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Jüdisches Volksblatt · 1904-10-28 · 44 (28.10.1904) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
44 (28.10.1904)
Date
1904-10-28
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite S Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt. 28. Oktober 1904 Nr. 44 Rußland an der preußische» Grenze au-gesetzt find. Der Hilfsverein der deutschen Juden, welcher unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Zustände an der Grenze Verhandlungen mit de, Direktionen der Hamburg-Amtrika-Paketfahrt-Aktieu. gesellschaft und des Bremer Lloyd einleitete, hat dieselben erfreulicherweise zu einem günstigen Abschlüsse gebracht. Die mannigfachen Schwierigkeiten, welche sich bei den Verhandlungen bei dieser vom wirtschaftlichen und politische» Gesichtspunkte ans außerordentlich komplizierten Frage entgegengestellt,' halten, wurde« endlich in einer Konferenz, welche im Hilfsverein der deutschen Juden zwischen dem Generaldirektor B a l l i n und den Präsidenten des Hilfsvereins der deutschen Juden, de« Herren James Simon und Dr. Paul Nathan, stattgefunden, in befriedigender Weise beseitigt. Durch ein umfassendes Tatsachenmaterial, welches Herr Dr. Paul Nathan i» den wichtigste» Grenzorten in Ostpreußen persönlich gesammelt hatte, konnte die Sachlage bis ins Detail geklärt werden. Dank dem freundlichen und sachlichen Entgegenkommen des Herrn Generaldirektors Balli», welcher vorübergehend von der Presse für die sattsam bekannten Zustände an der Grenze persönlich verantwortlich gemacht wurde, find nun die Mißstände als beseitigt zu betrachten. DaS Uebereinkommen zwischen de» Hilfsverein der deutschen Juden und den deutschen Schifffahrtsgefellschaften ist im Interesse unserer auswandernden Glaubensgenossen als ein außerordentlich günstiges zu bezeichnen. Dieser Erfolg, der fast ausschließlich den persönlichen Besprechungen zwischen dem Präsidium des Hilfsvereins und der Generaldirekrion der Schiffahrtsgesellschaften zu verdanken ist, ist durch die Presse bekannt geworden. Wir möchten nur noch hinzufügen, daß der Hilfsverein drr deutschen Juden mit der von ihm vorgeschlagenen Organisation der jüdischen Auswanderung ans Osteuropa bereits begonnen hat. Es haben sich zunächst in Ostpreußen an den wichtigsten Grenzübergängen, wie Eydtkuhnen, Insterburg, Tilsit, Proftken, Memel, Lokalkomitees im Anschluß an den Hilfsverein der deutschen Juden konstituiert, welche ihrerseits mit der Zentrale in Königsberg, dem Schutzkomitee für durchreisende Juden, verbunden sind. Diese Lokalkomitees, welche vom Hilfsverein der deutschen Juden subventioniert werden, haben ihre Tätigkeit mrt Eifer und Geschick begonnen und in zahlreichen Fallen den bedrängten Glaubensgenossen Rechtsschutz und Unterstützung gewährt. Um die Auswanderer vor gewissenlosen Unteragenteu und Herbergsbesitzern zu schützen, hat es sich als notwendig herausgestellt, in Tilsit eine eigene Herberge zu errichten. Es ist ferner in Aussicht genommen, durch Flugblätter und Plakate in hebräischer und der Jargsusprache unsere auswandernden Glaubensbrüder noch vor dem Betreten des deutschen Bodens aufzuklären und-auf die zu ihrem Schutze bestehenden Kymitees hinzuweisen. Mit weitereu Reformen und Erleichterungen jeder Art soll allmählich vorgegangen werden. Es wäre in hohemSrad« wünschenswert, baß man die Auswandererauf diese neue» Institutionen aufmerksam mache, damit sie von ihnen recht häufig Gebrauch machen. We«n diese Organisation in Ostpreußen vollständig durchgeführt sein wird, beabsichtigt der Hilfsverein der deutsche« Juden, dieselbe auch auf Westpreußen und Schlesien auszudehnen. Ganz unabhängig davon werden natürlich die Bemühungen des Hilfsverein eifrig fortgesetzt, eine international« Konferenz aller großen jüdischen Organisationen zur Regelung der Auswandererfrage einzuberufen, und es ist im Interesse unserer unglücklichen Stammesgenoffen auf dainnigste zu wünschen, daß diese Konferenz so bald als möglich zustande kommen möge. Zum Schluffe seien nur noch die Namen der Vorsitzenden der Grenzkomitees in Ostpreußen genannt. In Königsberg in Preußen Herr Bankdirektor George Marx, in Eydtkuhnen Herr Isidor Berlowitz. in Insterburg Herr Rabbiner Dr. B e e r m a n n, in Tilsit Herr Jußizrat Cohn, in Prostken Herr Jakob Schidorsky, in Memel Herr Rechtsanwalt Jacobsohn. Die russischen Juden i« der duktiven Arbeit.*) pro- I. Auf Initiative und im Berlage der „Jewish Coloniz i ati o n Association“ wie mit dem Hinzutun des Zentralkomitees dieser Gesellschaft in Petersburg ist vor einigen Woche» ei« zweibändiges Werk in russischer Sprache, das 70 Druckbogen stark ist, erschienen, das ein bedächtig und sorgfältig gesammeltes Material über die produktive Tätigkeit der Jude« in Rußland enthält. Diesestatistische Material ist durch organisierte Komitees zum größten Teile an Ort und Stelle gesammelt worden und von Stellen, an denen das persönliche Recherchieren der Komiteemitglieder untunlich war, wurden amtliche Ziffern über die betreffende» Punkte requiriert und verwendet. Da die in Rede stehenden statistischen Zusammenstellungen das gesamte Judentum wohl interessieren dürften, Unterlassen wir es nicht, solche im 'folgenden in unserem Blatte auszugsweise zur Veröffentlichung zu bringen: Das Werk beschäftigt sich zunächst mit der jüdischen Bevölkerung in Rußland und bewohnt diese das Reich wie folgt: Im europäischen Rußland 3,765.766 Seelen, in Russisch- Finnland 1.382 Seelen, die jüdische Gesamtbevölkerung im ganzen russischen Reiche zählt daher 5,189.401 Seelen. Im Abschnitte „Die Juden als Ackerbauer" wird hervorgehoben, daß zu Beginn des. verflossenen Jahrhunderts das Bestreben der Regierung dahin ging, die Juden in Rußland durch künstliche Mittel dem Ackerbaue zuzuführen. Im Jahre 1804 erhielten die Juden in Rußland das Recht, Grund und Boden zu kaufen und zu pachten, damit sie sich der Landwirtschaft widmen köunen. Hierbei wurde ihnen die Versicherung Juden der Feldarbeit onheimzugeben, fortgesetzt. So wurde» die jüdischen Kolonisten im Chersoner Gouvernement, welche sich ernst der Feldbebauuvg Hingaben, auf eine Reih« von fünfzig Jahren vom Militärdienste und zehn Jahre von der Grundsteuer befreit. In den Vierzigerjahren des vergangenen Säkulums wurden ärarische Grundstücke an jüdische Anstedler außer im Chersoner auch im JekaterinoSlower wie im Dongouvernement des westlichen Rußland und in Kongreß Polen gegeben. Während der Regierung des Kaisers Alexander II. hat die Angelegenheit der Zuführung der Juden zum Ackerbaue eine Wendung genommen. Schon im Jahre 1859 wurde das Ansiedeln jüdischer Kolonisten auf den ärarischen Gründen in den westlichen Gouvernements ststiert und im Jahre 1866 wurde» alle Verordnungen bezüglich der Uebertragung von Juden in den Stand der Ackerbautreibenden aufgehoben und zugleich das Anweiseu der Gelder, welche als Steuer des Koscherfleisches einflossen, für diese Zwecke eingestellt. Im Jahre 1864 wurde den Juden verboten, in den zehn Gouvernements, welche dem Generalgouverneur von Wilna und Kiew unterstehen, Grundstücke zu erwerben. Diese zehn Gouvernements sind die von Juden im Rußland am dichtesten bevölkerten. Es wurde denselben zugleich das Pachten gewisser Güter untersagt. Am fatalsten haben die Vorschriften vom 3. Mai 1882 gegen das Agearisieren der Juden in Rußland gewirkt. Diese Vorschriften verbieten den Juden in allen fünfzehn Gouvernements des Ansiedlungsgebietes das Kaufen oder Pachten von unbeweglichen Gütern außerhalb der Städte Und Marktflecken; nach diesen dürfen sie sich nicht einmal außerhalb der Grenzen dieser Städte und Städtchen ständig niederlassen. Von diesen Vorschriften sind nur die Juden in Ruffisch- Polen ausgeschlossen. Allein im Jahr« 1891 ist auch diesen das Kaufen oder Pachten von Baugründen verboten worden. Daß die Juden zu der Bodenkultur gravitieren, zu Polen 1,316.576 Seelen, :n Kaukaften 58.471 Seelen, tn |0^cc sich eignen und bei solcher ausdauernd bleiben, beweisen Stbtnen 34.477 Seelen, tn Mt.telasien 12.789 Seelen, m Agende Ziffern, die ihren Ursprung von der Zeit haben, als seitens der russischen Regierung die Agrarisierung von Juden gefördert wurde. Auf den jüdischen Kolonien in Westrußland (einschließlich Kongreß-Polen) leben 13.005 jüdische Familien, welche 75.887 Seelen zählen. Diese besitzen 113.030 Joch Feld. Die.Kolonien sind in allen Gouvernements des westlichen Rußland zerstreut, und zwar bestehen in den sechs nordwestlichen Gouvernements 188 Kolonien mit 24.431 Joch, auf welchen 18.504 Seelen wohnen und 2731 Wirtschaften betreiben; in den südwestlichen zuteil, d°ß sl^s°w°hl als Gr»«db°stS°^wi° G-undpächt-r °°» @;ut,emBientä 66 il.834 Joch, 18.186-6«*% der Leibeigenschaft und fünf Jahre von der Grundsteuer befreit bleiben. Solchen Juden, welche; keine Mittel zum selbständigen Ankäufen besaßen, wurden von Seite der Regierung Ackerfelder zur Verfügung gestellt, staatliche Darlehen zur Bewirtschaftung gewährt und die.Grundsteuer auf die Dauer von zehrn Jahren erlaffen. Jm -J«hre -1807 bestimmte die russische Regierung den Betrag von 3i)0.000 Rubeln zu Zwecken der Uebersiedlung solcher Inden .nach Neurußland, welche erklärt hatten, der Bodenkultur sich widmen zu wollen. Nach einer gewissen Zeit hat das Bestreben der Regierung nach dieser Richtung an Stärke abgenommen. Aber während der Regierung des Kaisers Nikolaus I. wurden die Bemühungen, die *) Von (Warschau). CH. N. Reichenberg nach der „Irrsslltü" 2227 Wirtschaften; in den drei neurussischen Gouvernements 48 Kolonien, 63.431 Joch, 32.683 Seelen, 5592 Wirtschaften; in den zehn Gouvernements von Ruffisch-Polen 88 Kolonien, 13.334 Joch, 12.545 Seelen, 2509 Wirtschaften. Die erste Bedeutung haben die 38 Kolonien in den Gouvernements Chersoü und Jekäterinosl'aw, auf 'diesen lebt über ein-Drittel aller jüdischen Kolonisten in Rußland. Bei Gründung der Chersonschen Kolonien hat jede Familie 30 Joch Acker'zum Anbau und 10 Joch für die Weide bekommen. Das Betreiben der Landwirtschaft durch Juden in Kon greß-Polen datiert noch von der Zeit der Regierung des polnischen Königs Stanislaus August'; damals wurde daselbst die jüdische Kolonie unter dem Namen Przykolety gegründet. Die polnische Konstitution vom Jahre 1775 räumte den Juden Mosis 26, 33—35): „Und euch werde ich zerstreuen unter die Völker und hinter euch her das Schwert zücken. Und ist euer Land eine Oede und sind eure Städte eine Wüste: dann wird das Land sühnen seine Feierjahre in all der Zeit der Verödung, während ihr im Lande eurer Feinde sein werdet; dann feiert das Land und sühnt seine Feierjahre. All die Zeit seiner Verödung soll es feiern, was es nicht tn euren Feierjahren gefeiert, da ihr darin gewohnt." Die „Feierjahre", die während der ganzen Zeit nicht gehalten wurden, bilden einen Teil der mosaischen Sozialreform. Dagegen galt diese Lehre in ihrem vollen Umfange fett der Reorganisation, die das israelttische Volk während der Perserherrschast durch Esra und noch mehr durch den rücksichtslosen und tatkräftigen Nehemra erfuhr. Sett der zwetten Hälfte des fünften vorchristlichen Jahrhunderts galt unstreitig die Thora als Staatsverfassung, wie der Korair bei den Bekenner» des Islam. Seitdem tat man immer in Israel, „w i e geschrieben steht", d. h. wie in dem „Buche der Lehre" a n g e o r d n e t i st. Und da trat die mosaische Sozialreform in volle Wirksamkeit. So wurde das Zinsnehmen, nicht also nur der Wucher, unter den Volksgenossen strenge verpönt: Geld- und Warenzins. Hauptsächlich kam der Warenzins in Betracht, da bares Geld in jener Zeit wenig gebraucht wurde; sogar die Abgaben an den Staat wurden ja in natura entrichtet. Wohl aber konnte es einem Landmanne leicht begegnen, daß seine Ernte durch den Hagel oder durch ein anderes Naturereignis vernichtet wurde und er die Gefälligkett eines Volksgenossen in Anspruch nehmen mußte, um Getreide für den Hausbedarf und für die nächste Aussaat zu entlehnen. In solchen Fällen war das Zinsnehmen untersagt, während in der vorexilischen Epoche der Warenwucherer schonungslos sein! Geschäft machen konnte (Amos 8, 4—7). In der sopherischen Zeit wurde das Zinsnehmen, auch Verschleiertester Zins oder jedes „Stäubchen von Zins", wie es in der juristischen Terminologie hieß, untersagt und dieses Verbot auch strenge durchgesührt. In jeden: siebenten Jahre sollte nach der mosaischen Lehre ein Brach- oder Schaltjahr fein. Wie ich schon sagte, wurde die Verordnung in der vorexiltschen Zett nie beachtet. Wohl aber galt sie in voller Strenge seit Esra. Da nun das Brachjahr pünktlich eingehalten wurde, so mußte es auch als Erlaßjahr gelten, so daß tn diesem Jahre keine Schulden eingefordert werde»: durften; vom Erlassen der Schulden war aber nie die Rede. Denn wie sollte ein Landmann in einem Jahre ohne Ernte rückständige Schulden zurückzahlen können? Natürlich war es ihm nicht untersagt, falls er doch bezahlen konnte und wollte, Zahlung zu leisten; die Gläubiger durften ihn nur nicht „drücken". Später hat sich aber diese ursprüngliche humane Satzung als dem wirtschaftlich Schwachen schädlich erwiesen; man wollte chm eben unmittelbar vor Anbruch des Brachjahres keinen Kredtt gewähren. Unter solchen Umständen hielt es der ältere Hillel — bekanntlich ein älterer Zettgenosse. Jesu — für geboten, eine neue Verordnung zu erlassen, wonach der Gläubiger seine Forderung, auch wenn sie noch nicht fällig war, noch vor Beginn des Erlatzjahres dem Gerichte übergeben durste, das sie zu jeder Zeit eintreiben konnte. Die mosaische Satzung wurde also, nachdem sie etwa 450 Jahre gegolten hatte, unter den veränderten Verhältnissen aufgehoben. Bald darauf mutzte auch das Brachjahr gänzlich aufgehoben werden. An diesen Maßregeln war aber hauptsächlich die Römer Herrschaft schuld, da der Israelit seitdem nicht mehr in der eigenen Heimat war und, um die drückende Steuerlast erschwingen zu können, sogar von der Thora abweichen mußte. Von der Mitte des fünften vorchrisilichenJahrhunderts bis zur Zeit der Nömerherrschaft gab es keine sozialen Kümpfe im jüdischen Volke, bis dann die Römer kamen und das Volk ausplünderten. Ein sinnreicher Ansspruch der A g a d a h lautet: „Wer sich durch eine Dornenhecke arbeiten muß, dem begegnet es, daß er, während er sich an der einen Seite loszumachen bestrebt ist, mit den Kleidern an der anderen-Seite hängen bleibt. So ergeht es. unter der Herrschaft Esaus (Roms); man hat kaum die Grundsteuer gezahlt, so wird schon das Kopfgeld etngefordert; und währendas Kopfgeld etngetrieben wird, kommt schon der Tributexekutorl" So weit die einzige soziale Gesetzgebung in unserer ganzen Geschichte. Der Antisemit. Eine Charakterstudie. Von G. v. F o r e l l (Luzern). (Schluß). Ich fange an zu begreifen, daß das Schlimmste, was man den Inden znfttgt, nicht die Verfolgungen find, mit denen man sie hetmsucht, sondern die Verachtung, der man sie preis - gibt. Denn die moralische Atmosphäre für den Menschen ist die Achtung seiner Mitmenschen, ohne die er verkümmern m»ß. Trotzdem diese Gedanken sich mir mit Gewalt aufdränge«, — oder vielleicht gerade deshalb—ist es mir unmöglich, eine Verbindung einzugehen, von welcher ich fürchten müßte, daß sie mich in den Augen meiner Verwandten und Freunde, die ja die gleiche» Vorurteile haben, herabsetzen könnte. Lasten Sie mich deshalb von Ihnen Abschied nehmen mit der Bitte, mir zu verzeihen. Seien Sie überzeugt, daß niemand mehr leidet als ich, der durch Ihre Güte im Begriff war, -meinem bisher so einsamen «nd verbitterten Leben entrissen zu i werde«, und der sich nun zurückgeschleudert sieht in das alte .ewige Einerlei eines trivialen Daseins. Leben Sie wohl und j gedenken Sie meiner ohne Groll, wie ich mich Ihrer stets erinnern werde als eines Wesens, das für leider nur kurze Zeit ,mein Leben mit Hellem Glanz erfüllte."! Als der Brief fort war, fühlte er sich freiet und ruhiger. Zwar hielt er sich für sehr unglücklich und hatte-ungeheure Mitleid mit sich selber. Aber die „große Trösterin Zeit" würde auch ihnen beiden helfen. Er wollte sein altes Leben wieder aufnehmen, in dem er sich ja doch ganz behaglich gefühlt hatte. Warum mußte man ihn überhaupt daraus aufscheuchen! j Er hatte doch nichts verlangt. Konnte» einem die Menschen j nicht einmal sein bißchen Frieden lassen? i Jetzt sollte ihm noch einer kommen. - Griesgrämig sing er wieder an, sich gänzlich in sich selbst , zu verkriechen. Nur zum Abendschoppen ging er wieder regelmäßig. tAber er konnte auch dort nicht mehr in Stimmung kommen. Die Kalauer seiner Bierfreunde kamen ihm plötzlich trivial, selbst albern vor. Und ihre Judenwitze taten ihm fast weh, als ob sie auf ihn selber zielten. Ec fehlte wieder häufiger. Aber aus seiner „Bude" konnte er es schon gor nicht mehr aushalten. Wie entsetzlich leer und kahl und nngemlttlich kam ihm jetzt seine Junggesellenwohuuug vor. Die Tyrannei seiner alten Wirtschafterin, die er nun schon so viele Jahre geduldig getragen, erschien ihm jetzt unerträglich und unwürdig. Auch ihr Essen schmeckte ihm nicht mehr und er wagte sogar ein paar schüchterne Borwürfe, die dann mit tagelangem Brummen ihrerseits beantwortet wurden. Und die Bücher, in denen er den letzten Winter doch ganz gern studiert — er nahm sie vor und warf sie dann in ViMsM» I

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