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Jüdisches Volksblatt · 1905-03-24 · 12 (24.3.1905) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1905)
Issue
12 (24.3.1905)
Date
1905-03-24
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Jüdisehes Volksblatt Nr. 12 mäßiger, um nicht zu sagen, willkürlicher Weise die jüdischen Gewerbetreibenden treffen, das ist angesichts der Erfahrungen, die bei mehreren politischen Behörden, vor allem den magistratischen Bezirksämtern in Wien tmd mehreren Bezirkshauptlnaimschaften in anderen gelverberechtlichen Fragen gemacht wurden, sicherlich nicht von der Hand zu weisen. An Handhaben und Gelegenheit hierzu lvird es nach dem Wortlaute der Regierungsvorlage sicherlich nicht fehlen. Die erläuternden Bemerkungen des Gefetzeirtwurfes beginnen mit den Worten: „Die bedrängte Lage des Gewerbes veranlagte die Re giernng, schon vor geraumer Zeit GesetzeSvorfchläge iuErwäguug zu ziehen, dtirch tvelche der im Gewerbe tätigen Bevölkerung in ihrem Ringen um eine gesicherte wirtschaftliche Eristenz Hilfe und Erleichterung gebracht lverdcn könnte." Da —- wieder theoretisch gesprochen — hierzu auch die jüdischen Gcwerbsleute gehören, wäre ja an und für sich gewiß ruir jede Maßregel mit Freude ztl begrüßen, die dem Gewerbe aufzuhelfen vermöchte. Allein hier gilt der alte Satz: ,TimeoDanaos et uona IW-entes“ und die Duelle, aus der die Hilfe auch für jüdische Gewerbsleute konunen soll, ill sicherlich verdächtig. Es kann, muß aber nicht ein Zufall fein, daß das umfangreiche Material in zehn Abschnitte geteilt wurde und daß als Referenten eingesetzt wurden, für 1. allgemeines, insbesondere Reform des Kundmachungspatentes, Abg. Tr. W e i s k i r ch n c r, 2. Befähigungsnachweis, die Abgg. Schneider und P a ch e r, 3. Genossenschaftswesen, Abg. Foer g, 4. Lehrlingswesen und gewerblichen Unterricht die Abgg. B ö h e i m, E r b und H u c b e r, 5. Konzessionswcsen, die Abgg. l ö ck n e r und Dr. D o b o s z y n S k i, O. Umfang und Ausübung der Gewerberechte Abg. K r a t o ch v i l, 7. Marktwesen Abg. Bendel, 8. Arbeiterfrage und 9. Genossenschaftliche Wohlfahrtseiurichtungen Abg. Dr. S t o j a n, 10. Kompetenz rnid Verfahrelt. Abg. Dr. v. Malachowski. Generalreferent Abg. Dr. Weiskirchner, der Magistratsdirektor von Wien. Man kann gespannt sein, in welcher Weise die Genannten es zu Wege bringen werden, die Fußangeln zu vermehren, in welche ein unglücklicher Jude oder eine unglückliche Jüdin geraten kann, die es sich etwa wird einfallen lassen wollen, nach dem Tode ihres Mannes, statt zu betteln, oder zu verhungern, die als Mädchen, wenn auch noch so meisterhaft, erlernte Kunst des Nähens, Stickens, Frisierens nsw. auszuüben, um für sich und ihre Kinder Brot zu verdienen. Mit Geld bis zu 2000 K (!!!), bisher 800 K, und Arrest bis zu sechs Monaten (!!!), bisher drei Monaten, können solche Verbrecher bestraft werden (so zu lesen in: £ 131 ff. des Entwurfes); nach § 14 ö kann zum Antritt eines gemeiniglich von Frauen betriebenen handlverkslnäßigen Gelverbes der Befähigungsnachweis noch in anderer (als der für gewöhnlich vorgeschriebeueu Form) erbracht werden. Wie dieser Nachweis erbracht lvird, bleibt der freien Würdigung der Geiverbebehörden überlassen. Dies lvar wohl auch schon in der gegenwärtigeil Gewerbeordnung; neu hinzukonunen soll, daß bei der Anmeldung des Kleidermacher gelverbes durch Frauen i n d e r R c g e l der Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung des Lehrverhältnisses zu erbringen ist. Jil besonders ri'rcksichtswürdlgell Fällen kann die po litische Lalldesbörde nach Anhörung der betreffenden Genofselischaft mittelloseil Beiverberinneil die Nachsicht'dieser Nachweise gelvähren. Nach £ 1-1 f hat die Gelverbebehörde vor Ausfertigung des Gelverbescheines der betreffenden Genossenschaft während drei Wochen Gelegenheit zli geben, bei der Behörde Einsicht in die von der Partei zürn Nachweise der Befähigung beigebrachten Belege zu nehmen; nach $ OS kann dem Lehrherrn nach dem Ergebnisse der Lehrliugsprüfung das Recht, Lehrlinge Zli halten, für itunrer entzogen werdeil; ilach § 11 (in steht den Genossenschaften das Recht des Rekurses gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gewerbebehörden in siebenerlei (!) Angelegenheiten, darunter auch Dispensen, zu, kurz, es ist alles geschehen, was der Handelsminister Freiherr von Eall in der Sibullg vom 28. Februar 1906 als „Kräftigung der Institution der Genossenschaft" bezeichnete. Ebenso begreiflich ist es aber, daß Dr. Vogler am 15. März 1906 über die Besprechung der Novelle konstatierte, daß „auf diesenr Wege eine Stärkung jener Partei bewirkt werde, die in Wien am Ruder ist und in rücksichtsloser Weise von ihren Machtnritteln Gebrauch macht", und daß bei derselben Gelegenheit Abg. W r a b e tz die Novelle „als einen Blitzableiter bezeichnet, den die Christlichsozialcn aufgerichtet haben, um das Gewitter, das sich über ihren Häuptern wegen Nichteinhaltung ihrer Versprechungen zu entladen drohe, unschädlich zu machen. Damit ist aber wohl auch am deutlichsten dokumentiert, daß, wenn alle die in Aussicht genominenen weiteren Beschränkungen große Kreise von Gewerbetreibenden in ihrem Erwerbe und ihrer schwer bedrohten Existenz noch mehr gefährden, es ganz sicherlich insbesondere die Juden sein werden, die bei dem arbiträren Ermessen politischer Verwaltungsbehörden besonderen Schwierigkeiten begegnen werden. Jedenfalls ist aber wieder ein Schritt weiter getan worden, die geringen Reste der einst vielgepriesenen Gewerbefreiheit zu beseitigen und dem Unternehinungsgeist. neue Hindernisse zu bereiten; ob damit wirklich dem öffentlichen allgemeinen Interesse gedient sein wird, ist kaum mehr fraglich; noch immer behält Frd. List nllt seinem Satze recht: „Unternehnnmgsgeist, Gelverbefleiß und Handel schlagen nur in dem Boden der politischen und religiösen Freiheit Wurzel. Unsere Politik de» Nationen gegenüber. Unter den Zeit- und Streitfragen, die unser öffentliches Leben in Oesterreich beherrschen, steht noch für geraume Zeit das ungelöste staatsrechtlich-nationale Problem in erster Linie. Dasselbe ist durch den Sieg der Kossuthisten bei den letzten ungarischen Neichstagswahlen und die dadurch at’ute Kris e des Dualis m u s brennend geworden. In diesem Moment ist es mehr als je Pflicht der Juden des Donaureiches, sich über ihre Stellung zu den einzelnen Volksstämmen dies- und jenseits der Leitha, zu deren nationctleu Postulaten sonne zum österreichischen Gesamtstaate klar zu werden. In der letzten Nummer des „I ü d ischen Volks bla tt" nuirde unsere Polin! den Nationen gegenüber folgendermaßen präzisiert : „Wir Juden als Miuoritätsnation können naturgemäß nie mit solchen Nationen ein Schutz- und Trutzbündnis anbahncu, denen es nach Hegemon! e, nach Unterdrückung anderer Nationen gelüstet. Nur mit jenen Nationen werden wir von Fall zu Fall Zusammengehen tonnen, die gleich uns für bisher u u terd r ü cf t e. national eRechteeintreten." Diese Stellungnahme ist die logische Folgerung unserer in diesem Blatte stets verfochtenen Forderung nach nationaler Autonomie für alle Völker in beiden Reichshälften und speziell auch für unser eigenes Volk. W i r nehmen gegen kein Volk Stellung, wol aber gegen die H ss g em o n i e b est reb u n g e n derjenigen F r a k t i o n c n aller Nationalitäten, die germanisieren, polonisieren, magyarisieren rc. rc. wollen und die auch unser jüdisches Volk zu Parias im Staate herabdrücken, respektive seiner nationalen Individualität berauben möchten. Bei keinem Volksstamme tritt aber derart brutal und zynisch das Bestreben auf, die Rechte andere r Völker mit Füßen zu treten, als bei den Magyaren. Die geforderte ungarische Kommandosprache, die Trennung des Zollgebietes, kurzweg die P e r s o n a l u n i o n ist ja nur das Mittel zum Zwecke, die ungarischen Deutschen, Slowaken, lange nicht seine Gerechtigkeit wie der Blitz erscheint und seine Verklärung wie der Blitz leuchten wird." Dieser Vers, der uns Zionisten als Wahlspruch dienen könnte, ging Fritsch nicht aus dem Sinn. Er und seine Gesinnungsgenossen wandten diesen Spruch im übertragenen Sinne des Wortes an. Sie schwiegen nicht früher, als ihrem Vaterlande Gerechtigkeit zuteil wurde?) Wir Zionisten nehmen den Spruch wörtlich. Wir wollen nicht schweigen, wir wollen uns nicht beruhigen, so lange uns nicht unser Zion, unser Jerusalem zurückgegeben wird. Die Bibel der böhmischen Brüder konnte Fritsch nicht als Quelle genügen, wenn er jüdische Stoffe in seinen Werken verwerten wollte. Das hat er eingesehen und las fleißig Josephus Flavius. An einer Stelle in den Memoiren") schreibt er: „Man muß Josephus Flavius lesen, um zu erkennen, daß die Juden das edelste und tapferste Volk der ganzen Welt sind. Ich habe ihren Charakter auch in einer wahrhaft „Salomonischen Synagoge" studiert, wo mich der erhabene Gesang „Mischimaj" stets entzückte. , Die aus den Memoiren zitierten Stellen lassen uns begreifen, daß es Fritsch nicht ferne lag, das Esthermotiv aufzugreifen. Die Analyse der Novelle wird uns zeigen, daß er nicht hie Esthersage, sondern eine Geschichte, die sich iu Böhmen zugetragen hat, uitb die mit der ") An Ihrem allzu groben Eifer habcm sie aber so manches Unglück herbeigefi'chrt. (>) Ba^d 4, Seite 280. Esthersage das Hauptmotiv („Liebe des Königs zu eitlem jüdischen Mädchen") gemeinsam hat, erzählt. Der junge Wenzel der Vierte empfängt mit seiner Gemahlin am Weihnachtstage seine Untertanen, die ihm gratulieren kommen und ihn gleichzeitig beschenken. Zuerst stellt sich der hohe Klerus ein, dann der Adel, dann kommt der Bürgerstand. Ein jeder beschenkt den König nach Möglichkeit. Unter den Gratulanten befindet sich auch Rahel, die Tochter des reichen Juden Trostlin. Zitternd wie eine Wasserlilie, mit geröteten Wangen, wie eine Rose Zions, steht sie vor dem König. Aber nicht lange dauert das Zittern der jungfräulichen Schüchternheit. Des Zweckes eingedenk, dessentwillen sie vom Vater geschickt lourde, tritt sie kühn vor ben König mit den Worten: „Mein Vater, der alte Trostlin, hat heute so zu mir gesprochen: „Ich befand mich in guter Erinnerung bei unseres Königs Vater — ich will auch von seinein glorreichen Sohne nicht vergessen werden; tritt hin, meine Tochter, schenke dem König diese Perle und erinnere ihn an den alten Trostlin, der sich um seinen königlichell Vater, um das böhmische Land und unt das ganze Reich große Verdienste erworben hat. Verkünde dem jungen Herrscher, daß ihn Israel liebt und daß es ihm znni Zeichen der Huldigung die Perle schickt!" So befahl mir heute mein Vater und ich kniee vor dir nieder." Der ganze Hof war von der Erscheinung der schönen Jüdin entzückt. Der König übergab die Perle der Königin, indem er vor ihr niederkniete, aber kein Wort hervorbringen konnte. Die Königin winkte der Rahel, daß sie auch vor ihr niederkniee, aber die Jüdin richtete sich stolz auf und eilte davon. Indessen weilt der reiche Trostlin mit einein alten, blinden Rabbi in seiner Stube, die Tochter sehnsüchtig erwartend. Aron, der Diener Trostlins, kehrt aber allein zurück und berichtet, Rahel sei beim König sehr freundlich enrpfangen worden und dürfte von einem Hofmanrr nach Hause begleitet werden. Tatsächlich bot ihr Divisch von Rziczan seine Ritterdienste an, stellt ihr ein Pferd zur Verfügung und begleitet sie nach Hause. Auf dem Wege erregt er die Liebe, die Rahel schon von früher für ihn elnpfindet, noch mehr und sie erklärt sich bereit, mit ihm, da er kein Jude ist und der Vater auf eine Heirat nicht eingehen würde, zu fliehen, ja in den Tod zu gehen. Zu Hause angelangt, wird sie von: Rabbi mit den Worten begrüßt: „Gott Adonaj sei mit dir, meine Tochter, werde du deinem Volke, was ihn: einst die berühmte Esther gewesen ist." — „Und der König Wenzel sei uns ein neuer Ahasver," fügte Trostlin hinzu und küßte seine Tochter. Er merkte aber nicht die Träne, die ihr bei dem Kuß cnls den Augen fiel. Der König unternimmt, wie er es öfters zu tun Pflegt, in der Nacht mit seinen Gesellen einen Ausflug und erweckt bei Divisch die eifersüchtige Vermutung, daß es der König diese Nacht auf Rahel abgesehen habe, daß er sie entführen wolle. Deshalb befiehlt er seinem Diener Pruschuik, iu Trostlins Hause zu eilen

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