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Jüdisches Volksblatt · 1905-10-27 · 43 (27.10.1905) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1905)
Issue
43 (27.10.1905)
Date
1905-10-27
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Jüdisches Volksblatt Nr. 44 Das Schulwesen und die Juden in der ersten Halste des 19. Jahrhunderts.* *) In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die israelitische Jugend zum Besuche von öffentlichen Schulen gesetzlich verpflichtet, sofern für deren Unterricht nicht in anderer Weise vorgesorgt war, faktisch jedoch lvard dieser Verpflichtung nur selten und nur ausnahmstveise nachgekommen. Es lag einmal nicht im Jitteresse der Juden, ihre Kinder in Anstalten zu schicken, lvo man für sie schlechterdings nicht eingerichtet war, und wo sie auch keineswegs als mit der christlichen Schuljugend gleichberechtigt behandelt wtlrdeu. So bestimmte unter anderem der 8 463 der „Politische Schulverfassung": „Es wurde erlaubt und verordnet, daß die toleranteren Juden in denjenigen Orten, tvo sie keine eigenen deutschen Schulen haben, ihre Kinder in die christlichen Normal- und Realschulen schicken sollen, um in diesen wenigstens das „Lesen, Schreiben und Rechnen" zu erlernen." Für Mähren unb Galizien nebst der Bukowina lvurde angeordnet, das; daselbst „bei jeder Judengemeinde eine deutsche Schule nach dem Muster der Normalschule anzulegen sei". Bald darauf wurde diese Verordnung für Galizien und Bukowina, wahrscheinlich weil sie auf unüberwindliche Schwierigkeiten stieg, wieder aufgehoben und folgendes angeordnet: „In diesem Lande ist den Juden, die es verlangen, die Absendung ihrer Kinder in die christlichen Schulen unter folgenden Bedingungen gestattet: a) daß keine schmutzigen und lumpigen Buben oder Mädchen zum Schulbesuche zugelassen werden, b) daß in den Schulen die Judcnkinder zusammen auf abgesonderte Bänke gesetzt, olle Verbindung derselben mit den Christenkindern abgeschnitten werden." Eine a. h. Entschließung vom 24. März 1841 bestimmte ferner: „Wenn die Juden in Galizien eigene Normalschulen errichten wol- Xen, so müssen dieselben nach den für katholische Schulen bestehenden Vorschriften eingerichtet sein und können an derselben auch katholische Lehrer angestellt werden" (hingegen durfte ein jüdischer Lehrer kein christliches Kind unterrichten und auch kein christliches Kind eine jüdische Schule besuchen). „Wenn die jüdischen Kinder zahlreich sind, so sind sie an christlichen *) AuS der Jubelschrift d^r Deutsch-israelitischen Volksschule in Czernowitz von Direkto-. K. Dubensky. II Willi«—millimiH]Hlu_— Schulen in besonderen Stunden abgesondert von der katholischen Jugend zu unterrichten." In Mähren verblieb es bei den jüdischdeutschen Normalschulen mit Ausnahme derjenigen Gemeinden, die kein geeignetes Schulgebäude besaßen. In Böhmen und Schlesien war die israel. Schuljugend zum Besuche der christlichen Schulen gesetzlich verpflichtet. Ein anderer Paragraph jenes Schulgesetzes, der § 474, bestimmte: „Der nachlässige Schulbesuch der jüdischen Jugend ist um so mehr nachdrücklich zll ahnden, da sonst das üble Beispiel der jüdischen Eltern den christlichen gleichsam zur Rechtfertigung ihrer Nachlässigkeit dienen würde." Die Juden Oesterreichs standen also noch in der ersten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts vor der Alternative, entweder auf eigene Kosten Schulen 31t errichten, die ihren Anschauungen und Wünschen keineswegs entsprachen, weil sie nach dem Muster der christlichen Normalschulen eingerichtet — dein allgemeinen Bildungsbedürfnisse wenig und dem religiös-nationalen Elemente gar keine Rechnung trugen, oder ihre Jugend in die christlichen Schulen zu schickein wo ihnen wegen des eminent kirchlichen Charakters der Anstalt eine schimpfliche Behandlung zuteil wurde. Die Juden halfen sich aus diesem Dilema nach ihrer gewohnten praktischen Art. Wo sic eigene Schulen zu errichten gezwungen waren, da ließen sie dieselben leer stehen und wo sie ihre Kinder in die christlichen Schulen schicken sollten, da schickten sie statt ihrer bloß das Schulgeld und ertrugen die über sie reichlich verhängten Schulzwangs-Maßregelungen an Geld- und Leibesstrafen als gewohntes Märtyrium. Ihre Kinder aber schickten sie nach wie vor in ihre mittelalterlichen Cheders. Mittlerweile war die Idee der Kummulierung des religiös-nationalen Unterrichtes nnt den profanen Unterrichtsobjekten aus Deutschland auch zu uns hereingedrungen. Dort waren neue, moderne jüdische Volksschulen, genannt „Hebräisch-deutsche Schulanstalten" entstanden und die hattendort bereits ueidenswerte Früchte getragen. In Oesterreich war man es von jeher gewöhnt, hinüberzublicken ins „Nachbarreich", und diese Neugierde hatte auch ihren Vorteil, da sie zur Nachahmung manches Guten führte. Die Juden Oesterreichs sahen auch nicht teilnahmslos die Vorgänge unter ihren Glaubensgenossen in Deutschland. Anfangs zwar fanden dieselben hierseits wenig Beifall, vielmehr wurden leidenschaftliche Schmähungen gegen die irreligiöse Neuerungen laut, aber trotzdem machten etwa in den dreißiger Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts, einzelne fortgeschrittene Gemeinden in Oesterreich, insbesondere in Böhmen, schüchterne Versuche zur Nachahmung. Mühe und Kosten hat der Jude nie gescheut, wo es die Erziehung seiner Kinder galt, und Mühe und Kosten hatten die Gemeinden reichlich zu tragen, ehe sie in den Besitz einer solchen Anstalt gelangen konnten; denn die Regierung machte die Bewilligung abhängig von dem Nachweise eines Fonds zur ewigen Erhaltung derselben, von dem Vorhandensein eines in jeder Beziehung geeigneten Schullokals, von der gesetzlich normierten Befähigung der anzustellenden Lehrindividuen, die anfangs imr schwer zu beschaffen waren und von mehreren! anderen. Nichtsdestoweniger fanden die anfangs vereinzelten aber gelungenen Versuche Anklang, Nachahmung und weitere Verbreitung in Böhmen, Mähren, Schlesien, später in Ungarn und in vereinzelten Beispielen in Galizien. In der Bukowina, welche zu jener Zeit noch ein Kreis Galiziens gewesen ist, hatte die Czernowitzer jüdische Gemeinde-Repräsentanz dem Rufe der Zeit nach einer besseren Volksbildung Gehör geschenkt und im Verein mit mehreren anderen jüdischen Männern beschlossen den von Deutschland und den westlichen Kronländern unseres Vaterlandes ausgegangenen Kulturbestrebungen sich anzuschließen. Zur Zeit der Gründung der israelitischdeutschen Schule tu Czernowitz bestand in Oesterreich ein Schulgesetz, genannt die „Politische Schulverfassung". Dieses Gesetz, im Jahre 1805 unter Kaiser Franz dem Ersten gegeben, war jener Schulkodex, welcher den Zweck hatte, das Volksschulwesen int Sinne eines absoluten Stillstandes und einer geistigen Absperrung einzudämmen. Unter der Herrschaft dieses Gesetzes verfiel die Lehrart immer mehr und mehr und artete schließlich in einen geistlosen Schulmechanismus aus, und so geschah cs, daß zu einer Zeit, wo das Schulwesen des Nachbarstaates Deutschland, im besten Aufschwünge begriffen war, Oesterreichs Volksschule in den Augen der öffentlichen Meinung und Wohl auch in der Wirklichkeit arg gesunken war. Diese Verhältnisse dauerten auch unter dem Nachfolger Franz des Ersten, unter Ferdinand dem Gütigen, fort, ohne daß erhebliche Veränderungen platzgegriffen hätten, bis endlich das weltgeschichtliche Jahr 1848 und der auf den Nevolutionssturm folgende Regierungsantritt unseres glorreichen Kaisers Franz Josef des Ersten eine andere Aera für den Volksschnlrinterricht herbeiführte. Das Freiwerden der Geister nach einer so langen Stillstandsperiode brachte es mit sich. n e r samt Frau Gemahlin. Der Mann — er hieß ursprünglich L ö b l — wurde als Jude Regierungsrat, konnte also mit seiner Karriere zufrieden sein, und dennoch . . .! Es ist einfach unglaublich, wie kurzsichtig unsere Regierung ist! Glaubt sie wirklich, daß der Herr f. k. Regierungs ral mit einem Male für seinen Beruf besser vorwendbar seinwerde, nicht w.il er seine Befähigung, sondern seinen —- angestammten Glauben gewechselt hat?! Auf diese Weise züchtet man keine charakterfeste Beamtengeneration. Das ist oic unschönste und gleichze.tig bedenklichste Art der Bestechlichkeit, weil man dadurch sich selbst —- in diesem Falle also den: Staat unendlichen moralischen Schaden zufügt. * _ Die Dause der g a l i z i s ch - jüdi s ch e n Dien st m a g d mit den zwei jüdischen Vornamen, die ebenfalls in unserer jüngsten. Tarifliste verzeichne! tvar, verweist uns auf eines der traurigsten Kapitel unserer sozialen Zustände. Die Taufe dieser armen, von allen ihren Konnationalen verlassenen jüdischen Dienstmagd lastet arg dein Gewissen der jüdischen Gesellschaft. Wer hat. sich ihrer angenommen, als sie aus ihrer galstischen Kleinstadt in dieses Meer von Gleichmut, Egoismus, nationaler Gleichgültigkeit geschwemmt wurde? In einem jüdischen Hause fand sie keine Arbeit, weil man da gegen jüdische Dienstmädchen voreingenommen ist. Und welche arische Hausfrau lvird eine Chane G i t l als Stubenmädchen anstellen?! Was blieb ihr anderes übrig, als sich zu taufen, um — bei Juden Stellring zu finden?! Ihr Arbeitsbuch wird sie als „Katholikin" präsentieren, sie wird nunmehr „Maria" heißen und, da sie eine tüchtige Arbeiterin ist, wird sie sich auch um „jüdische Herrschaften" nicht zu sorgen haben. Unseren „jüdischen Herrschaften" empfehlen wir das Studium unserer Tauflisten. Sie bilden ein Stück Geschichte der Gegenwart. Es sind nicht lauter Gesinnungslumpen, die da an den Pranger gestellt werden, es sind auch Märtyrer unter ihnen, die wir selbst in den moralischen Tod getrieben haben. —l>. —sz. Die gefundene Handschrift. Eine wahre Geschichte von Oskar T. Schweriner. lFortsetznug.) VIII. Maria, die diese Beschäftigung abends jo langweilig gefunden hatte, wich trotzdein nicht von, Josephs Seite. Schon nur fünf Uhr stellte sich Ludanyi ein und öfter wie einmal diktierte Joseph ini den frühen Morgenstunden mit kauenden Backen. Bald war man mitten in der Arbeit. Joseph diktierte: Zur selben Stunde, in der der Fremdling von seinen Landsleuten überfallen und beinahe ermordet worden war — also etwa zwei Stunden nach Mitternacht, herrschte in Byzanz trotz der frühem Stunde schon ein sehr reges Treiben. Hatte doch die heilige Synode die Bilder in dar Kirchenheilig erklärt und Papst Leo der Tritte das Vorgehen der Kaiserin Irene gegen die Bildnftüriner gebilligt und gottgefällig genannt. Darauf lvar ein Aufruhr der Bilderstürmer gefolgt, eine Revolution. Und nnt dem Schwert in der Hand hatte Irene sie niedergezwuiugn und gar viele hinrichte u lassen, so daß niemand mehr wagte zu behaupten, die Bilder inden Kirchen seien nicht heilst. Und heute sollte der Sieg gefeiert werden. Es war bekannt gemacht worden im Volke, daß Kämpfe statt sin den würden im Zirkus. Eine Anzahl Sklaven sollte mit Löwen um ihre Freiheit kämpfen. Wer lebendig aus dein Zirkus herauskam,, kam heraus als freier Mann. Was aber dieser Feier einen ganz besonderen! Glanz verleihen sollte, das waren, - d e gefangenem Inden. Denn wer konnte die Bilderstürmer aufgehetzi haben! gegen die gerechte, gütige Königin? Wer sonst als die Juden? Und nachdem die Revolution. unterdrückt lvar, hatte man bei den Inden Nachforschungen, gehalten. Man hatte ihre Häuser durchsticht nach Schriften und sonstigen Dingen. Und siehe, im Hanse des Benoni, des voriiehnksten- und reichsten- Inden der Stadt, hatte »nan, gefundensolche Schriften., die es deutlich bewiesen, daß er d>as Geld Hatto hergegeben 3111111 Anschaffen von- Pfeilen und Bogen für die Bilderstürmer, nnb daß er sie hatte beredet, einznbrechen in die Kirchen und niederzure'ßen die Bilder, und daß er hatte die Kaiserin eine Götzendionerin genannt. Und Chic! Waschbar! Waaserd ich! Geruchlos! POLLENZ rechte 4Z r\ „ Keform-Schweissblätter m 'eiiwwiiwMWiwrwviiww sind die bes ten.

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