Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 1 (1907)
- Issue
- 18 (15.11.1907)
- Date
- 1907-11-15
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 18 Ot es das Resultat unserer Drohungen war — oder ob es einfach der Gerechtigkeitssinn gebot — die Majorität lehnte die Forderungen ab, mit blosser Ausnahme der Agrarbank, welche aber unter türkischem Regime undurchführbar ist. Es war die einzige fragwürdige Entscheidung des Kongresses. Was die praktische Arbeit in Palästina betrifft, so haben wir nichts gegen sie. Der Konflikt zwischen praktischem und politischem Zionismus existiert nur im Gehirne gewisser Praktiker, welche sich niemals zum Verständnisse des politischen Zionismus erhoben haben. Wir Politiker haben immer die praktische Arbeit gewürdigt und die Entwicklung des jüdischen Elementes in Palästina zu fördern gesucht. Aber wir sagten es immer, dass, solange die einschränkenden Gesetze bestehen, es besser ist, die Entwicklung der 60.000 in Palästina bereits befindlichen Juden zu fördern und den Grund für eine künftige nationale Aktion Torzubereiten, anstatt neue Einwanderer hinzubringen. Unser Programm forderte: I. Wissenschaftliche und agrikulturelle Erforschung von Palästina, damit man sich dort auf einer soliden Grundlage niederlassen könne, anstatt in rhetorischen Phrasen Ton dem „Lande, wo Milch und Honig fliesst“ — oder dem „Lande, das im Zentrum des Welthandels gelegen ist“, zu schwelgen. Wenn wir den Weg und die Bedingungen für die Einwanderung vorbereiten, so wird diese auch ohne uns stattfinden. II. Bevor wir uns mit jenen beschäftigen, welche sich in Palästina niederlassen wollen, müssen wir an diejenigen denken, die schon dort sind, ihnen Existenzmittel verschaffen und sie mit Schulen, und zwar mit Elementarschulen allmählich versorgen und nicht gleich auf einmal den Sprung zu Gymnasien und anderen höheren Schulen machen. III. Gründung von Modellfarmen und landwirtschaftlichen Versuchsanstalten. IV. Systematische politische Arbeit derart, dass wir uns mit den Lokalbehörden zu verständigen suchen, dass sie uns zur Erlangung von Eisenbahn-, Schiffahrt- und Hafenkonzessionen verhelfen, durch welche für jüdische Beamte und Arbeiter Beschäftigung gefunden und unsere wirtschaftliche Bedeutung im Lande gesteigert werden wird. Das ist ein Programm, das dem politischen Zionismus keineswegs widerspricht und die Grösse seiner Aufgabe nicht vermindert. Aber der Kongress hat ein unbestimmteres und in gewisser Richtung verstümmeltes Programm angenommen. Was den Charter betrifft, so halten Sie Herzl nicht für einen Narren. Er war sich dessen voll bewusst, dass zu seiner Erlangung grosse Mittel erforderlich sind und dass es zur Erlangung dieser Mittel ein er Be we gun g voll Enthusiasmus, einer Organisation und einer grenzenlosen Hingebung bedürfe. Gleich den Propheten, welche niemals ermüdeten und welche niemals durch Tadel und Spott eingeschüchtert wurden, wollen wir nicht aufhören zu rufen: Erwache Israel und wisse, dass du ohne Anstren gung und Opfer niemals die erhoffte Ernte einheimsen wirst! Zur Frage der Errichtung jüdischer Volksbanken. Von Dr. Salomon Schajowiez. Auf der jüngst abgehaltenen zionistischen Landeskonferenz in Lemberg wurde auch der Beschluss gefasst, eine jüdische Bank in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Hauptsitze in Lemberg ins Leben zu rufen. Dieser Beschluss verdient gewiss einer eingehenden Betrachtung unterzogen zu werden, da durch seine Realisierung den Juden Galiziens ein grosser Dienst erwiesen und der zionistischen Bewegung ein ganz neuer Impuls verliehen werden könnte.DerGrund der verhältnismässig geringen praktischen Erfolge der Zionisten in Galizien liegt im Mangel einer wirtschaftlichen Organisation der galizischen Juden. Diesem Mangel ist es auch zuzuschreiben, dass an der Spitze galizischer Judengemeinden Männer stehen, die in Wahrheit die grössten Feinde ihres Volkes sind und den Juden im Dienste der polnischen Schlachta bei jeder Gelegenheit schwere Wunden schlagen. Auf den Mangel jener Organisation ist zum grossen Teile auch der Ausfall der Reichsratswahlen zurückzuführen, ja, es Hessen sich noch andere Konsequenzen daraus ableiten, aber der Hinweis auf obige zwei Momente dürfte genügen. Die galizischen Juden müssen in erster Linie von der polnischen Schlachta wirtschaftlich unabhängig werden. Wenn wir die Juden für den Zionismus gewinnen wollen, muss unser Bestreben darauf gerichtet sein, die wirtschaftlichen Interessen unseres Volkes nach Tunlichkeit zu fördern; insolange dies nicht geschieht, dürfen wir uns nicht wundern, wenn ein grosser Teil unserer Volksgenossen sich vom Zionismus abwendet und der Sozialdemokratie, die eine Wirtschaftspartei im vollsten Sinne des Wortes ist, zuströmt. Die Grundlage für eine solche Organisation können nur jüdische Volksbanken abgeben, die jedoch in allen Orten, wo sich eine grössere Anzahl von Juden vorfindet, zu errichten wären. Die Schaffung solcher Volksbanken muss die Basis für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Organisation bilden. Durch die Volksbanken wird einerseits die Möglichkeit geboten, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Juden zum grossen Teile zu befriedigen, anderseits die galizischen Juden von der polnischen Schlachta wirtschaftlich unabhängig zu machen. Wie sehr nun auch ein prinzipieller Beschluss betreffs Schaffung einer Volksbank in Lemberg zu begrüssen ist, sind doch Bedenken gegen die juristische Form, wie sie vom Referenten Herrn Dr. Salz für die jüdische galizische Bank in Vorschlag gebracht wurde, am Platze. Abgesehen davon, dass es unter den gegenwärtig herr-' sehenden Verhältnissen fast unmöglich erscheint, eine Konzession für die Gründung einer Bank-Aktiengesellschaft zu erlangen und so von vornherein die Gefahr besteht, dass das Prinzip der Form zum Opfer falle, lassen sich noch andere Momente an führen, die gegen die vorgeschlagene Form zu sprechen scheinen. Es darf zunächst nicht ausser acht gelassen werden, dass die Gründung einer Bank in Form einer Aktiengesellschaft die Aufbringung grösserer Kapitalssummen zur Voraussetzung hat, und es entsteht die Frage, auf welche Weise die Kapitalien — es mag für sie eine noch so bescheidene Grenze fixiert werden — aufgebracht werden sollen. Allerdings werden sich vielleicht einige jüdische Grossbankiers und Wucherer finden, welche sich gerne bereit erklären werden, den grössten Teil des Aktienkapitals zu zeichnen, aber damit wäre auch das Schicksal der Bank besiegelt. Denn dann werden diese wenigen jüdischen Kapitalisten die Bank gänzüch beherrschen, werden sie nicht als eine zionistische Institution betrachten, sondern lediglich als ein kapitalistisches Unternehmen mit zionistischer Firma. Auf eine Kapitalsbeteilung seitens der jüdischen Volksmassen kann nicht gerechnet werden, denn das österreichische Handelsgesetz hat dafür Sorge getragen, dass die breiten Volksschichten von Aktienunternehmungen ferngehalten werden, indem es ein allzugrosses Minimum für die Herausgabe von Aktien — bekanntlich K 200 — festgesetzt hat. Zur Schwierigkeit, die sich also an die Erlangung der Konzession knüpft, kommt noch die Schwierigkeit der Kapitalsbeschaffung. Diese beiden Momente bilden wohl eine genügende Rechtfertigung der oben geäusserten Bedenken. Wenn ich eine andere juristische Form» in der die jüdische Banken in Galizien errichtet werden sollten, vorschlage, so geschieht es auf Grund meiner seit einer Reihe von Jahren auf diesem Gebiete gesammelten Erfahrungen und in der festen Ueberzeuaung, dass die Schaffung von jüdischen Volksbanken nur in dieser Form möglich ist. Das bekannte Raiffeisenkassensystem muss ich ablehnen, weil es sich nur für äusserst primitive Verhältnisse eignet und weil die Errichtung jüdischer Volksbanken nach diesem System infolge der statuarischen Bestimmung, dass den Mitgliedern der Raiffeisenkassen die unbeschränkte Haftung auferlegt wird, auf unüberwindliche Schwierigkeiten stossen müsste. Das System nun, das ich propagiere, stellt eigentlich eine Kombination zweier anderer Systeme, nämlich des wirtschaftlichen und kapitalistischen, dar und besteht im wesentlichen darin, dass überall, wo jüdische Volksbanken zu errichten wären, lokale Interessenten durchZusage materieller Vorteile, für die im voraus eine Maximalgrenze fixiert werden müsste, herangezogen werden. Hierdurch wird erreicht, dass die Kapitalien für die einzelnen Banken ohne allzugiosse Schwierigkeiten aufgebracht werden und dass überall auch die entsprechenden Personen für die Bankverwaltung und Leitung gewonnen werden. Allerdings müssen — und das muss besonders hervorgehoben werden — diese Personen sowie die einzelnen Volksbanken, denen sie vorstelien, einer strengen Kontrolle eines Zentralverbandes und bis zur Schaffung eines solchen der Kontrolle einer zu diesem Zwecke von der Landeskonferenz eingesetzten Bankkommission unterworfen werden. So wird nicht nur etwaigen Missbräuchen innerhalb der Bankverwaltung vorgebeugt, sondern auch die nötige Garantie für eine korrekte Geschäftsgebahrung geschaffen. Die Kapitalien für diese Volksbanken müssten hauptsächlich durch eine Massenzeichnung aufgebracht werden, was dann möglich ist, wenn die ausgegebenen Anteilscheine auf kleine Beträge (zirka K 20 pro Anteil) lauten, so dass jedem Juden der Ankauf eines Anteils ermöglicht wird, wobei es selbstverständlich erscheint, dass diejenigen Personen, welche zur Bankverwaltung herangezogen werden, grössere Beträge zu zeichnen hätten. Derartige Volksbanken müssten in Galizien in möglichst grosser Anzahl gegründet werden und zwar in grösseren Orten mit einem Kapitale von K 25—30.000, in kleinerem Orten mit einem Kapitale von K 8—12.000. Um nun diese Bankorganisation einheitlich zu gestalten, ist es notwendig, dass ein Nexus zwischen den einzelnen Volksbanken hergestellt werde. Diese Zusammenfassung aller Volksbanken zu einem einheitlichen Ganzen könnte am besten und zweckentsprechendsten durch Schaffung eines Zentralverbandes, welchem jede Volksbank als Mitglied beizutreten und dessen Kontrolle sie sich vollkommen zu unterwerfen hätte, erfolgen. Aufgabe dieses Zentralverbandes soll es sein, die einzelnen Volksbanken und deren Organe ständig zu überwachen, den Banken die Geldbeschaffung zu erleichtern, respektive durch Uebernahme der Mithaftung zu ermöglichen, sowie die überschüssigen Kapitalien der einzelnen Volksbanken, die auch als Sparkassen zu fungieren hatten, entsprechend zu plazieren. Die Kapitalien für diesen Zentralverband könnten dadurch beschafft werden, dass jede Volksbank, die sich dem Verbände anschliesst, einen einmaUgen Beitrag von