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Jüdische Zeitung · 1908-04-15 · 16-17 (15.4.1908) · p. Seite 11

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
2 (1908)
Issue
16-17 (15.4.1908)
Date
1908-04-15
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 16 Seite 11 starken Autorität gegen Angriffe von aussen und Zwist von innen, hierdurch Hebung des jüdischen Selbstbewusstseins, ■ Gewinnung einer neuen, grösseren Tribüne für die zionistische Propaganda und Erziehung der Juden zu einem Staatsvolk. Die der Legislative vorzuschlagende Verfassung der österreichischen Judenschaft ist' nach vorhergegangener Diskussion in Presse, Versammlungen und Lokalberatungen auf einem von alten •Kultusgemeinden zu beschickenden J u.&e n f r a.g; e. festzustellen. Das österreichische zionistische Landes^ komitee erhält den Auftrag, im Verein mit den. gleichen Zielen, zustrebenden .jüdischen Körperschaften, auf Einberufung des Jüd.entages, die Formulierung der.Reichsveffassung und - deren gesetzliche Fixierung hinzuwirken.“ 7 7. . Fünf Jahre hat es gebraucht, bis unsere Parnassim . diese unsere'Forderung nach einer -ö ff e n 11 ich -rechtlich en. 'Reichsorganisation erfasst und sich zu eigen gemacht haben. Nun denn, wir heissen die Nachzügler,.pp esihhen Ernisturut die Sache“1 ist, nicht, minder warm willkommen und bieten ihnen unsere treuliche; 'Mithilfe an. Falls Kultusvorstände geladen sein sollten, die heute schon in Händen der Zionisten sind, dürfen sie es ja nicht versäumen, der Ladung zu folgen, sei es durch Entsendung von Delegierten ausihrer eigenen, sei es aus Mitte der' Wiener Gesinnungsgenossen. ■' Wir wissen dabei ganz gut, dass die Herren Parnassim nach ihrer Art versuchen werden, das Projekt nach ihren, d. h. der •Plutokratie Bedürfnissen von vornherein zuzustutzen und die. Stimme des jüdischen Volkes auch in der neuen Organisation zu ersticken. Dagegen müssen wir als die wahren Volksvertreter uns natürlich kräftig wehren) doch so 1 uns selbst das verstümmeltste Projekt die Freude nicht vergällen. Ist erst der österreichischen Judenschaft ein Organ geschaffen, dann wollen wir die Form mit . unserem, dem nationalen Geiste erfüllen. „Gam sü le tauwoh“, » Auch das führt 7.ünT.Güten“ können wir mit unseren Wfeisen rufen; eine gesunde Idee wie der Zionismus bricht sich über alle Hindernisse Bahn. e. z. Rede gegen die Rekrutenvortage. gehalten in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 7. April 1908 vom Generalredner Abg. Dr. B e-n n o St r au che r. Hohes Haus! Schon die Form, in welcher der gegenwärtige Antrag ins Haus geworfen ist, hat uns veranlasst, gegen die dringliche Behandlung dieser Vorlage zu stimmen, und wir schliessen uns allen jenen geschäftsondnung-smässigen Bedenken an, welche der Herr Abgeordnete Sejtz iam Sclilusisei der abgeführten formellen Debatte vorgebracht hat. Für die Wehrhaftigkeit als Friedensbürgschaft. Wir sind der Ansicht, dass der Antrag, wie er gegenwärtig goutiert worden ist, schwere Bedenken hervorrufen muss, weil es auf diese Art leicht möglich ist, auch andere ausserordentlich wichtige Angelegenheiten ins Haus zu bringen und durch eine ‘Art Ueberrumpetahg das Haus zu Beschlüssen zu veranlassen, welche schwere Konsequenzenhaben könnten. Um nicht ein solches gefährliches Präjudiz in formaler wie in -merrtoriscber Beziehung im Hause Platz greifen zu lassen, haben wir gegen die Dringlichkeit gestimmt. Nicht als ob wir grundsätzliche Gegner der Wehrfähigkeit -des Reiches wären, nicht als ob wir nicht: für eine starke Wehrmacht wären, auch nicht, .afs ob. es uns gleichgültig wäre, ob wir dem 'rassischen oder dem österreichischen Staatsveibande' ahgehören wollen — nein, keineswegs: "wir sind gleich allen grossen Parteien dieses hohen Hauses entschieden dafür, dass unser Staat zum Zwecke des .Kultur fort sch ri t tes' und der ruhigen, .friedlichen Entwicklung w e’it Ff äh i g g e macht u nd \ve hrfä big JÜDISCHE ZEITUNG erkalten werde; wir sind aber iür ein wahrhaftes Vojksheer, auch dafür, dass von Seite der Staatsbürger die möglichsten Opfer gebracht werden — Opfer, die allerdings in der Leistungsfähigkeit der Bevölkerung ihre natürliche Grenze finden. Wir wollen aber, dass bei einer Vorlage, die horrende Summen und Tausende unserer kräftigsten Söhne fordert, auch die zeitgemässen Forderungen des Volkes berücksichtigt werden. . Auch hier im hohen Hause, sehr geehrte Herren, macht man die gleichen Erfahrungen wie in den Delegationen. Sobald:- eine Militärvoriage eingebracht wird, erhebt sich , von allen Seifen ein oppositionelles Geschrei; alle möglichen Einwendungen werden vorgebracht. Widerstreben von der einen, Opposition von derAnderen Seite macht sich geltend; alle möglichen Klagenüber die grosse Bedrückung und schwere Belastung des Volkes, über die Unersättlichkeit des Militarismus werden erhaben — und wenn es schliesslich zur Abstimmung kommt, so ergibt sich eine über- . wältigende Majorität gr ^.ugd ijKrkwütdigerweise Stimmen auchsogenannte oppositionelle Parteien für diese Unersättlichkeit , des militärischen Molochs. Für die zweijährige Dienstzeit. Wenn wir die Rekrutenvorlage einer kritischen Beleuchtung unterziehen, so müssen wir von unserem Standpunkte aus sagen, dass lange nicht allen jenen Beschwerden und gerechten Forderungen von Seite der Kriegsverwaltung, der Heeres- und Armeeverwaltuiig, Rechnung getragen worden ist, welche seit einer Reihe von Jahren — von Jahrzehnten könnte ich sagen — hier im hohen Hause wie. auch 'in den Delegationen vorgebracht worden sind. So vor allem die zweijährige Dienstzeit, die volkswirtschaftlich gerechtfertigt, militärisch spruchreif ist und nach langem Sträuben denn auch von der Heeresverwaltung — allerdings nach Leistung schwerer Bedingungen — zügestariden wird. (Zustimmung.) Für die Militärstrarprozessördnungsreform. Ich will durchaus nicht ,bereits besprochene Gegenstände noch weiter ^ufgpinpep, aber .es sei mir doch gestattet, darauf faiqzuweisen, dass die Forderung nach ,R.eform der -Militä-nst raf-p r-ozesso r dnu ng geradezu zu einer Mythe geworden ist. Seit dem Jahre 1862 hören wir immer diese Forderung tm Volkshause, im Abgeordnetenhause, und1 die Vertröstungen, feierlichen Zusicherungen der Regierungen. Ja, bereits im Jahre 1887 soll -meines Wissens eine Vorlage fertiggesteMt gewesen sein, und! gegenwärtig erfahren wir aus dem Munde des Reichskriegsministers in den Delegationen* dass die Vorlage bereits fertig sei, an ihn brauche man sich nicht zu! wenden, manmöge ach an eine andere Stelle weni den, das hieisst doch wohl, die Kriegsverwaltung I habe den Entwurf bereits fertiggesteilt und ihn , beiden Regierungen zugefertigt. Ueber das Schicksal der Vorlage könne sich der Reichskriegsminister nicht änssern. Diese Art des Versteckenspielens, dass die diesseitige oder jenseitige Regierung sich immer ausredet, es sei mit der Kriegsverwaltung noch nicht das Einvernehmen gepflogen worden, und dass das Rekhskriegsministerhim wieder sagt, die Entwürfe seienbereits an die einzelnen Regierungen geleitet, muss aufhören. Es ist eine unbedingt gerechte und zeitgemässe Fordenung des Volkes, dass endlich einmal die Mili tär st r aip ro zessor dnung modernisiert, -das heisst, dass eine Militärstrafprozessreform durchgeführt werde, die auf den G runds ä t zen de r M ündl i c h k'ei t und Oeffentiichkeit, der Anklage und Verteidigung,. aufgebaut ist. Der Staatsbürger, der Soldat wird, ist kein Rechtsobjekt, kein Strafobjekt, sondern muss Rechtssubjekt sein. Der Staatsbürger in -der Sot-datenuniform ist und Reibt Staatsbürger und darf nicht einer willkürlichen, aller Kanteten entkleideten Rechtsprechung preisgegeben sein. Die gegenwärtig geltende Militärstrafprozessordnung verstösst gegen jede gesetzliche, ver- ~ fassungsmässtge Bestimmung. Ich möchte in Kürze darauf verweisen, dass die grundlegenden Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 142, „Ueber die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ und des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. BL Nr. 144, „Ueber die richterliche Gewalt“ Bestimmungen enthalten, denen die geltende Militärstrafprozessordnung schnurstracks zuwiderläuft Zunächst heisst es darin, dass für die Staatsbürger eine allgemeine österreichische Staatsbürgerschaft besteht und vordemGesetzealle Staatsbürger gleich sind. Ist das wirksich, bei der Militärstraf Prozessordnung der Fall, die ein Ausnahmsgericht ehrführt? Staatsgrandgesetzlich wird die Gerichtsbarkeit im Namen des Kaisers ausgeübt und Erkenntnisse und Urteile der Strafgerichte werden im Namen des Kaisers ausgefertigt. Ist das bei der Militänstraiprozessordmmg der Fall? Dort sind die Militärkommandanten die sogenannten „Gerichtsherren.“. Ja, wo haben wir denn in unseren Ver-iassungsgesetzen oder in anderen Gesetzen eine Bestimmung, dass ausser dem Kaiser, in dessen Namen Recht gesprochen wird, jemand anderer „Gerichtsnerr sein kann? Wo ist die Unabhängigkeit der Richter? Nach, unseren bürgerlichen Gesetzen soll die Rechtsprechung unabhängig sein. Ist das auch nach der Militärstrafprozessordnung der Fall? Nein! Denn die Herren Auditoren sind ja Referenten und Beisitzer der Militärgerichte uiid als solche desm „Gerichtsherru“ subordiniert VVo ■ist also die Uriabhängigkeit? (Richtig!) Das alles würde noch weniger bedeuten, wenn man die Prinzipien -der Mündlichkeit und Oeffentiichkeit in Betracht zöge. Es kann kein Prozess, keine Prozessform, keine sogenannte gerichtliche Prozedur, tu dem Fallle Garantien für unbeeinflusste objektive Gerechtigkeit bieten, weiches sich nicht öffentlich und mündlich, vor der gesamten Oeffentiichkeit, abspielt, und wenn nicht dem Angeklagten und allen Prozessparteien überhaupt Gelegenheit geboten wird, in mündlicher Rede und Gegenrede ihre Rechte wahrzunehmen und die Beweise iür und gegen vorzubring-en. Jedes andere Verfahren ist ein Humbug, rst illusorisch für die Rechtsauffassung, allen möglichen Einflüssen’ uikJ Willkürlichkeiien ausgesetzt. (Zustimmung.) Es geht daher nicht an, dass der Reichskriegsminister sagt, er habe bereits einen Entwurf der Militärstrafprozessovduung fertiggestellt, wenn er uns nicht auch sagt, welchen Inhalt dieser Gesetzentwurf hat Es genügt durchaus nicht dass da etwa die Institatim des „uerichtsherrn“ oder des Auditors abgeschafit wird; nein, es handelt sich darum, ob diese Strafprozessreterm auch wirklich au: den von mir bezeichneten Grundsätzen der Mündlichkeit und Oeffentiichkeit, der Anklage und Verteidigung aufgebaut ist (Zustimmung.) Es muss für jede Funktion im Strafverfahren auch ein eigenes, selbständiges Organ bestellt sein; Angeklagter und Ankläger müssen gleichgestellt sein. (So ist es!) Die Waffengleichheit, wie sich ein hervorragender Strafrechtslehrer ausdrückt muss hergestellt sein. Jede andere Reform hat keinen Wert und auf eine solche Reform könnten wir daher verachten. Nachdem uns nicht gesagt wurde, welchen Inhalt die vom Reichskriegsministerium ausgearbeitete Reionrn hat, kann sich jeder leicht seine Gedanken machen, und solange wir nicht darüber hn klaren sind, -kann man doch einer solchen KriegsvenvaStung unmöglich jenes Vertrauen votieren* welches darin besteht dass man Millionen und1 aber Millionen votiert und tausende und aber tausende Kinder des Volkes als Soldaten ausheben lässt (Lebhafte Zustimmung.) Es wurde auch, die Forderung aufgestellt, dass gleichzeitig das Militärstraigesetz reformiert werde, und der Herr Kriegsminister hat uns, beziehungsweise in den Delegationen, erklärt, dass eine solche Reform doch nicht früher in Angriff genommen werden könne, ehe nicht die Reform des Strafgesetzes von den einzelnen Regierungen hüben und drüben durchgeführt würde, weil ja sonst eine Inkongruenz zwischen dem MiRtärstrafgesetz und den Zivüstrafgesetzen eintreten könnte. Die Gleichheit der Rechtsbegriffe für Zivil und Militär. Verzeihen Sie aber, meine Herren, wenn ich eine aparte Anschauung ausspreche. Ich sehe

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