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Jüdisches Volksblatt · 1904-03-18 · 12 (18.3.1904) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
12 (18.3.1904)
Date
1904-03-18
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 12 Wi«a, Pratftg Jmuto* ToUwbiatt. 18. März 1904 leisten vermögen, zeigt Ihnen diese Ausstellung und so erkläre ich nun dieselbe für eröffnet und lade Sie, meine hochverehrten Damen und 'Herren, ein, dieselbe zu besichtigen. Nach ihm sprach Oberrabbiner Dr. Güdemann. Beide Redner wiesen darauf hin, daß diese jüdischen Kolonien erstens ein Zeugnis dafür sind, daß die Juden die Arbeit nicht scheuen und zweitens, daß sie speziell mit Lust und Liebe die Landwirtschaft betreiben. Dr. G ü d e m a n « zog mehrere Beweise aus der Geschichte de» jüdischen Volkeim Altertum und Mittelalter herbei. Wir können nicht unser Bedauern unterdrücken, daß beide Festredner ein Moment ganz außer Acht ließe», nämlich, daß die Kolonien vor allem Pflanzstätten einer nationalen Kultur und Bausteine zu einem nationalen Zentrum des jüdischen Volkes sein sollen. Denn um zu beweisen, daß die Juden die Arbeit nicht scheuen, braucht man wirklich nicht bis Palästina zu gehen. Wir laden den Herrn Oberrabbiner ein, einmal zur Abwechslung in die engen Gaffen der Leopold stadt zu gehen, wo zahlreiche jüdische Handwerker sich um ihr tägliches Brot plagen. Ferner hätte der gelehrte Redner wissen können, daß auch in Galizen, in der Bukowina und in Ungarn Juden die schwersten landwirtschaftlichen Arbeiten verrichten. Wir wollen aber mit Befriedigung konstatiren, daß der Herr Oberrabbiner gegenüber der Zeit, wo er von dem „geistigen" Zion sprach, heute einen Fortschritt gemacht hat, da er ausdrücklich für die Kolonisation Palästinas eiutrat. Die Zustände in der Wiener Kultusgemeinde. Am 9. d. M. fand im Festsale des „Jüdischen B o lksv ere i n e s" ein zahlreich besuchter Vortragsabend statt. Auf der Tagesordnung standen zwei Referate über „D i e Zustände inderWienerKultusgemeinde". Der erste Referent Jakob Krausz wies zunächst darauf hm, daß die Institution der Kultusgemeinde als einziges Symbol der Autonomie der Juden mit allen Kräften geschützt und erhalten werden, aber auch als Ansatz zur weiteren Ausgestaltung der nationallen Autonomie entsprechend entwickelt werden müsse. Leider stehe die große steuerzahlt nde Masse den Vorgängen in d°.r Kultusgemeinde interesselos gegenüber und es sei daher Aufgabe einer jüdischen Partei, dieses Interesse von Zeit zu Zeit aufzurütteln. Redner ging dann auf die Behandlung des Unterrichtswesens über, welches er einer eingehenden Kritik unterzog. Der Religionsunterricht hat den Zweck, die religiösen Bedürfnisse aller Mitglieder der Gemeinde zu befriedigen. Der in den „Instruktionen für den israelitischen Religionsunterricht in den Mittelschulen in Wien" festgesetzte Stoff, „welcher fortan nicht überschritten werden soll", entspricht aber diesen Anforderungen durchaus nicht. Für die oberen Hundert sei dieser minimale Stoff auch zu viel, der großen Masse aber bedeute er kaum ein Minimum. Früher war die Versorgung des Religionsunterrichtes den Eltern selbst überlassen, während die Kultusgemeinde Examinanten bestellte, vor welchen eine Prüfung abgehalten wurde. Die Eltern boten dem Kinde den Religionsunterricht in dem Maße, welches ihrem religiösen und nationalen Empfinden am besten entsprach. Nun, da die Gemeinde diese Pflicht auf sich nahm, konstruierte sie einen Religionsunterricht nach eigenem Empfinden, das aber mit demjenigen des größten Teiles der Gemeinde im Widerspruch steht. Auffallend sei in der „Instruktion" der ostentative Feldzug gegen die hebräische Sprache. Es wird ■ ..- .. die Erkenntnis menschlicher Schwäche und der Notwendigkeit der inneren Umwandlung durch Gnade keineswegs. Der 130. Psalm fragt: So du willst Sünde zurechnen, Herr, wer wird bestehen? Die Antwort lautet: Vor Gott ist kein Lebendiger gerecht (Psalm 143, 2; Hiob 14, 4; 15, 14; 25, 5—0; Sprüche 20, 9). Aber Gott richtet nicht nach Gerechtigkeit, sondern nach Barmherzigkeit. Als höchste Gnade aber verheißt er seinen Kindern ein neues Herz und einen neuen Geist (Hesekiel 11, 19 und 32, 26), seinen heiligen Geist, wie der 51. Psalm (Vers 12, 13) sagt. Nirgends finden wir in der Bibel mehr die Vorstellung von der Zauberkraft gewisser Formeln und Handlungen ohne gleichzeitige gottgefällige Gesinnung, ja es kommen bedeutungsvolle Stimmen vor, die das Opfer überhaupt anzlveifeln und seine Abschaffung ahnen lassen. Im talmndischen Judentum findet zwar eine Rückbildung zur neuerlichen Betonung der Werkgerechtigkeit statt, der Formalismus lvächst ins Ungeheure. Gleichzeitig aber wird der Gedanke aufs nachdrücklichste hervorgehoben, daß allen Gebote,: nur insoweit Bedeutung zukonunt, als sie dem Gehorsam Israels als Prüfstein dienen, also eine ethische Motivierung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Stets Ivird überdies den ethischen Geboten vor den rein rituellen der Vorrang eingeräumt. Chamberlain illustriert die Gesetzesknechtschaft des Judentums mit der bekannten Tatsache der 613 Gebote und Verbote, die das Tun Israels in der Bibel regeln. Ein hervorragender talmudischer Gelehrter. Rabbi Simlai, lehrte hierüber: „613 Gesetze (Gebote und Verbote) find im mosaischen Gesetzbuch enthalten; da kain David und brachte sie auf elf (die im 15. Psalm enthaltenen, die angeführt und erläutert werden); dann kam Jesaias und stellte sie auf sechs (Jesaias 33, 15), „wer da wandelt in Gerechtigkeit imb Wahrheit spricht, wer Geivinn durch Uebervorteilung verschmäht, wessen Hand sich, tveigert, Bestechung zu nehmen, wer sein Ohr verstopft, nicht zu hören den Blutrat imb seine Augen schließt, nicht zu schauen das Böse" — dann kam Aächa und reduzierte sie auf drei (Micha 6, 8): „Es ist dir verkündet Mensch, lvas gut ist, und lvas Gott von dir verlangt: nur Rechttuu, liebevolles Wvhlivollen un!d deinütigen Wandel vor deinem Gott" — wiederum Jesaias auf zlvei (Jesaias 66, 1: „Haltet auf Recht und übet Gerechtigkeit") und Amos und Habakuk (Amos 5, 3: „Suchet mich und lebet"; Habakuk, 2, 4: „Der Fronime lebt tu; seiner Treue") und stellten sie auf eins. Das Hochbedeutsame iu dieser Zurückführnng der biblischen Lehren auf wenige Grundsätze ist,' nun, daß diese ohne Ausnahme rein ethischer Natur sind und gar' den Lehrern wiederholt eingeschärft, die Erlernung der hebräischen Sprache nicht anzustreben, und hauptsächlich „Verstimmungen" hinanznhalten. Diese Rücksichtnahme auf die irreligiösen Affimilanten sei geradezu unerhört. „Warum sorgt der Kultusvorstaud nicht dafür, daß die Orthodoxen und Nationalen, die durch diese Art von Religionsunterricht mit Recht verstimmt sind, nicht verstimmt werden?!" Beim Uebersetzen der Bibeltexte soll im Sinne der Instruktion „mehr Gewicht auf den Geist, als den Wortlaut gelegt werden." Redner verweist dem gegenüber auf die historische Tatsache, daß die griechische Bibelübersetzung, der Septuaginta, gerade dadurch, daß sie dem „Zeitgeiste" Rechnung tragend sich um die Wortbedeutung nicht kümmerte, die Erzeugerin des Christentums wurde, dem sie auch später als „verläßliche Bibelausgade" galt. Dem Stoffe entspricht auch mit geringen Ausnahmen die Qualifikation der Religionslrhrer. Hauptsächlich gilt dies von dem größten Teile der Religiouslrhrcr für die Volksschule. Am besten sei dies durch das Geständnis des Kultusvorstandes selbst gekennzeichnet (Jnstr. S. 6.), daß in der Volksschule nicht einmal das korrekte Lesen des hebräischen Textes bewältigt werde. Nach Beleuchtung einzelner krasser Falle schlägt Redner vor, die Inspektion des Religionsunterrichtes zu dezentralisieren und zwar dergestalt, daß in jedem Bezirke die Inspektion dembetreffendenBezirksrabbiner zugewiese« werde, der eher in der Lage ist, auf Schüler und Eltern entsprechend einzuwirken und dem Lehrer mit Rat zur Seite zu stehen, als dies bei einem dem Bez rke fernstehenden Inspektor der Fall sein könne. Dies wäre jedenfalls eine dem heiligen Berufe entsprechendere Tätigkeit als die unwürdigen Wettkämpfe um fette Leichen, „erste" Trauungen und dergleichen Sporteln. Auf alle Fälle müsse es als Minimum verlangt werden, daß ein Absolvent der Mittelschule nach Verlassen derselben dieBibel im Urtexte beherrsche. Auf das B e a m t en w e s e n übergehend, wies Redner auf die P r o t e k t i o n s w i r t s ch a f t auf diesem Gebiete hin, welche es ermöglicht, daß — wie dies erst jüngst geschehen — unbefähigte Elemente nach 4—5jähriger Dienstzeit in dieselbe Rangs- und Gehalteklasse hinaufprotegiert werden, in welcher sich fähige, fleißige Beamte nach 15jähriger Dienstzeit befinden. Die Protektion werde zur unwillkürlichenErzeugerinundFörderinvonKorruption. Redner deutet als Beweis hiesür einige Vorkommnisse an. Er bespricht auch die erfolgte Demission des Oberkantvr» Bela Guttmann, wobei er auf die Anomalie zu sprechen kommt, welche in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Knltusbeamten sowohl der offiziellen, als auch der offiziösen nämlich der Angestellten der B e t h a u s v e r e i n e. gegenwärtig herrscht. Es wird jetzt mit den Einkünften der Rabbiner, Kantoren rc. rc. geradezu unglaubliches M o n o p o l getrieben, das zur Bereicherung einer kleinen Klique dient, während man die anderen zu sogenannten Gratisfunktionen herankommandiert. Dies sind unhaltbare und einer großen Gemeinde unwürdige Zustände, denen durch eine gerechte, bezirk Zwei se Regulierung der Frage ein schleuniges Ende bereitet werden sollte. Der zweite Referent, Hermann P l a s ch k e s, spricht zunächst über das Verhältnis der Bethausvereine z u r K u l t u s g e m e i n d e. Er führt den Beweis, daß die Bethausvereiue freiwillig eine Pflicht der Kultnsgemeinde übernehmen und tragen und daß die Gemeinde durch die minimalen Subventionen einen ihr im Verhältinsse zur kein Hinweis auf das blvß Rituelle sich findet. Der ethische Grundzng der jüdischen Glaubenslehre kann nicht deutlicher hervortreten. Nun behauptet aber Chamberlain, die jüdische Ethik sei rein äußerlich. „Die sittlichen Gebote wachsen nicht mit innerer Not Wendigkeit ans den Tiefen des Menschenherzens ernpor, sondern sind Gesetze, die unter bestimmten Bedingungen an bestimmten Tagen erlassen wurden und jeden Augenblick tviderrnfen werden können (234). Daher ist dem Inden „der heidnische Begriff der Sittlichkeit und Heiligkeit fremd" (239). Nun stellt die Bibel allerdings kein System der Ethik auf, dies würde ja ihrem Wesen widersprechen. Die Moral ivird kasuistisch eittlvickelt, wie überall. Trotzdem ist Chamberlains Behauptung unbegründet. An unzähligen Stellen heißt es, daß Gott das Gute liebt und das Böse haßt, womit die Selbstältdigkeit dieser Begriffe ausgesprochen ivird. In der vorchristlichen Zeit findet sich eine eigentümliche Entwicklung des Begriffes „Weisheit", iirsprünglich bedeutet dieses Wort nicht mehr als „Lebensklugheit", die Kunst, glücklich zu werden. Später nimmt es eine immer ausgesprochenere religiös-ethische Färbung an. Es gewinnt die Bedeutung „indibidtlell angewandter Religion", uub zwar auf Grundlage der allen Völkern gemeinsanwn religiösen Moral. Dann Ivird die Weisheit als Ausfluß Gottes yingestellt und geradezu mit feuicut sittlichen Wesen identifiziert. Diese Weisheit, lvie sie tu der durch allegorische Deutung dem modernen Bewußtsein versöhnten Thora arisgedrückt ist, ivird dann sogar über Gott gestellt. Anfangs zwar habe Gott die Thora geschaffen, noch vor der Weltschöpfnng, bezüglich derer er sich mit ihr beriet. Sie ivird als ein Stück seiites Wesens, als „Tochter Gottes" hingestellt, dessen Aendernng natürlich nicht seiner Willkür unterliegt. Ja, schließlich befolgt Gott selbst die Thora bis ins kleinste, studiert drei Stunden täglich iil ihr, imb ivas dergleichen phantastische Ansschmückungen mehr sind. Die Gebote aber, die nicht direkt Forderungen der Sittlichkeit sind, dienen doch sittlichen Zwecken, nämlich der Selbstzucht des Menschen. Die ganze ethische Richtung des Gesetzes und seine schließliche Vergötterung machen es möglich, die Brücke zu unserer modernen, ans Kant fußenden Moralänschannng zu schlagen. Die Hetervnomie der von Gott gebotenen Moral verblaßt vor der Tatsache, daß Gott nur das geoffenbart hat, lvas schon in ihm und uns als ein Teil unseres Wesens lag. I Schon im 6. Buch Moses (30, 11—14) wird dies kräftig und zweifelfrei ausgedrückt: „Das Gesetz, das ich dir heute gebiete, ist Leistung gar nicht zustehenden Einfluß auf die Bet hausvereine und ihreAn gestelltennimmt. Aber auch bei der Gewährung der Subventionen und Begünstigungen geht der Vorstand einseitig und ungerecht vor. Er verweist auf die Rabbinerfrage in der Brigitte n a u. deren Erledigung durch Herrn Dr. David einerseits ein ungerechtfertigtes Eingreifen in die internen Angelegenheiten de- Bethausvereine-, andererseits ein Auskunfts- Mittel sei, »m Dr. David, der in der Leopoldstadt heute kaum etwas zu tun hat, da der beliebte Dr. Schmied! alle Funktionen zufriedenstellend besorgt, zu beschäftigen. Er weist auch auf die komische Stellungnahme des Vorstandes dem Bet hause für den achten Bezirk gegenüber hin, das einen monumentalen Tempel aufgeführt, einen tüchtigen Rabbiner bestellt hat, aber die Trauungen nicht durch seinen Rabbiner vollziehen lassen darf. In Bezug auf das Armenweseu steht Referent auf dem Standpunkte des Elberfelder S y st r m», da» streng durchgeführt werden müsse. DaS Armenamt fei seiner Aufgabe nicht gewachsen «ud sein Gebühren entspreche nicht den Traditionen der jüdischen Wohltätigkeit. Redner führt einige Fälle, an, die die Wahrheit seiner Behauptung beweisen. So hat ein armer Familienvater im Armenamte ein Gesuch um eine Unterstützung eingereicht. Als er sich um das Schicksal seines Gesuches erkundigte, antwortete der erste Beamte des Armenamtes barsch, daß ihm von einem solchen Gesuche nichts bekannt sei. Als aber ein zweiter Beamte die Bemerkung machte, daß ein solches Gesuch eingelangt sei, da meinte der Herr Amtsvorsteher: „So, dann ist es abgewiesen!" Redner verwies auch darauf, daß für die Anweisung der Armenrezepte nur eine Stunde (nachmittags 2—3 Uhr) und in der ganzen Stadt nur ein Amtslokal (Seitenstettengaffe) bestimmt sei. Er schildert in anschaulicher Weise, die Szenen, die sich hier täglich abspielen und weist darauf hin, daß durch die Unzulänglichkeit dieser Unterstützungsform dem Bedürftigen sehr oft nicht gedient ist, weil sie teils mit Zeitverlust und Verdienstentgang verbunden ist und die Hilfe oft zu spät kommt. Zum Schluffe forderte Redner die Anwesenden auf, das Gehörte weiterzuverbrciten und in den Kreisen der Wiener Inden das Interesse für unsere Knltusangelegenheiten zu erwecken. Nachdem Vorsitzender Richard Rappaport den Referenten für ihre mit großem Beifalle anfgenommenen, sachlichen Ausführungen dankte, tyurde die Versammlung geschlossen. Lose Blätter zum Zablotower Prozesse. (Orig.-Korr. des „Jüd. Volksblatt".) (Schluß.) 28 beeidete Zeuge». Nicht weniger als 23 Zeuge», wissen unter Eid von der Teilnahme Skalskis an den Exzessen zu erzählen. Der bereits erwähnte Mordko Meier Burg wurde, als er von der Aerzten aufgegeben war, vom Untersuchungsrichter eindringlich ermahnt, er möge die Wahrheit sprechen, da er bald vor Gott stehen werde. Und Burg erzählte dem Untersuchungsrichter unter Eid von der Teilnahme Skalskis an den Exzessen. Auch vor Gericht bleibt er, nochmals beeidigt, seiner Aussage, die, natürlich von allgemein menschlichen Gesichtspunnkten aus betrachtet — Zeuge war zu errezt, um nicht entrückt, noch fern von dir. Es ist nicht im Himmel, daß du sagen möchtest, iver will für ilns in den Himmel hinaufsteigen, daß er es uns hole und uns hören lasse, auf daß wir es tun. Es ist auch nichr jenseits des Ate eres, daß du sagen möchtest, wer will für uns über das Meer hinüberfahren nsw." „Sondern es ist das Wort dir sehr nahe in deinem Munde und in deinem Herzen, daß du es tuest." Das göttliche Gebot hat also hier den Charakter einer pädagogischen Weisung. Wie ein Vater seine Kinder über Recht und Unrecht belehrt und die Belehrung eventuell auch mit der Rute oder einer süßen Belohnung unterstützt, so hat das Sittcngesetz der Thora Gott znm Weiser, aber nicht zum Schöpfer, so kann auch Lohn und Strafe die Selbständigkeit der moralischen Pflicht nicht alitasten. Professor Lazarus hat in seiner „Ethik des Jndentmns" ans Grund eines großen Materials die Uebereinstimmung der talmndischen und Kantischen Sittenlehre zu betveisen unternommen. Nun kann man bekanntlich aus dem Talmud jede Sache samt ihrem Gegenteil Nachweisen. Wenn auch der Lohn nicht zur Bedingung der Sittlichkeit gemacht wird so wird er doch vom gewöhnlichen Bewußtsein in der Regel erwartet, sei es selbst nur als Beweis der Zufriedenheit Gottes. Um diese wesentlichste Klippe, den offenen und ausdrücklichen Verzicht aus Lohn, die Ablehnung des Vergeltnngsgedgnkens in jeder Form, ist das Jndentnm ebensowenig herumgekommen, wie irgend eine religiöse Ethik. Aber die innerhalb einer sülchen möglichen Ansätze zur tteberwindnng dieser Stufe hat Lazarus recht überzeugend nachgeiviesen. Die ausschließliche Richtung des jüdischen Geistes ans die soziale Moral hat ivesentlich beigelragen, ihn von der Beschäftigung mit der Natur und metaphysischen Fragen, die daraus herborgehen und einen so großen Bestandteil der iirdischen Religion bilden, abznlenken. Die ganze Natur lvird nicht objektiv als Selbstzweck, sondern subjektiv, ethisch ans die sittlichen Zwecke.des Menschen bezogen, nufgesaßt. Immerfort werden die Tugenden der Tiere den Menschen als Vorbild hingestellt, Naturvorgänge als Symbole sozial-ethischer Beziehungen erklärt. Die ganze Natur scheint ein großes Lehrbuch der Ethik zu sein. Daraus erklärt sich leicht das Fehlen metaphysischer Spekulationen. „Wer über vier Punkte philosophiert: was über dein Himmel und ivas unter der Erde, was vor der Welt tvar und was nach der Welt sein dürfte, der wäre glücklicher, nicht geboren worden zu seiu," sagt die Mischna. — Eine Nasseuaulage ist es nicht, sondern ein tveltgeschichtliches Erziehnngsresultat.

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