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Jüdisches Volksblatt · 1904-12-23 · 52 (23.12.1904) · page 10

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
52 (23.12.1904)
Date
1904-12-23
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Jüdische« Volksblatt tosittut sichert den gewährten Kredit durch primo loeo-Jntabulatio«. Dagegen können die beim Bau «itwirkenden Gewerbetreibenden, welche der Bauspekulant durch die im Laufe der Arbeite» erfolgte» Vorschüsse beschwichtigt und deren Forderungen nur »ach Beendigung der Arbeiten, respektive »ach Fertigstellung des Baue» fällig werden, respektive geltend gemacht werde« könne», die volle Begleichung derselben in den meisten Fällen niemals erreichen. Für den Fall, daß die Häuferspekulation nicht gelingt, wenn das Haus zu dem erwarteten gewinnbringenden Preise nicht verkauft werden oder überhaupt nicht loSgeschlage» werden kann, verliert der Bauivdustrielle in de» meisten Fällen auch die Möglichkeit z«r Geltendmachung seiner Forderung, weil einerseits der Bauspekulant, der seine auf den Baugrund geleistete Angabe bereits bei der Auszahlung der Baukreditraten hereingebracht bat, in der Regel Sber kein sichtbare» Bermögen verfügt, das Deckung bieten würde, anderseits das Haus so stark belastet ist, daß auch die darauf eingeleitete Exekution kein Resultat verspricht. Der Schaden, welcher unsere» Bauindustriellen auf diese Weise durch Entwendung der von den Geldinstituten bewilligten Baskredite, durch vorzugsweise Jutabulation fremder Forderungen, durch willkürliche Auflösung des Bauvertrages und die darauf folgenden Prozesse, ferner durch Verkauf der Realität vor Fertigstellung der Bauarbeit oder durch Jntabulierung de» BelastungS- »nd Entäußerungsverbotes und durch andere derartige Manipulationen zugefügt worden ist, steigt ins Ungeheure. Sodann geht das Elaborat auf die Kennzeichnung derjenigen legislatorischen Verfügungen über, welche behufs Sanierung der unhaltbaren Lage im Auslande, insbesondere in Oesterreich und Deutschland, schon längst in Angriff genommen wurde» und deren Intention dahin geht, daß die Forderungen der Baugewerbetreibenden hypothekarisch fichergestellt werden. Sodann wird die Frage aufgeworfen, ob die Schaffung derartiger gesetzlicher Verfügungen auch hierzulande möglich wäre. Das Elaborat kommt zu der Konklusion, daß, falls sich die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Sicherstellung der baugewerbliche« Forderungeu als nötig erweisen und dieses den praktischen Anforderungen entsprechen soll, besonders darauf Gewicht zu legen wäre, daß das zu schaffende Gesetz keine anderen legitimen Jntereffe» tangiere nnd insbesondere, daß die Anforderungen des städtischen Hypothekarkredits vor ernsten Erschütterungen und die Baugewerbetreibenden selbst vor etwaigen schweren wirtschaftlichen Nachteilen gewahrt werden. Die Konferenz machte sich im Laufe der eingehenden Debatte das Elaborat in fernem Ganzen zu eigen und beschloß, die darin enthaltenen Vorschläge der Plenarversammlung der Kammer befürwortend zu unterbreiten. Die Einbringung eines Gesetzes, welches das Prioritätspfandrecht der baugewerblichen Forderungen statuieren sollte, hält die Konferenz nicht für wünschenswert, da dies voraussichtlich dazu führen könnte, daß sich die Unternehmung und das Kapital von der Bautätigkeit zurückziehen, wodurch die Bautätigkeit abnshmen und das Baugewerbe eine bedeutende Einbuße erleide» müßte. Die Schaffung eines solchen Spezialgesetzes wäre daher um so eher zu perhorreSzieren, als die Sanierung der Lage und die Ausmerzung der beklagten Mißbräuche oder doch die bedeutende Einschränkung derselben auch dadurch zu erreichen ist, daß anläßlich der jetzt im Zuge befindlichen Revision des Strafgesetzbuches dafür Sorge getragen wird, daß, insofern die in erster Linie zur Bestreitung der Bauarbeiten zu verwendenden Baukredite anderen Zwecken zugeführt und hierdurch die Baugewerbetreibenden verkürzt werden, die Bauunternehmer in entsprechender Weise bestraft werden können. Die Konferenz stellt daher den Antrag, daß die Kammer in diesem Sinne an den Handels- und an den Jnstizminister eine dringliche Repräsentation richten möge. Finanzielles. Der Ausverkauf der österreichische» Kronenrente. Der Ausverkauf der 125 Millionen Kronen österreichischer Kronenrente, welchen wir bereits gemeldet Haben, kommt der Rothschild-Gruppe um so mehr zustatten, als ja voraussichtlich bereits in der zweiten Hälfte des kommenden Monates der Finanzminister zur Begebung von ungefähr 70 Millionen Kronen Rente schreiten wird, um für die Erfordernisse für den Bau der Alpenbah- »en k. vvrzusvrgen. Wenn auch der Ausverkauf der am 18. März übernommenen Renten von 126 Millionen Kronen, die bekanntlich -um Kurse von 07V. Prozent begeben wurden, sich etwas länger hinzog, als das Finanzkonsortium angenommen hatte, so ist es doch bemerkenswert, daß der Ausverkauf wesentlich vor Ablauf des in dem mit der Regierung kontrahierten Vertrage festgesetzten letzten Whebungstermins stattfanö. Dabei hat die im März übernommene neue Rente noch mit der alten aus dem Jahre 1909 konkurriert, von welcher bei Uebernahme der ersteren noch etwa 16 Millionen Kronen vorhanden waren. Rechnet man Sie ungarische Kronenrente hinzu, welche die Rotschilö-Gruppe im laufenden Jahre übernommen hat, so gelangt man zu einer Rentenplacterung von rund 200 Millionen Kronen. Das Anlethebeöürfnis in Oesterreich ist entschieden im Wachsen begriffen und wird durch den billigen Gegenstand naturgemäß gefördert. Wenn der Gewinn, welchen die Rotschilö-Gruppe an Sen jetzt ausverkauften 126 Millionen Kronen Rente erzielt hat, sich etwas höher stellt als bet den unmittelbar vorangegangenen Nentengeschäften, so erklärt sich dies daraus, daß die Gruppe für ihr Risiko eine Art Sicherheitsprämie erhalten mußte, da ja beim Vertragsabschlüsse der ostasiatische Krieg neue Verwicklungen befürchten ließ. Man veranschlagt den Durchschnittskurs, zu welchem die Rente verkauft wurde, auf 99V* Prozent. Insgesamt wird netto ein Gewinn von rund 2V« Millionen Kronen resultieren, wovon auf das Haus Rothschild, die Kreditanstalt und Boöenkreöitan statt je 360.000 Kronen entfallen dürften. Der Kreditanstalt, welche diesmal die Gestion innehatte und die Verkäufe mit einer auch von der Finanzverwaltung warn: anerkannten Geschicklichkeit und sorgsamen Anpassung an die Verhältnisse des Marktes leitete, fällt überdies die nicht unbeträchtliche Syndtkatsprovision zu. Ein österreichisches Scheckgesetz. Im österreichischen Abgeorönetenhause hat die Regierung abermals einen Gesetzentwurf über das Scheckwesen eingebracht. Dieser Entwurf schließt sich im wesentlichen dem Entwürfe an, der von der Regierung in den Jahren 1896 und 1897 behufs gesetzlicher Regelung des Scheckverkehrs im Reichsrate eingebracht worden ist. In einigen Punkten wurden am früheren Entwürfe Aenderungen vorgenommen, um Wünschen der geschäftlichen Kreise Rechnung zu tragen und den Verhältnissen des Geld- und Zahlungsverkehres sich besser anzupassen. So ist die Scheckfähigkeit nicht mehr an die Eintragung in ein bei der Handels- und Gewerbekammer zu führendes öffentliches Register gebunden, sondern, nebst der Postsparkasse, den öffentlichen Banken oder anderen zur Uebernahme von Geld für fremde Rechnung statutenmäßig berechtigten Anstalten, schlechtweg allen handelsgerichtlich registrierten Firmen zuerkannt, die gewerbemäßig Äankiersgeschäfte betreiben. Zugunsten des Namenschecks der Postsparkasse sind Ausnahmen von den sonst geltenden gesetzlichen Vorschriften über Präsentationsfrist zugelassen, so daß für die Postsparkassenschecks die gegenwärtige vierzehntägige Frist auch weiterhin aufrecht bleibt. Der gegenwärtige Entwurf räumt ferner dem Inhaber des Schecks die Befugnis ein, bei nicht zureichender Deckung Zahlung nach Maßgabe des vorhandenen Guthabens (Teilzahlung) zu verlangen, und regelt die sich daraus ergebenden Verhältnisse nach ihren verschiedenen Seiten. Von Wichtigkeit ist eine Abweichung von dem Vorschläge der früheren Entwürfe in betreff der Haftung ftir gefälschte Schecks. Der neue Entwurf schränkt die Haftung des Bezogenen insofern ein., als der Aussteller oder angebliche Aussteller bloß für sein eigenes Verschulden hastet, sondern ihn auch dann der Schaden trifft, wenn die Fälschung von seinem zur Gebarung mit den Schecks ermächtigten Angestellten verübt wurde. Dem Versuche, den Scheck zur Umgehung der Wechselvorschriften auszunützen, wird durch die Vorschrift begegnet, daß der Bezogene trotz vorhandener Deckung die Einlösung eines undatierten oder, wie bekannt ist, mit falschem Datum versehenen Schecks abzulehnen hat. Endlich soll die dreiprozentige Ordnungsstrafe wegen Ausgabe unbedeckter oder nicht genügend bedeckter Schecks nach dem Entwürfe im Unterschiede zu dem früheren Entwürfe dem Aussteller dann erlassen sein, wenn er bei Ausstellung des Schecks mit Grund annehmen konnte, daß zur Zeit der Präsentation genügende Deckung vorhanden sein werde. Die galizische Petrolenmprodnktion. Einem neuen Hefte des Jahrbuches des Ackerbauministertums iiber den Bergwerksbetrieb Oesterreichs sind speziell über den Umfang der galizischen Petroleumindustrie im Jahre 1908 die folgenden Daten zu entnehmen: In ganz Galizien bestanden in diesem Jahre auf Erdöl 64 Schächte, zumeist jedoch nicht im Betriebe, dagegen 2869 Bohrlöcher, um 64 mehr als im Jahre vorher. Zum Pumpen des Rohöles dienen 131 Handpumpen und 166 Dampfmaschinen; ferner waren vorhanden: 433 656 Meter (-1- 27 890 Meter) eiserne Rohrleitungen für das Rohöl, 110 623 Meter Gas-, 42 728 Meter Dampf- und 120 214 Meter Wasserrohrleitungen sowie in den Bohrlöchern 1 106 616 Meter (-h 44 901 Meter) gewalzte, 244131 Meter (— 19 467 Meter) gewöhnliche Blechrohre und 668 710 Meter (— 6692 Meter) Pumpenrohre verschiedenen Durchmessers, endlich an Reservoirs für das Rohöl 369 (-1- 30) aus Kr. öS Eisen mit einem FassungSraume von 191880 Kubikmeter (+ 60 881 Kubikmeter) und 1699 (— 129) aus Holz mit einem FassungSraume von 49 868 Kübikrneter (-1- 8684 Kubikmeter). Bemerkenswert erscheint insbesondere die bedeutende Erweiterung des Faffungsraumes der Reser« voirs, korrespondierend mtt der stark gestiegenen j Produktion im Vorjahre. Speziell tot Drohobyezer Bezirk, dem eigentlichen Zentrum der ga-! liztschen Petroleumgewinnung, bestanden 173 Reservoirs aus Eisen (— 11) mit einem FaffungSraume von 168 460 Kubikmeter (4- 49 168 KuE« meter) und 937 (— 86) aus Holmtt einem Faflungsraume von 39 820 Kubikmeter (4- 10069 Kubikmeter). Die starke Zunahme -es Fassungsraumes bet gleichzeitiger Verminderung der Reservoiranzahl deutet darauf hin, daß immer mehr auf die Anlage umfangreicher Reservoirs gesehen wird. Außerhalb der Bohrterrains bestehen bet der Verladebahnstation in Boryslaw und in -er Gemeinde Hubtcze: 20 eiserne Reservoirs -er Ga» liztschen Magazingesellschaft mit einem FassungSraume von 4400 Zisternen, 16 eiserne ReservoirS öer Aktiengesellschaft „Petrolea" mtt einem Fassungsraume von 6660 Zisternen, 10 etserne Reservoirs der Galizischen Karpathen-Petrolemnattiengesellschast mit einem FassungSraume von 3000 Zisternen, 3 eiserne Reservoirs der Boryslawer Gesellschaft für Rohöltransport mtt einem FassungSraume von 1200 Zisternen, 2 eiserne Reservoirs der Gesellschaft Leon Mikucki und Karl Zerutz mit einem Fassungsraume von 800 Zisternen, 6 etserne Reservoirs der Aktiengesellschaft für Naphthatndustrie mit einem Faflungsraume von 1360 Zisternen, 6 eiserne Reservoirs der Aktiengesellschaft Schodnica mit einem Fassungsraume von 1600 Zisternen. Die Rohrleitungen der Petroleumaktiengesellschaft Schodnica leiten das Rohöl zu der 15 Kilometer entfernten Eisenbahnstation Boryslaw, die Rohrleitung der Unternehmung Dhe Anglo-Galieian Oil Company Limtted führt das Rohöl Wer den Gebirgskamm Dzial zu der Naphtha- und Ceresinfabrik öerselben Firma in Drohobycz, die Rohrleitungen der Unternehmungen in Ropienka und Wankowa leiten das Rohöl zu der 8 Kilometer entfernten Eisenbahnstation Olszanica. Krise auf dem russischen WoUwarsite. Auf dem russischen Wollmarkte herrscht neben der allgemeinen Krise auch eine spezielle. Es herrscht nämlich besonderer Mangel i» ordinären Wollstoffen für die einfachsten Kleidungsstücke. Während der Preis für ein Pud solcher Wolle früher 3'70 Rubel betrug, ist dieselbe Wollsorte heute kaum für 9 Rubel per Pud zu haben. Die Ursache für diese Preissteigerung liegt in dem Umstande, daß im vergangenen Herbste ungefähr 40 Millionen Pud Wolle für amerikanische Rechnung aufgekauft und aus dem Lande geführt wurden. Angeblich wird diese Rohware in Amerika zu warmen Kleidern für die japanische Armes verarbeitet. Die Lage der Petroleumindnstrie. Die Rohölförderung in Galizien, speziell in der Boryslawer Gegend, ist in einer Zunahme begriffen. ES ist von Interesse, daß neue Ausschließungen in solchen Gebieten vovgenvmmon wurden, deren Ergiebigkeit wegen ihrer Entfernung von den bisher in Boryslaw als produktiv geltenden Terrains als zweifelhaft bezeichnet würbe. In der letzten Zeit z. B. wurde auf der sogenannten „Ratoezyna" bei einer Tiefe von zirka 100 Metern ein Schacht mit einer Ergiebigkeit von 16 Wagen per Tag angefahren. Allerdings sind dagegen andere Boryslarver Schächte im Rückgänge. Die „Petrvlea" sieht sich infolge der wachsenden Förderung vor eine Situation gestellt, welche anfangs nicht vorausgesehen werden konnte. Während das ursprüngliche Regulativ der „Petrolea" von einem Lagerhestande von 20 000 Zisternen Rohöl ausging, verfügt die „Petrolea" gegenwärtig schon über einen Lagerraum und Rohölstocks von 40 000 Wagen, doch auch diese erweisen sich als zu gering und es sollen neue Lagerräume für wettere 20 000 Zisternen Rohöl aufgestellt werden. Infolge der steigenden Produktion beabsichtigt die „Petrolea" eine Erhöhung der Magazinsgebühr eintreten zu lassen, welche.seitens der Kommittenten zu entrichten ist und anfangs auf Basis einer Förderung von 20000 Zisternen festgesetzt worden war.

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