Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 6 (1904)
- Issue
- 25 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 25 Wien, Freitag Jüdische* Volksblatt. 17. Juni 1904 SsfttsS affichierten Plakate schreien buchstäblich zum Himmel. Auch die Juden werden eingeladen, um die Gewinne ihrer Bedrücker mehren zu helfen. Man stellt es als ihre patriotische Pflicht hin, sich von heimischen Jndustrierittern „würzen" zu lassen. . . . Solche Veranstaltungen können die wirtschaftliche Unbedeutendheit Galiziens nicht aus der Welt schaffen, denn die Industrie dieses Landes befindet stch heute nur auf einer „schwindelnden" Höhe. 81—1. Zur Frage -er Autonomie -er Juden in Ungarn. Aus Anlaß der in unserer jüngsten Nummer gemeldeten Versammlung der Distriktsdelegierten bringt „PestiHirlap" unter dem Titel »D)ie Juden" an leitender Stelle einen Artikel, der sowohl wegen seiner historischen Rückblicke, wie auch wegen der satyrischen, stellenweise die Indolenz der ungarischen Juden geißelnden Sprache von allgemeinem Interesse ist. Der Artikel ist auch deshalb besonders beachtenswert, weil »Pesti Hirlap", ein liberales Blatt von der Coleur Banffys ist, welches seit dem Regime S z e l l s bei Aufrechterhaltung seines liberalen Programmos gegen die Regierung Opposition macht. In diesem Blatte lancierte auch B a n f f y zu allererst seine neuesten Programmideen, auf Grund welcher ihn die Stadt Szegedi« vor einigen Tagen in den Reichstag entsendete. Dem intoreffanten Artikel entnehmen wir folgende Stellen: »Es ist eine alte Geschichte, daß für die katholischen Angelegenheiten sich die — Juden am meisten interessieren. Schon aus Courtoisie ziemt es sich daher, daß sich mit jüdischen Angelegenheiten ein Christ beschäftige. Die Juden kümmern sich ohnehin nicht um sie. Die Juden spielen in Ungarn sowohl in wirtschaftlicher, als auch in politischer und sozialer Beziehung eine so wichtige Rolle, daß es sich wohl ziemt, sich mit ihnen nicht nur vom überwundene« Gesichtspunkte des Philo- oder Antisemitismus, sondern auch vom ernstpolitischen Gesichtspunkte und mit strenger Sachlichkeit zu beschäftigen. Die Angelegenheit der jüdischen Konfession ist in Ungarn sowohl nach innen wie nach außen vollständig ungeregelt. Dieses „nach innen" verstehen wir dahin, daß die jüdischen Gemeinden noch immer in der primitivsten Organisation sich befinden. Sie haben weder eine Hierarchie noch eine Autonomie, wie dies der Kultusminister Albert v. Berzewiczy so treffend charakterisierte, als die israelitischen Distriktsdelegierten bei ihm vorsprachen. Das Ungeregelte dieser Situation nach außen besteht darin, daß, obgleich die jüdische Konfession bereits eine gesetzlich rezipierte ist, sie doch nicht jene Repräsentation nach außen hin besitzt wie die übrigen Konfessionen. Die Bewegung unter den Protestanten zum Zwecke der Durchführung des G.-A. XX vom Jahre 1848 hat die israelitischen Distrtktspräfidenten "aus ihrem Schlafe gerüttelt und so haben sie denn die Angelegenheiten ihrer eigenen Konfession aufs Tapet gebracht, indem sie fordern, daß der Staat im Sinne dieses erwähnten Gesetzartikels zu ihren Kirchen- und Schulerhaltungskosten ebenso beisteuere wie dies die Protestanten fordern, daß ihnen ferner die Autonomie gesichert werde und daß ihnen als äußeres Zeichen ihrer Einverleibung in die Reihen der rezipierten Konfessionen offiziell ein Sitz im Magnatenhause zugesichert werde. Angesichts dieses Programmes wollen wir zunächst feststellen, welche offizielle Stellung die Juden heute auf Grund der bestehenden Gesetze in Ungarn haben und dann kann auch festgestellt werden, zu welchen Forderungen sie berechtigt sind. Und nach Feststellung des Rechtsstandpunktes ist es noch viel wichtiger auch darüber klar zu werden, welche Pflichten die Juden haben vom Gesichtspunkte der sozialen und nationalen Verschmelzung mit den Christen. Es kann ferner angenommen werden, daß die Juden mit ihrem Selbsterhaltungstriebe und aus religiösen Gründen fortfahren werden, sich des Spanischen in ihren Versammlungen, Kundgebungen und öffentlichen Akten zu bedienen, aber diese Sprache wird an der Abneigung und Mißachtung zu leiden haben, welche mit dem in den jüdischen Familien bemerkbaren Fortschritte und den Bestrebungen, ihren Kindern eine bessere, den sozialen Fortschritten angemessene Erziehung zu geben, Hand in Hand gehen müssen. Erst wenn die Juden zur Ueberzeugung gelangen werden, daß die spanische Sprache ein geeignetes Mittel ist, mit einer großen Anzahl von Menschen, die dieselbe Sprache sprechen, in Verkehr zu treten, und daß sie, gut gebraucht, d. h. in ihrer vollen Entwickelung, mit allen ihren Schönheiten, wie sie im Heimatlande gesprochen wird, hinter der deutschen, englischen und französischen Sprache nicht znrückbleibt, in gewiffen Beziehungen sogar höher steht als diese, erst dann werden die Juden bei der Anwendung der spamschen Sprache sich nicht nur von den zwei historischen Motiven: dem Erhültungstrieb der Rasse und dem religiösem Gefühle, sondern auch von Utilitätsgründen und dem Gefühle eines gewissen Stolzes leiten lasten, welch' letztere inmitten des Modernismus und der Neuerungsstrebungen unerläßlich sind. Genuß gibt es bereits einzelne Gegenden, in denen das Spanische bereits weniger gesprochen wird, als ehedem. Z. B. in Serbien, wo der gegenwärtige König Pet.er I. den «spanischen Juden gegenüber er st'jüngst die Äußerung tat, es sei bedauerlich, daß sie die spanische Sprache vernachlässigen, da sie eine schöne Sprache ist, würdig kultiviert zu werden. Bei der Lektüre der hebräisch-spanischen Traktate, welche im Verlaufe des ganzen Exils entstanden sind, läßt es sich endlich unwiderlegbar konstatieren, wie die spanische Sprache von dem Tage der Vertreibung der Juden aus Spanien bis zum heutigen Tage stufenweise korrumpiert und deformiert wurde, und daß die Juden heute ein schlechteres Spanisch sprechen und schreiben, als während des 16., 17. und 18. Die katholische Religion pflegt man in Ungar« die herrschende Religion zu nennen und zwar erstens deshalb, weil sie die Religion der Herrschers ist, der nach dem Gesetze apostolischer König ist und das oberste Patronat, auSgestattet mit Ernennungs¬ und Verleihungsrechten über die ungarisch-katholische Kirche besitzt; zweitens deshalb, weil sie das meiste Geld besißt. Gegenüber dieser herrschenden Religion waren die Übrigen Konfessionen, also nicht nur die jüdische, stets in einem gewissen gesetzlichen Nachteil. Die beiden evangelischen Kirchen haben wohl in den Jahren 1608 und 1647 bereits Garantieen erhalten, aber die volle freie Ausübung ihrer Religion wurde erst im G.-A. XXVI der Jahre 1790/1 gesetzlich anerkannt. Die unitarische Religion wurde erst mit G.-A. XX des Jahres 1848 als eine gesetzlich rezipierte Religion deklariert. Die jüdische Religion erreichte dies erst im Jahre 1895. Noch im Jahre 1840 bestimmte das Gesetz, daß die Juden in Ungarn mit Ausnahme der Bergstädte überall wohnen und Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibende, Gelehrte und Künstler sein dürfen. Im Jahre 1867 wurde wohl ein Gesetz über die Gleichberechtigung der Juden geschaffen, doch vermied dieses Gesetz tendenziös die Ausdrücke „israelitische Religion", „Kirche" oder „Konfession" und spricht ausschließlich von »israelitischen Bewohnern" und auch nur von den bürgerlichen und politischen Rechten derselben. Mit anderenWorten, das ungarischeGesetzbuch kannte bis zum Jahre 1895 keine jüdische Religion, Kirche oder Konfession. Sogar der Titel des Gesetzes vom Jahre 1867 lautet: «Von der Gleichberechtigung der Israeliten in bürgerlicher und politischer Beziehung." Der wahre Aufschwung der liberalen Richtung brachte endlich im Jahre 1895 den Gesetzartikel 42, welcher in vier kurzen Paragraphen auch die israelitische Konfession als eine gesetzlich rezipierte anerkennt und ihr all diejenigen Rechte zuteil werden läßt, welche die anderen gesetzlich anerkannten Religionen besitzen. Auf Grund'dieses gesetzlichen Standpunktes können nun die Juden mit vollem Rechte dasselbe fordern, was die Protestanten : nämlich die Durchführung des G.-A. 20 vom Jahre 1848 auch zu ihren Gunsten. Der dritte Abschnitt dieses Gesetzartikels lautet nämlich : „Die Erfordernisse der Schulen und Kirchen sämtlicher rezipierten Konfessionen sollen auf Staatskosten gedeckt werden und wird das Ministerium in konkreter Anwendung dieses Prinzipes nach Einvernahme der betreffenden Konfessionen der nächsten Session einen erschöpfenden Gesetzentwurf unterbreiten." Nimmt man nun zu diesem Gesetzesabschnitte das Gesetz vom Jahre 1895, mit welchem auch die jüdische Religion rezipiert wurde, hinzu, so entsteht die jüdische Kongrua »nd die Rechtsfrage der staatlichen Ulsterstützung jüdisch-konfessioneller Schulen. . Wir müssen an dieser .Stelle die von protestantischer Seite angeführte Jnterpretation^erwähnen, wonach das Gesetz vom Jahre 1848 zugunsten ^er/Juden nicht durchgeführt werden könneweil indemsÄrn von > den -. damals., bereits rezipierten Religionen die Rebe M während die jüdische Religion erst später, im Jahre 1895 rezipiert wurde, sie daher auf eine staatliche Subvention keinen Anspruch habe. Diese Auffassung ist irrig. . Das Gesetz übt feine, Wirkung, solange dieselbe nicht direkt aufgehoben wirdsowohl nach voraus wie nach rückwärts. Es steht daher gesetzlich außer Zweifel, daß die Juden in dieser Beziehung genau dasselbe zu fordern berechtigt sind, was die Protestanten. Die Lösung dieser Frage,- wie überhaupt sämtlicher Fragen betreffend die jüdische Konfession wird durch die primitive Organisation derselben und durch den Umstand erschwert, daß sie weder eine geistliche Hierarchie, noch eine weltliche Autonomie oder eine gemischte Selbstverwaltung besitzt, sondern in kleine Kultusgemeinden und Distrikte geteilt ist. Außerdem ist die Judenheit in Ungarn in zwei Lager gespalten. Auf der einen Seite stehen die orthodoxen oder offiziell die gesetzestreuen Jahrhunderts. Man kann immer mehr »nd mehr die Ursachen und Wirkungen einer Degenerierung beobachten, durch welche die Sprache, die ja ebenso wie der lebendige Körper ein lebender, tausendfachen biologischen Einflüssen ausgesetzter Organismus ist, genau so verfallen muß, wie ein lebendiger Körper unter ähnlichen Bedingungen verfallen müßte. Ich erhielt zwei interessante Werke über die spanischen Juden, welche vor nicht allzulanger Zeit erschienen und zur Beurteilung dieser Materie von Wichtigkeit sind. Das eine „Dictionnaire Bibliographique des auteurs juifs, de leurs ouvrages espagnols et portugais“ ist von dem ungarischen Gelehrten Dr. M, K a y s e r l i n g und erschien im Jahre 1890 und das zweite: „Recueil des romances judeo-espagnoles chantees en Turquie“ vom Direktor des Rabbinerseminars in Adrianopel, Abraham Danon, herausgegeben im Jahre 1896. Diese zwei Werke enthalten sehr lehrreiche Stellen zur Beurteilung unseres Gegenstandes. Die eine Arbeit, geschrieben in der Hauptstadt Ungarns, die andere in der für uns wichtigen Hauptstadt der europäischen Türkei, in K o n st a n t i n o p e l, behandeln eigentlich Fragen der spanischen Literatur, und offenbaren sich beide der literarischen Welt dennoch in französischer Sprache, auf Anregung und unter Hilfe anderer Völker, ohne das wirkliche Spanien in Anspruch zu nehmen. So widmet Kayserling seine wertvolle Arbeit dem Berliner Bibliographen M. Steinschneider, spricht den Gelehrten L o e b in Paris und D a v i t ch o (?) in Budapest für ihre Mitteilungen und dem Komitee der Zunzsti, tung für die Unterstützung den Dank aus, wodurch es ihm gelungen sei, eine Arbeit zu veröffentlichen, gewidmet »allen denjenigen, die ein Interesse am Studium der spanischen Sprache haben". Des spanischen Volkes, also jenes Volkes und jener Männer, die diese Arbeit am meisten interessieren könnte und sollte, wird mit keinem Worte gedacht. (Fortsetzung folgt.) Juden: Aschkenasim und Sephardim, welche behaupten, daß sie allein auf dem Boden der Religionsgesetze des Schulchan- Aruch stehen. Auf der anderen Seite sind die Neologen oder wie sie offiziell heißen, die israelitischen Kongreßgemeinde«. Beide haben eine solch' unentwickelte Organisation, daß es zweifelhaft erscheint, ob der projektierte neue Kongreß jene autonome einheitliche Organisation wird zustande bringen, welche zur Repräsentation ist Juden als Konfession und zur Beschützung ihrer Interessen geeignet wäre. Schon aus diesem kurzen historischen Rückblicke geht klar hervor, daß die verspätete Bewegung der Distriktspräsidenten auf rein gesetzlicher Basis steht und sich in bescheidenen Rahmen bewegt, was jedenfalls sehr taktvoll ist, da es weder im Interesse der Juden noch Ungarns überhaupt liegt, daß die öffentliche Meinung mit konfessionellen Angelegenheiten beschäftigt werde. Vor konfessionellen Erregnngen möge uns aber Gott schützen! Für die Juden bildet die Frage deshalb keine wichtige Sache und deshalb interessieren sich nur so wenige für dieselbe, weil das Judentum im öffentlichen Leben Ungarns viel früher und in viel vollständigerem Maße die ihm gebührende Stellung eingenommen hat, als im Gesetzbuche und durch dasselbe Die Gesetzgebung ist der ungarischen Gesellschaft um Jahrzehnte später nachgehumpelt, welche die Juden viel früher rezipierte als der Kodex. Dementsprechend interessiert uns die ganze Frage der Autonomie der Juden heute nur insoferne, ob und in welchem Maße wir in ihr ein neues Organ für die nationale Kultur gewinnen und sie auf die vollständige Magyarisierung des Judentums einwirken könnte. Denn unser Standpunkt der jüdischen Religion gegenüber ist derselbe, den wir der griechisch-orientalischen und der protestantischen Autonomie gegenüber einnehmen, daß nämlich nur derjenigen Kirche Rechte, Autoritäten und Geldunterstützungen gewährt werden dürfen, welche ungarisch-nationale Kirchen sein wollen. Jedenfalls ist es ein großer Nachteil für die jüdischkonfessionelle Bewegung, daß sie sich so sehr verspätet hat. denn wir leben bereits in einer Zeit, in welcher sämtliche intelligenten Elemente der Gesellschaft und der Politik den Wunsch hegen, daß alle konfessionellen Interessen zurückgedrängt und der Aufbau des einheitlichen nationalen Staates in den Vordergrund gestellt werde. Deshalb zeigen auch die ungarischen Juden selbst so wenig Interesse für die Angelegenheiten ihrer eigenen Konfession. Der moderne magyarische Standpunkt besteht, ohne Rücksicht darauf, welcher Religion der einzelne angehört darin, daß die Religion von allem, besonders aber vom Staate isoliert werde. Der Staat steht nur insoferne zur Religion in Beziehungen, als er darauf achtet, daß sie die öffentliche Ruhe nicht störe. Unser Standpunkt ist überhaupt derjenige, daß das Kultusministerium vollständig abgeschafft werden müßte. Vom idealen und theoretischen Rechtsstandpunkte aus, ist sogar der Gesetzartikel XX vom Jahre' 1848, welcher dem . Staate die Erhaltung der Kirchen und der konfessionellen Schulen aufhalst, bereits überwunden, denn in einem modernen Staate hat die Schule staatlich zu sein und soll die Kirche von den Gläubigen erhalten werden. Aber Ungarn gehört ja leider zu denjenigen Staaten, in welchen ideale Zustände am allerwenigsten zur Geltung kommen können. Die Kirchen helfen nämlich einerseits dem Staate die Schulen zu erhalten, andrerseits aber ist die materielle Lage der einzelnen Kirchen so sehr verschieden, daß der Staat, dessen Interesse es ja ist, die Religion aus Sittlichkeitsrücksichten im Volke zu erhalten, notgedrungen die Kirche unterstützen muß, obgleich dies seinem Berufe als eigentlich konfessionslosem Staate wiederspricht. Um aber die Kompliziertheit der Frage noch besser vor Augen.zu.führen, müssen wir hinzufügen, daß die doppelten Bestrebungen der Distriktsdelegierten, auf der einen Seite die .. Staatssubvention, auf der anderen Seite die Autonomie zu erlangen, mit sich selbst im Widerspruche stehen, da ja jede Staatssubvention eine Verkürzung der Autonomie bedeutet. Für die Konfessionen gilt dieselbe Kardinalwahrheit wie für das einzelne Jndividium: Wer Geld annimmt, verliert seine Unabhängigkeit. Die Juden selbst sind am kompetentesten zu beurteilen, ob es in ihrem Interesse liegt, eine Staatssubvention in Anspruch zu nehmen und dadurch dem Staate eine größere Jngerenz zu gewähren und ob es nicht ihr Interesse fördert, eine groß angelegte Autonomie zu schaffen, was wieder mit größeren Geldopfern seitens der Gläubigen verbunden ist. Das Land ist hiebei nur insoferne interessiert, als es die Forderung stellen muß, daß durch eine jüdische Reform die nationale und soziale Verschmelzung der Christen mit den Juden keine Störung erleiden wird. Die konfessionellen Scheidemauern müssen nach allen Richtungen hin niedergerissen werden, nicht daß etwa noch neue errichtet werden. Es gibt gottlob keine Judenfrage. (?) Man darf sie aber auch nicht künstlich aufrollen, ebensowenig wie es zulässig wäre, eine Katholiken- oder Protestantenfrage zu machen. Konfessionelle Hetzen werden in der Regel von denen veranstaltet, die davon leben. Die Juden haben dies nicht notwendig, sie können auch ohne dies leben. Die vor Jahren künstlich angefachte antisemitische Strömung hat zu existieren aufgehört, heute befinden sich die meisten Antisemiten unter den Juden selbst, die denjenigen Glaubensgenossen feindlich sind, die nicht modern und magyarisch werden wollen, denn nicht das ist das Unglück, daß der Jude auf den Talmud schwört, sondern daß er auf den (deutschgeschriebenen) „Bester Lloyd" schwört. In einzelnen Gesellschaftskreisen besteht wohl noch ein gewisser stiller Antisemitismus, welcher die Juden in gewissen Laufbahnen wie z. B. der militärischen, der B e r w a l t u n g s- und Staatsbeamtenlaufbahn nicht gerne sieht. Dem gegenüber besteht aber in der kaufmännischen Bankbeamten-, wie im allgemeinen in der geschäftlichen und wissenschaftlichen Laufbahn ein gewisser Antichristianismus, eine stille Christenverfolgung. (?) Beides ist gleich unberechtigt und für das Land gleich schädlich.