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Jüdisches Volksblatt · 1904-12-23 · 52 (23.12.1904) · page 9

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
52 (23.12.1904)
Date
1904-12-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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«SS» »ML »- - \9--ssrjnf".' ' Handel und Gewerbe. Beilage zu Nr. 82 de» „Jüdischen Volkablakt". Die Juden tm Handel und Gemeede. Zu den abgegriffensten und zutode gesetztesten Lügen der Antisemiten gehört wohl die ^Behauptung vom jüdischen Handel und von der jüdischen Handelsmoral. Sie wollen damit Scheideiwände aufrichten innerhalb des Handels selbst, der als rein ökonomische Potenz von Glaubens-- und Raffenfragen nicht durchtränkt sein darf. Es gibt weder einen jüdischen Handel noch ein jüdisches Gewerbe, sondern es gibt soundsoviele Inden und so viele Christen, die den Handels- Und Gewerbcstaud bilden. Die Tatsache ist allerdings nicht zu leugnen, daß die Juden ein starkes Kontingent zu diesen Berufen stellen. Die Ursache für diese Erscheinung ist sowohl in der ausgesprochenen Fachtüchtigkeit des Judentums, andrerseits in ihrer Geschichte zu suchen, von der jedes Blatt mit Verfolgungen und Unterdrückungen ausgefüllt ist. Man hat die Juden früher von allen Bernfeu ansgeschloffen und ihnen nur ein enges Betätigungsgebiet überlassen: den Handel. Was Wunder, daß sich ihre Fähigkeiten bis zur höchsten Subtilität ausgebildet und von Generation zu Generation vererbt haben. Man betrachte noch heute die Verhältnisse Wie wenige Juden sitzen in Staats- und Gemeindeämtern! Wie gering ist der Prozentsatz der Richter und öffentlichen Funktionäre. Nachdem ihnen verschiedene Erwerbszweige durch ellenhohe Barrieren versperrt sind, so weist sie der Selbsterhaltungstrieb entweder auf den Handel und das Gewerbe oder auf die freien, gelehrten Berufe; auf dem Gebiete, wo das Individuum sein eigenes Können, fein eigenes Talent in die Schanze schlagen kann, Um sich vorwärtszubringen. Die anderen Nationen haben den Juden vieles abgeguckt und verwenden die erworbenen Kenntnisse sehr praktisch. Natürlich steht der Jude mit seiner ausgeprägten Handelstüchtigkeit jetzt den Gewinnbestrebungen „seiner Schüler" im Wege. Heine spöttelt über die Antisemiten mit folgende Sentenz: „Heute, wo die Antisemiten genau solche Spitzbuben sind wie manche Juden,, erinnern diese sich des großen Rassengegensatzes, der zwischen ihnen besteht." Heine meint natürlich all das ironisch. Uebersetzen wir das ins Prosaische. Heute, wo die anderen Nationen von den Juden nichts mehr lernen zu können glauben, wollen sie sich ihrer Lehrmeister, eventuell auch, wenn nötig, durch Expropriatiousgewalt, entledigen. Einen anderen Sinn kann man dem Kampfrufe „Kauft nur bei Christen", der in jüngster Zeit wieder laut vernehmbar war, nicht unterlegen. Hier äußert sich die Profitwut in ihrer schändlichsten Form. Hier wird mit rauher Hand das Signal zur wirtschaftlichen Entwurzelung eines ganzen Volkes gegeben. Selbstverständlich werden wir Juden auf diese Anrempeluttg nicht mit den Gegenruf „Kauft nur bei Juden" antworten. Das wäre Unsinn. Das Publikum kauft dort, wo es ihm am besten behagt und wo es seine Bedürfnisse am zweckmäßigsten befriedigen kann. Wir Inden müssen nun gegen den Undank der anderen Völker einen mehrfachen Kampf führen. Wir müssen zunächst unsere Konkurrenzfähigkeit den tristen Verhältnissen entsprechend zu steigern suchen und müssen dort, wo wir als Korporation, als jüdische Gemeinschaft auftreten und ausschließlich jüdisches Geld verwalten, alles aufbieten, um unsere so arg bedrückten Brüder im Handel und im Gewerbe durch Zuweisung von Arbeiten und Lieferungen in die Lage zu versetzen, den Kampf um ihre Existenz führen zu können. Allerdings ist hiezu das Zusammenarbeiten unser aller erforderlich und der erste Schritt hierzu wird unbedingt die Organisation der jüdischen Handels¬ und Gewerbetreibenden fein müffen. Inwiefern diese Organisationsgebilde möglich find und welchen Wirkungskreis sie sich abstecken sollen, das werden wir in unserer solchen Problemen gewidmeten Beilage „Handel?und Gewerbe" von Fall zu Fall auseinandersetzen. Bl—-l. Oesterreichisch-imgartscher Export nach Rußland. Der Jahresbericht pro 1003 des österreichischungarischen Generalkonsulats in St. Petersburg enthält unter andern nachstehende Winke und Informationen betreffs nuferes Geschäftsverkehres mit Rußland: Die Anbahnung und die Pflege der Handelsbeziehungen des Auslandes mit der russischen Kaufmannschaft erfolgt gewöhnlich durch hier ansässige Vertreter und durch die Geschäftsreisenden. Auf die Wahl eines tüchtigen, verläßlichen Agenten ist aber nm so mehr Gewicht zu legen, als die kleineren russischen Kaufleute gewöhnlich die Firmen, für die sie Aufträge erteilen, gar nicht kennen und nach altem Brauche, schon der Bequemlichkeit halber, lieber mündlich mit dem Agenten verhandeln wollen. Es kann daher nur dringend angeraten werden, vor Bestellung eines Agenten eine nrüglichst detaillierte Auskunft über denselben einzuziehen und auch später von Zeit zu Zeit Jnforinationen über ihn eiuzuholeu. Wenn sich der Vertreter bewährt, so soll man dcmselben möglichst au die Hand gehen und ihm auch durch sofortige Liquidierung seiner Spesen rc. entgegenkommerr. Es empfiehlt sich ferner, nicht nur einen beständigen Vertreter zu unterhalten, sondern den Platz auch regelmäßig durch einige Reisende besuchen zu lasse« Die Reisenden haben dann Gelegenheit, das Absatzgebiet durch eigene Anschauung kennen zu lernen und gleichzeitig die Tätigkeit der Agenten zu kontrollieren. Allerdings ist die Entsendung von Reisenden mit größeren Spesen verbunden, aber diese zahlen sich in den meisten Fällen aus. Die deutschen Firmen haben für ihre Artikel ständige Vertreter, außerdem besuchen die Fabrikanten oder ihre Reisenden den hiesige« Platz gewöhnlich zweimal im Jahre mit neuen Musterkollektionen, die sie in den Hotels ausftcllen und zu deren Besichtigung sie die Kundschaft etnladen. Die englischen Häuser, die hauptsächlich in größeren Artikeln, Maschinen re. hierher arbeiten, machen ihre Geschäfte dnrch besondere ständlge Vertreter, die Warenlager unterhalten und ein bestimmtes Fixum als Honorar beziehen. Die französischen Importeure arbeiten meist durch Vermittlung von Komwissionshäusern (Berlin). Es ist wichtig, daß die Musterkollektionen zur richtigen Zeit vorgelegt werden und daß die Ausführung der Aufträge nicht vermittelt wird. Insbesondere gilt dies bezüglich der Saisonartikel, da sich für die zu spät einlangenden Waren dann keine Abnehmer mehr finde''. Die Preise sind womöglich ftatto Haus (verzollt) zu stellen, da der russische Kaufmann an diese Art der Preisangabe gewöhnt ist. Bei Berechnungen ab Fabrik oder franko Grenze sollten die Preise, um Mißve«ständuiss-?!c dorzubeugen, nicht aus Rubel umgercchnct werden, sondern in Kronen notiert bleiben. Auf offene N-chunng wird wenig gearbeitet. Die deutschen Firmen schicken gleichzeitig mit der Faktma das anögesüllte Wechselblank-it, dessen Akzept von dem Agenten bei Ankunft der Ware eingeholt wird. Diese Borgaugsweise kann als sehr praktisch empfohlen werden. Die englische« Fabrikanten liefern meist nur gegen Kaffe, das heißt 4 bis 6 Wochen nach Empfang der Ware. Die französischen Häuser trassieren gewöhnlich auf drei Monate, vom Faktnrendatum gerechnet. Die Jnkassi werden am besten durch ein Bankhaus besorgt, häufig jedoch läßt man kleinere Beträge auch direkt durch de» Agenten einkassieren. Auf eine genaue Ausfüllung der Zolldeklarationen ist ein besonderes Gewicht zu leger?, nm die häufig vorkommenden Zollschwierigkeiten zu vermeiden. Inhalt und Nettogewicht sind genau zu präzisieren, und zwar sind stets die Brutto- und Taragewichte dem mit der Verzollung betrauten Spediteur an die Hand zu gehen. Bei Artikeln, wie Flüffigkeiten, welche in besonderen Behältnisse» , versendet werden, ist auch das Reinnettogewicht, also ohue Flasche, Krug u. s. w., anzugebeu, ebenso ist der Name der Firma deutlich auszuschreiben, beziehungsweise bei Einzelstrmen anch der Bor- und Vatersname oder deren beide Aufaugsbuchstaben vorzusetzeu, da die Ware sonst nicht ausgefolgt wird und Verzögerungen entstehen. Gegen die Auferlegung von Strafzahlungen seitens der Zollämter kann nur innerhalb drei Wochen, gerechnet vom Tage der Bekanntgabe deS betreffenden Beschlusses, bei dein Zolldepartement Klage geführt werden. Es empfiehlt sich daher, im Falle der Verhängung von Strafzahlungen sofort eine diesbezügliche Eingabe in russischer Sprache an das Zolldepartement in St. Petersburg zu machen, da alle verspäteten Eingaben ausnahmslos abgewiesen werden. Gegen die Resolutionen des Zolldepartements kann innerhalb einer dreiwöchentlichen Frist, gerechnet vom Tage der Mitteilung des betreffenden Beschlusses, bei dem Fiuanzmmister rekurriert werden. Ueber die Entscheidungen desFinanzmmistcrS kann innerhalb derselben Frist, gerechnet vom Tage der Mitteilung der Entscheidung, bei dein ersten Departement des dirigierenden Senates Klage geführt werden. Beschwerden über die Anwendung des Tarifes sind bei demjenigen Zollamts, welches die Warenbesichtigung dnrchgeführt hat, einzureichen und werden innerhalb sieben Tage», vom Tage der Einreichung der Klage gerechnet, zusammen Mit der Erklärung des Zollamtes und den Mustern der Ware dem Zolldepartement vorgestellt. Der weiters Instanzenweg ist dann derselbe wie im Verfahren bei Strafzahlungen, ebenso sind die oben bereits erwähnten Termine zu beobachten. Trotz der stets wiederkehreuden Belehrung, die betreffenden Eingaben stets an das Kousularamt als solches und nicht an die Person des Amtsleiters zu richteir, sind auch im Berichtsjahre wieder mehrere.derartige Fälle vorgekommen, wodurch unliebsame Verzögerungen in der Erledigung hervorgerufen wurden. Der Jahresbericht pro 1903 des ösierrßichischungarischen Generalkonsuls in Moskau konstatiert, daß in der Einfuhr Oesterreich-Ungarns nach Rußland, nachdem dieselbe durch mehrere Jahre hindurch in kontinuierlichem Rückgänge begriffen war, im Berichtsjahre eine bedeutende Steigerung eiugetreteu ist. Diese dank den emsigen und intensiveren Bestrebungen erfreulicherweise zu verzeichnende Zunahme nuferes Exportes nach dem russischen Absatzgebiete beläuft sich aus 4 Millionen Rubel, das ist mehr als 10 Millionen Kronen. Unser Export nach Rußland erreichte die Wertziffer von 27,850.000 Rubel gegen 23,506.000 Rubel im Jahre 1902. Gegen die KchadLgungen der Ka«- gläulriger. Die Budapester Handels- und Gewerbekammer hat behufs Hintanhaltnng der in den letzten Jahren anläßlich der regeren Bautätigkeit beobachteten unlauteren Bauspekulatione«, respektive Schädigungen der Baugläubiger eingehende Beratungen gepflogen. Diese hatten den Zweck, den Umfang der in den letzten Jahren auf diesem Gebiete zutage getretenen verschiedenartigen Mißbräuche und Schwindeleien zu erheben und dahin zu wirken, daß anläßlich des in der Hauptstadt zu erwartenden neuerlichen Aufschwunges der Bautätigkeit derartige Schädigungen des Bauhandwerkes hmtcmgehalteu und die durch die erwähnten Umtriebe gefährdeten Forderungen der Bauindustriellen sichergestellt werden. Das Substrat der Beratungen bildete ein vom Bureau der Kammer ansgearbeitetes Elaborat, welches die derzeitige mißliche Lage und die auf dem besagten Gebiete mit Zuhilfenahme der Bauspekulationen ausgeübten Schwindeleien in eingehender und detaillierter Weise schilderte. Das Wesen dieser Durchstechereien besteht darin, daß der zumeist vermögenslose Häuserspekulaut den mittels einer geringen Angabe augrkaufte» Baugrund und das auf demselben zu errichtende Gebäude bereits im vorhinein mit den Wert der Objekte weit übersteigenden Forderungen in der Absicht belastet, den Maurern, Tischlern, Schlossern, Zimmerleute« und anderen Baugewerbetreibenden die Deckungsbasis zu entziehen und das mit der Bauspekulation verbundene Risiko auf dieselben zu überwälzen. Der verkaufende Baugrnndbefitzer sowie auch das den Baukredit gewährende Geldinstitut können sich in entsprechender Weise gegen Verluste schützen. Der Preis des auf Kredit gekauften Baugrundes wird gewöhnlich bei der Flüffjgmachung des Baukredits ausgezahlt; der den Bäükredit bietende Privatmann oder das Geld-

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