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Israelitische Rundschau · 1902-08-08 · Heft 32 (8.8.1902) · page 3

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Journal
Israelitische Rundschau
Volume
1902
Issue
Heft 32 (8.8.1902)
Date
1902-08-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Asvaelttifche Aber der jüdische Charakter ist ein eigentümlich gemischter: In die hellste Freude mischt er ein wenig Trailer und in die traurigsten Lieder lägt er ein wenig Hoffnung mit klingelt. Und wie es keinen Purim giebi, an dem nicht wenigstens eine Thräne geweint wird, so auch keilten Tischah-b'Abh. an bcm nicht schließlich die tiefe Klage ausklingt. in die hoffmmgsgetroste Bitte: Zühre uns zurück und wir wollen zurückkchren. erneuere unsere Tage wie cliedenl! Ja. kein Tag ruft uns so sehr die Sehnsucht nach der alten Herrlichkeit ins Gedächtnis wie eben der Tag. an bcm wir mit heißen Thränen ihren Nntergallg beweinen. - An rincm solchen Tage aber sollen wir nicht nur klagen lnld jammern, sonderil sollen Männer sein, die sich aufrichten in dem Gedanken, das; unser altes Volk noch Iugendkraft besitzt, und daß eilt Volk, das seinen Untergang schon um zwei Jahrtausende überlebt hat, allch die Hoffnung hegen darf, die derselbe Mann zuerst ausgesprochen hat. von derri auch die Unheilsverkündigung ansging: „lllid es ivird geschehen, wenn über dich kommen all«' diese Tinge, der Legen und der Zluch, imb du nimmst es dir zu Herzen unter all' den Völkern, wobin der Einige, deiil Gott, dich verstoßen. ... so wird der Einige zurück führen deine Gefangenen unb sich dein erbarmen, und dich wieder fammcTn ans all den Völkern, dahin er dich zerstreut hat. Wenn deine Verstoßenen sein iverden am Ende des Himmels, so wird von dort her der Ewige dich sammeln, und von dorther dich holen. Und der Ewige wird dich bringen in dein Land, das deine Väter besessen, und dir wirst es besitzeil. imb er wird dir Wohlthun mld dich vermehren inehr als deine Väter." . Tie unverwüstliche Hoffnung, die sich in diesen Sorten ntlseres Lehrers Mose aussprichi, glüh! in den Herzen seines Ltammes weiter als stille Glut. Aber cs nrehren sich die Zeichen. daß sie lvieder zn lichter Zlamme der Begeisterung emporzulohen beginnt. . Das getriebene Volk, dessen Löhne eben wieder Länder verlassen müssen, in denen sie die Gräber ihrer Väter ztirücklasseit, denkt init erneuter Lehnsucht seil,er alten Heimat. Am Tischah-b'Abh, wo cs seines Unglücks sich wieder vollbcwußt Ivird. nimmt es einen neuen Anlatlf. um zu einer stamnlestünllichen Restitution zu gelangen. An diesem Tage solleil wir des Nationalfonds gedenken, der bestimmt sein soll, deil Besitz des Ackers den ivainilicn Mi sicheril. wie in alter Zeit. Tas Land, das so viele Labbat fahre nachgefeiert hat. verlangt nach seinenl Volke, wie das Volk nach seinem Lande, und der Nationalfond „Ozar Haj-Iehndiin" Ivird das Profane Werkzeug des heiligen Zweckes fein. Am Tage der Zerstörung Jerusalems ist Anregung gegeben, für den Nationalfond zu sammeln imb zu arbeiten. Möge der Geblrrtstag der Itldenfrage. der ja nach Ueberlieferung der Gebllrtstag des Befreiers eben falls fein wird, möge der Tischah-b'Abh der lllächtigste Anstoß sein, ben Lchatz .zu sammeln, den unsere Nation besitzen nlnß. wenn es Landbesitzer in feinem Lande sein will. Ter Nationalfond soll dafür sorgen, daß es im jüdischen Lande, wie in alter Zeit keine Armut geben darf. Tischah-b'Abh sei auch der Geburtstag unseres Nationalfonds! ■ - Der Wische Hafionalfond. Indem ich den von mir verfassten Entwurf eines Statuts für den NationaUond publiziere, möchte ich demselben zum besseren Verständnis ein kurzes Geleitwort vomussclucken. Mein Entwurf unterscheidet sich von den beiden bisher bekannt gegebenen Entwürfen des Herrn Kollegen Dr. Farbstein und des engeren Aktionskomitees vor allem darin, dass derselbe auf dem Prinzip der Stiftung d. h. des Zwecksvermögens als Rnndfcharr juristischer Persönlichkeit beruht, während die beiden bisherigen Entwürfe die Bildung einer Genossenschaft zur Grundlage haben. Diese Genossenschaft scheint mir ein ganz unnötiger Umweg, der überdies meines Erachtens auch durchaus unzweckmäßig, ist. Die gegen das Prinzip der Stiftung von autoritativer Seite vorgebrachten Bedenken sind teils von geringer Bedeutung Und gewiss nicht so schwer wiegend, wie diejenigen, welche gegen die Bildung einer Genossenschaft vorgebraebt werden können, teils fallen diese Bedenken völlig weg, wenn der Nationalfohd seinen Sitz nicht in der Schweiz hat; was ja kein notwendiges Erfordcr- Dass eine Genehmigung des Stiftungsgeschäfts in den meisten Staaten notwendig ist, könnte mir dann Bedenken erregen, wenn zu befürchten wäre, dass dieselbe versagt werden könnte. Abgesehen alter davon, dass dies erst ahzuwarten wäre, eicht es auch Staaten, in welchen die Stiftung auch ohne behördliche Genehmigung begründet werden kann. Andererseits 'darf nicht verkannt werden, dass, wo eine staatliche Genehmigung einer Stillung erforderlich ist. dersell>en. nachdem diese erfolgt ist, auch der volle staatliche Schutz zu teil wird. Des kann unter Umständen von n'cht zu unterschätzender Bedeutung sein, falls das Besitztum des jüdischen Nationaltonds von irgend einer Seite gefährdet werden -"Nie. Es wird ferner geltend gemacht, dass bei einer Stiftung die Zahl der kontrollierenden Personen regelmässig eine kleine sein und dies wird als l'cl>els{and bezeichnet. Ich würde eher das Gegenteil als einen Fehler Mrachtcn. denn ..allzu viele Köche verderben leicht den Brei," wie ein bekanntes Sprichwort laufet. Thabäehhch ist dies aber gar nicht der Fall, denn im Sliftungsgeschäft nach deutschem Beeilt ist gar keine Beschränkung bezüglich der Zentralorgane vorgesehen und in dem vorliegenden Entwurf ist sicher für eine ausreichende Kontrolle gesorgt, die jeder Verleumdung die Spitze bieten kann. In letzter I.inie machte Herr Dr. Farbstein geltend, dass der Nationalfond wirtschaftliche Zwecke verfolge und deshalb die Stiftung unlhunlich sei. Dass diese Voraussetzung falsch ist, erpicht sich schon aus dem 8 3 des von Dr. Farbstein vorgeschlagenen Gcnossenschaftstatuts, der lautet; »Die Genossenschaft beabsichtigt nicht die Verteilung eines Gewinnes an die Mitglieder." Hier ist auf einem Umweg ausdrücklich konstatiert, dass der N'ationalfönd nicht einem gewerblichen Zweck dient. Nach der ganzen Natur des Nationalfonds hat derselbe keinen „wirtschaftlichen. sondern einen „sozialen" Zweck, lediglich der Zweck ist aber für den Charakter eines Unternehmens massgebend, nicht die Art und Weise der Verwaltung. Dass die Verwaltung einen wirtschaftlichen Charakter haben muss, ist selbstverständlich, und-es existieren zahllose Stiftungen, welche mit ihrem Vermögen die grossartigsten geschäftlichen Transaktionen und industriellen Gründungen vornehmen, ohne dass der Charakter einer sozialen oder religiösen Zwecken dienenden Stiftung hierdurch beeinträchtigt wird. Nachdem ich so die gegen die Stiftung vorgehrachten Bedenken ausgeräumt habe, will ich kurz beleuchten, welche schweren Bedenken gegen das Gcnossenschattprinzip der beiden bisherigen Entwürfe obwallen. Vor allem wird wieder eine neue Organisation geschaffen mit einem ü 1k*raus umständlichen Verwaltungsapparat, welche der zionistischen Organisation parallel läuft, ohne mit derselben identisch zu sein. Es wird ein durchaus unbegründetes Vorrecht für die Delegierten des Zionistenkongresses geschaffen, indem nur diese Mitglieder der neuen Genossenschaft sein können. Ausser dem Kongress wird nun nicht nur die Generalversammlung der jüdischen Kolonialhank tagen müssen, sondern auch die der neuen Genossenschaft. Dies wird die Kongressverhandlungen noch mehr verwirren, als dies schon durch die unglückliche Organisation der Kotonialhank geschehen ist Dadurch wird der Vorstand der Genossenschaft auch (hatsächlich seiner Verantwortung enthoben, da dieselbe immer auf die leicht zu beeinflussende Generulvorsuumlung abgewüfzt werden kann, die einen vollen Einblick in die Geschäftsführung während einer kurzen Tagung unmöglich gewinnen kann.

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