Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 7 (1905)
- Issue
- 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22 Jüdisches VolksbUtt Seite r, Brrrsztyn, Buczacz, Kvlomoa, St-amAlatt und Tarnow sowohl in dev Ausbildung - tüchtiger jüdischer Dienstboten wie in> dev H-evcmhildung geschickter Näherinnen und Handarbeiterinnen vorzügliche Resultate erzielt. Die in den einzelnen Orten wirkenden Danrenkomitees haben es an eifrigen Bemühungen nicht fehlen lassen, um!die Erwerbsfähigkeit Wischer Mädchen zu fördern mild spricht das Kuratorium' bei dieser Gelegenheit allen Mitgliedern denwärmsim Dank für ihre Fürsorge aus. Nebst der fachlichen Ausbildung wurden -die Mädchen, die größtenteils Analphabetiniren sind, auch im Lesen, Schreibe, Rechnen und in der Religion unterrichtet. Verteilung von Stipendien. In dem Bestreben, israelitischen, insbesondere im Galizien und der Bukowina wohnhaften Mädchen die Erlernung und Ausübung einer Erwerbsbeschäftigung zu ermöglichen, hat das Kuratorium 100 Mädchen, die zum Teil in Wien, zum Teil in Ihrer Heimat verschiedene Lehranstalten besuchten und sich einem Berufe zuwendeten, regelmäßige monatliche Stipendien gewährt und teils Schulgeldbeiträge, teils das ganze Unterrichtshonorar bewilligt. Dev vom LeopoiWädter Frauen-Wohltättgkeitsverein unter dem Präsidium der Frau Berta Kohn errichtete und erhaltene Kaiserin Elisobeth-Lehrinädchenhort in Wim, 2. Bez., Obere Donaustraße 65, welcher zahlreiche galizische Mädchen ausbil'det, echielt für 25 in diesem Institut unteügebrachte galizifche Mädchen monatliche Stipendien von je 20 K. Diese Mädchen waren in Wien bei Schneiderinnen, Mc.distinNlM, Krawattenmachierinnen-, Wäscheerzmgerinnen, Handschuhmachern usw. in der Lebre, wurden bei der betreffenden Genossenschost ordnungsmäßig aufgedungen und freigesprochen, und erhielten' während! der Dauer der Lehrzeit, die bisweilen zwei Jahre beträgt, Kost Quartier, Kleider und Wäsche, sie standen unter Beaufsichtigung der Vorstandsdamen und 'der Hortverwalterin, welche nicht nnr hinsichtlichder Aufführung und Fortschritte der Mädchen in ihrem Ber-uf eine stete Kontrolle ausübten, sondern -auch a!uf die geistige Entwicklung diel größte Sorgfalt verwendeten. So wurde nicht nur für die Analphabetinnen ein Elementarunterricht eingeführt, auch für den Unterricht der Vorgeschrittenen wurde gesorgt, und jeden zweiten Sonntag wurden im Hort populäre Vorträge abgchalten. Da der Vorstand des Lehrmädchenhortes mit dem vom Kuratorium für jedes einzelne Mädchen votierten Betrage von monatlich K. 20.— das Auslangen nicht finden konnte, mußten aus den Mitteln des Vereines ansehnliche Beträge auchfür die von uns unterstützten galizischen Mädchen, anfgewendot werden. Das Kuratorium spricht an dieser Stelle den Mitglieder dieses Vereines seinen Dank aus. Das Kuratorium hat weiters vier hu Israelitischen Waisenhause in Wien untergebrachten galizischen Mädchen Stipendien von Auslimmeir K. 1000.—, dem Waisenhause in Brody eine Subvention für 10 Mädchen von zusammen K. 1200.—, 6 Schülerinnen der gewerblichen Fortbildungsschule für Mädchen in Ctorozynetz die Bezahlung des halben Schulgeldes per K. 166.—, für 20 galizifche Mädchen int Mädchlenunterstützungsverein in Wien, 2. Bez., Kaiser Josefstraße, K. 1000.— und für 16 galizifche Mädchen, die durch Krankheit oder große Erholnngsbednrftigkeit an der Ausübung der Erwedbsbeschäftigung behindert waren, K. 600.— zu Händen des Vereines „Frauenhort" und K. 600.— zu Händen des Vereines zur unentgeltlichen Verpflegung Bruftleidender bewilligt. Gewährung von Unterstützungen. Außer den vorstehend -angeführten!, in Form von Stipendien und Schulgeldbeiträgen gewährten Unterstützungen hat das Kuratorium für 12 Bittstellerinnen Nähmaschinen angeschafft; diese Maschinen wurden dm Gesilchstelleriimen leihlveise zu ihrer eigmen Benützung unentgeltlich übergeben. Bei Erledigung dev diesbezüglichen Gesuche konnte natürlich nur auf die allerdürftigsten Petenten, zunächst auf die geivesenen Schülerinneu unserer Mädchenschulen Rücksicht genommen wevdm. Insgesamt wurdm im abgelcrufmen Schuljahre für Mädchen verausgabt K. 69 298.29. C. Die seit Kreierung der Baron Hirsch-Stiftung zur Beförderung des Bolksschulunterrichtes in Galizien und Bukowina durch das Kuratorium bewerkstelligte Unterbringimg von Knabm beim Handwerk erfuhr erst durch die hochherzigen Intentionen >der Frau Baronin .Clara von Hirsch-Gereuth Ihre notwendige Ergänzung. Gemäß Art. 2, Absatz c hat die Baronin Clam von Hirsch Kaiser-Jnbrläums-S ti ftung den Zweck: „Den durch, -die Baron Hirsch-Stiftung zur Beförderung des Volksschulunterrichtes im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau und im Herzogtum Bukowina zu Handwerksgesellen herangebildetm, in Galizien- und der Bukowina wohnhaften israelitischen Kindern Unterstützungen zum Bohufe weiterer Ausbildung in ihrem Handwerke, insbesondere durch Reisen in das Ausland zu gewähren. Erst durch dm hierfür bestehenden Fonds war es nwglich, den zu Handwerksgesellen hcraNgebildet-en ehemaligen Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich ins Auslandzu begeben, nicht bloß um sich weiter auszubilden, sondern auch dort, wo oft ein größerer Bedarf an speziellen Arbeitskräften bestand als im Jnlande, sich Erwerb zu schaffen. Das Kuratorium hat in zahlreichen Fällen Handwerksgesellen, die schon durch einige Jahve gearbeitet hatten, Fahrkarten und- Reifcunterstützungen für das Ausland bewilligt unbjüt diesen Zweck K. 6030.62 verausgabt. Die Nachrichten, welche über diese Gefellm den: Kuratorium zukamm, lauteten durchwegs günstig. D. Eine gleich! notwendige und höchst ersprießliche Ergänzung erfuhr die StistrtNgstätigkeit durch den vierten im Art. 2 der Statuten angeführten Zweck: „Israelitischen Kindern, welche zur Erlernung eines Handwerkes körperlich untauglich sind, durch Erteilung von Stipendien, die Erlernung/ eines anderen Berufszweiges zu ermöglichen." Hierdurch war das Kuratorium in die Lage gesetzt, jmen Kindern, welche wegen körperlicher Schwäche nicht in der Lage Waren,, ein Handwerk zu erlernen, durch Gewährung von Unterstützungen den Unterricht in anderen Fächern zu verschaffen. Jnegesamt wurden aus' diesem Fonds K. 20 618.86 verausgabt. In der Plenarsitzung des Kuratoriums vom 12. Juni 1903 wurde der Paragraph 3 des Regulatives der Baronen Clara von Hirsch Kaiscr-Jubiläums-Stiftung zur UnteM'chung von Knabm und Mädchen in Oesterreich geändert. Diese Aenverllng 'erhielt mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 14. August 1904, Z. 26493, die staatliche Genehmigung. Allgemeiner österreichischer israelitischer Bundestag. ^Offizieller Bericht über die Sitzung vom 15. Mar 1905.) Der Präsident Herr Dr. Alfred Stern begrüßt die erschienenen Vertreter der dem Gemeindebmlde angehörigen Klllttttsgemelnden sowie auch die anderen Persönlichkeiten und Mitglieder des ,-Bundes". Er -erklärt mit Rücksicht auf die Erschienenen den Bundestag für beschlußfähig und die Sitzung fiir eröffnet. Er teilt mit, daß die Herren Vorstands Mitglieder: Dr. Arnold Rosenbacher, Prag; Dr. H. Fialla, Brünn: Ignaz Hahn, Linz, I. PH. Glesinger, Teschen, Bernhard Biller, Graz: Dr. Alois Hilf, M.-Ostrau: und Dr. Benno Straucher, Czernowitz, ihre Abwesenheit entschuldigt haben. Ferner beklagt er das Ableben der Herren Vorstandsmitglieder: Dr. Horowttz, Präsident der Kultnsgemeinde KrakNll: Heinrich- Klinger, Präsident der Kultusgemeinde Wien: Dr. Moriz Lichtenstern, Obmann der böhmischen Landesjndenschaft in Prag, welche sich um den „Bund" große Verdienste erworben haben: er hält denselben (die Anwesenden -erheben sich von ihren Sitzen) einen warmen Nachruf nnd bittet um die Ermächtigung, diese Beilerdskundgebnng dem Protokoll einverleiben zn diirfen, lvomit sich die Anwesenden einverstanden erklären. Der Präsident teilt weiters mit, daß die Kultusgemeinde Pilsen den Delegierten Dr. Joses Schanzer zuihrem Vertreter beim Bundestage gewählt nnd entsendet hat, nachdem ihr bisheriger Bundesvertreter, Herr kais. Rat Adolf Levit, nicht mehr dem Kültusvorstande Pilsen angehört nnd sein Domizil geändert hat. Es wird sodann zur Tagesordnung geschritten. 1. Berichterstattung über die Borkommeuhetten seit dem letzten Bnudestag in de» Jahre» 1903 und 1904. Herr Landesschulrat Dr. Gustav Kohn erstattet den Bericht über die Vorkommenheiten seit der letzten Bundestagssitzung und bemerkt einleitend, daß die letzten zwei Jahre eigentlich nur Borarbetten gewidmet waren, die noch nicht abgeschlossen sind, daß sich einzelne Gemeinden und einzelne Personen um Rechtsschutz an den Bund gewendet haben, daß ein Teil dieser Eingaben, insoweit sie sich nicht für den Bund eigneten, der Oesterr.-Jsr. Union in Wien Mgemittelt wurden, welche die betreffenden Angelegenheiten -auch' mit bestem Erfolge durchführte, daß ein großer Teil, insbesondere die Zuschriften der Gemeinden, im eigenen Wirkungskreise der Erledigung zugeführt wurden und kann mtt Befriedigung urttgeteilt werden, daß alle diesbezüglichen Eingaben die gewünschte Erledigung fanden. Bon geringen Details absehend, sollen nur die wichtigsten Gegenstände in Kürze zur Kenntnis gebracht werden. 1. Anläßlich der Rttualmordbeschuldigung hat Rabbiner Horowitz in Also-Kubin «eine Broschüre über den Rabbinerkongreß in Krakau publiziert, in welchem Kongresse mehr als 100 Rabbiner der konservativen Richtung eidlich gegen diese ebenso boshafte als lächerliche Beschuldigung Protest erhoben. Der Vorstand des Bundes hat durch Subventioniernng diese Publikation gefördert. 2. Die Kuttusgemeinde Horn wandte sich an den Vorstand des Bundes mtt der Beschwerde, daß der dortige Gymnasialdrrektor mtt Rücksicht darauf, daß in dem genannten Gymnasium weniger als 20 jüdische Schüler sich befinden und deshalb der jüdische Religronsunterricht dort nicht erteilt wird, die Ausnahme der Note über jüdische Religion in das Schulzeugnis' verweigerte. Das Unterrichtsministerium diesfalls begrüßt, gab den Bescheid, daß von Fall zu Fall cingeschritten werden müsse, weil eine allgemeine Weisung nicht zulässig sei, daß über jeweiliges Einschreiten die entsprechende Verfügung getroffen werden wird: ein ähnlicher Fall habe sich in der Bukowina in einem Gymnasium, wo die Mehrzahl der Schüler der griechisch-orthodoxen Konfession angehöre, bezüglich der katholischen Minderheit ereignet und es sei über Einschreiten die entsprechende Weisung gegeben worden. Die Kuttusgemeinde Horn wurde von diesem Bescheide des Untervichiswinisteriums verständigt. 3. Der Vorstand hat sich in ganz besonderer Werse mW dem Religionsunterrichte befaßt und es wurde diesfalls zur Förderung des jüdischen Religionsunterrichtes eine Enquete nach folgenden Richtungen eingeleitet: a) Einheitlichkett eines Lehrplanes, allerdings nur in Form eines Rahmensnormale, unter Freilassung von 'Details: b) Schaffung von Lehrbüchern: e) Errichtung einer Präparandie zur Heranbildung von jüdischen Religionslehrern. iEs wurde diesfalls an sänttliche Kuttusgemeinden ein Rundschreiben erlassen, welches zum geringen Teile mtt dankenswerten Anregungen, zn einem nicht großen Teile mtt Zustimmungserklärungen, zum weitaus größten Telle aber gar nicht beantwortet wurde. Der Vorstand hält aber diese Angelegenheit noch in weiterer Behandlung uud wird in seinen Bemühungen nicht erlahmen. Die Einheitlichkeit des Lehrplanes, sowie die Schaffung von geeigneien einheitlichen Lehrbüchern ist durch die Autonomie auch kleinster Gemeinden sehr erschwert und die Besprechungen mtt dem Ministerium haben gezeigt, daß im Unterrichtsministerium Geneigtheit für die Realisierung dieser wichtigen Angelegenheit vorhanden ist, daß aber zuvor die Schwierigkeit der verschiedenen Ansichten der einzelnen Kuttusgememden überwunden werden muß. Am wichtigsten erscheint die Schaffung einer Lehrerbildungsanstalt für jüdische Religionslehrer, da insbesondere in der Provinz großer Mangel an zu diesem Zwecke ausgebildeten Personen besteht. Me Wiener Kultnsgemoinde will sich gern an die Spitze stellen^' doch sei die Mttwirkung zumindest der anderen großen Genreinden erforderlich, in deren Interesse diese Anstalt ganz besonders gelegen sei. Ein Hauptinteresse haben aber dieienigerr Gemeinden, wo derzeit noch konfessionelle Schulen bestehen. Leider fehlt es der Mehrzahl dieser Gemeinden an der richtigen Würdigung dieser Angelegenheit. Lehrbücher wurden von einem Lehrer behrlfs Einführung in die Schulen vvrgelegt, dieselben mußten aber, ungeachtet mancher Vorzüge, als nicht geeignet zurückgestellt werden. 4. Die Kuttusgemeinde Neu-Sandez berichtete, daß die Schechita als Objekt der Errverbssteuer seitens der staatlichen Steuerbehörden geplant sei und diesfalls bereits Erlässe der Steuerbehörden vorliegen: sie berichtete weiters, daß Aehnliches auch bei anderen Gemeinden in der Bukowina nnd Galizien in Aussicht steht und bittet um Vorkehrungen. Es wurden die geeigneten Schritte eingeleitet, deren Resultat vorläufig nur damit bezeichnet werden kann, das; die bisherigen Vorschreibungen ststiert und seither neue Verfügungen seitens der Steuerbehvrdert nicht getroffen wurden: nachdem dem Fbnanzminister die Natur der Schechitagebühr genau auseinandergesetzt worden war.