Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 7 (1905)
- Issue
- 13 (31.3.1905)
- Date
- 1905-03-31
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Jüdisehes Volksblatt Nr. 13 Zur Reform -er Gewerbeordnung. Reaktionäre Regierungen haben von jeher mit besonderer Vorliebe die Schule und das Gewerbe mit ihren Segnungen beglückt. Strebt doch der Klerikalismus einen Aufbau der Gesellschaftsordnung an, wie er im Mittelalter bestanden hat. Grundlage der Gesellschaftsorganisation in der Mittelzeit war aber die Ausstattung weniger Personen mit besonderen Rechten und die Rechtlosigkeit aller anderen. So sehr das mittelalterliche Leben von kirchlichem Einflüsse durchtränkt war, so wenig war die Gesellschaft auf den Grundsätzen des Evangeliums aufgebaut. Staat und Kirche verzichteten einfach darauf, allen Untertanen Glück und Wohlergehen zu schaffen. Das System sollte durch die Verleihung von Rechten an einzelne gesichert werden. Die Bevorrechteten, die ihre ganze materielle und gesellschaftliche Stellung aus den die Ungleichheit statuierenden Gesetzen ableiteten, hatten selbstverständlich das größte Interesse an dem Bestände dieser Ungleichheit und sie hielten die Armee der Rechtlosen im Bann. Die Schule tat das ihre, ihren Zöglingen den Grundsatz einzuschärfen, daß die Ungleichheit und Rechtlosigkeit der Mehrzahl der Bevölkerung von Gott gewollt sei, jede Auflehnung gegen diese Ordnung sündhaft und strafbar scheibe. Für die Zweifler an dieser besten aller Welten haben die Strafgesetze empfindliche Ahndungen vorgesehen. So war im Adel durch das Majorat, im Bauernstände durch die Leibeigenschaft und durch das alleinige Erbrecht des ältesten Sohnes und endlich im Gewerbestande durch die Zünfte die Rechtlosigkeit derMehrzahl gegenüber denVorzugsrechten einzelner statuiert. Wohl hat die französische Revolution mit allen und in Oesterreich zum größten Teile die Revolution vom Jahre 1848 mit den meisten Vorrechten aufgeräumt, aber unaufhaltsam suchte die Reaktion die früheren Zustände wieder herbeizuführen. Durch die zünftlerische Reorganisation des Gewerbes sollte der bürgerliche Mittelstand in das Lager der Finsterlinge geführt werden. Das Zeitalter des Liberalismus in Oesterreich war kaum vorüber und die reaktionäre Regierung Taaffes kaum warm geworden, als schon durch die Schulnovelle die Jugend, durch das Gesetz über das Anerbenrecht der Bauernstand und endlich durch das Gesetz vom 16. September 1883 — die Gewerbenovelle — der Handwerker- und Gewerbestand der klerikalen Herrschsucht ausgeliefert wurden. Die ursprünglich einheitliche, wie aus einem Gusse geformte Gewerbeordnung, die mit dem kais. Patente vom 20. Dezember 1868 in Oesterreich eingeführt wurde und in welche die vorhin er- und offenbarte ihre Seele — eine verlorene, aber reich ausgestattete Seele. Immer verlangender, immer sehnsuchtsvoller wurde ihr Tanz. Sie suchte ihre verlorene Welt, sie wollte in: Reiche des Traurnes noch einmal leben. Ein stürmischer Applaus begleitete sie nach den Kulissen. Sie kam bald wieder und tanzte nach kleinrussischer Art. Sie tanzte wie ein Teufel, nicht graziös, aber wild, schrecklichschön. Sie tanzte nüt Körper und Seele und berauschte sich selbst immer mehr au ihren Beivegungen. Eine wilde Lust, ein unbändiges Temperament, ein krampfhaftes Aufklopfen nüt den Beineu. Ein Stück furchtbarer Poesie, eine ganze Lebensgeschichte lag in diesem Tanze. Sie tanzte nicht für die Narren da unten, die wie die Rasenden tobten, jonbcvn für sich selbst, für den Dämon in ihrer Brust. Und dann hingen plötzlich ihre Arme schlaff herunter. Der wilde Geist hatte sie verlassen sie konnte nicht mehr. Mit traurigen;, abgespannten; Gesicht verließ sie die Bretter. Das Publikum raste, aber sie kaui nicht vor. Mich hatte die Szene ergriffen und ich verließ den Raum. Diese herzzerreißende Tragödie da oben — und das abscheuliche Elend da unten. Ich übergab dem Portier eine Zeile für sie, in der ich ihr schrieb, daß ich das russische Leben kenne und ihre Geschichte gern hören würde. Wenn sie Zutrauen habe, solle sie konnnen. Schon am folgenden Tage erhielt ich die Antwort, sie werde mich um 4 Uhr nachmittags an; Denkmal . erwarten. Sie kam pünktlich. Der schlanke Körper war in eine wähnte Gewerbenovelle Bresche gelegt hat, ist seither durch verschiedene Gesetze abgeändert und ertveitert worden; heute ist das Gesetz ein Flickwcrk, dem kein leitender Gedanke zugrunde liegt, dessen Handhabung die größten Schwierigkeiten bietet, in dessen Jrrgängen aber der Laie und selbstverständlich auch der Gewerbetreibende, der es pflichtgemäß kennen sollte, keinerlei Bescheid wissen. Das von der Negierung dem Abgeordnetenhause vorgelegte Gesetz betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung stellt sich würdig den früheren Gesetzen seit 1883 an die Seite; es ist ebenfalls nicht als selbständiges Gesetz gedacht, sondern seine Normen werden einfach den einzelnen Paragraphen der Gewerbeordnung beigefügt. Zwei Institute sind es, die das Gewerbe retten sollen: 1. der Befähigungsnachweis, 2. die Zwangsgenossenschaften. Ersterer ist in den §§ 14—14f. normiert. Darnach ist zum Antritte von handwerksmäßigen Gewerben der Nachweis der Befähigung erforderlich. Derselbe besteht aus zwei Teilen: einerseits hat er den Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung des Lehrverhältnisses durch Beibringung des Lehrbriefes, andrerseits den Nachweis einer mehrjährigen Verwendung als Gehilfe zu umfassen. Die Lehrzeit darf nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Jahre betragen. Innerhalb dieser Grenzen hat die Genossenschaft die Dauer der Lehrzeit festzusetzen. Die Verwendung als Gehilfe, oder was damit gleichbedeutend ist, als Fabriksarbeiter in einem dem bezüglichen Gewerbe analogen Fabriksbetriebe muß mindestens zwei Jahre betragen. Stünde nur dies im Gesetze, so wäre es speziell um jüdische Lehrlinge schlecht bestellt. Die zumeist christlich-sozialen Meister hätten es in der Hand, den Juden den Zutritt zum Gewerbe einfach abzusperren. Ein gewisser Schutz ist durch 8 14a gegeben, wonach an Stelle des Lehrbriefes ein Zeugnis über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch einer gewerblichen Unterrichtsanstalt treten kann, in welcher eine praktische Unterweisung und fachgemäße Ausbildung in dem betreffenden handwerksmäßigen Gewerbe erfolgt. Dauert diese Unterweisung mindestens drei Jahre, so wird für die Absolventen dieser Anstalt die Verwendungsdauer als Gehilfe auf ein Jahr festgesetzt. Diese Ausbildung ist gewiß der bei einen; kleinen Meister vorzuziehen. Es ergibt sich hier für reiche Glaubensgenossen ein lohnendes Gebiet, für ihr Volk zu wirken. Statt für Kirchenbauten Geld zu geben oder Stipendien für Hörer ohne Unterschied der Konfession zu widmen, die dann erfahrungsgemäß nur Ariern verliehen werden, täten sie besser. Handwerkerschulen zu gründen oder an bestehenden Schulen dieser Art Stipendien für ■IIH ■!IIIIBIMIIIIWII l—l IIimillllll11■ IT11 schlichte, schwarze Robe gesteckt. Sie sah wie eine kleinbürgerliche Frau aus. Stumm und wehinütig erwiderte sie meinen Gruß und ließ sich mechanisch in das Eafe geleiten. Sie war in Gedanken verloren, ihr Auge schweifte in fernen .Regionen und ein Druck ruhte auf ihr. Der Kellner brachte den Kaffee. „Ich danke Ihnen, Fräulein, daß Sie gekommen sind. Es ist ein Zeichen des Zutrauens." Sie sah mich prüfend an lind erwiderte nichts. Wieder versank sie in ihre Lethargie. Ich sprach vom Wetter, von den Ereignissen des Tages, gezwungen, es wollte keine ordentliche Unterhaltung in Fluß konnnen. Plötzlich wandte sie sich behend zu mir, als wäre sie erst jetzt cuis ihrer Träumerei erwacht. Ihre Augen nähme;; einen wunderbaren, fast erschreckenden Glanz au. „Sie wollen meine Geschichte wissen? Wozu? Es ist nichts Erfreuliches daran. Aber schon, daß Sie glauben, rmsereius hätte eine Lebensgeschichte, ist ein schinerzlich-süßes Gefühl. Sie sollen sie hören: Sie kennen ja das Leben der russischen Juden. Ein Leben gleicht den; andern und doch ist jedes ein Seelenreich für sich. Mein Vater war ein altmodischer Jude, mit all den Tugenden und Fehlern unseres Staimnes, unseres Ghettos. Meine Mutter hatte ich früh verloren und ich war eigentlich, so weit meine Erinnerung reicht, stets selbständig. Man reift früh heran, wenn inan Pflichten hat, und ich hatte sie in Fülle. jüdische Besucher zu stiften. Selbstverständlich kann die reaktionäre Maßregel des Befähigungsnachweises nicht ausnahmslos statuiert werden und so normierte denn der § 14c Dispenserteilungen hiervon in gewissen Fällen. Das ist eben der Fluch aller reaktionären Gesetzgebung. Sie kann nicht ihr Ziel bis zu den äußersten Konsequenzen verfolgen, denn der Zeitgeist stellt unabweisliche Anforderungen, aber sie zerrüttet und verdirbt, was am bestehenden Handwerk und Gewerbe gut war. Der Befähigungsnachweis, weit entfernt, dem Gewerbe zu nützen, zerstört es, nimmt den Meistern jeden Trieb zur Vervollkommnung und gibt junge strebsame Elemente der Willkür verknöcherter Zünftler und einer verständnislosen Bureaukratie preis. In diesem Zusammenhange ist noch der § 14b zu erörtern. Er gibt der Gewerbebehörde das Recht, Frauen die Erbringung des Befähigungsnachweises zu Handwerken, die gemeiniglich von Frauen betrieben werden, auch in anderer Weise zu gestatten als in der regelmäßigen. Dagegen ist bei der Anmeldung des Kleidermachergewerbes der Frauen der Nachweis der Beendigung des Lehrverhältnisses zu erbringen, doch kann im Verordnungswege verfügt werden, daß dieser Nachweis durch ein Zeugnis über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch gewerblicher Unterrichtsanstalten ersetzt wird, in welchen eine fachgemäße Ausbildung im Kleidermachergewerbe erfolgt. Nur in besonders rücksichtswürdigen Fällen kann die Statthalterei nach Anhörung der Genossenschaft mittellosen Bewerberinnen die Nachsicht der Nachweise gewähren. Das ist wohl die reaktionärste Bestimmung im ganzen Entwürfe. Es ist ein altes Gewohnheitsrecht der Frauen, das Kleidermachergewerbe auszuüben, ohne die Befähigung hierzu erst Nachweisen zu müssen. Witwen von kleinen Beamten, die von der kargen Pension sich und ihre Kinder nicht ernähren konnten, Frauen, die ohne Vermögen hinterblieben und verwaiste Mädchen haben von diesem Rechte seit altersher Gebrauch gemacht. Dieser Anspruch soll dem Brotneid der christlich-sozialen Kleinbürger geopfert werden und an dessen Stelle ein Almosen treten, das die Gewerbebehörde gewähren kann, aber nicht gewähren muß. Die Nachforschungen, ob Dürftigkeit vorliegt, die Schikanen der Genossenschaft, die ja den Unglücklichen alle denkbaren Schwierigkeiten machen wird, werden gerade in Fällen, wo der Antritt des Gewerbes eine Eristenzfrage für die Bewerber ist, so lange währen, daß dieselben inzwischen die härtesten Entbehrungen leiden, vielleicht Hungers sterben werden. Doch das sind nicht alle Opfer der Zünftler. Der 8 38 des Entwurfes schafft weitere, wobei diese Bestiinmung. sich als ein echtes Judengesetz aus dem Grunde darstellt, weil es hauptsächlich, wenn nicht aus- Wir betrieben eine Branntweinschenke, wo sich das ganze Gemütsleben der Bevölkerung offenbarte. Ich stand seit meinen; zwölften Lebensjahre hinter dein Schenktisch und half mit. Ich war der Strahl des Hauses und die Bauern wie die bessern Gäste neckten sich gerne nüt nür herum, trotzdeu; ich ihnen nüt kindlicher Derbheit entgegentrat. Meine Erziehung war die der anderen jüdischen Mädchen in Rußland. Keine Schule, kein Unterricht. Etwas beten, hebräisch lesen, und wenn es hoch kvnnnt, Buchstaben und Ziffern schreiben, das ist alles. Ach. die Töchter Judas wachsen auf wie die wilden Rosen, ungepflegt. Man hat keine Zeit, sich d'ie ganze Woche mit den Kindern zu befassen. Man hat einen schweren Kampf uins Dasein zu kämpfen. Freitagabend, Sainstag, da werden die Gemüter etivas Iveicher, und da fließt ei;; Wort der Belehrung, ein Wink aus den; Munde. Das einzige Erziehnngsnnttel bildet das sittliche Beispiel, der Lebensernst der Eltern, der sich schon früh auf die.Künder überträgt. Doch nein — ich wurde nicht wie die andern erzogen, und das war;nein Unglück. Mein Vater machte den; Zeitgeist die Konzession, daß er mich Russisch lernen ließ — und das war;;;ein Verderben. Lachen Sie nicht, das ist mein Ernst. Unsere Vorfahren wußten, warum sie uns von der modernen .Kultur fernhielten. Sie wollten die Harnwnie der Seelen retten, daß wir ganze Juden bleiben. Halb modern, halb Jude - das ist ein Unglück. Ich lernte Russisch gern, leidenschaftlich, und von dem Mon;ente an