Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 6 (1904)
- Issue
- 24 (10.6.1904)
- Date
- 1904-06-10
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt. fessionen, ferner die offizielle Vertretung der Israeliten im DKrgnatenhause. Zum Schluffe heißt es in dem Berich!, das Vorgebrachte sei weniger eine Rechenschaftslegung, als ein Programm für die Zukunft. Im ganzen sei so viel erreicht worden, daß im Budget pro 1904 für israelitische Kirchenzwecke statt der bisherigen 08 600 Kronen 44 800 Kronen, für den israelitischen Landesschulfonds aber 30 000 Kronen präliminiert sind. Der Bericht sowie die in demselben enthaltenen Anträge wurden einhellig angenommen und der Leitung der Landeskanzlei Dank votiert. Auf Antrag Dr. Joseph Simons wurde Dr. Moriz Mezei endgiltig zum Sekretär der isr. Landeskanzlei ernannt. Auf Antrag des Präsidiums wurde sodann noch beschlossen, beim Kultusminister und beim Ministerpräsidenten korporativ vorzusprechen. Damit schloß die Generalversammlung. Konfession, welche weder über eine Autonomie noch über eine Hierarchie verfügt, die Rolle der einzigen ausschließlichen kirchlichen Oberbehörde zu führen; dies ist sehr lästig und die Regierung würde die Lasten dieser Aufgaben gerne mit einem entsprechenden Organismus teilen. (Eljenrufe.) Wir werden trachten, daß dieser Organismus zur allgemeinen Zufriedenheit zustandekomme und ich kann Sie meinerseits versichern, daß ich mich, sobald dies Zeit und Beschäftigung gestatten lverden, tunlichst bestreben werde, diese Frage mit Ihrer freundlichen Mitwirkung ehestens einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen. Nachmittags ein Viertel 6 Uhr sprach die Deputation im Palais des Ministerpräsidiums beim Ministerpräsidenten Grafen Stephan T i s z a vor. Dem Beschlüsse der Generalversammlung zufolge machten die Distlriktspräsidenten mittags 12 Uhr beim Kultus- und Unterrichtsminister Albert Berzeviczy ihre Aufwartung. Der Führer der Deputation Martin Schweiger begrüßte den Minister an der Spitze der Kultus- und Unterrichtsverwaltung. Redner weist sodann darauf hin, daß die Distriktspräsidenten bereits nach dem Jnslebentreten des Gesetzes über die israelitische Religion, im Jahre 1896, dem Amtsvorgänger des Unterrichtsministers die Bitte unterbreitet haben, das Verhältnis der israelitischen Konfession zum Staate auf derselben Grundlage zu regeln, tvie es gegenüber den gesetzlich rezipierten christlichen Kirchen geschah. Ein diesbezl. Memorandum an den Minister hat darauf hingewiesen, daß die Autonomie der israelitischen Konfession sich noch immer im alten ungeregelten Zustande befinde. In letzter Zeit hat sich jedoch die politische Lage Plötzlich geändert und es steht nunmehr zu hoffen, daß die Reihe an die Regelung der in Schwebe gelassenen konfessionellen Angelegenheiten kommen werde. Mit der Durchführung des G.-A. 20 vom Jahre 1848 habe sich die Distriktspräsidentenverjsammlung ibefatzt un^> 'die dicjsbezüglichen Bitten wurden in einer besonderen Denkschrift dem Minister unterbreitet. Gegenwärtig will Redner nur zwei Dinge hervorheben: Erstens macht cs sich sehr fühlbar, daß die isr. Konfession im gesetzgebenden Körper noch immer keine gesetzliche Vertretung hat; nachdem aber die jüdische Konfession in den Schutzwall der Verfassung ausgenommen wurde, so müsse man ibr im Magnatenhause jene staatsrechtliche Stellung sichern, mit welcher das Gesetz über die Magnatenhausreform nn Jahre 1886 sämtliche rezipierten Konfessionen ausstnttete. Wir hoffen — sagt Redner — daß die Negierung der gesetzlich rezipierten Konfession eine entsprechende Vertretung nn Magnatenhause zu sichern sich bestreben tverde. Die zweite Bemerkung ist die, daß die israelitische Konfession nicht bloß Rechte anstrebt, sondern sie müsse auch zur Erfüllung der Pflichten befähigt sein. Es ist notwendig, daß unsere Konfession die Förderung ihrer Institutionen mit erhöhter Kraft anstrebe, doch wird sie ihren Pflichten auf jedem Gebiete nur dann Nachkommen können, wenn ihre Autonomie durch die Gesetzgebung gesichert und geregelt wird. Redner bittet schließlich den Minister um schleunige Erledigung des 1896er Memorandums und empfiehlt die isr. Konfession und deren Angelegenheiten der Gunst des Ministers. (Eljenrufe.) Kultusjmb Unterrichtsminister Albert Berzeviczy: Sehr geehrte Herren! Vor allem danke ich Ihnen für die sympathische Begrüßung, welcher Sie mich aus Anlaß meines Amtsantritts teilhaftig werden ließen. Seien Sie davon überzeugt, daß ich die Sache, wegen deren Sie hierher gekommen sind, die Angelegenheit der Landesorganisation der israelitischen Konfession, am Herzen trage (Eljenrufe), und ich zähle es unter meine dringendsten Pflichten, in dieser Sache auf Grund eingehenden Studiums, mit sorgsamer Erwägung sämtlicher Umstände und vollständiger! Unbefangenheit gerecht, und billig Stellung zu nehmen. (Lebhafte' Eljenrufe.) Daß 'ich diesbezüglich bisher keine Stellung genommen habe, ist nur dem zuzuschreiben, daß ich meinen Platz erst vor einigen Monaten eingenommen, habe, und daß einerseits die außer-, ordentlichen politischen Umstände, andererseits die sich anhäufenden! unaufschiebbaren, äußerst schweren und wichtigen Agenden mich! daran hinderten, diese besonnene, ruhige Erwägung erheischende! Frage erledigen zu können. Im übrigen dürfen wir den Grund! dessen, daß diese Frage bisher in Schwebe blieb, gewiß nicht nur in j der Weigerung oder Unentschlossenheit der Regierung suchen, Sie i müssen es zum großen Teile sich selbst zuschreibeu, indem inner- | halb der Kreise der Konfession divergierende Bestrebungen bestehen, > welche das Zustandebringen einer einheitlichen Organisation äußerst erschweren. Die Regierung sowie ich sind geneigt, diese Frage ehe-! stens zu klären, denn wollen Sie mir glauben, es ist keine ange-! nehme und leichte Aufgabe, gegenüber einer großen angesehenen. Hier hielt der Szegeder Distriktspräsident Dr. Jzso v. Rosa die Ansprache, in welcher er den Regierungschef begrüßte. Die Begrüßung sei eine umso innigere — führte er aus — als der Ministerpräsident in seiner Programmrede als Regicrungsprinzipien den Liberalismus und den nationalen Gesichtspunkt bezeichnet, deren Anhänger aych die Erschienenen sind, da sie auch nichts anderes wünschen, als die Entwicklung des vaterländischen Judentums in nationalem Geiste. Die in der Programmrede des Ministerpräsidenten gemachte Aeußerung, wonach die Negierung den Wunsch hege, die schwebenden Fragen im Geiste des G.-A. 20. : 1848 womöglich zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen, ist ebenfalls von großer Wichtigkeit. Diese Aeußerung läßt eine legislative Regelung des Verhältnisses der israelitischen Religion zum Staate auf drselben Grundlage erhoffen, wie dies gegenüber den christlichen Konfessionen geschah; auf diese Weise wird die Organisation der israelitischen Konfession durch die Gesetzgebung auf eine feste Basis gelegt und die Vertretung der Konfession im Magnatenhause verwirklicht, auf welche Forderung wir Gewicht legen müssen. Die israelitische Konfession wird ihre Pflichten gegen das Vaterland nur dann getreu erfüllen können, wenn, sie mit allen Attributen der gesetzlich rezipierten Konfessionen ausgestattet sein wird. Möge sich die Verwirklichung dieses langgehegten Wunsches der israelitischen j Konfession an den Namen des Ministerpräsidenten knüpfen. (Leb-! hafte Eljenrufe.) j Ministerpräsident Graf Stephan T i s za: Ihr g. Redner war! so freundlich, jener Enuuziationen zu gedenken, die ich im Namen > oer Regierung gelegentlich unseres Amtsantrittes getan habe. Ich i hoffe, daß — Inas mir auch, vielleicht in der verflossenen kurzen Zelt j zu erreichen gelungen ist — insolange ich auf diesem Posten stehen! werde, jede einzelne Tat und alle Schritte der Regierung den Be-! weis dafür liefern werden, daß wir diese Enunziationen jederzeit ernst genommen haben und zu verwirklichen wünschen. (Lebhafte Eljenrufe.) Wer unbefangen und in richtiger Erwägung aller das Schicksal Einzelner uttd der Nationen zu entscheiden berufener Kraftfaktoren die Aussichten unserer Nation prüft, kann sich davon überzeugen!, daß unsere Nation nur dann bestehen, sich entwickeln und prosperieren kann, wenn es gelingt, in der großen Arbeit des Fortschrittes in nationaler Hinsicht sämtliche Arbeitskräfte und alle Faktoren zu vereinen. (Zustimmung.) Dies ist sozusagen das Rückgrat meines politischen Glaubensbekenntnisses; dies trachte ich auch in der Regelung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Konfessionen und dem Staate zu verwirklichen. Wenn auch hie und da Fragen auftauchen, bei deren Lösung vielleicht der konfessionelle und der staatliche Gesichtspunkt nicht vollkommen konsequent sind, so muß man gerade in Ungarn den Staat und. die Konfessionen als natürliche Bundesgenossen betrachten, die ihre großen Aufgaben bloß Hand in Hand, mit einer von gegenseitigem Vertrauen erfüllten Tätigkeit zu lösen vermögen. Seien Sie davon überzeugt, daß mich dieses Gefühl und diese Denkungsart auch dann leiten wird, wenn es meine Aufgabe sein wird, mich mit den Angelegenheiten der israelitischen Konfession zu befassen. Heute kenne ich — offen gestanden — diese Angelegenheiten nicht genau genug, um hier konkrete Erklärungen abgeben zu können; darüber kann ich Sie aber versichern, daß ich einerseits diejenige Verfügung des Gesetzes, welche Ihre Religion als rezipierte Konfession anerkennt, ernstlich zu verwirklichen beabsichtige, und daß ich Sie andererseits auf jenem Gebiete Ihrer Tätigkeit, Ivo Sie sich mit der nationalen Sache und dem Liberalismus sozusagen von Generation zu Generation in erhöhtem Maße zu identifizieren wünschen, mit Wohlwollen begleiten und — wo hiezu Gelegenheit vorhanden ist — Sie gern unterstützen werde. (Lebhafte Eljenrufe.) Der Deputation fiel besonders der zurückhalt e nhe To n des Ministerpräsidenten in Bezugs auf die Durchführung der Versprechungen, sowie das eigentümliche Geständnis auf, daß der Ministerpräsident „diese Ange l e g e n h e i t e n" nicht genau genug kenne. Die Gründung der vielen Schulen, in welchen alle modernen Wifsensfächer und auch die spanische Sprache kultiviert werden, weisen' die schönsten Resultate auf und es ist diesen Erziehungsanstalten zu verdanken, daß die spanische Sprache sich erhalten hat. Man schreibt hier korrekt, die Sprache ist elegant und gewählt, dermaßen, daß ein Spanier, sich hier aufhaltend, glauben müßte, er sei in seiner Heimat. Würde er irgend ein modernes historisches oder biographisches Werk lesen, er würde glauben, Cervantes oder Calderon vor sich zu haben. So gewählt und angenehm ist der Stil." Laut den Berichten meines Sohnes aus Wien, scheint eS, daß das reinste Spanisch unter der jüdischen Jugeud Bosniens gesprochen wird, da diese besonders darauf achtet, daß jedes fremde Sprachelement ferngehalten werde. Aus dem bisher Gesagten läßt sich nunmehr folgendes feststellen: Die über Europa, Afrika und Kleiu-Afien zerstreuten spanischen Juden fühlen bereits den allerorten sich geltendmachenden Wettkampf, gewisse Sprachen in gewissen Erdteilen zur Herrschaft zu bringen. Die spanischen Juden sind zur Ueberzeugung gelangt, daß ihr in den Familien gebrauchtes kastilianisches Idiom äußerst unvollkommen ist, und weder den Anforderungen des öffentlichen Lebens, noch den internationalen und nationalen Bedürfnissen mehr entspricht. In Erwägung dieser Inferiorität, weisen die Intellektuellen des jüdischen Volkes ans die gebieterische Notwendigkeit hin, die Sprache entweder zu reformieren, sie mit allen den Schönheiten, Vorteilen und Vorzügen zu versehen, welche eine entwickelte und prächtige Sprache wie die moderne spanische besitzt, oder sie vollständig ansi zugeben und durch eine andere zu ersetzen. Die spanischen Juden treten aus der Dunkelheit und Zurückgezogenheit, in welcher sie sich während der vier Jahrhunderte langen Abwesenheit aus Spanien befanden, heraus, indem sie die Universitäten und Akademien beziehen, die liberalen Professionen ausüben, andere hervorragende Stellungen eiunehme.i und den anderen Rassen ihre Positionen auf allen Wirknngsgebieten: im Heere, in der Wissenschaft, Politik rc. streitig machen. Als Folge dieser höheren Erziehung werden überall jüdische Schulen errichtet, die täglich vollkommener werden, in welchen aber der Unterricht in der spanischen Sprache immer mehr im Gegensätze steht zu anderen Sprachen, deren Kenntnis das Bestreben vollkommen lokal-national zu erscheinen notwendig macht. In diesem Unterrichte erhalten die jüdischen Schulen von ihrem alten Vaterlande weder Anregung, noch irgend eine Hilfe oder Unterstützung. Sie schöpfen ihre Kenntnisse aus denverwitterten, verfallenen und schwächlich getrübten Quellen, aus den alten jüdischen Büchern, Romanen, Gedichten, Bibeln, Legenden, welche jedoch nicht geeignet sind, die Sprache von ihren natürlichen Verfälschungen zu säubern, noch ihre natürliche biologische Entwickelung zu begünstigen. Es läßt sich aber aus dem Vorhergehenden noch konstatieren, daß die Juden an ihr altes Vaterland, Spanien, nicht mit Haß znrückdenken, daß sie gegen dasselbe auch keine niedrigeu Gefühle hegen, welche sie bewegen könnten, eine Hilfe oder einen wohlg-meinten guten Dienst systematisch oder aus Leidenschaft zurückznweisen. Sie beklagen die Geringschätzung, mit welcher man sie behandelt, aber in ihren Gesängen und Erzählungen sprechen sie von Spanien als einem schönen, lieben, idealen und paradiesischen Lande, und haben von seiner Sprache, deren Geschmeidigkeit sie genau kennen, eine solch' hohe Meinung, daß sie von ihr behaupten, daß Gott in ihr zu den Engeln spreche. Diese Gefühle verdienen sicherlich, daß die alte Heimat sie mit tiefstem Danke anerkenne. Es kommt mir hierbei gelegen, mitteilen zu .können, daß mir soeben (5. Februar 1904) ein Brief meines Sohnes aus Wien zukommt, in welchem es heißt: „Gestern (30. Jänner) besuchte mich der gewesene Präsident des akademischen Vereines „Esperauza" und ersuchte mich, beim Botschafter anzufragen, ob er die Geneigtheit haben würde, eine Einladung zu einem großen Balle entgegenznnehmen, welchen die spanischen Juden im Laufe dieses Monates zu veranstalten gedenken. I ch habe den Botschafter diesen Morgen besucht und er erklärte natürlich, die Einladung anz u n e h m e n." (Diese Einladung war seinerzeit auch in diesen Blättern zu lesen. Anm. d^ Ucbers.). (Fortsetzung folgt.) 10. Juni 1904 Seite 3 Die politischen Zndengemeinde« in Mähren. Von Josef Metsl. (Fortsetzung.) Die Landesältesten sind, wie es im § 24 der alten Gemeindestatuten heißt: „sechs vernünftige fromme Männer" — und zwar aus jedem der drei Kreise, in welche die mährische Judenschaft zerfiel, je zwei berufen, „die Renitenten und Widerspänstige zu bestrafen und in den Bann rufen zu lassen, folglich ihre Amtierung mit Ansehen zu führen/ ") In 151 Paragraphen enthalten die erwähnten Statuten die Vorschriften über die Wahl und den Wirkungskreis der Landesältesten. Dieselben wurden durch Deputierte der Judengemeinden gewählt und nur jene Gemeinden hatten das Recht, Deputierte zur Wahl zu entsenden, die eine bestimmte Summe zur Steuerleistung der Jude» beitrugen. Die Wahl erfolgte auf drei Jahre und fand immer am 18. Tamus statt.") Von diesen Landesältesten wird der Landesrabbiner gewählt. — Die Landeseinnehmer hatten die wichtige Funktion die Steuereintreibung zu überwachen und die Steuern abzuführen. Die Kontributionen der Juden wurden von den Gemeinden, die im ganzen für die Schuldigkeiten der Einzelnen hafteten, gesammelt und an die Einnehmer abgeführt: Die Landeseinnehmer, Landesättesten und Sollizitatoren hatten alle Eingaben der Juden an die Hofkanzlei zu unterschreiben.") Die innere Verwaltung der Gemeinden blieb von der Staatsverwaltung unberührt. Nur beim Baue einer Synagoge, der ursprünglich vom Olmützer Konsistorium bewilligt" werden mußte, war landesfürstlicher .Konsens, zum Wiederaufbau und Erweiterung derselben die Zustimmung des k. Tribunals notwendig. Der Jugendunterricht war den Juden ganz überlassen. Allerdings war derselbe nach dem Urteile vieler furchtbar verwahrlost. nur Nikolsburg machte davon eine rühmliche Ausnahme.") So war die Organisation der Judengemeinden, gefördert von den zentralisierenden Verwaltungstendenzen des absoluten Staates, vorwärtsgeschrilten. .Die Judengemeinden erhielten einheitliche Namen und waren scharfer obrigkeitlicher Kontrolle unterzogen. Noch immer war das fiskalische Interesse stark im Spiele. Neue Kontributionen wurden ihnen immer wieder auferlegt, obgleich sie der Obrigkeit und den Magistraten immer mehr unterstellt wurden und sich nicht ihrer früheren exzeptionellen Stellung als servi camerae regalis erfreuten. Unter Maria Theresia und Josef II. kam diese Entwicklung zum Abschluß. Durch das jüdische Steuerpatent vom Jahre 1752 und die jüdische Generalpolizeiprozeß- und Kommerzialordnung vom Jahre 1754 erfolgte die Neuorganisierung der Judengemeinden und die Regulierung der alten Judengerichte in Mähren.'0) Als Zweck und Ziel der besonderen Judengemeinden wird angegeben: „Die Besorgung der besonderen Angelegenheiten der jüdischen Untertanen als solche, die Eintreibung der Gemeindeauflagen und Verwaltung deS Gemeindevermögens, die Verpflegung der jüdischen Armen, die Erhaltung der Ordnung und Evidenz der systemisierten jüdischen Familien und die Erleichterung der Eintreibung und Sicherung verschiedener Abgaben der Juden an die Regierung.'^) Der an der Spitze der Einzelgemeinde stehende Vorsteher wird nach Artikel 5 der Polizeiordnung alljährlich im Monate Oktober gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeinde Mitglieder, welche im Vorjahre ihre „Schuldigkeiten richtig abgetragen haben". Doch können auch Wahlmänner (Stimmführer) aus den Wahlberechtigten durch Los erwählt werden, welche dann den Vorsteher mit Stimmenmehrheit zu. ernennen haben. Diese Wahlmänner dürfen miteinander nicht blutsverwandt oder verschwägert sein. Derjenige, der mit dem Lokalrabbiner bis zum zweiten Grade einschließlich verwandt oder verschwägert ist, darf weder als Judenrichter noch als Geschworener gewählt werden. Auch dürfen zwischen Richtern, Vorstehern und Geschworenen, die mit einander im Rate sitzen, keine beständigen „Handelskompagnien unterhalten werden" (Polizeiordnung Art. V, § 5). Immer darf nur die Hälfte der Gemeindeausschußmitglieder mit einauder verwandt sein. In kleineren Gemeinden beträgt die Zahl der Ausschußmitglieder 4, in größeren 8—18. Wenn der im Orte befindliche Landesälteste, der gewesene Judenrichter und der Höchstbesteuerte nicht sonst schon eine Gemeindefunktion bekleiden, so gebühren ihnen die drei ersten Ausschußstellen. Gleichzeitig mit der Vorstandswahl erfolgt die Wahl des jüdischen Rates, der aus Richtern und Geschworenen besteht. Bei kleineren Gemeinden sollen ein Richter und zwei Geschworene im Rate sitzen, in größeren Gemeinden besteht der Rat aus fünf Personen. Die Wahlmodalitäten sind die gleichen wie beim Vorsteher. Die Wähler müssen einen Eid ablegen, daß ihre Stimme nicht „aus Eigennutz, Gunst oder Ungunst, sondern lediglich nach Fähigkeit und Wohlverhalten gegeben werden wird/'^) Die Wahl muß von der Obrigkeit bestätigt werden. Die ") Müller, S. 103. ») Müller, S 103. ia) D'Elvert, S. 187. ") D'Elvert, S. 188. ... ") D'Elvert. S. 188. f 10) Ueber die Kodifikation der Polizeiordnung siehe Müller S. 81 — 86. *7) Seari. Systematische Darstellung der Judengesetze Brünn 1835. Seite 51. '°) Seari. S. 83.