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Jüdisches Volksblatt · 1904-06-24 · 26 (24.6.1904) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
26 (24.6.1904)
Date
1904-06-24
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite S Wien, Freitag Jüdiaohe« Volkablati 24. Juni 1904 Nr. 26 Die politischen Jndengemeinden in Mähren. Von Josef MeiSl. (Schluß.) Ende Jänner 1788 mußte infolge der Aufhebung des Institutes der Landesältesten die Landesrabbinerwahl modifiziert werden. In jedem der sechs Kreise ernennt jede Judengemeinde auf die für die Wahl des Gemeindevorstandes bestimmte Art aus ihren Familianten einen als ihren Bevollmächtigten. Diese versammeln sich an einem bestimmten Tage in der Kreisstadt bei dem Kreisamte, um ihre Vollmachten zur Erwählung eines Wahlmannes für die Ernennung des Landesrabbiners auszuweisen. Von dem Kreisamte wird sodann ein Tag bestimmt, an dem diese Bevollmächtigten einen Wahlmann aus den in ihren Judengemeinden wirklich angestellten Rabbinern durch Stimmenmehrheit zu erwählen haben. Diese Wahlmänner versammeln sich drei Tage vor dem zur Landesrabbiner- : wähl bestimmten Tage in Brünn, legitimiren sich bei dem dortigen Kreisamte mit ihren Vollmachten, wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und Aktuar für den Wahlakt. Von dem Vorsitzenden sind alle bei dem Gubernium eingegangenen Gesuche um die Landesrabbinerstelle den Wahlanordnern samt allen nötigen Behelfen mitzuteilen.") Die Wahl ist in Gegenwart eines kreisämtlichen Wahlkommissärs nach Ablegung des gewöhnlichen Eides (stehe oben) vorzunehmen. Ueber Aufruf des Vorsitzenden hat jeder Wahlmann einen motivierten Formvorschlag in das Wahlprotokoll einzutragen. Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab, die Stimmenmehrheit entscheidet. Ist dieselbe nicht zu erzielen, so sind die gleichzeitig mit den Wahlmännern gewählten Ersatzmänner zur neuerlichen Vornahme der Wahl einzuberufen. Das versiegelte Wahlprotokoll ist von dem Brünner Kreisvorsteher der Hofkanzlei zur letzten Entschließung einzusenden. Die Wahlkosten sind aus dem mährisch jüdischen Landesmassafonds zu bestreiten. Aus diesem Fonds bezieht der Landesrabbiner, dessen Wohnsitz der Bestimmung der Behörden von nun an überlassen bleibt, einen jährlichen Gehalt von 600 fl. Kurantmünze. Die früher von dem neugewählten Landesrabbiner zu entrichtende Taxe von 500 fl. wurde durch die neueren Vorschriften weder bestätigt noch ausdrücklich aufgehoben.'") Für die Auslagen, welche die Judengemeinden zu bestreiten hatten, bestanden ebenfalls besondere Vorschriften. .Diese bezogen sich auf drei Punkte. 1. Die Verfassung und Prüfung des jährlichen Voranschlages über das Erfordernis und Bedeckung der landesfürstlichen, der Dominika!- und Domestikalauslagen. 2. Die Repartierung der adjustierten Abgangssummen, welche gegenüber des Erfordernisses in dem gewöhnlichen Einkommen der Gemeinde keine Bedeckung finden, auf die einzelnen Gemeindeglieder und 3. die Einhebung der hienach entfallenden Jndividual- Entrichtungsbeträge, dann die ordrnngsmäßige Verrechnung derselben und überhaupt die Verwaltung der Gemeindeeinkünfte. Die Präliminarausweise müssen in Duplo und mit der Bestätigung der Obrigkeit, „daß solche geprüft und den Orts- und Zeitverhältnissen angemessen seien", die Voranschläge sechs Wochen nach Ostern dem Kreisamte ") Scari 86—88 über die Landesrabbinerwahl. a') Scari, Seite 88. ") Scari, Seite 55. Gesichter ein Lächeln.Beide überkam plötzlich die Sehnsucht nach sommerlichem Grün, nach duftenden Blümelein, nach etwas Warm-Lebendigem und auch nach — Männchen mit lebhaften Aeugelein. Die Blondine sehnte sich nach Schwarzen und die Brünette nach Blonden mit blauen Angen. Und Beiden entrang sich ein Seufzer; sie warfen noch einen Blick in ihre Spiegelchen und da es noch zu früh war in die Arbeit zu gehen, liefen beide schnurstracks in den Sächsischen Garten. Die Blondine kam von der Krulewska her und die Brünette beim Tor durch die Niezala. Als s>e in den Garten traten, wurde es beiden mit einem Male recht traurig zu Mute. Links — überlegt die Blondine — spielt Musik, ist der Eingang nicht gestattet. Ein intensiver, geradezu aufreizender Geruch von gebranntem und gekochtem Kaffee dringt in ihre Nase: »Umsonst ist nur der Tod!" Links — denkt die Brüneite bei sich — ist der glänzende Teich mit den weißen Schwänen; das Herz lacht einem bei dem Anblicke, wie die weißen Tiere nach einem Stückchen Semmel haschen! — „Aber ich Hab noch selber nicht gefrühstückt!" .... Weiter rechts gibt's Wasser mit Saft, sie hätte gar so gern eines getrunken, aber „umsonst ist nur der Tod!". „Vielleicht wird's einmal anders!" trösten sich beide zur selben Zeit; sie sind doch Schwestern. Und beide eile» der Mitte des Gartens zu, wo das dichte Laub der weitverzweigten Bäume das Geräusch der Gasse abhält, wo es so still ist, ach, so still. Und beide möchten sich setzen, und beide wissen es ganz genau, daß, kaum werden sie sich nieder gelassen haben, werden sich ihnen „Männchen mit lebhaften Aeuglein" zugesellen, um zu Plaudern.Und wenn man plaudern will, tut es sich viel angenehmer in der frischen Luft, angesichts der buntfarbigen Blumenbeete. .... Man wird wie berauscht in der frischen Morgenluft.Der Duft der Blüten steigt einem so Wohlig zn Kopfe .... man verfällt in Träumerei. Und die süßen einschmeichelnden Worte bewegen das Herz so lieblich — wenn auch alles plötzlich wie eine Seifenblase zereingesendet werden.^) Die beeidete Schätzungskommission für die Repartierung des unbedeckten Abganges, besteht aus fünf Männern und zwar zwei aus der Klasse der Reichen, zwei aus dem Mittelstand und einer aus den Armen. Sie werden durch das Los gewählt. Die Vermögensschätzung und der Präliminaranschlag müssen vierzehn Tage in der Synagoge zu jedermanns Einsicht angeschlagen werden. Den Steuerpflichtigen steht es frei, gegen drückende Lasten ihre Vorstellung bei dem obrigkeitlichen Wirtschaftsamte oder nötigenfalls bei dem Kreisamt zu erheben?") Jeder Judenfamiliant, sowie diejenigen Witwen, Waisen und ledigen Juden, welche zur Steuerzahlung beigezogen werden, sollen ein eigenes Steuerbüchel führen, in dem ihr Name, Familiennummer und jährliche Zahlungsschuldigkeit angemerkt wird.") Das Gemeindegebiet war insofern eingeschränkt, als es sich nur auf die sogenannten Judenhäuser d. i. solche Häuser erstrecken durfte, welche schon von alters her Juden gehörten. Jede Gemeinde hatte über alle jüdischen Häuser öffentliche Bücher zu führen. Die Trennung von der Christengemeinde war eine vollständige. Christen durften nicht bei Juden wohnen, ja nicht einmal von diesen beherbergt werden. Diese Gemeindeoerfassung, die hier in den wesentlichsten Zügen niedergelegt wurde, blieb bis zum Jahre 1848 bestehen. 1798 wurden 52 systemifierte Judengemeinden gezählt?') Mit kaiserlichem Patente vom!7. März 1849 wurde ein provisorisches Gemeindegesetz erlassen und die Judengemeinden (es waren damals 51) nahmen ihre Konstituierung als politische Gemeinden vor. Die Behörden widersetzten sich und die zwangsweise Vereinigung mit den Christengemeinden wurde verfügt. Man stützte sich hiebei auf § 1 des provisorischen Gemeindegesetzes, der unter einer Ortsgemeinde die als selbständiges Ganzes vermeffene Katastralgemeinde verstand, währenddem die Judengemeinden keine selbständigen Katastralgemeinden bildeten, und auf § 4 des zitierten Gesetzes, nach dem jene Gemeinden, welche die Mittel nicht besitzen, um die ihnen durch das Gesetz auferlegten Pflichten zu erfüllen, mit anderen zu einer Ortsgemeinde zu vereinigen sind. 25 Gemeinden wurden trotz lebhaften Protestes von beiden Seiten zwangsweise mit Christengemeinden vereinigt. Ein Ministerialerlaß aus dem Jahre 1850 gestattete die Konstituierung selbständiger Judengemeinden; seither unterblieben die Vereinigungen, nur vereinzelt fanden freiwillige statt.") Der innere Charakter der Judengemeinden veränderte sich ebenfalls seit dem Jahre 1848. Ein Teil der jüdischen Bevölkerung, insbesondere der wohlhabende, verließ die Judenstadt und zumeist proletarische Christenbevölkerung siedelte sich dort an. An manchen Orten ist der Ausdruck Judengemefpde kaum üiehr zutreffend. Allerdings die Gemeindeverwaltung liegt durchwegs in jüdischen Händen. Im ganzen bestehen heute 25 politische Judengemeinden. Sie besitzen nicht immer ein geschloffenes Territorium. Oft liegen mitten in der Christengemeinde Komplexe von Judenhäusern oder einzelne Judenhäuser verstreut, durch Nummerierung mit römischen Ziffern als zur Judengemeinde gehörig kenntlich gemacht"). Mit zwei Ausnahmen entbehren sie eines eigenen Katasters. Im allgemeinen ist die politische Organisation der Juden¬ Scari, Seite 56. *9) Scari. ©• 57. 30) Scari. S. 59. 31) Stat. Monatschrift. S. 851. ”) Stat. Monatschrift. S. 85t. ") Stat. Monatschrift. S. 852. platzt und in Nichts aufgeht, oder man plötzlich etwas Schreckliches erblickt und entsetzt von dannen läuft. Beide haben Angst sich zu verplaudern und sich für die Arbeit zu verspäten. Sie nehmen daher rechts, gerade der Turmuhr gegenüber, auf einer Bank Platz. Und da sie Schwestern sind, tun sie es beide in derselben Sekunde und entschließen sich für dieselbe Bank, an deren beiden Ecken sie sich niederlaffen. Ob sie mit einander sprechen werden?. Sie blicken einander an, doch in derselben Minute nähern sich ihnen zwei junge Leute und setzen sich zwischen den beiden Mädchen auf die Bank nieder. Bald wendet sich der eine, ein brünetter junger Mann der blonden zu und der andere, ein Blondin, knüpft mit der brünetten ein Gespräch an. Die zwei Paare plaudern. Und wie der Zeiger auf der Turmuhr dreiviertel auf neun zeigt, springen beide Schwestern von ihren Sitzen und rennen davon. Die Blondine von Mokotow rennt durch die Niezala dem schwarzen Gäßchen zu, und die Brünette vom schwarzen Gäßchen durch die Krulewska in der Richtung nach Mokotow. Sie haben sich kaum gesehen. Vielleicht einmal — im Spital, werden sie sich sehen und erkennen! Eine Rede des Grafen Puckler.*) Meine Herren! Es freut mich, daß Sie so zahlreich erschienen sind. Es ist mir immer ein besonderes Vergnügen, zu meiner! lieben Berlinern zu sprechen und ich hoffe, daß es der deutschen .Hauptstadt ein ebenso großes Vergnügen bereitet, mich sprechen zu hören. Seitdem ich hier vor dicht gefüllten Versammlungen meine Vorträge halte, ist eine neue Zeit hereingebrochen. Feinde umgeben mich von allen Seiten. Der blasse Neid schielt aus den * In Nr 25 dev „H i l f e" des Dr. N a u m a n n persifliert Erich Schlaikjer in folgender gelungener Weise den „Dreschgrafen von Klein-Hirne". .. f**« gemeinde mit Ausnahme gewisser archaistischer Besonderheiten z. B. der Art der Vorstandswahl keine von der gewöhnlichen verschiedene. Durch die Bevölkerungsvermischung, dadurch daß Christen in der Judengemeinde sich seit dem Jahre 1848 anstedelten und umgekehrt Juden in die Christengemeinde zogen, ist der exklusive Charakter der politischen Gemeinden fast vollständig verwischt worden. Sie haben die nämlichen Kompetenzen wie jede andere Gemeinde, mit dem Rechte der Selbstverwaltung dem Staate als Administrationsorgan im übertragenen Wirkungskreise dienend.") Was die vielfach bestrittene Frage des rechtlichen Bestandes der politischen Judengemeinden betrifft, so hat, ganz abgesehen von Anfechtungen seitens der Bevölkerung der Verwaltungsgerichtshof in Erkenntnissen aus den Jahren 1876 und 1877 ihren Bestand als illegal erklärt. Motiviert waren diese Erkenntnisse damit, daß erstens hier keine Katastralgemeinde vorliege, und zweitens daß hier auf Grund eines konfessionellen Verbandes politische Rechte gewährt werden und dies gegen die Staatsgrundgesetze, nach denen politische Rechte vom Religionsbekenntnisse unabhängig seien, verstoße. Da aber nach dem Gemeindegesetze nur »in der Regel" als Kriterium einer selbstständigen Gemeinde der selbständige Kataster gefordert wird, da ferner der zweite Grund, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Legalität der politischen Judengemeinden bestritt, nur auf einer unrichtigen Auslegung der Staatsgrundgesetze basiert, ist die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes in der Praxis nicht durchgedrungen. Die Statthalterei erklärte ihren Bestand für legal und seit 1881 ersolgte keine Anfechtung") In der Tat stehen sie mit dem geltenden Rechte in keinem Widerspruch. ‘ Nach dem letzten Ortsrepertorium bestehen folgende politische Judengemeinden mit nachfolgender Einwohnerzahl.") Austerlitz mit 444 E., Bisenz'mit 482 E., Boskowitz von 1105 E., Eisgrub mit 161 E., Eibenschitz mit 587 E , Gaya mit 307 E., Gewitsch mit 164 E., Holleschau mit 913 E, Kanitz mit 349 E., Koste! mit 374 E., Kojetein mit 415 E., Leipnik mit 1003 E., Lomnitz mit 318 E., Mittlitz mit 479 E., Nikolsburg mit 2109 E., Pohrlitz mit 659 E., Prerau mit 217 E., Proßnih mit 1680 E., Neu-Raußnitz mit 587 E., Schaffa mit 508 E., Tobitschau mit 180 E., Trebitsch mit 1420 E., Ung.-Brod mit 634 E., Ung-Ostra mit 216 E., Wessely a. d. March mit 24 E., im ganzen 15.325 Einwohner. Seit dem Jahre 1890 hat die Bevölkerung um 931 Seelen abgenommen, überhaupt ist ein starker Bevölkerungsrückgang zu bemerken. Ueber das zahlenmäßige Verhältnis der Juden zu den Christen in den politischen Judengemeinden fehlen nach den Resultaten der letzten Volkszählung genaue Angaben. Im Jahre 1890 lebten in diesen Gemeinden 7298 Christen und 8056 Juden. Die Zahl sämtlicher Häuser betrug 2428 Die Bevölkerung der Judengemeinden betrug 13'8°/g der Bevölkerung der Christengemeinden. Die größte Gemeinde ist Nikolsburg, die kleinste Wessely a. d. March. Nur 5 Gemeinden haben über 1000 Einwohner. 1890 gaben 11.305 Juden in Mähren als Umgangssprache die deutsche Sprache an, 4446 die böhmisch-mährisch-slowakischen Umgangssprachen.") In den Städten mit überwiegender slawischer Bevölkerung betrug 1890 in den Christen- 3* *) Stat. Monatschrift. S. 849. ») Stat. Monatsschrift. S. 852. 3°) A u s s e e und A l t h a r t werden im neuesten Repertorium nicht mehr als selbständige Judengemeinden erwähnt. S7) Stat. Monatsschrift. S. 852. Winkeln und der grünäugige Haß schleicht: auf dunklen Wegen, um mich zu verderben. Ich bin den Herren unbequem, aber ich werde mit blankem Schwert weiter kämpfen und die Reihen meiner Feinde verheeren. Ich werde nicht aufhören, meinen Mund zu brauchen, bis aus der deutschen Haupt st adt eine deutsche H a u st a d t geworden ist. (O je! Heiterkeit.) Lachen Sie nicht, meine Herren; ich mache keine Witze. Der Witz ist eine jüdische Eigenschaft; ich habe keinen. Ich bin ein Mann von rauher Tugend, habe eine breite Brust, einen starken Arm und ein festes Gottvertrauen. Witz habe ich nicht. („Bravo".) Wir haben heutzutage viel zu viel Witz, auch ohne daß ich daran beteiligt bin, aber viel zu wenig Glauben. Der Glaube an den Katechismus und an die Junker ist in weiten Kreisen des Volkes im Schwinden begriffen. Wohin soll das aber führen, meine Herren? Ohne Glauben an die weltliche Autorität gibt es auch keine himmlische. Das lassen Sie sich nur gesagt sein. Es geschehen Dinge, die wie ein blutiges Feuermal arn Himmel der Zeiten flammen. Oder wissen Sie nicht, was mir auf diesem Boden geschehen ist? Man hat mich verhaftet! Und warum? Weil ich zu einem Termin nicht kommen wollte, den irgend ein bürgerlicher Amtsrichter festzusetzen beliebte. Und darum verhaftet man einen deutschen Grafen! (Bewegung.) Ich sage Ihnen aber, der Herr der Wagen und Heere wird seine Zuchtrute über eine Welt hängen, in der solche Dinge möglich sind. Die Straßen Berlins werden widerhallen vom Klagen der Weiber und vom Geschrei der Kinder. Feuer und Schivefel werden vom Himmel regnen, wie einst in Sodom und Gomorrha. („Hörn Se uffl") Nein, ich höre nicht ans. Ich bin ein deutscher Prophet von rauhem Wesen. Wer in meine Versammlungen geht, muß einen Stoß vertragen können. Ueber Sie und Ihre Kinder wird das Unheil in der gräßlichsten Weise kommen, wenn Sie nicht endlich Buße tun und die scheußlichen Juden verhauen. Ich weih, daß man Ihnen mit allerlei wissenschaftlichem Kram kommen wird, nnl mich zu widerlegen und darum warne ich Sie vor den Wissenschaften. Die ineisten Wissenschaften sind von den Jude n erfunden, um den Deutschen die Naivität zu rauben. Lassen Sie sich aber die heilige. Einfalt Ihres Geistes nicht nehmen. Ich bin immer den Wissenschaften aus dem Wege gegangen und habe mich gut dabei ge-

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