Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 1 (1907)
- Issue
- 6 (5.8.1907)
- Date
- 1907-08-05
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 6 Dieses Pronunciamento des Wortführers der deutechböhmischen Zionisten wurde deshalb so ausführlich wiedergegeben, weil es, wie es sich zeigen wird, die schlagendsten Argumente gegen die Haltung enthält, welche die böhmischen Zionisten nachmals einnabmen. Die Aufforderung an die deutschfortschrittliche Parteileitung, den erwähnten Beschluß aufzuheben und den Zionisten zu ermöglichen, der deutschen Fortschrittspartei anzugehören, ohne sich zum deutschen Volkstum zu bekennen, blieb natürlich unberücksichtigt, ja unbeantwortet. Man hätte erwarten sollen, es würde nun das Signal zu dem für diesen Fall in Aussicht gestellten Austritt der deutschböhmischen Zionisten aus der deutschen Fortschrittspartei gegeben werden, umsomehr, als durch die zionistische Parteileitung darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die zionistische Organisation in Österreich sich mit der Frage bereits beschäftigt habe und daß . das österreichische Organisationsstatut hierüber eine ausdrückliche Bestimmung enthalte, nämlich den seither so yiel genannten Paragraph 2, welcher festsetzt, daß der organisierte Zionist nicht zugleich Vereinen ängehören dürfe, welche fremdnationale oder mit dem Zionismus unvereinbare Tendenzen verfolgen. Aber die Dinge nahmen eine ganz andere Wendung. Die Führer der böhmischen Zionisten erklärten, daß dieses Verbot, von welchem sie bis dahin offenbar keine Kenntnis gehabt hatten (die Publizierung organisatorischer Bestimmungen läßt bei uns viel zu wünschen übrig), ganz unzulässig wäre und wenn es in Böhmen bekannt werde und durchgeführt werden sollte, jede zionistische Arbeit im Lande unmöglich machen würde, und begannen eine lebhafte Agitation zum Zwecke der Ausmerzung des § 2 aus dem Organisationsstatute. Die Verhältnisse waren diesem Vorhaben günstig: Zunächst wurde der nächste Parteitag in Prag abgehalten (12. und 13. Juni 1906), konnte daher von böhmischen Zionisten besonders stark beschickt werden, wenn es auch unrichtig ist, zu behaupten, die Majorität dieses Parteitages sei eine böhmische Zufallsmajorität gewesen, da die entscheidenden Beschlüsse unter Zustimmung der den innerösterreichischen und Krakauer Distrikt repräsentierenden Distriktevertreter zustandekamen. Dann stand auf der Tagesordnung dieses Zionistentages von vornherein die Schaffung eines ganz neuen Organisationsstatutes, es konnte und mußte daher von den Verfassern der Entwürfe des neuen Statutes die Frage, ob eine dem § 2 entsprechende Bestimmung darin aufzunehmen wäre, gewissermaßen ex offo geprüft werden. Diese Prüfung mußte folgendes ergeben: Als formale Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur österreichischen Landesorganisation konnte nur das Bekenntnis zum Baseler Programm erklärt werden. Die auf Grund dieses Bekenntnisses zu einer Landesorganisation vereinigten Gesinnungsgenossen konnten dieser Landesorganisation dann durch ihre Organe (Zionistentag, Landeskomitee etc.) in bestimmten Grenzen Weisungen erteilen, insbesondere auch aussprechen, daß ein gewisses Tun oder Unterlassen sich aus dem Bekenntnis zum Baseler Programm als dessen notwendige Konsequenz ergebe; aber eine einzelne solche Konsequenz herauszuheben und sie als formale Voraussetzung der Zugehörigkeit zur Organisation ins Organisationsstatut aufzunehmen, wie es der alte § 2 getan hatte, mußte, wie gesagt, als unzulässig erscheinen. Demgemäß enthielt keiner der Organisationsentwürfe, welche dem Prager Zionistentag vorgelegt wurden, eine dem § 2 entsprechende Bestimmung und eine solche erscheint nicht mehr in dem in Frag angenommenen Statut. Dafür wurde die Stellungnahme zur Frage der innerpolitischen Betätigung als besonderer Punkt auf die Tagesordnung dieses Zionistentages gesetzt, damit sie hier in ihrer Allgemeinheit diskutiert und grundsätzlich geregelt werde. Das Besultat der Diskussion war die Annahme der folgenden, von Dr. Emil Margulies, Teplitz, beantragten Besolution: „Der Parteitag spricht sich dafür aus, daß die österreichische zionistische Partei keine österreichischpolitische Partei ist, und daß die Beteiligung an inneipolititschen Fragen jedem einzelnen Gesinnungsgenossen freigelassen ist. Gefordert wird jedoch, -daß nichts geschieht, was mit dem Baseler Programm, dem fortschrittlichen Geiste des Zionismus und dem jüdischen Nationalgefühl unvereinbar ist. Innerhalb dieses prinzipiellen Bahmens nähere Direktiven zu treffen, ist Sache der Distriktsorganisationen.“ Die galizischeri, mährischen und Wiener Gesinnungsgenossen, welche für diese Besolution stimmten, in welcher vom Verhalten gegenüber fremdnationalen Vereinen nicht speziell die Bede war, wollten dadurch natürlich nicht zum Ausdruck bringen, daß ein Zionist solchen nunmehr angehören dürfe, waren vielmehr der Ansicht, daß dies als „mit dem Geist des Zionismus und dem jüdischen Nationalgefühl unvereinbar“ eben durch die Besolution implicite verboten sei, willigten aber deshalb darein, daß diese Konsequenz nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde, weil die böhmischen Delegierten versicherten, durch ein anderes Vorgehen würde die ganze verheißungsvoll aufblühende böhmische Organisation mit einem Schlage vernichtet werden. Daß es sich dabei lediglich um Schaffung eines Übergangsstadiums für die böhmischen Zionisten handelte, geht deutlich aus der Bede des Gg. Dr. Waschitz (Krakau) hervor, welche in dem gedruckten Parteitagsprotokoll (S. 45) folgendermaßen wiedergegeben ist: Dr. Waschitz (Generalredner pro): Obwohl es für Galizien und Bukowina selbstverständlich ist, daß dort Zionisten fremdnationalen Vereinen nicht angehören, sehe er nach Rücksprache mit den böhmisehen Delegierten ein, daß die Durchführung dieses Grundsatzes in Böhmen unmöglich ist. Die galizischen Delegierten wollen daher der Besolution zustimmen, welche die Entscheidung über diese Frage den Distriktsorganisationen überläßt. Sie hoffen aber, daß hiedurch bloß ein Provisorium geschaffen werde und die böhmischen Zionisten in einigen Jahren so erstarken, daß die Ausnahmebestimmung, die ihnen infolge der eigentümlichen Verhältnisse, unter denen sie leben, gestattet wird, dann von seihst wegfällt. Die bedeutungsvollen Ereignisse der nächsten . Jahre scheinen ganz danach angetan, diese Hoffnung zu unterstützen. Am Krakauer Zionistentag wurde in der „Jüdischen Nationalpartei“ eine besondere politische Partei geschaffen, das Verhältnis der zionistischen Organisation zu dieser. Partei wurde - geregelt und insbesondere die Erwartung ausgesprochen, sie würde stets von Zionisten gebildet werden und alle Zionisten würden sich ihr anschließen. Die „Jüdische Nationalpartei“ eroberte sich sofort eine politische Stellung und zwang alle Parteien und Völker Österreichs, sich mit dem Gedanken vertrant zu machen, daß die Juden ein eigenes Volk sind und als solches sich nunmehr auch politisch selbständig betätigen wollen. Gleichzeitig, zeigte der upyerhüllte Antisemitismus, welchen die fast durchwegs nur mit jüdischer Hilfe gewählten Mitglieder der deutschen Fortschrittspartei sofort nach den Wahlen in der Groß-Kuranda Affäre in geradezu abstoßender Weise an den Tag legten, auch den Kurzsichtigsten und Starrsinnigsten, in welche lächerliche und verächtliche Situation der Anschluß an fremdnationale Parteien die Juden am Ende unausbleiblich bringen müßte. Jetzt müßten doch, glaubte man annehmen zu dürfen, auch die böhmischen Zionisten keinen Widerspruch mehr dagegen erheben, ja selbst verlangen, daß dem Provisorium ein Ende gemacht werde, welches bei vielen Gesinnungsgenossen. eine anhaltende Mißstimmung erzeugt hatte und als ein Zurückweichen in der Betonung des nationalen Momentes im Zionismus empfunden worden war. So legten schon die Vertreter des innerösterreichischen Distriktes dem Bielitzer Zionistentag die schon vorher vom innerösterreicliisehen Distriktstag einstimmig angenommene Besolution vor, welche lautete: „Es widerspricht den jüdischnationalen Grundlagen des Zionismus, daß Zionisten fremdnationalen Vereinen angehören und fremdnationalen politischen Parteien aktive Gefolgschaft leisten.“ Man konnte vielleicht vor dem Parteitag verschiedener Ansicht darüber sein, ob es überhaupt noch nötig sei, eine solche Besolution einzubringen und damit eine Diskussion hervorzurufen, welche durch die unaufhaltsam von selbst sich vollziehende Entwicklung ohnehin in kürzester Zeit gegenstandslos werden mußte. "War aber dieses Bedenkens ungeachtet die Besolution einmal beantragt, so konnte schlechterdings weder in sachlicher, noch auch insbesondere in formeller Beziehung der geringste begründete Einwand gegen sie erhoben werden. . Es handelte sich nicht mehr um eine organisatorische Bestimmung wie heim § 2 des alten Organisationsstatutes, sondern um eine das Verhalten der organisierten Zionisten in einer bestimmten Biclitung regelnde Weisung, zu welcher der Zionistentag formell zweifellos berechtigt war. Schon der Prager Zionistentag hatte in der oben angeführten Besolution ausgesprochen, daß ein österreichischer Zionist im politischen Lehen nichts tun dürfe, was mit dem Geist des Zionismus und dem jüdischen Nationalgefühl unvereinbar sei und es den Distriktsorganisationen anheimgestellt, innerhalb dieses prinzipiellen Bahmens nähere Weisungen zu erteilen. Diese Besolution war von Dr. Emil Margulies beantragt, von allen böhmischen Delegierten akzeptiert worden. Diese hatten damit ausdrücklich und prinzipiell anerkannt, daß zionistische Organisationen legitimiert seien, nähere Weisungen darüber zu erteilen, was mit dem jüdischen Nationalgefühl vereinbar sei oder nicht. Nach der Prager Besolution wäre die böhmische Distriktsorganisation, wie jede andere, zweifellos formell berechtigt gewesen, jederzeit zu deklarieren, daß die Zugehörigkeit zu fremdnationalen Vereinen dem jüdischen Nationalgefühl widerspreche, und auf diese Weise die Freiheit der Entschließung der böhmischen Zionisten in dieser Richtung zu beschränken. Wenn nun der Bielitzer Zionistentag dieden Delegierten derDistriktsorganisation zugestandene Befugnis, eine nähere Weisung darüber zu erteilen, was mit dem jüdischen Nationalgefühl vereinbar sei, für einen bestimmten Fall wieder für sich seihst in Anspruch nahm und ausühte, kann dies schlechterdings nicht als formell unzulässig erklärt werden, und auch der von den Wortführern der-böhmischen Zionisten mit Emphase erhobene Vorwurf. der Freiheitsbeschränkung konnte ihnen allenfalls zu rhetorischen Wirkungen verhelfen, mußte aber im Munde derjenigen, welche seihst die Prager Besolution beantragt oder akzeptiert hatten, als durchaus haltlos erscheinen. Schließlich ließ sich auch in sachlicher Beziehung gegen die vom innerösterreichischen Distriktskomitee vorgelegte Resolution nicht das Geringste einwenden. Sie war -so gefaßt, daß auch diejenigen ihrem Inhalt zustimmen konnten, ja mußten, welche noch immer auf dem Standpunkte der Broschüre „Zionismus und deutsche Fortschrittspartei“ standen. Der deutschböhmische Zionist (und vom. galizischen giltdas Analoge), welcher auch nach den Erfahrungen der letzten Jahre noch immer der Ansicht .ist, .daß er im .Sinne der Ausführungen dieser Broschüre verpflichtet sei, die kulturellen und politischen Interessen der Deutschen zu fördern, ist durch die Besolution nicht daran gehindert, gegebenenfalls für die deutsche Fortschrittspartei zu stimmen, zu ihrem Wahlfonds beizutragen, deutsche Schulen oder andere kulturelle oder politische Institutionen und Organisationen zu unterstützen, er darf nur nicht einem nationalen deutschen Verein*) als Mitglied beitreten, darf nur nicht ein der Parteidisziplin unterworfenes organisiertes Mitglied der deutschen Fortschrittspartei sein, das heißt, er darf nichts tun, worin ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gelegen ist. Die nationalen deutschen Vereine und Parteien nehmen nach' ihren Statuten als Mitglieder nur Deutsche auf, nicht „deutsche Juden“ oder „Juden deutscher Kultur“. Die von Gg. Doktor Emil Margulies an die Leitung der deutschen Fortschrittspartei gerichtete Aufforderung, bei den Juden vom Bekenntnis zum deutschen Volkstum abzusehen, war selbstverständlich unbeachtet geblieben; einem nationalen deutschen Verein oder einer nationalen deutschen Partei als Mitglied beizutreten, bedeutet daher nach wie vor ein durch keine Mentalreservation aus der Welt zu schaffendes Bekenntnis zum deutschen Volkstum, und daß ein solches Bekenntnis ein Zionist vou Selhstbewußtsein unmöglich ablegen kann, ist gerade vom Gg. Dr. Emil Margulies in seiner Broschüre mit nicht zu überbietender Schärfe erklärt und ausgeführt worden. All diese Erwägungen sind so unwiderleglich, all diese Konklusionen so unausweichlich,' daß gegen die in Frage stehende Besolution schlechterdings nur Opportunitätsgründe ins Treffen geführt werden können. Ganz abgesehen aber davon, daß solche niemals die Verleugnung von Grundsätzen rechtfertigen würden, ist bei näherer Betrachtung nicht einzusehen, wieso denn die Durchführung der Besolution die wirtschaftliche und soziale Stellung der Juden unter den Deutschen oder Tschechen ernstlich beeinträchtigen könnte, wie so oft behauptet oder angedeutet wurde. Die Wortführer der böhmischen Zionisten versichern stets — und wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln —, daß sie ihren deutschen, beziehungsweise tschechischen Mitbürgern aus ihrem Zionismus und dem jüdischnationalen Charakter dieser Bewegung nie einen Hehl machen. Ist dies möglich, ohne das gegenseitige gute Einvernehmen zu verliin- *) Fremdnationale Vereine sind natürlich nur solche, welche direkt nationale Tendenzen haben, nicht auch solche, bei welchen das" Wort „deutsch“, „polnisch“, „tschechisch“ nur die Bedeutung einer territorialen oder sprachlichen Gemeinschaft hat.