Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 2 (1908)
- Issue
- 24 (12.6.1908)
- Date
- 1908-06-12
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 24 rente und die Ausbeutung von Landarbeitern ist unmöglich. Eine Landflucht, wie sie den Landproletarier heute in die Ausbeulungssphäre der städtischen Grossindustqe treibt, gäbe es bei einer solchen Genossenschaft nicht, sondern sie müsste, im Gegenteil, stetig Menschen ansaugen. Denn der Beitritt neuer Mitglieder bringt den Genossen die grössten Vorteile. Mit der steigenden Kopfzahl wächst die Kreditwürdigkeit, die Möglichkeit zunehmender Intensivierung und Rationalisierung des Betriebes, es verbilligen sich, relativ genommen, die gemeinschaftlichen Einrichtungen usw. Die P. L. D. C. beabsichtigt dagegen, die ausgebildeten Arbeiter als Einzelpächter anzusiedeln, die später zu Eigenbesitzern aufsteigen können. Obzwar für dieses System keine theoretischen Gründe angegeben werden, kann man doch sagen, dass es deshalb gewählt wurde, weil man sich bei dem ersten planmässigen Kolonisationsversuch auf vorhandene Erfahrungen stützen und keine Experimente mit Betriebsformen machen will, die praktisch noch nirgends erprobt wurden. Diese Erfahrungen sind namentlich bei den Ansiedlungen gemacht worden, die der preussische Staat in Posen seit einem Jahrzehnt planmässig durchführt. Mögen diese vom nationalpolitischen Standpunkt auch noch so verfehlt sein, jedesfalls reüssieren sie in ökonomischer Beziehung. Der Wunsch des Bauern, das Stück Land, das er bebaut und mit dem er förmlich verwachsen ist, sein Eigen nennen zu können, erwies sich bisher als stärkste Triebfeder für ihn, sein Bestes zu leisten. Die genossenschaftliche Besitz- und Betrieb sform mag eine höhere Stufe darstellen, sie setzt aber voraus, dass die betreffenden Menschen dazu reif sind, dass heisst, dass der Gemeinschaftsgedanke in ihnen so entwickelt ist, dass er gleich starke Energien auslöst, wie sie bisher bei Kolonisten immer und überall durch die Aussicht, ein Stück Land in Eigenbesitz zu erhalten, erweckt worden^ sind. ■ Vorsichtige, ihrer Verantwortung bewusste Fachleute können nicht a priori annehmen, dass jener starkausgeprägte Gemeinschaftssinn, die Voraussetzung für einen genossenschaftlichen Betrieb, bei unseren künftigen Kolonisten vorhanden sein wird. Da die Poale Zion aber nur zu sehr geneigt sind, solche Bedenken als „bourgeoise Rückständigkeiten * anzusprechen, möchte ich eine Autorität zitieren, welche auch sie als wahrhaft sozialistisch gelten lassen werden. Es ist dies der sozialdemokratische Agrartheoretiker und Abgeordnete Eduard David (Mainz), der im Aufträge der deutschen sozialdemokratischen Partei die Agrarfrage studiert und die Resultate seiner Forschungen in dem Buche: „Sozialismus und Land wir tschaft* niedergelegt hat. Er spricht darin von der „Landarbeiterproduktivgenossenschaft* als von einem „Ideal“, bestreitet aber, dass dieses Ideal mit dem Menschenmaterial, das heute verfügbar ist, realisierbar wäre5'). Dazu sei der Durchschnittsmensch sozial nicht hoch genug entwickelt. Der Weg zur landwirtschaftlichen „Produktionsgenossenschaft“ müsse über die „Produzentengenossenschaft“ geben, dass sei der allein gangbare und auch der kürzeste Weg. In der „Produzentengenossenschaft* schliessen sich die selbstwirtschaftenden Bauern, die ihr Land in Privatbesitz haben, zu Einkaufs-, Verkaufs-, Kredit-, Maschinenverwertungs-, und anderen Genossenschaften zusammen, wie dies namentlich in Dänemark in vorbildlicher Weise und zu ungeheurem Nutzen für die Bauern geschehen ist Uebrigens haben wir in Palästina schon eine Reihe von Genossenschaften der Kolonisten, welche sich, wie die Orangengenossenschaft „Pardess“ oder die an die Palästinabank angeschlossenen Kreditvereinigungen aufs vorzüglichste bewähren. Ich glaube, dass wir zunächst die Ent- *) S. a. a. O. Seite 700, 701. Wicklung bei der Palestine Land Development Company abwarten müssen. Nach Ablauf von 2—3 Jahren wird es sich zeigen, ob ■ nach ihrer Erziehiingsmethode — welche ja vollkommen identisch mit jener ist, welche Oppenheimer für die Siedlungsgenossenschaft fordert — wirklich brauchbare Landbauer ausgebildet werden1 können. Wird dies der Fall sein, dann wird man der Frage der richtigen Besitz- und Betriebsform für die Anzusiedelnden nahetreten. Dann wird es eventuell auch möglich sein, die nötgen Gelder für ein Gut aufzubringen, dass von vornherein zu genossenschaftlichem Betrieb bestimmt wird. Die Aufgaben der in Betracht kommenden Faktoren sind dabei die folgenden: Die zionistische Organisation hat die Pflicht, einen Versuch mit der Ausbildung der Kolonisten nach Oppenheimer’schen Grundsätzen zu machen. Das geschieht mit der Development Company. Die Poale Zion haben ihrerseits den genossenschaftlichen Gedanken in d e r Weise zu propagieren, dass nicht nur ihr grosser Anhängerkreis, sondern vor allem jene Elemente davon durchdrungen werden, welche eine solche Genossenschaft zu bilden imstande sind. Denn nur wenn der ausgebildete Landbauer, der vor der Ansiedlung steht, von hohen sozialen Ideen durchdrungen ist, wird er die genossenschaftliche; Ansiedlung wählen und auch nur dann ist die Gewähr vorhanden, dass er in dieser Besitz- und Betriebsreform reüssiert. Ich zweifle, namentlich nach dem Geiste, der heute in der palästinischen Arbeiterschaft herrscht, nicht, dass eine solche soziale Erziehung ihrer Mitglieder möglich ist. Tradition und Anlage der Juden, die Grundgedanken des Zionismus, die Ideale der nationalen Renaissance werden mit den modernen sozialen * und ökonomischen Erkenntnissen Zusammenwirken, um auf palästinensischenBoden das Ideal derLandarbeiterproduktivgenossenschaft zu erreichen. Damit würde 'das jüdische Volk auf dem .Boden; seines alten Heimatlandes der ganzen ge-! sitteten Welt ein Vorbild sozialer Höherentwicklung geben und sich in der Rangordnung der Kulturvölker einen geachteten Platz erobern. Adolf Böhm Parteinachrichten. innerösterreichischer Distriktstag. Sonntag den 14. Juni, 9 Uhr vormittags, findet in Wien, IX., Türkenstrasse 9, der innerösterreichische Distriktstag statt. Tagesordnung: . 1. Organisation; . 2. Vorschläge für das am Brunner Parteitag zu wählende Zentralkomitee; 3. Kassabericht; 4. Herzl-Wald. Es wird darauf, hingewiesen, dass die Vertreter nur jener Korporationen zugelassen werden, die die Parteisteuer für den Distrikt entrichtet haben. Das i.-ö. D.-K- * * * i Zum westösterreichischen Parteitag. Organisation der westösterreichischen Zionisten. Entwurf von Gg. Gustav Finzi. A. Einleitung. 1. Der zionistischen Gesamtorganisation Westösterreichs (-das sind alle Länder Oesterreichs mit Ausnahme 'Galiziens und der Bukowina) gehören alle Juden ohne Unterschied des Geschlechtes an,, welche das Baseler Programm und die Beschlüsse der westösterreichischen Parteitage anerkennen und alle iParteipflichten erfüllen. B. Gliederung. 2. Die westösterreichische Gesamtorganisation gliedert sidh: a) in ‘ den wes tost e r rei duschen Parteitag als ihre oberste Vertretung; - ' b) das Zentralkomitee als Exekutivorgan des westösterreichischen Parteitages; c) die 'Distriktsorgepisationeu mit den Distriktstagen und den Distriktskomitees; c) in die Lokaiorganisationen. C. Lokalorganisation. 3. Die Grundlage der Gesamtorganisatiön bildet der Verein. An Orten, wo keine Vereine bestehen, besorgen Vertrauensmänner deren Agenden in der Organisation. D. Distriktsorganisation. 4. Die Lokalorganisationen der Alpen- und Karstländer bilden den Distrikt: „Innerösterreioh“. Die Lokalorganisationen Böhmens bilden den Distrikt „Böhmen“. Die Lokalorgamsationien Mährens und Schlesiens bilden den Distrikt: „Mähren, und Schlesien“. 5. Die oberste Vertretung der Distriktsorgä- •nisation bildet der 'Distriktstag. 6. Der Distriktstag wählt als sein Exekutrvorgan das Distriktskomitee und gibt dem Distriktskomitee sein Statut. 7. Dem Distriktskomftee obliegt: a) die Leitung der Propaganda und Agitation im Distrikte; b) die Evidenzhaltung der Schekelza'hler im Distrikte; c) die Einhebung des Schekels und der Parteisteuer; d) die Nominierung von Vertrauensmännern an Orten, wo keine Vereine bestehen; e) die Einberufung der Distriktstage; f) der Verkehr mit dem Zentralkomitee. E. Westösterreichische Gesamtorganisation. 8. Die oberste Vertretung der westösternachischen Gesamtorganisatiön bildet der westösterreiohische Parteitag. 9. Der westösterreichische Parteitag wählt als sein Exekutivorgan das Zentralkomitee. 10. Der westösterreichische Parteitag hat alljährlich im Frühjahr, spätestens vor dem Kongresse stattzufinden. 11. Am westösterreichischen Parteitage nehmen teil: a) die Delegierten der Vereine, und zwar ent- ' senden Vereine mit ein.-r steuernden Mitgliederzahl bis 50 Mitgliedern 1 Delegiertem, bis 100 2. bis 200 3, über 200 4; b) die Mitglieder des Zentralkomitees; c) je drei Mitglieder jedes D.-K. 12. Die Wahlen der Vereinsdelegierten sind von dem D.-K. durchzuführen und müssen spätestens- 14 Tage vor dem Parteitage vollzogen sein. Die D.-Khaben die Ergebnisse der Delegiertenwahlen vierzehn Tage vor dem Parteitage dem eäie S,™. 14. Das Mandat ist nicht übertragbar. F. Aufgaben des westösterreichischen Parteitages. 15. Dem westösterreichischen Parteitage obliegt: a) die Entgegennahme des Rechenschafts- und Kassaberichtes von seiten ides Z.-K. sowie des Berichtes der Revisoren; b) die Ausgestaltung des Programms für West- Österreich und die Feststellung der nächsten Aufgaben; . c) die Beschlussfassung über Organisation, 'Agitation, Parteipresse und Taktik; d) däe Feststellung des Budgets für das Zentralkomitee; . c) die Stellungnahme zum Kongress und zum lA.-C.; i) die Wahl des Zentralkomitees; g) die Wahl dreier Revisoren: ih) die Bestimmung des Ortes, an weichem der nächstjährige Parteitag stattrindet. G. Organisation des Z.-K. 16. Das Zentralkomitee hat seinen Sitz in Wien. 17. Es besteht aus 9 Mitgliedern, von denen je drei aus jedem D.-K. entnommen werden. Die Wahl geschieht vom Parteitage. Der Distriktstag jedes D.-K. bringt dem Parteitage eine 6gliedrige Liste in Vorschlag, aus welcher der P.-T. die Mitglieder des Z.-K für den Distrikt wählt. 18. Die ‘Mitglieder der D.-Kkönnen nicht gleichzeitig Mitglieder des Zentralkomitees sein. 19. Die in Wien domizilierenden Mitglieder des Z.-K. bilden dessen geschäitsführenden Ausschuss. 20. Das Z.-K. wählt aus dem geschäitsruhrenden Ausschüsse; a) einen Obmann; b) einen Schriftführer; c) einen Kassier; d) einen Nattonalfonds-Kommissär. 21. Der geschäitsiuhrende Ausschuss hat zu alten wichtigen Dingen eine- Sitzung des Z.-K. einzuberuten. 22. Geber die Sitzungen ist Protokoll zu führen. 23. Für das Funktionieren und 'die Gebarung des Zentralbnreaus, als dessen administratives Organ ist das Z.-K. verantwortlich. 24. Das Z.-K. verlautbart seine Anordnungen und Mitteilungen in der Parteipresse. 25. Das Z.-K. ist verpflichtet, auf Wunsch von zwei D.-K. einen ausserordentlichen Parteitag dnzuberuien.