nicht Mitglieder höherer oder niedrigerer Kategorie, alle müssen gleichberechtigt sein. Dies gilt auch bezüglich der Kultusgemeinde. Das Gesetz (§ 28, Z. 4) spricht von den Rechten und Pflichten der Gemeindeangehörigen. In bezug auf das Wahlrecht enthält es die Bestimmung, dass nur diejenigen, welche vom Wahlrechte für die Ortsgemeindevertretung ausgeschlossen sind, auch kein Wahlrecht in der Kultusgemeinde haben (§ 9, Abs. 3 ibid). Es steht somit nach dem Gesetze allen Mitgliedern einer Kultusgemeinde das aktive Wahlrecht zu. Das ist zweifellos. Zweifelhaft ist bloss, ob nach dem Gesetze das Wahlrecht ein gleiches sein muss, denn im § 28, Z. 4 heisst es. dass das Statut Bestimmungen über Wahlrechte enthalten muss, woraus zu *) Anmerkung dar Redaktion. Die unter diesem Titel erscheinende Artikelserie bildet die Grundlage eines Memorandums, das seitens der 0 bm ii n n e r - K o n f e r e n z d e r Wien e r W o li 1tiitigkeits- und Bet ha usve reine der Regierung unterbreitet werden soll. Es entspricht — von einigen Punkten abgesehen — dem J ii dis clin a t i on alen Kultusprogramme. Die Wirtschaft in der Wiener Kultusstube bringt also schon die loyalste n Elemente in Aufregung und zu uns. Die Ausführungen sind von ganz besonderem Interesse, da ja die Statuten vieler österreichischer Kultusgemeinden direkt nach Wiener Muster fabriziert worden sind, in allen aber analoge Bestimmungen zu linden sein werden. schliessen ist, dass verschiedene Wahlkörper gesetzlich wohl zulässig sind. Das gegenwärtig geltende Statut der israelitischen Kultusgemeinde in Wien räumt aber bloss zwei Kategorien von Kultusgemeinde-Mitgliedern das aktive Wahlrecht ^in: 1. denjenigen, die eine direkte Kultussteuer zahlen (§ 5, Abs. 2 des .Statutes) und 2. allen Nichtsteuerzahlern, welche Gemeinde-Rabbiner oder definitiv angestellte . Beamte der Kultusgemeinde sind (§ 1 der Wahlordnung). Die sub 2. angeführten Wähler, zu welchen die besoldeten Funktionäre, Beamten und Diener der Kultusgemeinde, die Religionslehrer an den öffentlichen Volks-, Bürger¬ und Mittelschulen, sowie jene Lehrpersonen, welche von der Kultusgemeinde oder an den von Vereinen und Stiftungen errichteten Lehranstalten angestellt sind, ferner die Rabbiner und die besoldeten Funktionäre, Beamten und Diener der ßethausvereine gehören, sind vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, d. b. sie dürfen nicht in die Vertretung der Kultusgemeinde gewählt werden, § 4 (lit. a, b, c, WO.). Es sei vor allem bemerkt, dass es nach dem Gesetze die ausschliessliche Aufgabe der Kultusgemeinde ist: »für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen und die durch diesen Zweck gebotenen Anstalten zu erhalten und zu fördern.“ (§ 1, Abs. 2 des Ges.) Zur Erfüllung dieser Aufgaben der Kultusgemeinde, welche nach aussen vom Vorstand vertreten ist (§ 9 ibid), sind in hervorragendem Masse diejenigen berufen, welche die Pflege der Religion und der religiösen Anstalten sich zur Aufgabe gemacht haben. Zu diesen Personen gehören in erster Linie die Rabbiner, die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, meist akademisch Gebildete, die Lehrpersonen an konfessionellen Lehranstalten. Warum gerade die Angehörigen der jüdischen Intelligenz, und zwar nicht bloss diejenigen, welche bei der Kultusgemeinde, sondern auch diejenigen, welche bei konfessionellen Vereinen und Bethäusern als Rabbiner und Lehrer angestellt sind, vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, ist unerfindlich. Erachtet man den Rabbiner, Lehrer etwa wegen ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Abhängigkeit von der Kultusgemeinde als unfähig im Kultusvorstande Sitz und Stimme zu haben, dann sollte man ihnen logisch auch das aktive Wahlrecht nehmen und sie vom Odium befreien, dass sie lediglich der jeweilig am Ruder befindsüchtig verdrehten Augen die Strahlen seines Verschmachtens hinein. Dies hatte sofort der kleine Jude mit den vielen Körben bemerkt und kaum dass er alle mit Wurst und Trauben versorgt hatte, vertiefte er sich abermals in seine Bündel — — und goldene, silberne, steinbesetzte Ketten aus echtem . Kupferdraht leuchteten, in,.seiner Hand." . - „Etwas für die Freileins“ sprach er zum Weinreisenden. „Was kostet eine Kette?“ kam es unter der Nasenkugel hervor. „Sechzig Kraizer, mich allein kostet ein Stück fünfzig. Kreizer. “ . „Zwanzig Kreuzer gib ich!“ Der kleine .Jude aber geht weiter und beginnt unter den anderen Reisenden seinen glitzernden Tand feilzubieten. Doch resultatlos kehrt er zurück. „Wieviel Stück nehmen sie,- für alle sechs Freileins? — Zu fünfzig Kraizer gib ich sie ihnen.“ Drauf die Nasenkügel: „Vierzig Kreuzer.“ „Daa. habt Ihr sie!“ platzt der Jude hervor und ehe hoch der Weinreisende ihm antworten konnte, klopfte er schon an die Türe zum Artistenseparee : „Aufmachen Freileins', der Herr schenkt eich was.“ y Ohne erst den Herrn Direktor zu befragen; ward der Vorhang! der den Blick in ihr Heiligtums abhielt, von den Mädchen ganz zurüeje^es^hoben und zwölf erwartungsvoll leuchtendfe’“ifngra ruhten auf des Weinreisenden roteipNälfe.-Ünd er strahlte . .-.qaifie vor Glück und lächelte. Seine lachenden Augen traten weit hinter die Nasenkugel zurück und um den Mund legten sich zwei breite, bis zu den Ohren emporlaufende Falten, die gleich einer lachenden Bartbinde sein Gesicht umrahmten. Er kauft sechs der schönsten Ketten, alle mit - glitzernden Steinen besetzt und die Türe öffnet sich. Sechs Seufzer dringen ungehemmt aus dem Separee, zwölf Hände strecken sich verlangend der Türe entgegen und empfangen die glitzernden, funkelnden Gaben. Und der kleine Jude mit den vielen Körben steht abseits und lächelt. Es war ein seltsames Lächeln. Hieraut wünschte er allen langes Leben, Gesundheit, Glück und vieles andere. Und als der Zug bald darauf hielt, stieg er aus, um mit dem nächsten Zuge die Strecke zurückzufahren und dann wieder aufs neue von Waggon zu Waggon seine Ware teilzubieten. Nachdem der Jude schon längst foit war, musste ich noch an sein Lächeln denken. Es war wie durchschimmert von einer seltsamen heimlichen Wehmut, die drinnen tief in seinem Herzen lag.- Es war schon spät gegen- Nachmittag. Die Schalten wurden immer dänger. Ich stand beim,- offenen Fenster und! sah in die Gegend hinaus.' Allseits J dehnen sich unabsehbare Felder, rWiesen und Aecker und in der Ferpe'sldil man den Kranz der Berge gleich einem' zerrissenen Gürtel den Horizont umschligsgen! Hier ein Stück eines /Dorfes: einsam träumende Häuser. Dann wieder in endloser Reihe die grünen und erdfarbenen Bänder Ackerlandes, die wie um einen fernen Stützpunkt fort und fort an mir vorüberkreisen. Und nun die Haide. Weit und breit ergiesst sich ihr grünes Meer und darüber tragen weidende Kühe langsam den Klingklang ihrer Schellen. — Abseits sitzen Hirten an einem Fcidfeuer. Der eine scharrt mit einem langen Stecken in den glühenden Kohlen herum, ein zweiter sitzt daneben und schaut dem vorüberbrausenden Zug nach — -ein anderer wieder liegt im Grase hingestreckt und lockt aus seiner Flöte seine Lieblingslieder. Weit ist die Haide und frei ist der Blick — — frei! — — Kennst du die Freiheit?! — Jene sorgenlose Freiheit, die wie auf läimentrückten Schwingen über einsame Felder durch träumende Wälder ihre Kreise zieht — —?! — — — — Und weiter braust der Zug. Allmählich hat der Abend den' Tag hinter Berge gerückt. Gleich wallenden, Schleiern zieht ein Dämmern über den Himmel und ein müdes Träumen sehwebt über der ganzen Welt. .,.j ln den Gängen herrscht jetzt Stille. Die j< meisten haben sich auf ihre Sitze zurückgezogen, und von draussen hört man das unaufhörliche Brausen und Pusten der Lokomotive. Ich stehe am Gange, schaue in die Dunkelheit hinaus und summe zum Takte der rollenden Räder eine Melodie. Mählich beschleicht mich eine Mattigkeit welche mit Eintritt der Dunkelheit nach längerer Fahrt gewöhnlich die Reisenden befällt. Ich schaue