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Jüdische Zeitung · 1907-09-13 · 9 (13.9.1907) · p. Seite 7

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
1 (1907)
Issue
9 (13.9.1907)
Date
1907-09-13
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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, V ' Nr. 9. JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 7. Knaben und Mädchen im Alter von vier bis acht Jahren. . Das Verhalten der Polizei während des Progroms war empörend. Sie liess die Hooligans ruhig ihre ruchlose Arbeit verrichten. An einigen Orten gab sie sich den Anschein, als suchte sie die Hooligans zu zerstreuen, -sie liess aber sofort wieder zu, dass sie sich an derselben Stelle wieder versammelten. Der stellvertretende Stadthauptmann Nabokow bat den Rabbiner Dr. Awinowitzky, der bei ihm über die Greueltaten Klage führte, die jüdische Bevölkerung zu beruhigen und ihr zu erklären, er habe die energischsten •Massnahmen getroffen, um die .einzelnen“ Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Es ist charakteristisch, dass dieser Chef der Polizei den Rabbiner darum bat, ihm einen ausführlichen Bericht über das Vorgefallene sowie über die Verwundeten und Getöteten zu erstatten, als wüsste sr selber nichts von dem Furchtbaren, das geschehen war. Am jüdischen Neujahrstage sollen in Kischenew grosse Ausschreitungen gegen Juden begangen worden sein. In der Haralamskaja Ulitza wurden viele jüdische Läden geplündert und devastiert Die Zahl der verwundeten und misshandelten Juden «oll sehr gross sein. In den an der rumänischen Grenze liegenden Dörfern treffen zahlreiche flüchtige Familien aus Kischenew ein. Ein Progrom in Lodz. Nach einer telegraphischen Meldung aus Lodz hat dort am 10. September nachts infolge der entsetzlichenMordta'en der letzten Tage ein Progrom begonnen. Elf Personen, darunter vier Frauen, wurden -erschossen, vier Personen, darunter zwei Frauen, verletzt. In der Baluthyvorstadt dauerte die Schiesserei noch am frühen Morgen fort. Der Progrom in Odessa. Uber den Progrom in Odessa wird der „Vossischen Zeitung“ aus Petersburg 1 berichtet: Die Meldungen über den Progrom entrollen ein ergreifendes und zugleich tief beschämendes Bild. Man erfährt daraus, dass in Odessa, einer Grossstadt, über die seit langem der Kriegszustand verhängt ist, bewaffnete Banden von 50 bis 100 Mann drei Tage lang und noch länger friedliche Bürger liberfielen und grausam misshandelten, Häuser und ganze Strassenzüge beschossen, -Läden -plünderten, ohne dass die Polizei und die in Odessa recht zahlreichen Truppen auch nur :-einen ernsthaftenVersuch unternommen hätten, diesem entsetzlichen Zustande ein Ende zu machen. Man erfährt ferner, dass der Führer der Odessaer Abteilung des Verbandes des russischen Volkes, Graf Konownizyn, ein paar Tage vorher in seinem Blatte feierlich Verkündet hat: .In Russland hat es seit langem keine Judenhetzen mehr gegeben, es ' lebe das Volksgericht! In Odessa und Kiew Werden bald Daunen fliegen! “ (Es ist nämlich bei Judenhetzen üblich, die Betten in den jüdischen Wohnungen zu zerschneiden und Bettfedern auf die Strasse zu schütten.) Man kann mit voller Bestimmtheit sagen, dass der über Odessa verhängte Kriegszustand die Sachlage nur, und zwar wesentlich, verschlimmert. Er legt die oberste Gewalt in die Hände des Truppenchefs im Odessaer Militärbezirk, General Kaulbars. Der Kriegszustand ist es, der den General und seine Getreuen in die Lage versetzt, die geordnete Verwaltung durch Willkür und rohe Parteinahme für den berüchtigten Verband des russischen Volkes zu ersetzen Er ist es, der die schwarzen Banden in den Stand setzt, in der Stadt schlimmer als in Feindesland zu hausen. Aus Petersburg wird dem »Berliner Tageblatt“ gemeldet: In Odessa wurde in der Nacht auf den Sonntag vom Verband der echt russischen Leute eine ganze fliehende üdische Familie beraubt, und arbarisch geprügelt. Die alte Mutter wurde erschlagen, alle Mitglieder der Familie auf offener Strasse gefoltert, bis sie das Bewusstsein verloren. Alle Gefolterten mussten wegen der erlittenen Verletzungen ins Hospital gebracht werden. Bestrafung wegen Schilderung des Progroms. Die Zeitung „Rjetsch“ ist wegen eines von ihr veröffentlichten Artikels über die Unruhen in Odessa mit einer Polizeistrafe von 500 Rubeln belegt worden. Zum Haager Kongress. i. Der Palästina-Ausschuss. Die wichtigsten Beschlüsse des achten Kongresses sind jene, welche die Palästinafragen betreffen. Die österreichische Landsmannschaft kann es mit Stolz sagen, dass xhr Standpunkt in diesen I ragen, wie er zuletzt in Bielitz festgelegt wurde, auch jener der überwiegenden Mehrheit des Kongresses geworden ist und dass zu dem Zustandekommen der gefassten Beschlüsse auch ihre Vertreter im Palästinaausschuss ganz wesentlich beigetragen haben. - Dieser Ausschuss hatte eine mühevolle und verantwortungsreiche Aufgabe zu bewältigen, der er vollständig gerecht wurde. Die erste Frage, die ihm vorlag, betraf die Organisation der Palästinaarbeit sowohl in Europa als in Palästina selbst. Es wurde allgemein ausgesprochen, dass die Palästinaarbeit einen integrierenden und wichtigen Teil der zionistischen Tätigkeit darstelle, welcher Erkenntnis es nicht entsprechen würde, wieder eine separate .Palästinakommission* zu wählen. Vielmehr müsste in der engeren Leitung ein Dezernat für die Palästinaarbeit geschaffen werden. Meinungsverschiedenheiten gab es nur darüber, ob dieses Ressort unter einem Leiter stehen sollte, oder, nach Materien geteilt, unter zwei bis drei Mitgliedern der A. C. Es wurde u. a. vorgeschlagen, eine Teilung in wissenschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Agenden vorzunehmen. Dem gegenüber drang die Ansicht durch, dass wir unsere Verwaltung nicht anders einrichten könnten, als konsolidierte Staaten die ihre, dass nämlich einem Ressort nur ein verantwortlicher Leiter vorstehen solle. Zur Beratung dieses Leiters und zur Propagierung der Palästinaarbeit wurde vorgeschlagen, Kommissionen, u. zw. eine wirtschaftliche und eine kulturelle, zu schaffen, was allgemein akzeptiert wurde. Die ursprüngliche Absicht, diese Kommissionen auch vom Kongress wählen zu lassen, wurde fallen gelassen, da erfahrengsgemäss Personenfragen von einem so grossen Forum nicht ohne Weiterungen erledigt werden. Es sollte darum dem Ressortchef überlassen bleiben, sich seine Beiräte aus den ihm bekannten, sachverständigen Zionisten selbst auszuwählen. Deren Autorität werde schon dadurch gewährleistet sein, dass vom Kongresse selbst die Einsetzung dieser Kommissionen beschlossen wurde. Grössere Differenzen in den Anschauungen ergaben sich betreffs der Organisation der Arbeit in Palästina. Namentlich die recht zahlreich erschienenen Vertreter der palästinensischen Zionisten, die sämtlich dem Ausschuss augehörten, verlangten einerseits eine gewisse Koordination der in Palästina einzusetzenden Fachmänner zu dem Ressort, andererseits eine freie Wahl dieser Funktionäre durch die palästinensischen Organisationen. Dem gegenüber drang die Ansicht durch, dass zwar eine Selbstverwaltung Palästinas sehr wünschenswert, heute jedoch noch nicht möglich wäre, dass ferner die Funktionäre in Palästina imbedingt dem Palästinaressort unterstehen und ihm verantwortlich sein müssen, wie dies ähnlich in allen geordneten Verwaltungen der Fall ist. Prof. W a r b u r g zitierte das Beispiel der englischen Kolonien, die teils Kronkolonien sind, teils solche mit ausgedehnter Selbstverwaltung, dies aber erst dann wurden, nachdem sie eine lange Zeit hindurch auch Kronkolonien waren und langsam zur Selbständigkeit erzogen wurden. Palästina könne heute nur eine Art ,Kron-KoIonie“ sein, die sich später zur Autonomie durchringen werde. Der zweite Punkt betraf die Finanzierung des Palästinaressorts. Der bisherige Zustand, wonach die Palästinaagenden das Stiefkind der Bewegung waren, indem sie nur soviel erhielten, als nach Bestreitung aller anderen Agenden übrig blieb — und das war recht wenig — wurde als unhaltbar erklärt und dem Verlangen Prof. Warbnrgs beigepflichtet, dass dem Palästinaressort sofort nach Eingang 25°/0 sämtlicher Einnahmen des A. O., sofeme sie nicht ausdrücklich für ganz bestimmte Zwecke gegeben wurden, zugewiesen werden müssten. Den dritten Verhandlungsgegenstand bildeten die einzelnen praktischen Vorschläge für die Palästinaarbeit. Es lag der Kommission eine grosse Anzahl von Anträgen vor, die teils ganz abgelehnt, teils direkt dem Palästinaressort als Anregungen übermittelt wurden, da sie Detailfragen betrafen, mit denen sich der Kongress nicht beschäftigen konnte, und nur drei Anträge wurden dem Kongresse als Anträge des Palästinaausschusses vorgelegt. Diese betrafen die Siedlungsgenossenschaft, die Agrarbank und die nationalen Kulturinstitute in Palästina. Die Frage der Siedlung3genossenschaft ist in diesen Blättern schon ausführlich behandelt worden. Nachdem Prof. Warburg sich vor dem Kongresse wiederholt sehr warm für das Projekt ausgesprochen hatte, begnügten sich die Vertreter der österreichischen Landsmannschaft und der Poale Zion, um langwierige Debatten zu vermeiden, mit der folgenden Fassung ihres Antrages, die sowohl vom Ausschuss als auch vom Kongresse angenommen wurde: »Der Kongress beauftragt das Palästinaressort, die Frage der Siedlungsgenossenschaft in Palästina zu studieren und der Jahreskonferenz darüber Bericht zu erstatten“. Die grössten Meinungsdifferenzen ergaben sich bezüglich der Frage des Agrarkredits. Einer Anregung Dr Heymanns (Berlin) zufolge, der hervorragenden Anteil an den Verhandlungen des Ausschusses nahm, sollten die Vertreter des Palästinaressorts des J. C. T. danach trachten, eine sogen. »Land und Investment Cie.“ für Palästina zu gründen, welche Grundstücke ankaufen, belehnen, zur Bebauung vorbereiten, verkaufen und verpachten könne. Dieser Bank sollten auch gegen genügende Sicherheiten Gelder des N.F. übergeben werden. Gegen letzteres Verlangen traten so starke Widerstände zutage, dass diese Bestimmung von den Antragstellern zurückgezogen wurde. Das Projekt selbst fand zwar allgemeine Zustimmung, nur wollten viele Ausschussmitglieder das Beleihungsgeschäft in den Vordergrund gestellt sehen, während andere betonten, dass daneben die Tätigkeit des Vorbereitens gekaufter Grundstücke umso wichtiger sei, da, wie sich bei den Nationalfondsländereien gezeigt habe, blosser Boden ohne irgend welche Einrichtungen für den Betrieb nicht verpachtbar wäre Schwerwiegender waren aber die Meinungsverschiedenheiten darüber, ob dieses Institut der Anglo Palestine Company, welche ohnehin nach dem Statut all diese Geschäfte machen kann, nur nicht über die nötigen Kapitalien zu langfristigen Operationen verfügt, angegliedert werden soll, oder, falls dies aus irgend einem Grunde nicht möglich wäre, eine separate Gründung erfolgen soll. Der Ausschuss entschied sich für letztere Fassung, allein infolge mehrfacher Widerstände am Kongress erklärten sich Prof. Warburg, sowie die Antragsteller (Ussisehkin, Dr. Heymann, Böhm) mit jener Fassung einverstanden, welche schliesslich vom Kongresse angenom- , men wurde. Sie lautet:

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