Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 6 (1904)
- Issue
- 4 (22.1.1904)
- Date
- 1904-01-22
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2432763-2433023-2433027--2270-2436117- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Selm 1× ep/1045700
OCR text
Wien, Freitag VojWWt. Sette4 22. Jenner 1S04 Nr. 4 BctttmgSf^au. Uever den Nutzen und über die Notwendigkeit der stveralen Presse. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, daß die liberale Presse unumgänglich notwendig ist, damit die Juden instruiert werden, wie sie zum Christentum übertreten können. Die antisemitischen Blätter würden den Juden die Auskunft verweigern, aber glücklicherweise haben wir liberale Blätter. Als Dokument weisen wir auf den Briefkasten des „Neuen Wiener T a g - blatt" vom 11. d. M. hin. Dort heisst es: Religion, nicht Konfession. Die Anzeige von dem Austritte aus einer Religionsgerwssenschast wird allerdings dem Seelsorger oder Vorsteher der Religionsgcnossenschaft, aus welcher der Betteffende austritt, zur Kenntnis gebracht. Eine Veröffentlichung in der Gemeinde erfolgt nach dem Gesetze wohl nicht, doch ist es keineswegs ausgeschlossen, daß der Austritt in der Gemeinde bekannt wird. (Das scheint der Herr mit Religion ohne Konfession zu fürchten. Ein Wink an unsere löbliche Kultusgemeinde. Anm. d. „I. V.") Die Erklärung des Eintrittes in die neue Religionsgenossenschaft hat bei dem betreffenden Seelsorger persönlich zu erfolgen. I. K., Konfession. Um konfessionslos zu werden, haben Sie nichts zu tun, als den Austritt aus Ihrem Religionsbekenntnisse beim ... Wir glauben, das genügt, um jüdischen Lesern die Notwendigkeit der liberalen Presse zu demonstrieren. Ein würdiger Genosse des „N. W. T." ist das „Prager Tag blatt". In der Nummer 14 vom 14. Jänner bringt es im kleinen Anzeiger in der Rubrik „Korrespondenz" folgende Annonce: Juden und I ü d i n n e n I Die unter der Devise „Los von Jerusalem" zum Christentum übertreten wollen, gebet die Adressen bekannt, unter der Chiffre „Rabbi Prag, Hauptpost, restante. Es ist wirklich notwendig, diese Gemeinheit eines Blattes, das von Juden gelesen, von Juden abonniert und von Juden durch Annoncen unterstützt wird, niedriger zu hängen. Man braucht nur Äe Hingebung cm die liberale Presse, die die Juden bekunden, mit der Lmiheit zu vergleichen, die sie der jüdischen Presse entgegenbringen, um ein vernichtendes Urteil über diese Seite des jüdischen Lebens zu fällen. So viele Judenblätter unter den Tageszeitungen, und kein einziges jüdisches darunter! * * * _ Zur Judenfrage. Die „St. Petersburger Ztg." schreibt: Bezüglich der Berechtigung von Jüdinnen und ihrer Kinder, aus Ehen mit ausländischen Untertanen zum Eintritt in den russischen Untertanenverband ist vom Dirigierenden Senat erläutert worden, daß nach dem Gestche Kinder der Jüdinnen russischer Untertanenschaft, die mit ausländischen Untertanen eine Ehe eingegangen und die sodann nach dem Tode ihrer Männer oder der Scheidung von diesen in den russischen Untertcmenverband zurückgekehrt sind, die Berechtigung besitzen, nach Erreichung der Volljährigkeit in den russischen Untettanenverband zu treten. Bezüglich der Berechtigung auf die russische Untertanenschaft der Kinder ausländischer Jüdinnen nichtrussischer Herkunft, aber die nach deni Aushören ihres Ehebundes mit Personen ausländischer Untertanenschaft mit russischen Unterranen eine Ehe eingegangen, sind im Gesetze keine Hinweise enthalten, infolge hiervon und in Anbetracht dessen, daß das Gesetz als allgemeine Regel den ausländischen Juden verbietet, in die russische Untertanenschaft zu treten, ist somit dahin zu erkennen, daß auch die Kinder der vorerwähnten Ehe nicht die Berechtigung zum Eintritt in die russische Untertanenschaft besitzen. * * * Die „St. Petersburger Zeitung" schreibt: Zur Judenfrage. Vom dirigierenden Senat ist, nach Mitteilung der Blätter, erläutert worden, daß die Kinder verabschiedeter jüdischer Untermilitärs, die den Dienst nach dem früheren Rekrutierungs-Statut absolviert haben, nur in dem Falle allgemeine Aufenthaftsberechtigung im Reich besitzen, wenn sie zu Lebzeiten ihrer Väter, von diesen zu irgend einer außerhalb des jüdischen Ansässigkeitsrahons befindlichen Gemeinde verzeichnet worden. — Desgleichen hat der Senat, infolge des in letzter Zeit wahrgenommenen Bestrebens der Juden, den Grad eines Militär-Feldschers zu dem Zwecke zu erhalten, um die Berechtigung zu ertverben, sich überall im Reich aufhalten zu dürfen, gegenwärtig erklätt, daß die allgemeine Aufenthaltsberechtigung im Reich sich nur auf diejenigen Juden erstreckt, die den Feldschergrad nach Absolvierung der Feldscherschulen verschiedener Art, oder nach den gesetzlichen Prüfungen in den Medizinal-Verwaltungen oder den Medizinal-Abteilungen der Gonv.-Negierungen erworben haben, während diejenigen Inden, die den Grad eines Militär-Feldschers zur Zeir der Ableistung ihrer Militärpflicht erhalten, die allgemeine Aufenthaltsberechtigung im Reich nicht besitzen. Die „Aüg. Zeitung des Judentums" schreibt: Es ist wieder still geworden von der Vereinigung deutsch-nationaler Juden. Und das ist gut so. Wahrscheinlich haben die jungen Herren eingesehen, Laß sie entweder selM einen großer: Fehler begangen oder von anderen irregeleitet worden sind. Vermutlich hat ihnen auch die Zustimmung der konservativ-antisemitischen Sippschaft ein gewisses Grauen eingeflößt. Denn wir können doch nicht annehmen, daß ihnen die heuchlerische Zusttmmung jener obenerwähnten Kreise Genugtuung bereiten kann. So weit kann doch die Verblendung nicht gehen, um den Beifall der „Kreuzzeitung" und der „Post" zu buhleul Freilich, wer erst einmal auf abschüssigen Pfad sich begeben, für den gibt es kaum uoch einen Halt. Das sehen wir aus dem Leibblatt der „Vereinigung", das seinem Namen durch die Intoleranz, mit der es die Anschauungen und Bestrebungen anderer verketzert, wenigEhre macht. SeineErklcirungen über das politischeVerhalten der dentschen Juden könnten ebenso gut in den antisemitischen Organen von Liebermann und Zimmermann stehen. Nun, hoffentlich ist das garrze deutsch-nationale Intermezzo bald vorüber! Für urisere Kreise aber erwächst aus dem traurigen Vorgang eine weise Lehre. Man kann nämlich daraus ersehen, welchen Schaden dieses Heraustreten aus Reih und Glied, dieses auf eigene Faust arbeiten, dieses der Gemeinschaft in den Rücken fallen unter Umständen anstrften kamr. Namentlich heute, wo die Juden sich, ja Gott sei's geklagt, nach verschiedenen Fronten hin zu wehren haben; und ganz besonders auf dem Gebiete der Politik sollte es sich jeder einzelne hundertmal überlegen, ehe er mit solchen Vorschlägen und Anklagen vor die Oeffentlichkeik tritt. Solche Dinge können uns mehr schaden als die schlittlmsten Angriffe der Gegner. Das „Berliner Tageblatt" schreibt: „Wrr recht behalten will und hat nur eine Znnge, behält's gewiß." Nach diesem Gnrndsatz handelt die Petersburger „Nowoje Wremja" bei ihrer weiteren Propaganda für die Aechtung Deutscher in Rußland. Erst waren es die Grurrdgesetze Rußlands, mit denen das Blatt die Behandlung deutscher Juden in Rußland als Deutsche zweiter Klasse rechtfettigeu wollte, und jetzt beruft sich das würdige Anttsemitenovgan auf — man höre und staune — das Völkerrecht! — Die „Nowoje Wremja" nimmt abermals davon Notiz, daß sich das „Berliner Tageblatt" in der Frage der jüdischen Handlungsreisenden auf den Standpunkt der völliger: Gleichberechtigung aller Reichsdeutschen, mögen sie nur: Juden oder Christen sein, stellt. Eine derart ilberale Gesinnung ist dem Blatte des Herrn Ssuworin, der neuerdings die antisemitische „Srramja" des Herrn Kruschcwan mit Geld unterstützt, rratürlich urrverständlich. Waren es nerrlich die Grundgesetze Rußlands, welche das antisemitische Organ als chirresische Mauer vor eine Berührung dieser Frage bei den Handelsvertragsverhandlungen rücken wollte, so ist es heute das Völkerrecht. Die „Nowoje Wremja" vertritt den Standpunft, daß Graf Bülow bei den Handelsbertragsverhandlungen auf einer Abänderung der gegenwärtiger: Verhältnisse nicht nur nicht bestehe:,, sondern sie nicht einmal bettihren werde. „Er als Kanzler wisse am besten, daß jeder Ausländer, der in ein fremdes Land kommt, den: Völkerrecht nach sich den Gesetzen dieses Landes widerspruchslos fügen muß. Obwohl die Juden sehr stark in Deutschland seien, werde die deutsche Regierung es ihretwegen kaum riskieren, einen Schritt zu tun, welcher den Grundbestirnmungen des Völkerrechts widerspreche und daher die gutnachbarlichen Beziehungen beider Länder stören könnte." „Mögen die reichsdeutschen Handlnngsreisenden," sagt die „Nowoje Wrenrja", „Rußland so viel sie wollen bereisen, aber es sollen Christen sein. Den hebräischen Reisenden deutscher Nation stehen Oesterreich, Frankreich, Italien, England, Amerika und sogar der Mond zum Reisen offen, nur nicht Rußland, das hat an seinen eigenen Inden genug." — Selbstverständlich ist es eine Forderung des Völkerrechtes, daß ein Ausländer sich beim Besuche eines fremden Landes dessen Gesetzen zu fügen hat. Indessen ist es ebenso eine Forderung des Völkerrechtes, daß das betreffende Land allen Angehörigen derselben fremden Nation gleichmäßig Gasffreundschaft gewährt und von einer rnrterschiedlichen Behandlung solcher Ausländer selbst dann absielst, Ivenn es eine unterschiedliche Behandlung seiner eigenen Bürger vornimmt. Wenn Rußland die russischen Juden rechtlich anders stellt, als die russischen Orthodoxen, so ist das lediglich eine interne russische Polizeimaßregel, die es auf ausländische Gäste nicht übertragen darf. Rußland glaubt einer solchen unterschiedlichen Behandlung seiner jüdischen und otthodoxen Bürger nicht entraten zu können. Das ist seine Sache, und das Ausland kann darüber vielleicht die Achseln zucken, es kann sich über diese Inhumanität und Rückständigkeit entrüsten, aber es hat fren Russen nichts drcinzureden. Worauf es aber zu bestehen berechtigt und verpflichtet ist, das ist, daß Rußland seine internen Polizeimaßnahmen nicht auf die Ausländer überträgt. Jedes Land, dessen Bürger einander rnrterschiedslos rechtlich gleichgestellt sind, mutz cs als eine Ehrenpflicht betrachten, darauf zu halten, daß seine gleichberechtigten Bürger in einem anderen Lande nicht mit verschiedenem Maße gemessen werden. Das gilt speziell für Deutschland, dessen Handelsvertrag mit Rußland allen deutschen Reichsbürgern das gleiche Verkehrs- und Handelsrecht wie russischen Vollbürgern, also rrissischen Otthodoxen, zusichert. Selbst wenn das Völkerrecht von Rußland die gleichmäßige Behandlung aller Angehörigen eines fremden Landes nicht forderte, der deutsch-russische Handelsvertrag würde sie fordern. Mit Spiegelfechterei:'::, wie sie die „Nowoje Wremja" beliebt, ist gegen diese Tatsache nicht anznkämpfen. Wie will cs die „Nowoje Wremja" übrigens rechtfertigen, daß die Behandlung, die Rußland deutschen Juden zu.teil luerden läßt, von den russischen Behörden nicht auch den Juden anderer Nationen, zum Beispiel den amerikanischen Juden gegenüber beobachtet wird? Den Versuch, die amerikanischen Juden ähnlich zu schikanieren wie die dentschen, hat Rußland freilich auch gemacht, aber als es sah, daß es damit bei Bruder Jonathan schlecht ankam, hat es sich wohlweislich gefügt. Und wie würde zum Beispiel ein jüdischer Offizier der französischen Armee, der zeitweilig Aufenthalt in Rußland nähme, behandelt werden? Etwa ar:ch wie deutsche Handlungsreisende mosaischer Konfession? Wir meinen: wenn Rußland' seine Verpflichtung zur gleichmäßigen Behandlung -aller Amerikaner, aller Engländer, aller Franzosen., aller Belgier anerkennt. wie sollten gerade wir Deutsche dazu kommen, uns gegenüber diesen Völkern als minderberechtigte Nation, als Nation zweiter Klasse, von russischen Polizeipristaws und sonstigen Tschinoivniks behandeln zu lassen? Wenn Deutschland seinem Ansehen und seiner Würde nicht Abbruch tun lassen will, wird unsere Regierung die Beseitigung der demütigenden Ausnahmestellung unter allen Nationen, die 'Deutschland bezüglich der Zulassung seiner Bürger zur Bereisung Rußlands jetzt inne hat, herbeiführen zu müssen. Vom hiesigen russischen Generalkonsul erhalten wir folgende Mitteilung: „Den: kaiserlich russischen Gcin-ralkonsnlat zu Berlin ist von dem im „Berliner Tageblatt" angeführten Falle von Visierung. infolge von Intervention seitens der Botschaft der Vereinigten Staaten, des Auslandspasses eines ans Warschau nach Amerika ausgewanderten und dort naturalisierten jüdischen Ehepaares nichts bekannt." Wir bemerken dazu, daß uns mehrere Leser unabhängig von einander, die von dem russischen Generalkonsulat cmgezweifelten Tatsachen berichtet haben. Daß das russische Generalkonsulat sich an die Sache nicht mehr erinnert, ist schon möglich. Das Generalkonsulat hat eine ganze Anzahl Beamte, und es mag auch in diesem Falle mutatis mutandis das Wott gelten, das einst in Oesterreich geprägt wurde: Der Minister des Inneren kann sich nicht erinnern, was der Minister des Aenßern geäußert hat. Die Tatsache, die wir mitgeteilt haben, ist den russischen Behörden begreiflicherweise höchst unbequem, da sie von der dentschen Negierung gebieterisch fordert, daß sie deutschen Reichsangehörigen in Rußland dasselbe Recht sichere, das andere Länder den ihren sichen:. Daher mag vielleicht die Gedächtnisschwäche des Generalkonsulats begründet sein. Oder hätte es gar des Einschreitens des amerikanischen Botschafters nicht bedurft? Würde der Patz den amerikanischen Juden gleich anstandslos visiett? Chronik. Inland. Die „Tätigkeit" eines Rabbiners. Gar wundersame Dinge werden uns aus Hohenems berichtet, aus welchen hervorgeht, daß der dortige Rabbiner Dr. Tänzer eine sonderbare Auffassung von seinem Berufe hat. Dr. Tänzer will das Judentum retten und greift zu dem in allen vernünftig denkenden Kreisen längst überwundenen Mittel, „Liberalismus" zu predigen und gehört zu den naiven Leutchen, die da glauben, daß, wenn sie vor drei Glaubensgenossen nachlveisen, wie gut es wäre, wenn der Liberalismus Oberhand gewänne, das Judentum wirklich schon gerettet ist. Diese krasse Unkenntnis des Herrn Rabbiners hat ihm allerdings das Hohngelächter seiner arischen Mitbürger, der antisemitischen Partei aber einen kräftigen Zuwachs eingetragen. Diese seine Tätigkeit ist gewiß sehr zu beklagen und für das Ansehen des Judentums, zu dessen Vertreter ihn das erbitterte Schicksal gemacht hat, gewiß schädlich; aber geradezu verwerflich ist die Art und Weise, wie Dr. Tänzer als Rabbiner, d .h. in seiner Stellung zu seinen Gerneindemitgliedern, wirkt. Die Affäre Naglberg, die sich im schlimmsten Falle als eine in äußerster Erregung des Letztgenannten begangene Unbesonnenheit darstellt, hat den Dr. Tänzer in ein gmy eigentümliches Licht gerückt. Wir werden auf diese Airgelegenheit, die noch Gegenstand gettchtlicher Behandlimg ist, zurückkommen. Aber man muß sich tatsächlich fragen: Ist eß ernes Rabbiners würdig, einen armen Familienvater, der wiederholt in. seiner Ehre gekränkt wurde und seinem Unwillen über die Assimilationsbestrebungen des Rabbiners Ausdruck gab, wegen einer kleinlichen Dummheit dem Strafgerichte zu überliefern und seine Familie subsistenzlos zu machen? Ist dies allein schon eines Rabbiners kaum würdig, so wirkt es geradezu beschämend, wenn man erfährt, daß Dr. Tänzer mit seiner Ar^eige wegen „Religionsstörung" ein Jahr lang wattete, und am letzten Tage vor der Verjährung, nachdem der arme Naglberg noch immer so verstockt war, in die assimilatorischen Werbeklänge des ehrwürdigen Mannes nicht einstimmen zu wollen, die Klage erhob. Naglberg, der eine Hausiererkonzession hat, wurde zu 14 Tagen Zuchthaus verurteilt, er wird erwerbslos und ein geächteter Mensch; seine Familie wird hungern; Naglberg wird während dieser vierzehntägigen schweren Kerkerhaft kaum zu den Lehren des Dr. Tänzer bekehrt werden; /die Vorarlberger christlichen Mitbürger lachen sich ins Fäustchen und rufen schadenfroh: „Juden unter sich!" Und Dr. Tänzer? Nun denn, er macht eine Reise weit lveg, bis nach Wien und hält dort einen Vortrag, betitelt: „Selbsthilfe — ein Naturgese tz". Es wäre zu drollig, wenn es nicht gar so traurig wäre! Vorträge. Am Mittwoch'den 27. Jänner findet im Festsaale des „Jüd. Bolksvereines" ein Bortrag des Rabv. Doktor D. Fink „Uever Ursache und Entstehung der jüdischen Diaspora" statt. Anfang 8 Uhr. Damen willkommen. Am Mittwoch den 3. Februar findet im Festsaale des „Jüd. Volksvereines" ein Bortrag des Herrn Michael Szeps „Uever jüdische Kolonialfrageu" statt. Das Grabmal R. A. Brandes'. Das „Jüdische Volksblatt" hat nach dem Tode des hebräischen Schriftstellers R. A. Braudes bekanntlich eine Sammlung zur Errichtung eines tvürdigen Grabnrals für den Verewigten, der auch Mitglied 'der Redaktton des „Jüdischen Volksblatt" war, veranstaltet. Nun ist das Grabmal fettiggestellt und wird demnächst über dern Grabe Braudes' am Zentralfriedhofe aufgestellt werden. Die Vorträge der Wiener Kultusgemeinde und ihre Erfolge. Am 13. ds. schloß Dr. Armand Kami nka mit seinem Vottrage über „Josef N a s s i, Herzog von N a x o s", vorläufig den von der Wiener Kultusgemeinde veranstalteten Vortragszyklus für Erwachsene ab. Es wird uns leicht, über den Vortrag des Dr. Kaminka ein Urteil zu fällen. Er war nächst demjenigen des Dr. F e u ch t w a n g der einzige Vortrag, in welchem die eigentliche Tendenz, welche solchen Vorträgen zugrunde liegen sollte, in klassischer Form zum Ausdrucke kam: e r w a r b e l e hr e:: d und ermunternd zugleich. Sowohl der Geist, als auch das Gemüt des Zuhörers kamen auf ihre Rechnung, wobei dem Vottragenden sein immenses Wissen auf hebräischem, talmudrschem und geschichtlichem Gebiete vortrefflich zustatten kam. Dr. Kaminka ergriff auch die naheliegende Gelegenheit, warme, nationale Töne anzuschlagen, und man konnte es sichtlich merken, daß sie beim Publikum nicht auf unfrchtbaren Boden fielen. Wenn sie nur öfter und nicht mir gelegentlich wiederholt würden! Auch die Vortragsiveise Dr. Kaminkas war eine gemessene und tvürdige. Wenn man sich nun fragt, welche Erfolge sowohl die Votträge für ' Erwachsene, als diejenigen, welche Dr. Grunwald für die reifere Jugend abhält, gezeitigt haben, so muß man gerechtettveise gestehen, daß dieselben gleich Null sind. Die Votträge, welche bestimmt waren, die „oberen Zehntausend" heranzuziehen, um sie mit dem ihnen zur Last fallenden Judentum zu befreunden, wurden von diesen nicht besucht und man sah außer einigen Vorstehern» welche diese schwere Aufgabe auf sich luden, nur die bei allen Mischen Votträge:: leichterer Kategorie sichtbaren Habitues und die vom Vottragenden oder dessen Anhänger mehr oder minder energisch zusammengetriebenen Statisten. Leider wird der Errlst dieser Vorträge durch diese unwürdigen Aeußerlichkeiten stark beeinträchtigt, da das Wettreden der neu engagierten Kräfte und das Zählen und Wiegen der Antvese:ü>en, um daraus die Beliebtheit des Redners zu konstatieren, kein Ende nehmen will. Was die Votträge für die reifere Jugend betrifft, so mutzte der Vorstand auch hier konstatieren, daß die Jugend nur zu einem verschwindenden Bruchteile sich unter den Zuhörern befindet, hingegen die Glatzen der Männer und die grauen Haare unserer tvürdigen Matronen vortoiegend sind. Allerdings sind viele Frequentanten der Ansicht, dah es so besser sei, da sich Herr G r u n Wald gar zu gerne solch schlüpfttge Witze leistet, daß sogar die Glatzen erröten und die würdigen Matronen einen plötzlichen Hustenanfall bekommen. Wir haben gegen diese „jugendlichen" Votträge hauptsächlich folgendes einzuwenden: Zunächst lasse doch der Vortragende endlich einmal das schlecht imitierte Sonnentaler Pathos, das bei einem ernsten, instruktiv sein solle:tden Vottrage direkt störestd wirkt. Und dann etwas viel Wichtigeres!. Dr. Grün Wald versucht die Politik der „Oesterreichischen Wochenschrift" auf das Podium zu verpflanzen. Seine Vorträge sind nichts anderes, als die sich längst als unwirksam, ja schädlich gezeigte Polemik gegen — das Christentum. Er steht unter Juden und hat nicht die Aufgabe, das Christenttlm über de«: wahren Begriff der christlichen Liebe usiv. zu belehren, sondern den Inden Liebe zu ihrem Volke einzuflößen. Jene von Dr. Bloch inaugurierte Kampfesweise hat dem Judentum die größten Schäden verursacht, und der Vorstand wird gut daran tun, diesem Treiben Einhalt zu gebieten und nicht zuzulassen, daß dieses gefährliche Spiel wieder auflebe oder gar zur offiziellen Kampfdevise gestempelt werde. Der Fall Lebaudy. Alle Zeitungen machen sich lustig über den schwachsinnigen Millionär und über sein Kaisertum Sahara. Maskenfeste werden unter diesem Titel abgehalten und in den Witzblätter:: ist er ein gern gesehener Gast. Ich weih nicht, ich kann über den verrückten «petit sucrier" nicht lachen. Er erinnere mich zu sehr an das Verhängnis unseres Volkes, daß die Reichsten, Mächtigsten und Angesehensten ihn: entfremdet werden, dabei aber selbst zugrunde gehen. Der Vater Lebaudys, ein Jude, erwarb viele Millionen, sein Sohn, der Christ, vergeudet sie in wahnwitzigen Unternehmungen. Der Fall ist etwas kraß, aber in minder krasser Form nicht selten. Der Vater scharrt ateinlos und rücksichtslos daß Geld zusanunen, weckt durch seinen Reichtum den Neid gegen 1 die Juden, der Sohn oder Enkel flüchtet sich in die Arme der allein