Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 1 (1907)
- Issue
- 5 (19.7.1907)
- Date
- 1907-07-19
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 5 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 5 gründet und gefestigt liaben, sind durch das brutale, jeder Gesittung und dem simpelsten Menschlichkeitsgefühle bohnspr'eehende Vorgehen des Professors Puchs in ihrem Kufe schwer geschädigt. Wie wollen sich künftighin jüdische, durch Armut und Krankheit vom Schicksal heimgesuchte Menschen mit Vertrauen diesem Manne nahen, der als Arzt das oberste Prinzip des ärztlichen Berufes — Humanität — so kraß verleugnet? Wie wollen Patienten, denen das furchtbare Geschick zu teil ward, für ihr erkranktes oder erblindetes Auge sich an den lindernden, heilenden, lichtbringenden Arzt um Hilfe wenden zu müssen, ihre Heilung einem Manne anvertrauen, der den um ärztlichen Kat Nachsuehenden zunächst auf seine Konfession, Kleidung, Geruch und dann erst auf sein Leiden untersucht? Ist es dem gewöhnlichen, privaten, praktischen Arzt schon gesetzlich vorgeschrieben, jedem Menschen, ohne Kücksicht auf Name, Stand und Vermögen, ärztliche Hilfe angedeihen zu lassen — eine Pflicht, auf die der zum Doktor Promovierte den Eid ablegt — um wie viel mehr kann und muß dies von einem Arzt verlangt werden, der als klinischer Lehrer verpflichtet ist, das Ansehen und den wohlbegründeten, durch seine Vorgänger wie Arlt, Stellwag und viele andere gefestigten Kuf der Humanität der ganzen Fakultät zu wahren, der heranreifenden, studierenden Jugend ein edles und leuchtendes Vorbild zu sein, und ihnen die erhabenen Pflichten des ärztlichen Berufes dureh sein vorbildliches Beispiel einzuprägen! Aber abgesehen hievon, hat sich Professor Puchs durch die eigenartige Begründung in der zitierten Karte gröblich gegen seine Pflicht vergangen: mit der Motivierung, daß die polnischen Juden infolge ihres Geruches mit Rücksicht auf die übrigen Patienten des Herrn Hofrates in seiner Privatordination nicht empfangen werden könnten, hat Professor Fuchs den bemittelten Patienten auf die Klinik gewiesen. Es muß aber dem Professor Fuchs bekannt sein, daß die unentgeltliche ärztliche Ordination an der Klinik nur an Unbemittelte erteilt wird. Es steht ihm also keineswegs frei, reiche, aber durch ihren Glauben oder Kleidung ihm nicht genehme Patienten der ohnedies in übermäßig hohem Maße in Anspruch genommenen klinischen Gratisbehandlung zuzufuhren. Die Gefertigten stellen an seine Exzellenz den Herrn Minister für Kultus und TJnterrrcht die Frage, ob er geneigt ist, dieses Vorgehen des klinischen Lehrers Professors Dr. Fuchs auf das schärfste zu mißbilligen, und welche Vorkehrungen er zu treffen gedenkt, um einerseits ein derartiges, jeder Zivilisation und aller Menschlichkeit ins Gesicht schlagendes Vorgehen in Hinkunft zu verhindern und ebenso brutale als lächerlich begründete Verweisung bemittelter Kranker an die unentgeltliche Behandlung an der Klinik hintanzuhalten? — Die Interpellanten richten weiters die Anfrage an den Minister, ob er bereit ist, den auf der Augenklinik des Professors Fuchs herrschenden Gepflogenheiten in Hinsicht der Behandlung Kranker jüdischer Konfession sein Augenmerk zuzuwenden und etwaigen Mißbräuchen, betreffend Schikanierungen armer israelitischer Kranker, energisch entgegenzutreten? “ Dem Herrn Professor Fuchs kann geholfen werden. Die Juden, die etwas Selbstgefühl besitzen, werden andere Okulisten aufsuchen. Rumänische Vertragstreue. Die Frage, ob in Rumänien alle Juden als Fremde betrachtet werden dürfen, die gegebenenfalls ausgewiesen werden können, wurde schon wiederholt aufgeworfen. Die unteren Gerichtsinstanzen haben einigemal entschieden, daß die in Rumänien geborenen Juden, die dort ihrer Militärpflicht genügt haben, als eine besondere Kategorie von „Fremden“ anzusehen sind, auf die das Gesetz über die Ausweisung lästiger Ausländer keine Anwendung finde. Nun hat sich der Oberste Gerichtshof Rumäniens in einem Prozesse gegen einen rumänischen Juden, der trotz seiner Ausweisung nach Rumänien zurückgekehrt war, auf den entgegengesetzten Standpunkt gestellt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Indem das Gesetz von 1881 der Regierung das Recht gibt, jeden Fremden auszuweisen, ob er nun im Lande nur wohnhaft oder im gesetzlichen Sinne ansässig ist, wollte es der Regierung diese Macht jeder Person gegenüber geben, die nicht die rumänische Nationalität besitzt. Daher kann kein Jude, selbst wenn er im Lande, wo er sogar dem Rekrutengesetz genügegeleistet hat, geboren und erzogen ist, aber nicht die Naturalisierung) die einzige Bedingung, auf Grund derer jemand Rumäne werden kann, erlangt hat, anders denn als Fremder betrachtet werden. Die gegen einen derartigen Juden gerichtete Ausweisungsmaßregel ist somit gesetzlich und gerechtfertigt.“ Das Urteil ist eine offenbare Gesetzwidrigkeit und rückt abermals den Vertragsbruch des rumänischen Staates ins rechte Licht. Es ist nur ein einzelnes Detail in dem frivolen System konsequenter Verletzung und Ignorierung des Berliner Vertrages. Die rumänischen Juden sind auf diese Weise mit Ausnahme der wenigen, die durch einen Beschluß der gesetzgebenden Körperschaft namentlich naturalisiert worden sind, vollständig rechtlos, tragen alle staatsbürgerlichen Lasten, erfüllen alle Pflichten, ohne irgendwelche Rechte zu genießen. Die rumänische Regierung erhebt den Juden gegenüber illoyale Vertragsauslegung und Gesetzesanwendung zum herrschenden Prinzipe. Und die Signatarmächte schauenuntätig zu! Der Pflanzungsverein „Palästina“. Nächst dem Bezalel ist keine der Aktionen Professor Warburgs so rasch populär geworden, wie der von ihm ins Leben gerufene Pflanzungsverein. Es nimmt dies nicht Wunder, denn die Ziele dieses Vereines sind zugleich ideeller und praktischer Natur und bezwecken die Verwirklichung des reizvollen Gedankens, daß es jedem Juden ermöglicht werde, in Palästina einen kleinen Fruchtgarten, zumindest aber ein Stückchen Land sein eigen zu nennen und daß gleichzeitig durch die Bewirtschaftung dieser Gärtchen einer Anzahl jüdischer Bauern Unterhalt gewährt werde. Durch Entrichtung von 20 Mark (eventuell in zwei Jahresraten ä 10 Mark) wird man bereits „außerordentliches“ Mitglied -des Vereines und Eigentümer einer unbepflanzten Landparzelle in der Größe von 1 Dunam 920 m2. Bei Zahlung weiterer 60 Mark (eventuell in 10 Jahresraten ä 6 Mark) wird das Landstück mit-Bäumen bepflanzt, man wird „ordentliches“ Mitglied und Besitzer eines Fruchtgartens, den man auch vererben kann, sofern man die entfallende Erbschaftssteuer zahlt. „Immerwährendes“ Mitglied wird, wer 10 Dunam (800 Mark) zeichnet und diese auf einmal oder in Baten ä 100 Mark bezahlt. Jedes Mitglied hat das Becht, seinen eigenen oder einen von ihm gewünschten Namen als Besitzer des betreffenden Grundstückes in die Bücher des Vereines eintragen zu lassen und eine jährliche, mit dem Ertrag des Bodens wachsende Palästinagabe zu beanspruchen. Diese wird aus palästinensischen Bodenprodukten bestehen. Alle Mitglieder erhalten künstlerisch ausgeführte Diplome. Für die ersten 1000 Mitglieder sind Originalradier rangen, die unser Gesinnungsgenosse, Maler Hermann Struck, dem Verein zur Verfügung stellt, bestimmt. Immerwährende Mitglieder erhalten signierte Exemplare. Eine weitergehende Ausübung des Eigentumsrechtes im Sinne der privatrechtlichen Befugnisse ist vorläufig von der Einwilligung des Vorstandes abhängig; jedoch ist eine Erweiterung der Satzungen in dieser Hinsicht für später, wenn diesbezügliche Erfahrungen vorliegen, in Aussicht genommen, so daß die Selbstbewirtschaftung des Bodens durch die Mitglieder, Verpachtung, Belastung oder privatrechtliche Übertragung geregelt werden wird. Vorläufig wird das erworbene Land durch Pächter bewirtschaftet werden. Durch je 50 Mitglieder kann eine Bauernfamilie ihren Unterhalt finden und die Hälfte dieser Zahl genügt, um einer in den benachbarten Kolonien in den arbeitsreichen Monaten beschäftigten Arbeiterfamilie zur Bodenständigkeit zu verhelfen. Schon in der kurzen Zeit seines Bestehens hat der Verein seine Anziehungskraft bewiesen. Es sind bereits viele tausend Mark eingelaufen, so daß in nächster Zeit mit den Pflanzungen begonnen werden kann. Interessant ist, daß ein christlicher Freund unserer Bewegung, Herr Generalkonsul Paul Ed. Nölting in Hamburg, sofort bei Gründung des Vereines „immerwährendes“ Mitglied geworden ist. Es ist kein Zweifel, daß der Pflanzungsverein, so klein auch die Einzelzelie sein mag, aus der er sich aufbaut, für die Förderung der Gartenkultnr und die Stabilisierung der fluktuierenden jüdischen Landarbeiter Erhebliches leisten wird. Denn er ist, wie der Bezalel, geeignet, auch solche Kreise des Judentums zu interessieren, die für die politischzionistische Ideenwelt kein Verständnis haben. Und nachdem diese Kreise leider heute noch die Mehrzahl unserer Stammesgenossen umfassen, so wird der Pflanzungsverein vielleicht mehr für die Sache der jüdischen Kolonisation Palästinas leisten, als manche größere Unternehmung, die ihrem Charakter nach nur auf die Mitwirkung der Zionisten allein rechnen kann. Damit dies aber geschehe, muß der Pflanzungsverein mit allen Mitteln propagiert, seine Existenz jedem Juden bekannt werden.*) In Deutschland sind sämtliche großen jüdischen Organisationen im Komitee vertreten, die Versuche, in Wien ein gleiches Zusammenwirken herbeizuführen, sind leider bisher vergebens geblieben. Trotzdem ist mit Sicherheit zu erwarten, daß bei einer regen Agitation jedes einzelnen Zionisten auf eine große Beteiligung der österreichischen Judenschaft zu rechnen ist. Wir appellieren namentlich an die zionistischen Frauen und Mädchen, sich der Sache des Pflanzungsvereines warm anznnehmen, denn die ihm zugrunde liegende Idee wird gewiß zu ihren Herzen sprechen! Sprechsaal. (fn dieser Rubrik bringen wir wichtige Fragen der zionistischen Bewegung und des öffentlichen jüdischen Lehens zur Diskussion.) Jüdisches Versicherungswesen in Galizien. Das jüdische Volk verjüngt sich und tritt immer selbstbewußter auf im nationalen Wettbewerb der Völker. Während aber auf nationalem Gebiete bereits erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen sind, müssen wir zu unserem größten Leidwesen auf wirtschaft- | iichem Gebiete eine bedauerliche Stagnation, ja eine vollständige Vernachlässigung konstatieren. Für die wirtschaftliche Selbstemanzipation des jüdischen Volkes ist bis nun trotz des hohen nationalen Wellenganges noch gar nichts geschehen und doch muß die wirtschaftliche Entwicklung eines Volkes mit der nationalen Hand in Hand gehen, sonst bleibt die Nationalität nur eine leere Phrase. Ein wirtschaftlich abhängiges Volk, mag es national noch so hoch denken, ist und bleibt eine Seele ohne Körper. Damit will ich nicht gesagt haben, daß wir ans wirtschaftlich isolieren sollen. Das können und dürfen wir nicht. Wir sind zu enge an gewisse Erwerbszweige geknüpft und müssen notwendig in engem Kontakte und in stetem Wechsel verkehre mit anderen Nationen stehen. Meine Absicht geht dahin, die Aufmerksamkeit der jüdischen Öffentlichkeit auf ein besonderes Gebiet des wirtschaftlichen Lebens, auf das im Aufblühen begriffene Versicherungswesen zu lenken, das besonders in Galizien zu einem wichtigen nationalen Machtfaktor geworden ist. Der Gedanke, mit Hilfe der zionistischen Finanzinstitute eine jüdische Versicherungs-Gesellschaft zu gründen, ist bereits von anderer Seite im I.emberger „Tagblatt“ angeregt worden. Hier will ich das Projekt vom spezifisch galizischen Standpunkte aus als Förderangsmittel der zionistischen Idee eingehender besprechen. Wer mit den galizischen Verhältnissen vertraut ist, kann sich vorstellen, welchen Einfluß eine jüdisch-nationale Versicherungs-Gesellschaft auf die bisher indifferent gebliebenen jüdischen Massen des flachen Landes gewinnen könnte. In jedem galizischen Städtchen gilt zum Beispiel der Vertreter der Krakauer wechselseitigen Versicherungs-Gesellschaft—gewöhnlich die polnische Intelligenzgröße des Ortes — als die Repräsentanz der herrschenden politischen Partei, als das personifizierte offizielle Polentum. Dort muß der Jude nolens volens mit dem Hute in der Hand um die Aufnahme .seiner Feuerversicherung untertänigst bitten, welche, nebenbei bemerkt, den ärmeren Klassen seit einigen Jahren nur mit großen Schwierigkeiten gewährt wird, und der arme Jude muß doch froh sein, *) Anmeldungen sind an die Adresse des Pflanzungsvereines „Palästina“, Berlin W., 15, Ublandstraße' 175, oder anch an unser Blatt zu richten. Die Zahlstelle des Vereines ist: Bankhaus A. H. Heymann & Co., Berlin NW. 7, Unter den Linden 59.