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Jüdische Zeitung · 1908-06-19 · 25 (19.6.1908) · p. Seite 6

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
25 (19.6.1908)
Date
1908-06-19
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 25 Wohnsitze der Mitglieder des Z.-K. werde dasselbe nicht an der Arbeit hindern, da wichtige Fragen prinzipieller Natur nur selten Vorkommen. Andererseits werde aber das Z.-K. mehr Autorität haben, wenn es von allen Distrikten gewählt wird. Jedenfalls dürfe aber die Macht der Organisation nicht dadurch geschwächt werden, dass man seine Meinungsverschiedenheiten ausserhalb der Organisation auszutragen suche. Den zweiten Punkt der Tagesordnung bildete die Wähl von 5 Herren, von denen 3 primo loco, 2 securfdo loco dem Brunner Parteitag für das Z.-Kvorzuschlagen sind. Die Wahl ergab folgendes Resultat: Primo loco: .'die Herren Adolf Böhm, Dr. Isid. Margulies, 'Ing. Roh. Stricker. Secundo loco: die Herren: Dr. £.-F. Wjeisl und Dr. Emrl Krasny. HL Punkt der Tagesordnung: Kassaberieht Der Kassier des D.-K- Herr W a 111 u c h erstattet den /Bericht und konstatiert, dass es notwendig wäre, neue Einnahmsquellen zu schaffen. Nachdem in der Disikussion von seiten des Herrn Sitzmann aufgefordert wurde, die Sammlungen energischer zu betreiben und Schekelblocks an die Vereine auszugeben, gelangt folgender Antrag des Herrn Hartmann zur Annahme: . Das innerösterreichische D.-K. wird beauftragt: a) innerhalb vier Wochen vom 1. Jänner Jeden Jahres eine Aufforderung zur Zahlung des Schekels und der Parteisteuer an die . Gesinnungsgenossen des Distriktes zu richten; b) innerhalb 6 Wfochen vom 1. Jänner jeden Jahres Schekelverahstaltungen zu inaugurieren. In der Nachmittagsitzung wurde zunächst eine Resolution angenommen, dahingehend, dass anlässlich der Wiederkehr des Todestages Herzls eine intensive Agitation für den Herzlwald entfaltet werde. ' Bezüglich der Einhebung des Schekels und der Pirteisteuer wurden folgende Anträge angenommen: I, Es wird dem D.-K. anheimgestellt, ' \ mungen den zionistischen Distriktsverband Westösterreich. § 2. Dem Verband gehören die drei genannten Distriktsorganisationen mit ihren Mitgliedern an. § 3. Die Distriktsorganisationen behalten die ihnen' bisher zustehende Autonomie, soweit sie sich derselben nicht in diesem Statut zugunsten der zu schabenden Verbandsorganisation ausdrücklich begeben. Die Statuten der einzelnen Distrikte, wie sie bereits bestehen bezw. nachträglich durch Beschluss der Distriktsorganisationen 5m eigenen Wirkungskreis'abgeändert werden, bilden daher den wesentlichen Bestandteil des Verbandsstatuts, welcher Teil jedoch der Kompetenz des Verbandes nicht unterliegt. § 4. Eine Aendemmg dieses Statuts, welche eine Einschränkung der Autonomie der Distriktsorganiisationen involvieren wurde, setzt eine neue Vereinbarung der Verbandsdistrikte voraus. § 5. Als gemeinsame Verbandsorgane werden bestellt: 1. der westösterreichische Zionistentag, 2. das Zentralkomitee, 3. das Zentralbureau. § 6. Der westösterreichische Zionistentag ist die oberste 'beschlussiassende und entscheidende Körperschaft des Distriktsverbandes in allen Venbandsangeiegenheiten. Sämtliche Ver-i bandsorgane und! Institutionen sind dem Zionistentag verantwortlich. 1} 7. 'Der Zionistentag findet mindestens jedes zweite Jahr statt. §• 8. Das aktive, und passive Wahlrecht zum Zionistentag ist bedingt durch den -Besitz des Wahlrechtes zum 'Distriktstag in einem der -Verbandsdistrikte sowie durch die im Wahljahr erfolgte Zahlung eines Larcdesbeitrages von mindestens 1 K. der an die betreffende Uistri'ktsonganisation zu entrichten ist; und zwar wählen bis 50 Wahlberechtige 1 Delegierten, bis 100 2, bis 200 3, über 200 4 Delegierte. § 9. Ausser den Delegierten nehmen am Zionistentag teil: a) die Mitglieder des Zentralkomitees, b) je drei Mitglieder jeder 'Distriktsleitung, c) die Mitglieder des Grossen A.-C. für, West- Österreich, . d) die Mitglieder des E. A. C. § 10. Die näheren .Direktiven für die Wahlen zuu Zionistentag erlässt das Z.-K.; die Durchführung der Wahlen obliegt den Distriktsleitungen. ,v Das Zentralkomitee .hati/die bezügliche Weisung von Fäll zu Fall und besonders mat Rücksicht .-mif rden Distriktsleitungen ijjjndestens fünf Wochen •*8“ -A'~ ~u~-vor dem Zionistentag zükonimen zu" lassen; die •Wahlen selbst müssen spätestens 14 Tage vor der die studentischen Korporationen die abgesonderte Einhebung von Schekel und Parteisteuer zu gestatten. ' — II.' Das Distriktskomitee wird beauftragt, dem nächsten D.-T. ein Statut vorzulegen, demzufolge die Parteisteuer entsprechend zu reduzieren' sei. Bezüglich der Affäre Marmorek wurden nach längerer Debatte folgende 'Beschlüsse gefasst: II. Nachdem das dem Herrn (Banrat Mar- «norek von der mneriösterreS duschen Distiiktsorgamsation ausgedrüdkte Misstrauensvotum lediglich eine Missbilligung seiner öffentlichen politischen Tätigkeit zum Ausdrucke brachte und die persönliche Ehre desselben nicht tangierte, eine Ehrenaffäre somit nicht voriiegt, darüber aber, ob ein Gesinnungsgenosse das Vertrauen der Organisation geniesst, nur diese selbst entscheidet, - geht der D.-T. über -den Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes zur Tagesordnung über. II. Es wird eine dreigliedrige Kommission, bestehend aus Personen, die der seinerzeitigen Organisationsleitung nicht angehört -hatten, gewählt, die die Untersuchung in der Angelegenheit Marmorek’ zu führen hat., -Das Resultat dieser Untersuchung ist einem Distriktstage, der vom Distriktskdmitee auf Verlangen dieserKommission, sofort einzuberufen ist, vorzulegen. In die Kommission wurdlen die Herren Dr. L a n z e r, Doktor Karl Pollak und Dr. D. Roijhblum gewählt. Hierauf wurde der Distriktstag: geschlossen: * *. * Zum westösterreichischen Parteitage. Entwurf des Organisationsstatutes des „Zionistischer Distriktsverband Westösterreich der Distrikte Böhmen, Inneröslerrejch und Mähren- Schlesien der zionistischen Landesorganisation für Oesterreich.“ - Von Dr. Emil M a r g u 1 i e s. § 1. Die zionistischen Distriktsorganisationen Böhmen, Innerösterreich und Mährejn-Schlesien der zionistischen Landesorganisation für Oesterreich treten auf Gründi getroffener Vereinbarung zu ednem Verband zusammen und bilden nach Massgabe der folgenden statutarischen Beistim- Tagung dnrehgeführt seih und die Ergebnisse im Wege der Distriktsleitungen; idem Zentralbureau, bekanntgegeben werden. § 11, Jeder Delegierte hat ohne Rücksicht auf die Zahl der von ijim vertretenen Mandate nur 1 Stimme. . § 12. Dem Zionistentag obliegt: a) dlie Entgegennahme und! Entlastung: 1. dies Tätigkeitsberichtes des Z._K., 2. des Rechenschaftsberichtes des Zentralbureaus, 3. des 'Berichtes der Nationalfondskommission,;■ f- ' : 4. des Berichtes -aller sonstigen gemeinsamen' Verbanifeinstitutianen. und Kommissionen. ... 5. des Berichtes der Revisoren; b) die Feststellung des Budgets für die Verbandsgeschäfte, c) die Erörterung und1 Beschlussfassung über ■Propaganda,. 'Presse und! Organisation, d)! die Stellungnahme zu den Parteirragen urtd zum Kongress, ' e) die -Wahl der Funktionäre der -Verbands Organe, f) die Festsetzung des von den Verbandsdistrikten zur Erhaltung, der Vehbandsorgane und Institutionen jind Durchführung der Aufgaben des 'Verbandes zu leistenden Jab resbeitrages, g) die Bestimmung des Ortes des nächsten Zionistentages. § 13. Das Zentralkomitee-bestehtaus 9 Mitgliedern, von denen fe drei aus der Zahl der m je einem ider Verbandsdistrikte wohnhaften und diesem als Mitglieder amgehörigen Personen gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch den Z. T., über unverbindlichen' Vorschlag der 'Distriktstage. § 14. In dem Z. K. haben .die geschäftsführenden Obmänner 'der Distriktsleitungen Sitz und Stimme. § 15. Das 'Zentralkomitee wählt' aus seiner Mitte einen ersten und zweiten Vorsitzenden, welche die Sitzungen -nach^ der vom Z. K. bestimmten Geschäftsordnung vorzubereiten und zu leiten haben. §' 16. Mindestens alle zwei Monate hat inder Regel eine Sitzung des Z. Kstattzufiriden, und zwar mit möglichster Abwechslung des Ortes der Sitzung, unter. Berücksichtigung aller drei Distrikte. Den Mitgliedern, welche zu diesen Sitzungen zureisen müssen, sind die Bahnauslagen III. Klasse von ihrem Wohnort bis zum Sitzungsort zu vergüten. Diese Vergütung kann nicht ab-' gelehnt werden. Ueber die Sitzungen ist von einem eigens bestellten Protokollführer, welcher Mitglied des Z. K. sein muss, Protokoll zu führen. ' § 17. Die ‘Beschlussfassung im Z. K. erfolgt mit einfacher Majorität. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende: doch muss über Antrag eines Mitgliedes vor Entscheidung durch den Vorsitzenden in solchem falle die Debatte neu eröffnet und die Abstimmung wiederholt werden. Bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende definitiv. Abstimmungen können auch auf schriftlichem Wege in weniger wichtigen oder dringlichen Angelegenheiten eingeleitet werden. Doch muss zur betreffenden 'Beschlussfassung eine Sitzung einberufen werden", wenn drei' einem Distrikte oder vier verschiedenen Distrikten angehörende Mitglieder des Z. K. dies verlangen/ Eine schriftliche Abstimmung bei Sitzungen1 von seiten eines nicht erschienenen Mitgliedes ist zulässig, wenn nicht die Majorität der Erschienenen dagegen protestiert, oder wenn die Mitglieder <ies Distriktes, dem der Betreffende angehört, es verlangen. § 18. Zur Ausführung sämtlicher Beschlüsse und Verbandsagenda, soweit sie nicht ausdrücklich einer besonderen Kommission zugewiesen sind, bedient sich das Z. Kdes Zentralbureaus bezw. durch dessen Vermittlung der Distrikts- . - prgane. § 19. Aufgaben-des Zentralkomitees stad: 7 a) die Vertretung des Verbandes nach aussen, gegenüber dem E. A. C. und allen anderen BionistiscWeni 'Zentralorganen und Organi- - sationen, b) die Ueberwachung .der Tätigkeit des Zen- . tralbureaus und der übrigen, teils vom Zionistentage, teils vom Z. K. errichteten Verbandsinstitutionen und Organe, c) die Ueberwachung der Tätigkeit der Distrikte, wobei ihm das Recht zusteht, von den Distriktsleitungen jede Auskunft zu verlangen und mit Zustimmung der, einen Distrikt vertretenden Mitglieder der Lei- ' tung dieses Distriktes die Einberufung eines a. 0. Distriktstages binnen vier Wloohen aufzutragen, und im Nichtbefolgungsfalle den 'Distriktstag selbst durch Vermittlung der Distriktsvertreter im Z. Keinzuberufen, dl die Ueberwachung der offiziellen Parteipresse, . e) die Zentralisierung der Sammlungen, f) die -Einleitung;, -der .SchekelagitatioQ7 und deren Ueberwachung, . . ' g) Anregung und Unterstützung, ' der Propa- , ganda und Beschlussfassung über Beschaffung von PropagandamateriaL h) die Anordnung der Kongresswahlen und die Erlassung -der erforderlichen Weisungen. § 20. t)as Zentralbureau besteht aus' zwei vom. Zionistentag gewählten Mitgliedern des Z. K-, welche an einem Orte wohnen. Dem Zentralbureau sind die Landessammelstelle des Nationalfonds' und alle anderen, vom Z. T. oder vom Z. K. einzusetzenden Kommissionen und' exekutiven Organe anzugliedern. § 21. Die Kosten des Zentralbureaus sind, in das vom Z. K. dem Zionistentag vorzulegende Budget ehrzirbeziehen. . § 22. Die Verbandsorgane haben nur rein ziomstische 'Agenda in den Kreis ihrer Tätigkeit zu ziehen. ■ . § 23. Streitigkeiten zwischen einem Distrikt, und dem Z. T. oder dem Z. K. sind, falls eine Einigung nicht zu erzielen ist, dem Kongress-, bericht oder einem Schiedsgericht, über das die Parteien sich einigen, zur Entscheidung vorzulegen. * * - * Der IV. österreichische Parteitag der Poale-Zionisten. II. Tag. (Vor m itt a gs Sitzung.)' Auf der '-Tagesordirfung stand das Referat über „D i e A u f g a b e n d e s a 11 w e 111 i c h e n p o a 1 e - zi onis t isc h en V erb an.de s“, erstattet von Gg. Jakob Kenner (Brzezany). Der Redner weist auf die Schwierigkeiten eines Zusammenschlusses des jüdischen Proletariates der verschiedenen Staaten nnd Weltteile hin und hebt die Momente hervor, die das gesamte jüdische Proletariat einigen’ und die Basis für ein gemeinsames Vorgehen abgeben. Diese Momente sind: der internationale Klassenkampf, die Sozialisierung der Produktionsmittel und das Streben nach nationalpolitisciher Autonomie für das jüdische Volk in Palästina. Er schlägt die Einberufung einer interterritorialen Konferenz zur Gründung eines Verbandes auf föderativer Basis vor. Nachher wird die Disikussion über die Referate des Gg. K a p i.a n s k i und Gg. Kenner eröffnet. 'Anderseiben beteiligen sich Gg. Kas s-

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