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Jüdische Zeitung · 1908-04-15 · 16-17 (15.4.1908) · p. Seite 12

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
16-17 (15.4.1908)
Date
1908-04-15
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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Seile 12 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 16 durchaus nicht die Notwendigkeit der Kodifizierung eines eigenen Mflitärstrafgesetzes ein. Die bürgerlichen Rechtsbegröfe sind doch gleich, und müssen gleich bleiben. Es können sich doch die Rechtsbegriffe auf dem Strairechtsgebiete nicht von heute auf morgen ändern, und wenn ein Staatsbürger heute dem Zivilstrafgesetze unterworfen ist, so kann er doch nicht über Nacht, wenn er zum Militär, zur Waffenübung oder zu Manövern einbe- Jiifeai wird, andere abweichende Rechtsbegriffe bekommen und sohin einem anderen Strafgesetze unterworfen werden. (Zustimmung.) Ich finde es wohi begreiflich, dass für die aus dem eigentlichen Militärverhältnisse entspringenden Delikte eigene novellistische strafrechtliche Bestimmungen erlassen werden; ich finde aber die Kodifizierung eines eigenen Militärstrafgesetzes nicht notwendig, Insoweit, glaube ich, sollte doch endlich einmal; zwischen der Kriegsverwaltung und den einzelnen Regierungen einerseits, dem Parlamente, der Volksvertretung andererseits über den. Stand der Reform, sowohl in bezug auf das formelle Militärstrafrecht Klarheit geboten werden. Ich möchte aber noch weiter auf die ganz sonderbaren Konsequenzen hinweisen, welche aus der gegenwärtigen Geltung des Militäretrafver- »hrens sich ergeben. Wenn heute ein Staatsbürger zu einer noch so geringfügigen 'Arrest- oder Geldstrafe verurteilt wurde, kann er nuf im Wege der Amnestie, ausgeübt von Seiner Majestät dem Kaiser,, die Strafnachsicht erhalten. Der militärische „Gerichtsherr“ aber, der vielleicht von der ganzen Rechtsmaterie.; gar keinen Begriff hat, dieser-ausschliesslich in Militärachen bewanderte, "verknöcherte „Gerichtsherr“, soll berechtigt sein, die Strafumwandlung bei den schwersten Delikten, wo vielleicht die Todesstrafe verhängt wird, in eine Freiheitsstrafe auch unter fünf Jahren selbst zu dekretieren. Ob nun diese Ausübung der Amnestie seitens eines „Gerichtsherm“ mit dem Rechtsgefühle der gesamten Bevölkerung, oder doch der grossen 'Mehrheit des Volkes oder überhaupt mit dem öffentlichen Rechtsbewusstsein im Einklänge steht, das bleibt für diesen verknöcherten Militär ganz gleichgültig, darf aber für uns nicht gleichgültig sein. (Zustimmung.) Zu solch unerhörten Folgerungen führt die gegenwärtige Geltung des Militärstrafverfahrens! (Zustimmung.) Redner erörtert sodann in ausführlicher Weise die Gebrechen des Mifitärstrafprozessverfahrens und: wendet sich dann der ebenfalls veralteten, privilegierten Institution, dem be—rühmten militärischen Ehrenrat zu. Er teilt einige markante Fälle mit, in denen diese Ehrengerichte, namenloses Unglück über die Betreffenden gebracht haben, und sagt: „Wir glauben, dass unsere bürgerliche Ehre ebenso hoch steht, wie die militärische, und es besteht keine Notwendigkeit, diese verschiedenen Klassen- und Standesehrbegriffe noch zu konstruieren, zu einer Zeit, da wahrhafte Volksheere bestehen sollen. Es können doch nicht dieselben Elemente, welche heute der bürgerlichen Ehre teilhaftig sind, über Nacht, weil-sie das militärische Kleid anziehen. eine andere Ehre erhalten. (Zustimmung.) Und es ist für uns geradezu beschämend, dass wir sehen, wie ein Vater zu seinem Sohne spricht: Heute, mein Sohn, 'besitzest du gleich mir die bürgerliche Ehre, bist du mir gleichgestellt, morgen, da du zur Waffenübung oder zum Manöver einrückst, hast du die bürgerliche Ehre abgestreift und besitzest die militärische Ehre und eine höhere Ehre, als ich, dein Vater, der eine geachtete bürgerliche Stellung einnimmt! Redner bespricht sodann die Strafmittel des Militärs, namentlich über das Spangen- Sc,h Hessen und das An binden, die trotz Abschaffung noch immer angewendet werden. Er erwähnt einige Fälle, speziell jenen des jüdischen Kanoniers. Samuel Heimes vom 10. KorpSartillerieregiment in" Przemysl, der in Spangen geschlossen, mit „elender Sanjud“ beschimpft,, sodarai auf zwei Stunden angebunden wurde, sojdass er einen Blutsturz erlitt und schwer erkrankte.. . Redner fährt iolgendermassen fort: Es hat mich daher in ausserordentlichem Grade geschmerzt, als von einem christlichsoziaüen Redner gesagt wurde, die Herfen Sozialdemokraten interpellieren nu'r, wenn es sich um die Marterung oder Misshandlung" eines jüdischen Soldaten handelt. Das ist rinn natürlich völlig ürirächtigl Äbef^ haben etwa Sie, meine Herren, von jener Seite jemals, wenn es sich um die Misshandlung oder um die Quälereien eines jüdischen Soldaten handelte, interpelliert? Christliche und jüdische Humanität. Ich glaube, dass die Christeu- und Menschenliebe, überhaupt die Humanität, dort keinen Halt machen darf, wo es sich um die Uebung wahrhafter Menschenliebe, wahrhafter Charitas, um die Beseitigung von Menschenquäleireien und Mensche npejnigungen handelt. Das ist unser jüdischer Standpunkt! Deshalb müssen; wir allen Herren Dank sagen, die in solchen Fällen das Wort iühren, obgleich es sich um einen jüdischen Soldaten handelt (Zustimmung.) Redner bespricht ausführlich den Fall der Misshandlung eines christlichen Soldaten (Dalmanri) vörii 10. Husarenregiment 1. Eskadron" in Czemowitz, der vom Rittmeister Barda v. Imrö so gequält wurde, dass er sich erschoss. . Der Fall Herschkowitz. Redner wendet sich dem Fall Herschkowitz zu. Der Landesverteidigungsminister hat selbst zugegeben, da9s sich der Vorfall genau so abgespielt hat, wie ihn der Abg. Gabel in seiner Interpellation geschildert habe. Herschkowitz sei vom Korporal Balint ohne jeden Grund erschossen worden. Er bespricht ferner den Fall des jüdischen Hotelierssohnes Rückenstein aus Kolomea, die Fälle G r ü n z w e i g und D u f f k a. ■ Nach den Militärstrairegistem nimmt die Zäh! der Bestrafungen wegen Misshandlung von Untergebenen ständig zu. 1905 waren 395, 1906: 387, 907 : 468 Fälle. Und das sind nur jene wenigen Fälle, die zur Kenntnis’der Militärbehörden kamen. Redner spricht sodann von der erschreckenden Zahl der Söldatenselbstmorde, die 1907 226 betrugen, und fährt fort: Meine Herren! Von einer wirklichen Gleichberechtigung oder einer Rechtsgleichheit im Verbände des Militärs in bezug auf die einzelnen Konfessionen und Völkerschaften kann keine Rede sein, und! man darf'nicht in dem 'Masse parteipolitisch verbohrt sein, um Genugtuung darüber zu empfinden, wenn Angehörige des einen Volkes oder Angehörige efiner anderen Konfession auf eine unmenschliche Art behandelt werden. Wenn irgend^ wo, so rächt sich das gerade in Oesterreich. Das „Hodie mihi, cras tibi“ ist nirgends so sehr an der Tagesordnung wie in Oesterreich. Man glaubt immer nur, heute mögen gewisse Gesetze und Vorschriften lax gehandhabt werden. Die Rechtsunsicherheit in Oesterreich. Die gegenüber Angehörigen dieser oder jener Partei, dieses oder jenes Volksstammes, dieser oder jener Konfession laxe Handhabung des Rechtes und der Gesetze hat aber zu einer Rechtsbeugung, ja Rechtsunsicherheit in Oesterreich geführt, und es gibt wohl kein® Partei und kein Volk, keine Konfession und keinen Stand in Oesterreich, welcher nicht schwere Klagen, und zwar an der Hand konkreter Fälle führen könnte, wie oft diesem oder jenem schweres Unrecht — gegen Gesetz und1 'Recht — geschehen wäre. Aber man darf sich darüber nicht wundern: Man hat jahrelang geduldet, ja schadenfroh gelächelt, Schadenfreude empfunden, dass Recht und Gesetz durchlöchert wurden — gegen änderet Und wenn es sich gerade um Angehörige des jüdischen Volkes gehandelt hat, da hat der eine Genugtuung empfunden, der andere ein Achselzucken gehabt, der dritte ist gleichgültig vorbeigegangen usw., und so hat sich ein sogenannt er Rechtszustand herausgebildet, der ein Hohn auf das wirklicfie-Rechtbedeutet, ein Zustand, der sich bitter rächt, weil ja. unter der Recfctsunsicberheit und Rechtsbeugung alle in gleichem Masse leiden. Ich «bitte, meine Herren — und da möchte ich. gerade die frommen Herren Kollegen aufgeruten haben, welche das hohe Haus in sehr erklecklicher Zahl aufweist —, was zunächst die Militärseelsoige betrifft, so sagt der § 38 des Dienstreglements — und ich glaube, Seine Exzellenz besteht darauf, dvtSs-alle diese Bestimmungen streng gehandhabt uffiTBefolgt werden sollen —: „Allen Militärpersoheri der verschiedenen Konfessionen-soll an'den dem Gottesdienste vornehmlich geweihten Tagen die Teilnahme "an den AndachtsüBungen ihrer" Rfeligiohsgenossenschaft ermöglicht werden. Wo es .angeht; sollen die Truppen nach ihrer Religiqi^enossens'chait gesondert, mindestens allmonatlich einmal ziim Besuch" des Gotteshauses geführt;werd^!.“jjUnd.der §'2, Absatz 1, d'es Dienstreglemeirits sagt so schön (liest): -„Gottesfurcht ist die -Gnindlage eines moralischen' Lebenswandels. und eine Aneiierung zur treuen 'Erfüllung' der Pflicht/1 Mari sollte also glauben,'dass die militärischen Vorgesetzten,, welche-ja — "ob aus vollster Ueberzeuguflg umTrilit vollster’Inbrunst, kann ich nicht kontrollieren — aber äusserlich so sehr die Gottesfurcht zur Schau tragen, strenge auch auf die Durchführung "dieser .Bestimmung, sehen würden. Allein der jüdische Soldat' kommt.während seiner ganzen militärische'- Dienstzeit selten- oder gar ni ht in die. Lage, dem' Gottesdienste seiner Konfession änzuwphrien. Für die prozentuell in weit geringerer An^thl vorhandenen Soldaten mohammedanischen Glaubens wird in der liberalsten und ausreichendsten, Weise gesorgt; die Fürsorge für sie geht.'sdgar"So'weil,.dass für die rituelle Verköstigung dter mohammedanischen Soldaten gesorgt .wird. Es wird ihnen, ferner Gelegenheit geboten, dass sie ihre, .reiigiösen.MAnda.chtsü'bungen. und Waschungen .vrirfiehlrien .Jcöfinen, dann dass sie am Freitrig das sogenannte Qziipma-Gebet vgn 11 bis 1 Uhr mittags sowie ani Ramazan und Kurban- Bei'ramfeste das vorgeschriebene einstündrge Gebet vor Sonnenaufgang -in. eiiipr. Moschee, ..oder, wp keine vorhanden ist, iip Freien, also im Kasernenhoi oder in einem eingerichteten Zimmer verrichten können. •;'Ci . Seitdem die bosnischen -Regimenter in Wien ir, Garnison -sind — ich glaube" in dler Alserkaserne —, ist auch dafür "gesorgt, "dass ein eigener mohammedanischer "Seelsorger! "aktiv bestellt ist, ein sogenannter Imam;' alicHeim eigener ständiger Betsaal ist in der Alserkaserne" eingerichtet; und weit bekanntlich den Mohäriifnedariern nur der Genuss des 'Fleisches von" geschachteten Tieren gestattet ist, ist* dafür gesorgt,' dass ihnen solches Fleisch vorab reicHf wird! "Warum nicht auch für die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Soldaten gesorgt wird,'ist ganz unerklärlich, unbegreiflich und höchst ungerecht Die jüdische ''Bevölkerung Zisleithaniens zählt TA Millionen, und' es gehören weit über 20.000 Angehörige des jüdischen Glaubens, des jüdischen Volkes .... (Abgeordneter Prohazka: Das sind die besten Kundschaften für Schweinefleisch bei den Delikatessenhändlern in Wien!) Verzeihen Sie, Herr Kollega, ich weiss ja; dass der Schinken ganz verjudet.wird, aber das hat nichts zur Sache, und ich habe ja nicht die Juden von Wlien vor Augen. Tausende und aber tausende gesetzestreuer Juden gehören dem Militär an, warum soll für die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse nicht gesorgt werden? (Abgeordneter Prohazka: Gewiss, aber Tausende vom Juden fressen nur Schinken, aber feinster Prager Schinken muss es sein!) Ich. glaube, Herr Kollega, wenn -es sich um eine solche Sache handelt . . . (Abgeordneter Prohazka: Sie wissen das gewiss besser als wir! — Ruf: Die Prager Schinkensind aber wirklich gut! — Heiterkeit.) Na also!: Vizepräsident Dr. Zäce'k (das Glockenzeichen gebend;: Ich bitte, meine Herren, der; Redner nicht zu unterbrechen! (Abgeordneter Prohazka: Wir plauschen nur ein bisserl! -— Heiterkeit.) Abgeordneter Dr. Straucher (zum Abgeordneten Prohazka): Haben Sie noch etwas, zu bemerken? (Abgeordneter Prohazka: Nein!: Wenn Sie bald fertig werden, bin ich nicht böse!) Nein! Den Gefallen kann ich Ihnen nicht tun! Lassen Sie doch Ihre übel angebrachten Witze.. Der § 30 des Dienstreglements sagt: ausdrücklich, dass bei der Wahl der Menageartikel, den verschiedenen Religionsgebräuchen Rechnung getragen werden soll, und wo die Berücksichtigung der Kultusiorderungen" einzelner nicht möglich ist,.

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