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Jüdisches Volksblatt · 1904-11-18 · 47 (18.11.1904) · p. Seite 6

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
47 (18.11.1904)
Date
1904-11-18
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite Ü Wien, Freitag Jüdisches Volksbktt. Und wie vereinen Sie die Hetze, die Sie nicht nur gegen das jüdische Volk, sondern auch gegen seine religiösen Institutionen entfalten, mit der in dieser Kundgebung enthaltenen Mahnung zur Duldsamkeit, zur Vermeidung der Ungerechtigkeiten gegen die Rechte anderer, zur leidenschaftlichen Befeindung jeder fremden Volkstümlichkeit? Es wäre eine Beleidigung des Epi kopats, anzunehmen, daß diese schönen Worte nur für die Theorie, aber nicht für die Praxis gelten. Oder gelten, Herr Pater Scheicher, diese schönen Grundsätze für alle, nur nicht für die Juden, für jenes Volk, dem Jesus Christus entsproß, welchem Herr Pater Scheicher göttliche Verehrung zollt?! Wien. (Krankenunterstützungsverein„Menfchenlieb e".) Dieser Verein, welcher ungeachtet seines kurzen Bestandes bereits Hervorragendes auf humanitärem Gebiete für viele unserer minderbemittelten Glaubensgenossen leistete, hat seinen Sitz im 9. Bezirke (Porzellang. 22, Cafe Jägerhof). Der Verein besteht seit dem Jahre 1902. An der Spitze desselben stehen eine Reihe von Mitbürger, welche alle Bereinspflichten erfüllen, ohne die Venefizien des Vereines in Anspruch zu nehmen, und so ist dieser Verein, obwohl in erster Linie Krankenunterstützungsverein, doch fast ausschließlich eine humanitäre Institution, welche nur die unbeüiittelteren Mitglieder in Anspruch nehmen. Welche Fortschritte der Verein in seinen humanitären Leistungen gemacht hat, zeigt im Detail eine Beraleichung derselben innerhalb der bisher abgclaufenen zehn Monate dieses Jahres und derjenigen in den vorigen Jahren 1902 und 1903. Während im Jahre 1902 blotz 874 K, sind im Jahre 1903 (in allen zwölf Monaten) 906 und im Jahre 1904 bloß in den bisherigen zehn Monaten 1026 K an Krankengeldern ausgezahlt worden. An Unterstützungen wurden im Jabre 1902 4 K, im Jahre 1903 68 X und wieder in den zehr^ Monaten des Jahres 1904 142 K ausbezahlt. Die Wöchnerinnenbeiträge betrugen im Jahre 1902 14 K, im Jahre 1903 112 K und in den zehn Monaten dieses Jahres 168 K. Während, wie erwähnt, die humanitären Leistungen eine bedeutende steigende Tendenz zeigen, sind die Spesen des Vereines (Kosten des Vereinsarztes, für Grabsteine, Vereinsöiener uNö Inkassant) so ziemlich gleich geblieben. An Kostenbeiträgen zu Konsilarien, für Bandagen und chirurgische Behelfe, an Witwenunterstützungen und Kurbeiträgen wurden bisher 310 K verausgabt. Die Tätigkeit des Vereines findet allseitig darin Anerkennung, daß nicht nur die Mitglieberzahl. beständig steigt, sondern daß zur Stärkung des Vereinsfonös in diesem Jabre von ordentlichen Mitgliedern 137 X, von unterstützenden Mitgliedern 461 K zu Vereinszwecken gewidmet wurden. Der Monatsbeitrag beträgt blotz eine Krone und ist so zu hoffen, daß der Verein immer mehr erstarken und dadurch in die Lage kommen wird, noch mehr wie bisher an Mitglieder und ihre Angehörigen, wenn sie in Krankheit oder Not öder in eine sonstige ungünstige Wirtschaftslage gelangen, Hilfe und Trost zu spenden. Wir können den Verein zu seiner bisherigen Tätigkeit, in welche wir dadurch genauen Einblick haben, da der Herausgeber unseres Blattes dem Ausschüsse angehört, nur beglückwünschen, ibikdet er doch im schweren Kampfe, den unsere Mitbürger .gerade jetzt um das Dasein zu führen haben, eine immer mehr erstarkende Stütze. Das Recht änf die Staatsbürgerschaft. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich heute mit der Frage zu befassen, ob die Verwaltungsbehörden berechtigt sind, Ausländern trotz des zehnjährigen Aufenthaltes im Jnlanöe die Staatsbürgerschaft ohne Angabe von Gründen, lediglich nach freiem Ermessen, zu verweigern. Der Gerichtshof hat diese Frage verneint. Bezüglich des Rechtes auf die Staatsbürgerschaft bestimmt der Paragraph 29 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches,, daß der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft von selbst durch einen in diesen Staaten vollendeten zehnjährigen ununterbrochenen Aufenthalt erwirbt, sofern er nicht diese Zeit hindurch wegen eines Verbrechens bestraft wurde. Dieser Erwerb erfuhr durch das Justizhofdekret vom 12. April 1833 eine Abänderung. Dieses Hoföekret bestimmte, daß die österreichische Staatsbürgerschaft. von einem Fremden erst dann durch vollendeten zehnjährigen ununterbrochenen Wohnsitz erworben sein soll, wenn er sich hierüber bei der Landesstelle ausweist und den Untertaneneid leistet. Zu diesen: Eide soll der Fremde nicht eher zugelassen werden,'als bis sich die Landesstelle die volle Ueberzeugung verschafft hat, daß er die erwähnte Zett hindurch nicht nur wegen eines Verbrechens nicht bestraft wurde, sondern sich -auch fortwährend ruhig, den Gesetzen gemäß gehorsam und gut gesittet betragen sowie durch feine Aufführung und Denkungsart niemals zu begründetem Verdacht oder Beschwerden Anlaß gegeben hat. In den letzten Monaten haben nun Statthalterei und Ministerium des Innern das Justizhofdekret in der Weise ausgelegt, daß sie den Ausländern, die die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband erkämpft hatten, einfach die Aufnahme in den Staatsbürgerverband, ohne die das Heimatsrecht nicht erlangt werden kann, ohne Angabe von Gründen unter Hinweis auf das freie behördliche Ermessen verweigerten. Zwei der abgewiesenen Ausländer traten heute vor dem Verwaltungsgerichtshöf als Beschwerdeführer auf, der in Wien wohnhafte Anstreichergehilfe Anton Großmann, ein ehemaliger Ungar, und die frühere deutsche Staatsangehörige Therese Kerzel aus Floridsdorf. Den Vorsitz in der Verhandlung führte Senats- Präsident Haberer, das Resultat erstattete Hofrat Baron Hock. Für 'das Ministerium des Innern intervenierte Ministerialvtzesekretär Dr. Schiller,' als Beschwerdevertreter.'erschienen Dr. Julius Ofner und Dr. Wilhelm Frey. - Dr. Ofner erörterte die Entstehungsgeschichte des für die Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft maßgebenden Justizhofdekrets am 12. April 1838,' er zitierte die dem Hoföekret vorausgegangenen Beschlüsse der vereinigten Hofkanzlei, des Staatsrates und der Hofpolizeistelle. Das Justtzhofdekrct, führte Dr. Ofner aus. wollte keineswegs die Ersitzung der Staatsbürgerschaft abschaffen und deren Verleihung in das freie Ermessen der Behörden stellen; es wollte an Stelle des im Paragraph 29 a. b. G.-B. normierten ipso jure-Erwerbers der Staatsbürgerschaft durch ununterbrochenen zehnjährigen Aufenthalt einen besonders eigenartigen Zustand schaffen. Zu dem zehnjährigen Aufenthalt sollten noch gewisse Voraussetzungen hinzutonlmen, es sollten noch gewisse Formalitäten erfüllt werden; dann aber sind die Behörden zur Verleihung der Staatsbürgerschaft verpflichtet; ein freies Ermessen der Behörden bei Verleihung der Staatsbürgerschaft sei im Justizhofdekret nicht normiert. Dr. Ofner hob hervor, daß die von ihm vertretene Beschwerdeführerin Therese Kerzel seit siebenundöreißig Jahren ununterbrochen in Floridsdorf wohne, vor fünfundzwanzig Jahren Habe sie bereits die deutsche Staatsbürgerschaft verloren und nun solle sie als 62jährige Frau heimatslos werden. Was die Gemeinden nicht tun dür- . fen, was ihnen das Gesetz verbietet, tut das Ministerium für sie, indem es den Bewerbern um das Heimatsrecht die Aufnahme in denStaatsbürgerverband verweigert, um zahllose ar-1 bettsame, ehrliche Menschen thresVersorgungsrechtes zu berauben. Hunderte solcher arbeitsamer, ehrlicher Menschen erwarten die Erlösung aus einem unerträglichen, qualvollen Zustande, dem Zustande der Heimatlosigkeit! Der Vertreter der Beschwerde für Großmann, Dr. Wilhelm Frey, schloß sich den Ausführungen des Dr. Ofner an, betonte, daß die Gemeinden, die zur Aufnahme der Ausländer gezwungen wurden, sich hinter die Verwaltungsbehörden stecken, um durch Verweigerung der Staatsbürgerschaft das Hetmatsrecht illusorisch zu machen. So lange man aus anderen Gründen die Aufiiahme in den Heimatsverbanö ablehnen konnte, hat man die Staatsbürgerschaft nie verweigert. Der Ministertalvertreter Doktor Schiller führt aus, daß nach dem Inhalt des erwähnten Justtzhvfdekrets von einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung tetne Rede sein könne. Nach fast zweistündiger Beratung erkannte der Verwaltungsgerichtshof zu Recht: Die angefochtenen Entscheidungen des Ministeriums des Innern werden wegen mangelhaften Verfahrens aufgehoben. In den Gründen des Erkenntnisses wird gesagt, daß das Justizhofdekret vom 12. April 1833, das einige Abänderungen des Paragraphen 29 des bürgerlichen Gesetzbuches über den Erwerb der Staatsbürgerschaft normierte, keineswegs den Anspruch auf Erlangung der Staatsbürgerschaft durch zehnjährigen ununterbrochenen Aufenthalt gänzlich aufgehoben hat. Nach diesem Hofdekret ist das Ermessen der Behörden bei Gesuchen um Verleihung der Staatsbürgerschaft kein freies. Ein solches Begehren kann nur dann abgewiesen werden, wenn die tm Hofdekret normierten Voraussetzungen innerhalb des in Betracht kommenden Zeitraumes nicht vorhanden sind, wobei die Frage der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse nicht zu prüfen ist. | Die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen wegen mangelhaften Verfahrens erfolgte, weil das Ministerium des In-! nern die Entscheidungen dev Statthalterei ohne Angabe von, Gründen einfach bestätigt hatte. Das Ministerium hätte e'ine neue Entscheidung fällen und sie motivieren sollen. Die Rechte der Gewerbetreibenden. Der Verwaltungsgerichtshof fällte kürzlich eine ftir die Frage der Gewerbe-' befugniffe der freien und handwerksmäßigen Gewerbebetriebe überaus wichtige Entscheidung. Nachstehend der Sachverhalt der Beschwerde: Der in Linz ansässige Schletfermeister Lorenzo Gallazini hatte bei der Stadtgemeinde Linz um die Bewilligung zum Aufsuchen von Bestellungen auf Schleiferarbeiten „von Haus zu Haus" angesucht. Die Gemeinde verweigerte die Bewilligung, ebenso die oberösterreichische Statthalterei. Das Ministerium des Innern gab dem Rekurs des Schleifermeisters Folge und entschied, daß das Aufsuchen von Bestellungen auf Arbeiten von Haus zu Haus durch Gewerbe-, treibende, beziehungsweise durch Bevollmächtigte derselben nach den Bestimmungen des mit dem Gesetze vom 25. Februar 1902 geänderten Paragraphen 59 der Gewerbeordnung weder unzulässig noch an das Erfordernis einer besonderen gewerbe-, behördlichen Bewilligung gefunden sei. Gegen diese Ministerialentscheiöung erhob die Genossenschaft der Büchsenmacher in Linz, der die Schleifermetster zugeteilt sind, die Beschwerde an den Verwältungsgerichtshosi Den Vorsitz in der Verhandlung führte Senatspräsident Doktor Haberer, die Beschwerde vertrat Dr. Löcker aus Linz, für das Ministerium des Innern intervenierte, Vizefekretär Graf Mqx-Caffri, für die mitbeteiligten Schleifermeister Dr. Wolf-Eppinger. — Der Ministerialvertreter sowie Dr. Wolf-Eppinger plaidierten für die Abweisung der Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof wies auch die Beschwerde der Genossenschaft ab mit folgender! BegründungWas speziEMs - vorliegend in Frage.. kommende Ansuchen von Bestelmngen auf Arbeiten, insbesondere Reparaturarbeiten, seitens, 'eines Gewerbetreibenden Betrifft, [ so enthält weder die Gewerbeordnung noch ein anderes Gesetz eine Bestimmung, welche das Aufsuchen von Arbeitsbestellungen direkt oder indirekt einschränken würde. Es kann das Anffuchen von Bestellungen ebenso wenig als unzulässig angesehen werden, wie dasallerorts übliche Versenden von Preiscourants, Katalogen oder das Inserieren in öffentlichen Blättern. Der Paragraph 59 der Gewerbeordnung regelt^ nur das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren und erwähnt nichts von dem Aufsuchen von Bestellungen auf gewerbliche Arbeften. Die neuesten österreichischen Paläftinaforschnngen. Im Festsaale des Ingenieur- und Architektenvereines eröffnete heute der Wissenschaftliche Klub seine diesjährige Vortragssaifon mit einem Vortrage, des Dekans der Wiener, theologischen. Fakultät, Untversitätspxyfesfors Dr, Wilhelm Neumann, über die neuesten Palästtnaforschungen der Professoren Doktor Sellin und Dr. Musil. Der Vortragende beschrieb zuerst die Grabungen des Professors Dr. Sellin an der protestantischen Fakultät in Wien und motiviert, warum er zuerst über Sellin J spreche, obschon die erste Reise des Professors Dr. Musil in das Jahr 1896 falle, während Professor Dr. Sellin erst, im Jahre 1902 mit seinen Grabungen begonnen habe. Sie führ ten Sellin an die Stellen,.in welchen im Alten Testamente und in der ältesten ägyptischen Geschichte über Taannek gesprochen wird. Die erste Grabung kostete'60 000 Kronen. Sie begann am 10. März 1902 und dauerte bis zum 12. Juli d. I.; ihr folgte am 7. Mürz 1903 eine zweite Grabung, welche bis zum 30. des genannten Monats dauerte. Aber noch im August 1904 treffen wir Dr.. Sellin an der Forschungsstelle, emsig nächsüchenh, ob nicht bei den 'früheren Grabungen etwas übersehen worden sei. Professor Sellin fand sechs Baulichkeiten aus verschiedenen Zeiten, welche wohl zur Verteidigung des Hügels gedient haben mochten. Nach den Funden zu urteilen, stammt die jüngste Baulichkeit aus arabischer, die älteste aus altkanaitischer Zeft. Redner bespricht die bei den Grabungen gemachten Funde. Wichtig scheinen die Krüge zu sein, namentlich die, welche mit Kinderleichen in Bezug standen. Professor Neumann führt eine Reihe von Diapositiven auf und erklärt sie. Längere Zeit verweilt er bei dem wichtigsten Funde Sellins, bestehend aus zwölf Keilschrifttäfelchen, welche ein großartiges Pendant zu den Keilschriften von Tall-Amarna bilden. Ganz anderer Art' seien die Arbeiten des zweiten österreichischen Forschers, Professors Dr. Alois Musil, gewesen. Sie erstreckten sich über weite Gebiete von Syrien und dlrabia-Peträa. Der Vortragende erläuterte an einer im Sktoptikon gezeigten Karte Musils Reifen im Moab-Eöan und Arabia. Musils erste Reffe.mach Moab fällt in den Sommer 1896. Von da an blieb er dem oben angegebenen Gebiete treu. Er wurde unterstützt aus der. LackeNbacherschen Stiftung der theologischen Fakultät an der Wiener Universität, von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften und von reichen Privaten, deren einer Mitglied des Wissenschaftlichen Klub sei. Musils Reisen erstreckten sich weit nach Arabien Hinein, südlich bis ungefähr in die Gebiete, welche Enting durchquert hatte. Oestlich dehnte Musil die Reisen weit über die arabische Pilgerstraße aus. (Sehr zum Leidwesen der türkischen Negierung und nur durch des Gelehrten „Blut"-Freundschaft mit den mächtigsten Beduinenstämnwn jener Gegenden ermöglicht.) Ganz besonders epochemachend sei die Auffindung der Wüstenschlösser Kseramerch Al, Tuba gewesen. Auch der Besuch des Baddi Sierhau sei von großer Bedeutung gewesen. Redner hob die Wichtigkeit der Ressen Dr. Musils für die Geographie lihm verdankt die Karte von Arabien mehr als 8000 neue Namen), Topographie, Ethnographie, Geschichte, Kunstgeschichte usw. hervor und unterstützte seine Ausführungen plastisch 18. November 1904 Nr. 47 durch mehr als 60 Diapositive. Und diese entbehrungsreichen und strapaziösen Reifen hätten allerdings nur durch die Selbst, und Bedürfnislosigkeit Musils etwa 26 000 Kronen gekostet. Dekan Professor Dr. Neumann schloß seinen von dem Auditorium beifälligst aufgenommenen Vortrag mit dem Wunsche, es möchten sich Gönner finden, welche dem Gelehrten die Durchführung neuer Reifen ermöglichten. Die Mischehen in Ungarn. Laut MitteUung des Septemberheftes der Publikationen des ungarischen landesstatist^ schen Zentralamtes wurden im Monate September l. I. in Ungarn insgesamt 36 Mischehen zwischen Juden und Christen geschlossen, und zwar war in 17 Fällen die Braut. Jüdin, in 18 Fällen Christin. Jüdische Lese- und Rebehalle Brünn. Das Ergebnis der' am 26. Oktober 1904 abgehaltenen Neuwahl des Ausschusses ist folgendes: Präses: chem. Baumgarten Leo, Vizepräsident: ing. Hayek Robert, 1. Schriftführer: ing. Aufrecht Heinrich, 2. Schriftführer: ing. Buchwalder Arthur, 1. Kassier: ing. Donath Max, 2. Kassier: ing. Zimmermann B., Bibliothekar: i ing. Ripper Robert, Zeitungswart: ing. Eisler Arthur, Revisoren: ing. Lichtigfekö, ing. Stark Eduard, ing. Haas Sigmund. Brie«. Der Verein zur Bekleidung alter' Israeliten feierte am Abend des 15. d. M. ein feierliches Beschenkungsstst, zu dem sich in Anbetracht des edlen Zweckes! viele Mitglieder, Gönner und Gäste einsanden. Der Saal der Getreidebörse in der Taborstraße war festlich dekoriert und konnte die Zahl der Erschienenen kaum fassen. Um 5 Uhr leitete 1 ein feierliches Präludium, von Herrn Willi Löwit auf dem. Harmonium gespielt, den Festabend ein. Hierauf folgte der Festchor, komponiert von Kantor I. Löwit, gesungen von den vereinigten Quartetten des Lcopoldstädter und Türkischen Tempels unter Mitwirkung des Chordirigenten Jul Hermann. Sodann trug Frl. Olga Fuchs ein Festgedicht, betitelt „Erster Schnee", verfaßt vom Ehrerunitgliede des Vereines Herrn Rabb. Dr. Schmiedl, höchst ausdrucksvoll vor. Der Obmann Herr Isidor. Schwarz begrüßte mm die Anwesenden, unter denen Vertreter befreundeter htimanitärer Vereine und sonstiger Körperschaften sich befanden. Die ausgezeichnete Festrede dielt Se. Ehrmürden Herr Rabbiner Dr. Schmiedl, der den Patriarchen Abraham als Muster edler Wohltätigkeit hinstellte. Präsident Tr. Alfred Stern ‘ dankte dem Vereinsvorstande für die mühevolle Betätigung gemeinnützigen, ersprießlichen Wirketts, das nanterttlich tn einer Zeit erforderlich ist, in der der Kampf un s Dasein so erschwert wird und unsere Gegner uns über Humanität und Religion belehren wollen. Die folgenden Gesangsvorträge der Herren Oberkantoren Guttmann uhb Bauer ernteten einmütigen Beifall, Die Schlnßansprache hielt Obmann-Stellvertreter Herr Carl D. Boskowitz. Nachdem die Greise in einem hellerlenchteten Nebensaale gespeist worden — jeder Mann erhielt Gebäck, 3 K' und eine Zigarre als Wegzehrung — wurden 110 bejahrte Männer nnt Kleidern, Wmterwäsche, Schuhen und Hüten beschenkt. Jüdische Toynbeehalle, Wien. XX., Karajangaffe 20. Die Eröffnung des heurigen Wintersemesters fand Mittwoch' 9. November statt. Der Präsident Herr Dr. Js. Samuely begrüßte die Gäste und hielt dann Dr. Theodor H e r z l einen kurzen, würdigen Nachruf. Im Anschluß an . diese Würdigung: Herzls erklärte er, daß der neue Vorstand die Toynbeehalle nach dem bewährten Muster der früheren Jahre im alten Geiste weiterznführen 'gedenke. ..Als. Vortragender .ergriff hierauf Dr. Josef Jerusalem, von lebhaftem Beifalls begrüßt, das Wort zu seinen Ausführungen über den Wert der Bildung. Im zweiten Teil erfreuten die Klavie, virtuosin Frl. Dora Popper und der Violinspieler Herr Straßmann das Publikum durch ihre Vorträge. Frl. Fried! mann trug unter Beifall einige Gedichte vor. Donnerstage 10. November, dem Geburtstage Friedrich Schillers, begann Dr. Siegmund Werner seinen Schillerzyklns. Die Blbelerklärung am Freitag hatte Herr Rabbmer Grün übernommen. SamStag, 12. November fand der von Frl. Elsa Freund veranstaltete musikalische Abend statt. Frl. Grete Hirsch und Frl. Singer ernteten nebst der Veranstalterin .reichen Beifall. Sonntag, am 13. November sprach Herr Dr. Grün über „Kurpfuscherei". An den beifällig auf-, genommenen Vortrag schloß sich eine interessante Diskussion, Montag, 14. November fand die Fortsetzung he- Vortrages über Kurpfuscherei statt. Dienstag, 15. November wurde ist der dichtgefüllten Toynbeehalle von Dr. Wern er. eine Vorlesung aus Dr. Herzls Erzählungen und „Solon in Lydien" abgehalten, der die Verlesung der Selbstbiographie Herzls voranging. Mittwoch begann der Zyklus des Universitäts- Professors Dr. Josef Pollak über Bau und Verrichtung dev Sinnes Werkzeuge. Damit hat die Toynbeehalle die erste Vortragswoche beendet. Der Musikausschuß hat sich sogleich nach I ber Eröffnung des Bortragsfemrsters konstituiert und daS Programm der heurigen musikalischen Abende bereits zum j großen Teile fertiggestellt. Der Ausschuß für Kinderjansen wird den ersten Kmdernachmittag Sonntag, 4. Dezember als Chanukajause veranstalten. Ueber den Fortgang der Kurse wird demnächst Nachricht gegeben. Vortragsorduullg: Sonntag, 20. November: Dr. Levp. Kahn: Meuasse ben Israel. Montag, 21. November: Dr. Josef Jerusalem: Österreichische Berfassungsgeschichte (Ein Zyklus). Dienstag, 22. November: Diskussion. Leiterin Fräulein Malvine F r i e d- I ma n n. Mittwoch, 23. November: Dr. Siegfried Herz: Thema Vorbehalten. Donnerstag, 24. November: Dr. Siegmund Werner: Schiller II. Freitag, 25. November; Bibelerklärung. Samstag. 26. November: Konzert. Ausland. Willy Bambus. Zu diesem Todesfälle erhalten wir folgende Zuschrift: Geehrte Redaktion! Sie haben Willy Bambus, den leider so früh Dahipschiedenen, schon in ihrer vorigen Nummer in dankenswerten Worten gewürdigt. Ich hoffe aber, daß Sie mir nichtsdestoweniger noch etwas Raum gewähren, damit ich in die Lage komme, ein wenig zur gerechten Beurteilung dieses vielverlästertelst aber hochverdienten Mannes beizutragen. Ich fühle mich hierzu um so berufener, als ich jahrelang mit dem Verstorbenen zusammen arbeitete und wir uns schon damals.unserer, gegensätzlichen Temperamente und Weltau-

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