Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 7 (1905)
- Issue
- 17 (28.4.1905)
- Date
- 1905-04-28
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Jüdische« Yolkibiatt Nr. 17 Das neue englische Einwanderuugsgesetz. Wie aus den Tagesblättern bekannt, hat der englische Minister des Innern am vorigen Dienstag im Unterhause ein neues Einwanderungsgesetz vorgelegt, welches in erster Lesung von der Majorität angenommen wurde. Nun liegen bereits detaillierte Berichte über den Inhalt des neuen Gesetzes vor, wodurch es möglich ist, sich ein getreues Bild von der gesetzlichen Regelung der Einwanderung nach den Vereinigten Königreichen zu entwerfen. Auden Verhandlungen bei der ersten förmlichen Lesung ist kaum ein Schluß auf die Stellungnahme der liberalen Partei zulässig. Freilich kündigte Sir Charles D i l k e eine heftige Bekämpfung der Vorlage an, auch haben die „Daily News" kein freundliches Wort für das neue Gesetz, welches sie als ein Ladenschaustück bezeichnen. Zu den Antezedentien des Gesetzes ist zu erwähnen, daß die Einwanderung nach England in den letzten Jahren sehr bedeutend zugenommen und Verhältnisse geschaffen hat, die nachgerade zur Kalamität geworden find. Während im Jahre 1900 nur 175.747 Ausländer nach England kamen, betrug in 1903 deren Zahl 199.685, im Vorjahre etwas weniger, nämlich 195.000. Dagegen soll die Einwanderung im ersten Quartal dieses Jahres wieder riesige Dimensionen angenommen haben. Natürlich hat die englische Regierung gegen die Einwanderung gebildeter, nützlicher Elemente nichts einzuwenden, aber der weitaus größte Teil der Einwanderer rekrutiert sich aus Leuten der niedersten Bildungsstufe, die durch ihre Bedürfnislosigkeit und ihre unmögliche, jeder Zivilisation Hohn sprechende Lebensweise den Behörden zur Last fallen und andrerseits die heimische Bevölkerung demoralisieren. Im Vorjahre allein wurden 4774 solcher Ausländer durch englische Gerichtshöfe abgeurteilt. Gegen das Zuströmen dieser unerwünschten Elemente, zumeist russischer Flüchtlinge, richtet sich das neue Gesetz, dessen Bestimmungen wir hier wiedergcben. Von der Tatsache ausgehend, daß 97 Prozent der gesamten Einwanderer in acht englischen Häfen das Land betreten, wird bestimmt, daß Einwanderer nur in diesen acht Häfen landen dürfen. Alsolche Landuugshäfen find London, Southampton, Newhaven, GarwiÄ, Hüll, Grimsby, Leith .und ein Tyne-Hafeu in Aurficht genommen. In diesen Häfen allein dürfen Einwanderer landen, wobei jedoch weder Bergnügungsnoch Durchreisenden irgendwelche Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden. Einwanderer dürfen erst landen, wenn sie hierzu von dem in jedem der obigen Häfen amtierenden EinwanderungSkommiffär und dem diesem attachirenden Sanitätsinspektor die Erlaubnis zur Landung erhalten. Wird diese Erlaubnis verweigert, steht dem Refüfierten ei« Berufuugsrecht an die in jedem Hafen amtierende Einwanderungskommission zu. Diese Kommission besteht audrei Mitgliedern- und einem Beamten des Armenunterstützungsamtes. Auch den in London konstituirten jüdischen Hilfskomitees wurde es freigestellt, sich in diesen Kommissionen vertreten zu lassen. Als unerwünschter Einwanderer ist zu betrachten und daher zu refüsieren: 1. Wer keine Mittel aufweisen oder den Nachweis erbringen kann, daß er in der Lage ist, sich die zum Lebensunterhalt notwendigen Mittel zu beschaffe»; 2. wer mit einer ansteckenden Krankheit behaftet oder irrsinnig ist; 3. wer wegen gemeiner Verbrechen verurteilt wurde (politische Vergehen ausdrücklich ausgeuommen); 4. wer auf Grund dieses Gesetzes bereits vorangehend ausgewiesen wurde. Dagegen ist das Asylrecht ausländischer politischer Flüchtlinge selbst im Falle der Mittellosigkeit unbedingt zu respektieren. Der zweite Teil des Gesetzes bezieht sich auf da- Ausweisung-recht gegen unerwünschte, doch bereits ansässige Fremde. Demgemäß können eingewanderte Fremde durch richterlichen Urteilssprnch, ohne daß im übrigen ihre Abstrafurig behindert würde, nach Verbüßung ihrer Strafe des Landes verwiesen werden. Auch ist eine Ausweisung statthaft, wenn ein Fremder innerhalb zwölf Monaten «ach seiner Einwanderung von der Lokalbehörde in solcher Weise unterstützt werden muß, daß dies einen Verlust der öffentlichen Rechte invvlviert; ferner wenn der Eingewanderte nachweisbar drei Monate hindurch subsistenzlos ist, ebenso wenn er unter sanität-gefährlichen Umstände« lebt, endlich wenn er in seiner Heimat einegemeinen Verbrechens überführt wurde. Die Kosten der Ausweisung trägt der Fiskus, doch stehi ihm innerhalb sechs Monaten, von der Landung gerechnet,ein Regreßrecht gegenüber dem Sch i ff si n h abe r, respektive der Schiffsgesellschaft zu, die den AuSgewiesenen nach England beförderte. Die gerichtlichen Urteile auf Ausweisung sind jedoch erst vollziehbar, wenn daS Ministerium des Innern die Ausweisung bestätigt, respektive deren Durchführung veranlaßt. Endlich verpflichtet das neue Gesetz die Schiffsgesellschaften, den Behörden die genauesten Angaben über Eingewanderte zur Verfügung zu stellen, damit die Behörden in der Lage feie«, ihrer Kontrollpflicht auf das gewissenhafteste nachzukommen. Wie aus diesen Bestimmungen ersichtlich ist, basiert das neue Einwanderungsgesetz auf sehr strengen Prinzipien und unterscheidet sich vom gleichen amerikanischen Gesetze besonders in zwei Richtungen, indem das englische Gesetz die Vorweisung von Geldmitteln nicht fordert, ferner keine Klausel gegen Vertragsarbeiter enthält. Politische Wochenschau. Der Parteitag der rmgarländischerr Sozialdemokratie, der zu Ostern in Budapest stattfand, zeigte die für die Sozialdemokratie in dem gleichen Maße wie für uns bedauerliche Tatsache, daß in dem stramm chanviuistischen Magyarien fast nur Juden die Reihen dieser Partei füllen. Die ungarischen Juden glauben sich vor dem alles vor sich niedertretenden magyarischen Ehanviui-mus nicht anders retten zu können, als indem sie der Sozialdemokratie in die Arme laufen. Sie erweisen damit freilich weder der Sozialdemokratie noch sich selbst einen Dienst. Der erfteren nicht, weil sie ihre politische Wirkung abschwächen und sich selbst nicht, weil sie dadurch nur den klerikalen Richtungen Gelegenheit geben, sich besser zu entwickeln und auf die Sozialdemokratie als auf eine Judenpartei loszuschlagen. Wann wird man in den Kreisen der jüdischen Sozialisten endlich einsehen, daß sie, vielleicht nicht so sehr dem Judentum als gerade der von ihnen vertretenen Sache durch die Schaffung besonderer jüdischer Organisationen am meisten nützen? Heute ist die ungarländische Sozialdemokratie politisch ein ziemlich bedeutungsloser Faktor. Würden aber anch die Juden als nationale Organisation auftreten, so würde das, wenn schon nichts anderes, so doch das eine Gute haben, an' der minimalen Beteiligung der Magyaren an der Sozialdemokratie zu erkennen, wie wenig Sinn die Magyaren für wirklich fortschrittliche Bewegungen haben. So aber wird diese Erkennt«!- verschleiert infolge des Umstandes, daß die magyarische Organisation fast nur ans Juden besteht. * * Interessante Schlußfolgerungen zieht die „Frankfnrter Zeitung" aus dem oftafiatischen Kriege. Das Blattmacht darauf aufmerksam, wie Japan zum Teile seine Erfolge dem Erstarken seiner finanziellen Kraft verdankt und zeigt einen Fall, wie in Deutschland nationale und religiöse Unduldsamkeit das Nationalvermögen schwächten. Der zitierte Fall ist der folgende: „In eine*, großen Stadt lebt ein Mann, der jährlich nahezu eine halbe Million Gemeindesteuern und dazu eine entsprechende Menge Staatssteuern bezahlt; man kann sich daher von seinem Reichtum einen ungefähren Begriff machen. Der Man hat einen Sohn, der als Einjähriger diente und Offizier werde» wollte. Da- Offizierkorps ließ ihn einstimmig durchfallen, weil er jüdischer Herkunft ist. Der Mann entschloß sich darauf mit seinem ganzen Vermögen nach Parizu überfiedeln. Ein ihm befreundeter Bundesfürst hörte davon und ließ die Nachricht an den Kaiser gelangen; dieser ernannte den Sohn zu seinem Kammerjunker, worauf ihn die Offiziere auch zu ihrem Kameraden nehmen mußten. Nunmehr bleibt der Mann mit seinem Vermögen im Lande. Aber der Kaiser kann nicht jeden, dem da- Offizie»skorpdie Aufnahme verweigert, zum Kammerjunker ernennen; ehat auch nicht jeder, der aus irgend welchen Gründen ein anderes Land aufsuchen will, einen Bunde-fürsten zum Freunde, der ihn davon abhält »nd so wird es anch noch weiter reiche Lear« geben, die mit ihrem Vermögen in die Fremde ziehen, um den heimatlichen Drangsalen und Demütigungen zu entrinnen." — Mehr als irgendwo mag man in Oesterreich aus diesem Falle die entsprechenden Lehren ziehen. Wenn auch die meiste» Juden eine recht dicke Haut haben, werden sie endlich doch der ewigen Drangsalierungen müde werden und ein Vaterland verlassen, daihnen nichtals Spott und Schmach zu bieten vermag. Aus der Mistifchen Ktms««s. Das große Aktionskomitee tritt am 5. d. M. zu einer Konferenz in Wien zusammen. Vorher wird das Dreizehnerkomltee eine Sitzung abhalten. Der erste Zweck dieser Konferenz ist wohl die Entgegennahme des Berichtes der Ugandakommission und ein Ideenaustausch über denselben. Ferner sollen die Vorlagen für den nächsten Kongreß beraten werden. Es ist selbstverständlich, daß in diesen Konferenzen auch die Frage des Präsidiums und des zukünftigen Sitzes der Zentrale und im Zusammenhangs damit auch das Schicksal der „Welt" zur Sprach« kommen. Bei der Stimmung, die gegenwärtig in den einzelnen Reihen der Partei herrscht, ist jedoch kaum auzunehmen, daß auch diesmal eine Einigung werde erzielt werden können. Die Beschlüsse des Territorialiften» kongresses, der im Monate März in Warschau stattfand, liegen nun vor. Sie enthalten verschiedene Resolutionen, in welchen beschlossen wird, für die verfolgten Juden ein Territorium, ganz gleichgültig, wo es sich befinde, anzustreben. Im Sinne" der Beschlüsse haben die Delegierten den Auftrag, am siebenten Kongresse folgende Hauptforderungen zu stellen: 1. § 1 des Baseler Programmes sei folgendermaßen umzuändern: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung emer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte auf einem Territorium, das zu diesem Zwecke erworben werden soll. 2. Der Beschluß des dritten Kongresses, bezüglich der Aenderung der Statuten der Nationalbank, soll aufgehoben werden. 3. Stellungnahme gegen die Tendenz der sogenannten Gegenwartsgruppe, das Kapital der Nationalbank nach Palästina zu überführen. (Gründung der Anglo-Palästina-Bank und ihrer Filialen, sowie Eröffnung eines Kredites an die „Geulah".) 4. Zu beschließen, daß mit dem Bodenkauf in Palästina, aus den Mitteln des Nationalfonds, so lange gewartet werde, bis wir daselbst autonome politische Rechte erreicht haben werden. - --. . 5. Die zionistische Organisation spricht sich einfür allemal gegen die Gründung von Vereinen oder Gesellschaften aus, deren Zweck es ist, in dem einen oder anderen Lande Spezialarbeit zu verrichten, bevor wir in dem betreffenden Lande nationale Garantien erreicht haben. 6. Der Kongreß spricht sich kategorisch gegen jede Kleinkolomsation, in welchem Lande immer, aus, so lange nicht die notwendigen Sicherstellungen bezüglich der nationalen Autonomie der Juden erfolgt sind. 7. Die zionistische Partei organisiert sich auf föderativer Basis, weil nur darin eine Gewähr für die normale und freie Entwicklung der einzelnen Fraktionen innerhalb der Partei -rblickt werden kann. 8. Der Kongreß setzt gegen daS Aktionskomitee im allgemeinen und das russische Kollegium im besonderen ein P a r t e i g e r i ch t ein (und zwar wegen ihrer zweideutigen Stellungnahme gegenüber dem Ugandaprojekte). 9. Der Beschluß des A.-C., den siebenten Kongreß in zwei Teile zu teilen, ist aufzuheben. Durch diesen Beschluß wird die Ugandafrage außerhalb der Tagesordnung des siebenten Kongresses gestellt, was gegen unsere Ueberzeugung wäre. 10. Der Kongreß beschließt, die Durchführung de- Ugandaprojektes nicht außenstehenden Parteien oder Gesellschaften zu überlassen, sondern selbst von Parteiwegen in Angriff zu nehmen. An unsere Leser! Wege» der eben verflossene« Feiertage muß vorliegende Nummer ohne Beilage erscheine». Die heute fällige Beilage; „Auswanderung und Kolonisation erscheint in nächster Nummer. Die Redaktion.