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Jüdische Zeitung · 1908-06-12 · 24 (12.6.1908) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
24 (12.6.1908)
Date
1908-06-12
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG •Nr. 24 \; einer dreijährigen Sesshaftigkeit behaftet. Aber nicht nur muss der Jude, soll er das Kultuswahlrecht in Wien geniessen, 3 Jahre hier gesessen sein — damit ja kein „Polnischer“, ehe er sich akklimatisiert und zivilisiert hat, zur Urne kann — nein er muss auch die Kultussteuer gezahlt haben. Wo soll da nur der Sinn stecken? Wo immer das Wahlrecht an einen Zensus geknöpft wird, gilt allgemein als Grundsatz dafür, dass jene Schichten, welche das entsprechende Einkommen oder Vermögen haben,, am Gedeihen des Gemeinwesens und daher am politischen Leben besonders interessiert seien. Ob nun der Besteuerte seine Steuer prompt bezahlt oder die Zahlung hinausschiebt, das ist lediglich der Sorge des Exekutivorganes überantwortet, der den säumigen Zahler an seine Pflicht zu mahnen, allenfalls ihn zu ihrer Erfüllung zu zwingen hat. Zur Prämie für pünktliche Steuerzahlung aber, dies wurde von-Herrn Dr. Stern als Zweck dieser Norm gepriesen, darf das Wahlrecht niemals gemacht werden. Es ist dies auch ein eitles Beginnen, denn wer so wenig Interesse am Gemeinwesen zeigt, dass er mit der zu dessen Erhaltung nötigen Steuerzahlung zurückhält, den schreckt auch die Entziehung des Wahlrechtes nicht. Der Kultusvorstand wird vielmehr durch diese verfehlte Massregel, das säumige Gemeindemitglied in seinem Indifferentismus nur noch bestärken. Ei, das passt ja trefflich in den Leitsatz der Kahalniks, kein Interesse am Gemeindelebtn aufkommen zu lassen. Da halten es die „Dunkelmänner“, die „Reaktionäre“, als welche die Christlichsozialen tagtäglich von der Kahalpartei verrissen werden, ganz anders. Die neue Gemeindewahlordnung für Niederösterreich z. B. vom 23. Juli 1904 spricht das Wahlrecht, soweit es überhaupt'an eine Steuer geknüpft ist, jenen Personen zu, denen diese Steuer seit 1,bezw.2oder3Jahren vorgeschrieben worden ist, mag sie nun bezahlt worden sein oder nicht. Durch diesen § 1 a der Kultuswahlordnung ist es, da jährlich über 1000 neue Kultussteuerträger Zuwachsen, dem Kahal geglückt, mindestens 2000 derselben bei jedem Wahlkampf zu entrechten. Wie aber ist die Eskamotage der restlichen 4500 Wähler zu erklären? Bitte sehr, diese Eskamotage geht streng legal und statutenmässig vor sich! Denn § 2b der Wahlordnung dekretiert: „Ausgeschlossen vom aktiven Wahlrecht sind diejenigen, welche am Tage des Ablaufes des kundgemachten Wahlreklamationstermins f ür das laufende Jahr die Kultussteuer nicht bezahlt haben.“ Wohlgemerkt, „für das laufende Jahr“ bedeutet, da der Reklamationstermin allerspätestens 8 Wochen vor Ablauf des Jahres und bis nun stets schon im Monate Oktober endet, eventuell lange „vor Ablauf des Jahres.“ Nun lässt sich von einem Reichen, der nur in die Feuerfeste zu langen braucht, leicht fordern, dass er seine Kultussteuer je eher, je lieber zahle, nicht aber von der grossen Kategorie der mit einem fixen Monatsgehalte Angestellten. Bei den meisten derselben ist jeder Kreuzer ihrer normalmässigen Bezüge zur Bestreitung der laufenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien-von vorneher bestimmt; für ausserordentliche Ausgaben, zu welchen jene auch die Steuern zählen, müssen die ausserordentlichen Einnahmen herhalten. Die wichtigste dieser Einnahmen ist nun die Remuneration, welche den An gestellten zu W eihnachten, spätestens zu Neujahr ausbezahlt wird. Der mit dem Kultussteuer wesen Vertraute weiss auch, dass stets um die Jahreswende die Steuerkassen in der Seitenstettengasse von den Einzahlungen dieser remunerierten Angestellten überschwemmt werden. Das schützt die Pflichteifrigen wohl vor dem Exekutor, verhilft ihnen aber nicht mehr zum Wahlrecht. § 2 b der Wahlordnung scheucht so 3000 brave Steuerzahler, die aber durch ihre geringe Zahlkraft immerhin verdächtig sind, von den Urnen. Doch damit ist die Lebenskraft jenes § 2 b noch lange nicht erschöpft; eine weitere Gruppe von 1500 Steuerzahlern, darunter selbst wohlbegüterte Männer, müssen seinem Verbote weichen. Nach § 17 des Kultussteuerregulativs sollen die Kultussteuer- Bezirkskollegien behufs Bemessung der Kultüssteuer für das nächste Triennium spätestens 6 Monate vor Beginn desselben zusammentreten und ihre Vorschläge der die Steuer ausschreibendenScbätz ungskommission bis Ende November bereitstellen.. Analog wird es mit den während des Trienniums neu zuwachsenden Steuerträgern gehalten. Da nun bekanntlich im Sommer die Arbeitslust im allgemeinen und in den Kultuskanzleien insbesondere eine minimale ist, drängt sich tatsächlich alle Arbeit im Spätherbst zusammen, bis endlich an der Wende des Novembers und Dezembers die Steuerbogen ausfliegen. Angenommen, der Besteuerte beeilt sich die Steuer für das laufende. Jahr sofort zu entrichten, ist es doch nur natürlich, dass er die Steuer für das kommende Jahr nicht nach einem kurzen Intervall bezahlen wird, sondern immer wieder im Monate der ersten Zahlung, also stets bestenfalls an der Wende des Novembers und Dezembers. . 1500 Steuerträger befleissigen sich zum Teil seit Dezennien dieser Zahlungsart, aber sie mögen dabei in Ehren grau geworden sein, der Racker von einem § 2 b der Wahlordnung disqualifiziert sie erbarmungslos. Herr Dr. Alfred Stern aber, dieser Rosche Bakol, wie ihn ein guter Freund einst so treffend zu nennen pflegte, blickt von der Höhe jener 35 Stimmen, die ihn bei der letzten Wahl über die absolute Mehrheit hinausgehoben haben, mit befriedigtem Lächeln auf diese 7000 Wahlrechtsleichen herab, welche ihm sein geliebtes Statut zur Strecke gebracht hat. Nun.wohlJ die zionistische Idee und Partei wird;' wie bisher schon so manches andere, auch diese Leichen beleben und Herrn Dr. Stern so oder so von seinem schwanken, auf verkniffene Paragraphen gestützten Thrönchen hinabschnellen. Dr. Egon Zweig. Rundschau. Die Demaskierung beginnt. .In der Sitzung des ungarischen Reichstages vom o. Juni machte der jüdische Abgeordnete Visontai während einer Riede des Justizministers Günther zu seinem Sitzuachbarn gewendet die Bemerkung, das Szemegyische Gesetzbuch habe die Bestimmung, dass ganz kleine Betrugsfälle nur auf privatklägerischen Antrag zu verfolgen seien, lediglich aus dein Grunde getroffen, weil in unbedeutenden Fällen das Interesse das kleinen Mannes des Schutzes teilhaftiger sei, als das Ansehen des Staates, das durch solche Fälle weiter nicht berührt wird. Abgeordneter Desider Potocki schaltete zu dieser Aeusseruug Visotiiais folgendes ein: „Reden wir offen, das sindnur ■Phrasen, der Hauptgrund s ei, dass d e r B e t r u g ein s p e zi f i s c h e s V erbrechen des Judentums ist.“ Abgeordneter Visontai entgegnete erregt: „Derjenige, der das im allgemeinen von eine Konfession behauptet, ist ein Schurke!“ Abgeordneter Potocki verlangte durch seine Vertreter, die A'bgg. Arpad S z e n t ivanyi und Julius L es k a i, Aufklärung von Visontai, der seinersöts die Abgeordneten Gabriel U g r o n und Gaston Gaal als seine Kartellträger nannte. Die beiderseitigen Vertreter legten die Affäre friedlich bei. Dem Abgeordneten Visontai mag die Geschichte tatsächlich und endgültig erledigt erscheinen, -dem jüdischen Volke wohl nicht. Nach dem Ausgange des P o 1 o n y i - Prooriginal produzierenden Judentums steht. Das im Geiste der modernen, dekadenten und wenig ergiebigen deutschen Literatur erzogene jüdischdeutsche Publikum musste in recht verdünnter Form eine seichte und falsche Vorstellung des Ostjudentums erhalten. Aktionen, die lediglich der Geschäftsroutine entsprangen, haben den Boden für Jahre hinaus zur Unfruchtbarkeit verdammt Sie haben mit einer frivolen Gewissenlosigkeit das Bestehen literarischer Kost für das jüdische Publikum derart verfälscht, dass man heute nur für seichte Banausenlektüre Verständnis besitzt wie „Enqueten über die Judenfrage“ oder öde Kalauer, die etwa der Prossnitzer Jude tausendmal urwüchsiger vorträgt als die journalistischen Schmarotzer und Spekulanten, die sieh so gerne aus dem Kehricht der „öffentlichen Meinung“ emporheben möchten. Man könnte das Treiben dieser Menschen für die jüdischen Verhältnisse geradezu katastrophal nennen und sich versucht fühlen, dem Publikum über das saubere Gewerbe dieser Literaten die Augen zu öffnen, wenn dies Beginnen nicht gar so hoffnungslos wäre. Und man kann übrigens auch glauben, dass diese literarischen Manchesterherren nicht lange eine Rolle spielen werden. Im übrigen sind ja alle Versuche einer „kulturellen Renaissance“ im GoluS solange bedeutungslos als ihnen nicht eine innere Wandlung der Individuen vorausgeht Und diese ist meines Erachtens in Deutschland nicht zu erwarten. Das 19. Jahrhundert war für das Judentum in Deutschland ein Jahrhundert der Wissenschaft. Gewiss haben protestantische Gelehrte gerade in dieser Zeit fundamentale Leistungen auf dem Gebiete der hebräischen Sprachforschung und Bibelkunde aufzuweisen, aber die Summe des von deutschen Juden in jüdisch-wissenschaftlicher Hinsicht Geleisteten ist ebenfalls nicht unerheblich. Man braucht diese Produkte keineswegs zu über schätzen, und man muss den ungeheueren Fleiss, die grosse Akribie und den Enthusiasmus ihrer Autoren anerkennen. Man braucht nur an Grätz, Jost, Frankel, Zunz, Sachs und viele andere zu denken, um die wissenschaftliche Tätigkeit der deutschen Juden zu würdigen. Wie überall so ist die heutige jüdische Gelehrtenzunft Deutschlands fast durchaus Epigonentum. Es gibt noch immer bedeutende Köpfe-, aber sie haben von philologischen und historischen Gebieten abgesehen, heute nichts mehr zu sagen. Wie in Oesterreich, so hat sich in Deutschland die von Rabbinern betriebene Pseudowissenschaft als durchaus steril und unhaltbar erwiesen. Naturgemäss beschränkt sich dieser „Literaturzweig* mehr oder weniger auf Apologetik, ein vollends abgeweidetes Gebiet. Will man dieser wunderlichen Ergebnissen noch ein lobendes Prädikat zuerkennen, so könnte man sie allenfalls akademisches Gezänke nennen. Den besten Beweis lieferte der unsinnige Bibel-Babelstreit, der durchaus auf philologischem Gebiete auszutragen gewesen wäre. Aber die deutschen Rabbiner scheinen der Ueberzeugung zu sein, dass man die Existenz des Judentums nur durch seine Glorifizierung motivieren und rechtfertigen könnte. Auf wissenschaftlichen Leistungen wirdalso . die Kraft des Judentums in Deutschland ‘ nicht! beruhen; Aber der deutsche Jude hat sich trotz I alledem im Laufe der Zeit gewisse nicht ganz zu! unterschätzende Vorzüge angeeignet. Wie er sich räuspert, wie er spuckt, hat er dem Preussen abgeguckt. Er hat die musterhaften Organisationen Deutschlands auf die jüdischen Institutionen übertragen, Ordnungssinn, Disziplin, eine gewisse i Freigebigkeit, Verständnis für den Wert von Organisationen, innerhalb bestimmter Grenzen soi ziales Verständnis sind dem deutschen Juden j wesentlich eigen. In diesen Eigenschaften wurzelt die relative Bedeutung des deutschen Judentums in der Gegenwart und nächsten Zukunft. Die musterhaft eingerichteten Gemeinden, das tadellose Funktionieren der meisten bedeutenderen Vereine und die grosse Zahl der Betätigungsgebiete berechtigen zu dem Schlüsse, dass hier nicht nur formale Vorzüge vorhanden sind. Allerdings fristen viele dieser Institutionen nur eine klägliche Scheinexistenz, aber, der Wille, sich „sozial“ zu betätigen, lebt doch in den deutschen Juden. Was sie für das "Judentum leisten, entspringt keineswegs einem elementaren Stammesgefühle, ebensowenig der Ueberzeugung, eine kulturelle Tat zu vollbringen, sondern durchaus j einem durch einige Tropfen politisch:ökonomischer | Erkenntnis geläutertem ciiaritatiyen Systeme. So ist esr.um ein bekanntes. Beispiel anzuführen, etwa I bei den Aktionen des „HilfsVereines der deutschen j Juden“ der Fall. Der Verein steht der nationalen I Bewegung im Judentum indifferent gegenüber. Le-

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