Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 6 (1904)
- Issue
- 33 (12.8.1904)
- Date
- 1904-08-12
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite S Wien, Freitag Jüdiaehee Volkablatt. 12. August 1904 Nr. 33 Schantgewerbe, WirtShanSwesen, als Vermittler, Marktlieferanten und Hausierer. Etwa 100.000 Jude« sind als Handwerker aller Branchen tätig, leide» stets an Mangel der Arbeitsgelegenheit, darunter auch einige Tausend FabrikSarbeiter, die gegen geringen Lohn arbeiten. Zirka 20.000 find als Petroleumgruben-Arbeiter, Lastträger und Packer in Verwendung. Ueber 400.000 Menschen find ganz ohne Beruf und stehen mittel- und erwerbslos da. DieseZahl wäre noch bei weitem größer, wenn im letzten Dezennium nicht einige tausend Familie« durch die Auswanderung Galizien den Rücken gekehrt hätten, Wer noch die Bestreitung der UebersiedlungSkosten aufbringen konute, emigrierte nach Nord- oder Südamerika, Kanada und Austr». lieu, England, Belgien und Frankreich; viele ließen sich auch in Norddeutschland nieder und wieder andere machten sich in Oesterreichisch-Schlefien, Mähren und Wien ansässig. Die Frage könnte sich aufdräugen, welche sind doch die Quellen, aus welchen diese Maffenerwerblosrn ihre notwendigsten Lebensbedürfnisse schöpfen. Diese Frage ist damit zu beantworten, daß diese Resoureen die Orts- und Wanderbettelei sind. Etwa 40.000 Familienhäupter befinde» sich jahraus, jahrein, im Lande selbst, in der Bukowina, in Ungar» und Siebenbürgen, in Preußen, wie in Norddeutschland auf der Wanderbettelei. Diese fechten von Haus zu Haus, von Tür zu Tür und befördern mittelst Post die Ergebnisse ihres Schmachgewerbes nach Hause an die Adresse ihrer hungernden Familienangehörigen. Wieder andere sind Ortsbettler nnd fallen mit den Mitgliedern ihrer Familie den wohlhabenden und erwerbenden Klassen in den einzelnen Gemeinden zur Last. Wer weder den Mut, noch die Schamlosigkeit besitzt, sein Dasein von milden Gaben zu fristen, verfällt dem frühzeitigen Siechtum und eines Tages stirbt er Hungers. So ist es mit einer 400.000 köpfigen Bevölkerungszahl in einem Kroulande Oesterreichs bestellt, einer Bevölkerung, der die Chargen der österreichisch-ungarischen Armee entnommen werden, (bekanntlich erreichen alle jüdischen Soldaten aus Galizien ihrer Fähigkeit und Geschicklichkeit wegen in den Kompagnien die höchsten Graden der Chargen) und die arbeiten will und zu jeder Arbeit nachweislich die Eignung besitzt und keine Arbeit finden kann. Eine Hilfsaktion mit der Tendenz, all diese Beschäftigungslosen der produktiven Ecwerbstätigkeit zuzuführen, könnte diesem Elende sukzessive steuern; die Organisation und da- Instrument für dieses Hilfswerk für Galizien ist hier bereits im Hilfsvereine für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien vorhanden, es fehlen nur die Mittel, um diese Hilfstätigkeit entsprechend vor sich gehen zu lassen und über diesen wunden Punkt werde ich in meinem zweiten Artikel des Ausführlichen schreiben. Ueber die Niederlassung jüdischer Handwerker außerhalb des Anfiedlungsrayons in Rußland. Trotz der unermeßlichen Größe des Zarenreiches dürfen die Juden nur in einigen Provinzen desselben sich aufhalten, welche unter der Bezeichnung „Ansiedlungsrayon" bekannt sind. Außerhalb des Ansiedlungsrayons dürfen nur Kaufleute erster Gilde, Aerzte und Handwerker sich niederlassen. Während dieses Vorrecht von den beiden erstgenannten Klassen ziemlich viel ausgenützt wird, sehen wir nur sehr selten, daß die Handwerker sich dies Recht zu nütze machen. Wiewohl der Jscher 5, nach Preobraschensk, wohin seit fünf Jahren niemand mehr verschickt wurde, verschickte er zwei Personen, in das Nest M.a r t i n o w am Kireng steckte er 10 Personen und nach Karasch zwei Personen. Die entsetzlichen,- unwirtlichen Weiler entlang des Jlim sind alle vollgepfropft mit Verschickten. Es darf hierbei nicht außeracht gelassen werden, daß in allen den aufgezählten Ortschaften früher überhaupt keine Strafkolonien bestanden, der Verbannte daher inmitten einer mißtrauischen Bevölkerung ohne Geldmittel sich von neuem ernrichten mußte. In der Regel unterstützen ältere Verschickte ihre Neuangekommenen Leidensgenossen, so weit ihre Mittel reichen. In den meisten Kolonien genießen die Verbannten auch einen gewissen Kredit in den Kaufläden des Ortes. Die neuen Kolonien waren daher zumeist dem Hunger preisgegeben, da sie nur über geringe Barmittel verfügten und die Staatsbeiträge erst nach ö—6 Monaten, nachdem ein diesbezügliches Gesuch sich durch das ganze bureaukratische Labyrinth durchgewunden hatte, verabreicht wurden. Es ist allgemein bekannt, daß im verflossenen Winter in vielen Kolonien der Hunger wütete. Erfuhren ältere Kolonien von der traurigen Lage irgendeiner neuen Kolonie, so griffen sie nach Möglichkeit helfend ein; sie erfuhren aber nur einiges über die Lage der nächstgelegenen Kolonien, während die entfernter gelegenen gezwungen waren, stillschweigend zu hungern, da sie dank des grausamen Verbotes inbezug auf das Zusammentreffen mit den Partien weder den Namen der Genossen, noch den Ort chrer Ansiedlung erfahren tonnten. Während nua die Verabreichung der Leben-mittel erst nach sechsmonatlichem Darben erfolgt, wird die Verschickung in- Jakutskische Gebiet ohne Unterbrechung oder Verzögerung fortgesetzt und mit Staunenswerter Geschwindigkeit durchgeführt. A« Anfänge des Monate- März wurden die Hebamme I u d e l s o h n aus dem Dorfe Markow wegen Zugehörigkeit zum „Bund" und Prscheslawski wegen Beteiligung an der Kischenewer Demonstration im Jahre 1902 au- Martinow, ferner der sozial-revolutionäre K u l a g i n verschickt. Keinem von diesen wurden die Gründe der Verschickung oder die Frist der Verbannung bekanntgegeben, wurden aber größte Prozentsatz der Juden tn Rußland aus Handwerkern besteht, finden wir Tausende derselben im Ansiedlungsrayon lieber hungern, als daß sie von ihrem Rechte Gebrauch machen und Beschäftigung außerhalb des Ansiedlungsrayons suchen. Diese auffallende, unerklärliche Erscheinung veranlaßt die hebräische Zeitschrift „Hazeftra" folgende Fragen zu stellen: 1. Warum nützen die Handwerker ihr gutes Recht nicht aus, sich außerhalb des Anfiedlungsrayons nieöerzulafsen? 2. Sind irgendwelche Zeugnisse oder sonstige Schriftstücke zu diesem Zweck erforderlich, die vielleicht nicht zu erhalten sind? 3. Warum wandern so viele Handwerker nach Amerika und anderen Ländern aus, anstatt nach dem Innern Rußlands? und 4. existiert irgendwo ein Komitee für diese Angelegenheit und wer sind die Leiter desselben? Ans diese gewiß berechtigten Fragen wird tn derselben Zeitschrift von gut unterrichteter Seite folgendermaßen erwidert: In Wirklichkeit versuchen viele jüdische Handwerker, außerhalb des Ansiedlungsrayons sich niederzulassen, aber in den meisten Fällen bringen sie es auch in der neuen Heimat zu nichts und sind sehr oft gezwungen, nach der alten Heimat znrttckzukehren. Die Ursachen sind folgende: Erstens sind es meistens Handwerker zweiten Ranges, die ihr Handwerk nicht richtig verstehen und außerdem die Sprache und Sitten des Landes nicht kennen. Zweitens fehlen ihnen die Mittel, um eine anständige Werkstätte einzurichten. Auch ihr künnnersiches Aussehen und ihre armselige Erscheinung wirken abstoßend auf die Einwohner und sie finden daher kein Vertrauen bei denselben. Drittens fehlt ihnen jede Organisation und Orientierung. Die meisten wandern nach den zunächstliegenöen großen Städten außerhalb des Ansiedlungsrayons, weshalb in diesen Städten eine Ueberfüllung von jüdischen Handwerkern vorhanden ist, genau so, wie im Ansiedlungsrayon, während in den mehr im Innern liegenden Städten fast gar keine jüdischen Handwerker anzutreffen sind. Oft kommt es auch vor, daß in einer Stadt eine größere Anzahl Schneider und in einer andern Stadt eine Anzahl Schuhmacher sich nieöerlassen, wodurch die Preise naturgemäß heraögedrückt j werden. Wären sie daher in jeder Stadt gleichmäßig verteilt, ‘ je 2 bis 3 Schneider oder Schuster, dann hätten sie alle einen auskömmlichen Verdienst. Außerdem gibt es jetzt auch viel christliche Handwerker und besonders in den großen Städten ist jetzt fast gar kein Mangel an Handwerkern wie zurzeit Nikolaus des Ersten, als die „Vergünstigung" den jüdischen Handwerkern erteilt wurde. Wir finden jedoch viele jüdisches Handwerker im Innern Rußlands, welche sich schon früher hier niedergelassen haben, ihr Handwerk gut verstehen nnd auch die Landessprache beherrschen, die in sehr guten Verhältniffen leben und sogar mitunter solche, die man als reich bezeichnen kann. Indessen gibt es auch jetzt noch iw Innern Rußlands ein recht weites Feld für viele TauseNde jüdischer Handwerker, nämlich wenn dieselben nach den Landstädtchen und den gröberen Dörfern kommen möchten, denn hier mangelt es noch immer an guten Handwerkern. Aber leider wissen unsere unglücklichen Brüder nicht, wohin sie gehen sollen, da weder ein Anskunftsbureau vorhanden ist, das ihnen den richtigen Weg zeigen kann, noch irgend ein Hilfskomitee, das ihnen wenigstens für die erste Zeit die Mittel zur Einrichtung einer Werkstätte gewährt. Und wenn es sich noch trifft, daß ein jüdischer Handwerker im Innern Rußlands einen Platz findet, wo er schönen Verdienst haben kann, so ist er schließlich über kurz oder lang gedafür aufgefordert, sich unverzüglich reisefertig zu machen, obgleich sie dann noch zwei Tage bei der Kirensker Polizei auf die Ankunft einer Partie warten mußten, welcher sie dann angeschlossen wurden. Die Verhaftung dieser Personen durch den Agenten S o k o l o w vollzog sich mit unerhörter Roheit. In Martinow geschah die Arretierung eines Menschen mit einem Wacheaufgebot, wie wenn man ein ganzes Lager einnehmen wollte. Kulagin wurde von der eintretenden Polizei für verhaftet erklärt und ein soeben anwesender Freund desselben wurde aufgefordert, das Zimmer zu verlassen. Als dieser sich weigerte, wurde er mit Gewalt entfernt. Als dieses Vorgehen im Dorfe bekannt wurde, versammelten sich die Genossen Kulagin's vor dessen Wohnung, wollten mit Gewalt in dessen Zimmer dringen, um von dem Genossen Abschied zu nehmen. Es entstand ein förmlicher Kampf, wobei die Polizei vom Leder zog und einer verwundet wurde. Trotzdem gelang es den Verbannten ins Zimmer zu dringen, von wo sie dann nach einem rührenden Abschied von ihrem Freunde sich freiwillig entfernten. Ueber den Vorfall wurde ein Protokoll abgefaßt und die Folge davon wird natürlich sein, daß die ganze Kolonie in die entlegendsten Winkel der verschiedensten Richtungen auseinandergejagt wird. Im Uebrigen dürfte Graf Kutaissoff kaum einen entsetzlicheren Flecken finden, als Martinow. Prscheslawski und Frau Judelsohn haben überhaupt keine Ahnung, weshalb sie dieses Schicksal ereilt hat. Sie können es höchstens vermuten. Unter solchen Umständen ist eS leicht begreiflich, daß der Haß gegen P l e h w e und dessen Kreaturen jenen Höhepunkt erreiche» mußte, wo die angesammelte und nur schwer zurückgehaltene Wut zum Ausbruche kommen mußte. Die eben erwähnten Fälle sind nur Daten aus der jüngsten Zeit und beziehen sich auf einen verhältsmäßig kleinen Teil jenes großen Gebietes, auf welchem tausende von Menschen wegen ihrer Sehnsucht nach Freiheit im seelischen und physischen Elend verschmachten müssen. (Aus der „Oswobodschenie".) zmungen, seine neue Heimat aus religiösen Gründen zu verlaffen. Denn wenn er fern von einer jüdischen Gemeinde sich niederlassen will, so mutz er sich einen Schochet und einen Lehrer halten und auch eine Mtkwah bauen und so manche andere Sachen, die ein religiöser Jude nötig hat. Und in der Regel sind die Handwerker in Rußland, was zu ihrem Lobe gesagt sei, noch sehr religiös. Dem Schreiber dieses sind Fälle bekannt, wo Juden, welche in den Landstädten des Innern Rußlands wohnen, das ganze Jahr kein Fletsch essen, weil sie keinen Schochet haben und Monate vergehen, vis sie tn der Lage sind, ihre neugeborenen Kinder tn den Bund Abrahams aufnehmen zu lassen, ebenso bleiben ihre großen Kinder ohne jeden Unterricht in der Religion und der hebräischen Sprache. Deshalb ziehen solche Leute vor, lieber tn ihrer alten Heimat Not zu leiden, aber religiös leben zu können, als im Innern Rußlands besser leben zu können, aber ohne Religion. Dies ist die Antwort auf die erste Frage der „Hazeftra": Warum wandern die jüdischen Handwerker nicht nach dem Innern Rußlands? Die Zeugnisfrage existiert jetzt nicht mehr, denn seitöenl die Innungen im Ansiedlungsrayon aufgehoben sind, und der jüdische Handwerker nicht mehr in der Lage ist, einen Befähigungsnachweis zu erbringen, hat die russische Regierung verfügt, daß wenn jüdische Handwerker nach dem Innern Rußlands kommen, sie nur nötig haben: einen Reisepaß, ein Führungsattest aus ihrem früheren Ort und sich dann bei ihrer Ankunft dem dortigen Jnnungsvorsitzenden vorzustellen und sich einer Prüfung zu unterziehen haben, worüber ihm dann ein besonderes Attest ausgehttndigt wird. Alsdann werden diese Papiere durch Sie Polizei.dem Landratsamte zugestellt, worauf dem Nachsuchenden die Erlaubnis erteilt wird, sich dort nicderzulassen, aber unter der Bedingung, daß er sein Handwerk ausübe. Zwar gibt es auch viele Plätze, wo die Juden auf viele Hindernisse stoßen, welche die Ortsverwaltung . ihnen in den Weg legt, aber wenn die Ankommenden wirkliche Handwerker sind, so überwinden sie schließlich alle Hindernisse und bleiben ungestört in der neuen Heimat wohnen. Aus all dem Hier Angeführten geht hervor, daß außerhalb des Ansieölungsrayons' ein Nahrungsgebiet für Tausende von Handwerkern vorhanden ist und auch die formellen Hindernisse wegen der erforderlichen Papiere nur unbedeutend sind. Wenn dem so ist, dann drängt sich uns erst recht die dritte Frage auf: Warum ziehen viele Handwerker mitunter nach Südafrika oder nach Kanada und gehen nicht nach den doch immerhin viel näher liegenden Städten im Innern Rußlands? Nun auch für diese Frage des hebräischen Blattes gibt es eine Antwort, und zwar folgende: Die Handwerker wissen, daß sie, wenn sie nach dem Innern Rußlands ziehen, ihr Leben lang bei ihrem in ihrem Zeugnis angegebenen Handwerle bleiben müssen. Sollten sie aus irgend einer Beran-.,. lassung ihr ursprüngliches Handwerk aufgeven und sich mit etwas anderem beschäftigen, oder wenn die Eltern sterben unddie Kinder nicht dasselbe Handwerk ihres Vaters weiter be-- treiben, so sind sie gezwungen, das Land zu verlasse,: und sind dann fast heimatlos. Anders ist es aber, wenn sie über den Ozean gehen, dort steht es ihnen frei, sich mit all dem zu beschäftigen, was ihnen Gewinn bringt. Indessen würden sich doch noch viele Tausende von Handtverkern finden, welche keine Mittel zum Auswandern haben, und daher gerne bereit sein würden, nach dem Innern Rnßlands zu gehen. Wenn sich daher Vereine aus verschiedenen Handwerkern bilden möchten und je nach Bedarf die nötige Anzahl von Handwerkern sich in 'einem Lanöstädtchen oder großen Dorfe niederließe, dann könnten sie auch leicht einen Beamten mitnehmen, der zugleich Schochet, Mohel und Lehrer Grabsteinfunde in der Wiener Burg. Wir haben bereits in der vorigen N u m m e r gemeldet, daß bet Restaurierung der Hofburgkapelle jüdische Grabsteine gefunden wurden und zugleich kombiniert, daß diese Grabsteine vom alten Juöensrieöhof vor dem Kürntnertor stammen. Bestätigend schreibt die „N. F. P.": Wer jetzt vom Schweizerhofe aus den Josefsplatz betritt, wird eines ansehnlichen Hügels gewahr, bestehend alls weißen Sandsteinen, welche tn den Grundfesten und Wölbungen jenes Teiles des Schweizerhofes, der sich unter der Burgkapelle befindet, eingemauert waren. Eine Neukvnstrmerung der unterirdischen Räume dieses ältesten Teiles der Hofburg förderte sie zutage. Hofingenieur Architekt Perisie, der die diesbezüglichen Arbeiten leitet, fand an einigen der Steine hebräische Schriftzüge und setzte sofort den Direktor der Hvfbibliothek und namhaften Orientalisten Hofrat v. Karabacek irr Kenntnis, und schon ein flüchtiger Augenschein ließ hebräische Grabsteine erkennen, die ein wohl sechshundertjühriges Alter Nachweisen. Es kann kein Zweifel bestehen, daß man Religien des ältesten jüdischen Wiener Friedhofes gefunden hat. Der älteste „Jndenfreithof" lag zwischen dem Kürntner- und Widmer(Burg-)tore, damals eine öde Gegend, die in die „Laim(Lehm-)grube" auslief. Der Schutz, den die Babenberger den Juden als „herzoglichen Kanunerknechten" angedeihen ließen, erstreckte sich auch ans den Friedhof derselben, und in der Satzung Herzogs Friedrich des Zweiten des Streitbaren über die Rechtsverhältnisse der Juden heißt es: „Item si christianns etmiterkum judeorum quaeumqne temerttate dissipaverit aut invasertt, in forma judieii rnoriatur, et omnta sna proveniant eamerde duets, quoemnque nomine nuneupenttlr." (Wenn ciu Christ den Friedhof der Juden aus was itnmer für einer bösen Absicht zerstört oder gewalttätig anfüttt, soll er von gerichtswegen mit dein Tode bestraft werden, und all das Seinige, mag es wie immer heißen, ist der herzoglichen Kammer verfallen.) Diese Urkunde allein, da sie nur die Bestätigung wohlbegrttnöeter Rechte und Verhältnisse ist, beweist, da sie vom 1. Juli 1244 datiert, bas hohe Alter des Judenfriedhofes, wenn nicht auch in anderen Dokumenten die Ortsbestimmungen: „penes eimiterimn Judeorum, retro eymiterium I., zenest (zunächst) der Juden Freythof, vorn Kerntnertor hinder den Jndenfreithof" enthalten wären. Im vierzehnten Jahrhundert wurde der Judenfriedhof erweitert, im Buche der Käufe, actum St. Blasiustag 1388, ftudet sich die Stelle: „Ulrich, vader vor dem Kärntnerthor