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Jüdisches Volksblatt · 1903-11-20 · 47 (20.11.1903) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
47 (20.11.1903)
Date
1903-11-20
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 20. November 19< 3 Nr. 4 6 auf unser Volk zu Hetzen und übertriebene Vorstellungen über unseren Einfluß zu erwecken. Im folgenden wollen wir ein kurzes Bild über unsere Tätigkeit auf dem Gebiete des Rechtsschutzes geben: Den ersten Anlaß zur Bildung eines jüdisch-volk« lichen Rechtsschuhbureaus gab das in Kraft getretene neue H e i m a t S g e s e tz. Eine Gruppe von bewußten und gesinnungsverwandten jüdischen Mitbürgern fand, man müsse unsere Volksgenoffen der Wohltaten des neuen Heimatsgesetzes teilhaftig werden lassen, und vor allem sie über die aus dem neuen Gesetze erwachsenen Vorteile ausklären. Man machte geltend, daß die Standesverhältnisse unserer Volksgenossen infolge der eigentümlichen rituellen Eheoorschriften, devernachlässigten Matrikenwesens auf sehr labilen Grundlagen fußen. Infolge dessen hat sich für viele unserer Volksgenossen ein RechtSzustand herausgebildet, wie er außer i» Rumänien in keinem Staate vorhanden ist. — Ein Sprosse einer rituell giltigen, staatlich jedoch nicht anerkannten Ehe, zahlt Steuern, Militärtaxen, kommt eventuell der Wehrpflicht nach und doch ist er kein österreichischer Staatsbürger (genau wie in Rümänien). Es ist bei Verfolgung der Fälle unseres Rechtsschutzbureaus vorgekommen, daß man einem Gesuche um Heimatsrechtserteilung einen Militärabschied über eine vieljährige Mititärdienstzeit, mitgemachte Feldzüge beilegte und doch ist es dem Magistrate Wien unter Zustimmung des Ministeriums gelungen, den rechtskräftigen Ausspruch zu fällen, daß dieser Mann, welcher zwölf Jahre dem Staate gedient und Feldzüge mitgemacht hat, seine österreichische Staatsbürgerschaft nicht nachgewiesen habe!?; Von dieser Erwägung, den Standesverhältnissen unserer Volksgenossen, eine festere Grundlage zu geben, ließ sich die jüdische Volkspartei bei Gründung des Rechtsschutzbureaus leites. Aber noch ein anderes nicht minder wichtiges Motiv leitete die Männer, die sich zur Gründung dieses Rechtsschutzbureaus entschlossen. Der wirklich „kleine Mann" unter unseren Volksgenossen steht in den meisten Lagen seines kummervollen Lebens, in welchen er zu den bestehenden Gesetzen Stellung zu nehmen gezwungen ist, ganz ratlos da, und es kann konstatiert werden, daß viele jüdische Existenzen zugrunde gehen, weil sie es nicht verstanden, oder materiell nicht in der Lage waren, denjenigen gesetzlichen Schritt zu unternehmen, welcher geeignet gewesen wäre sie in ihrem Rechte zu schützen, und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich wirtschaftlich selbständig und rechtschaffen zu erhalten. Andererseits aber haben viele sogenannte gesetzliche Schritte unternommen, die entweder nutzlos oder für ihre eigenen Interessen von Nachteil waren und auf diese Weise jene bedauerlichen Fälle gehäuft, welche in entstellter Form von antisemitischen Blättern ausgeschrotet, dem Judentum als Volksgemeinschaft aufs Kerbholz geschrieben wurden. Das Rechtsschutzbureau des ,Jüdischen Bolksvereines" hat sich demnach zu dem Zwecke gegründet, der Berater des bedrückten, von allen verlassenen Volksgenossen in allen seinen Lebenslagen zu sein. Und die Zeit, seit welcher diese segensreiche Institution ihre stille, aber hingebungsvolle Tätigkeit übt, hat es bewiesen, wie notwendig dieselbe war! Nur zu oft kam ein Familienvater bestürzt in unser Bureau — und klagte, daß ihm eine Konzession, die ihm bis nun die Möglichkeit bot, seine Familie spärlicy aber ehrlich zu ernähren, entzogen werden soll! Und wie oft gelang es da der Leitung den Juden im folgenden unterscheiden: ihr Kopf ist kürzer, ihr Gesicht absolut breiter, sonst ober schmäler, was hauptsächlich dem längeren mittleren Gesichtsteil (Nase) zuzuschreiben ist; die Nase ist nach allen Dimensionen groß; das Auge häufig schräg, aber ohne Falte am inneren?l-ugenwinkel (Epicanthus — ausgesprochenes Mongolenmerkmal); die Wangenbeine stehen zwar nicht deutlich vor, ihre Gegend ist aber merklich abgeflacht, wobei das Gesicht nicht die angenehme eriropäische Rundung in horizontaler Beziehung zeigt; dem Farbentypus nach sind die Karäer ausgesprochen brünett mit schwarzem und schlichtem Haar, dunkelbrauner Iris und dunkler Haut; sie sind von mittlerer Körperhöhe und auffallend geringer Klaftertveite, die Folge der Kurzarmigkeit ist, was vielleicht mit der Beschäftigung der Karäer in irgend einem Zusammenhänge steht, da die Karäer als Handelsleute ihre Arme wenig üben. Trotz der deutlich hervortretenden mongolischen Gesichtszüge der Karäer, die bei Kindern noch ausgesprochener zutage treten, lassen sich bei ihnen aber auch nicht selten rein semitische, richtiger jüdische Merkmale finden. So tritt bei ihnen die semitische Nase häufiger uns, als bei den Juden, und ein jüdisches Gesicht, und zwar von dem groben Typus, ist keine Seltenheit unter ihnen. Mit den Juden gemein haben sie, im Gegensatz zu den Mongolen, die starke und frühe Behaarung am Gesicht und Körper, was übrigens auch andere stark vermischte Turkvölker, z. B. die Türken und Ungarn, zeigen. Wenn aus dem vorigen schon hervortritt, daß die Karäer trotz ihrer Abgeschlossenheit keinen reinen Typus darstelle»», so braucht zu Bestätigung dessen nur darauf hiugewieseu zu werden, daß unter ihnen Langköpfigkeit und Hcllfarbigkeit borkonnnen. Wie überall, so ist auch hier der Franentypus der reinste. Was die Sitten und Gebräuche der Karäer anbelangt, so sind diese hauptsächlich bedingt: erstens durch ihr starres Festhalten an dem Bibeltext und zweitens durch das jahrhundertelange Zusammenleben mit den Tataren auf einer beinahe abgeschlossenen Halbinsel. Von den Tataren haben sie die Sprache imb die Tracht entlehnt. Auch sind ihre Familiennamen fast durchweg tatarische, obgleich auch hebräische, z. B. Nophe, Vorkommen. Die Eigennamen sind meistens biblische, es kommen aber anch persische und tatarische vor. Während die tatarische Sprache noch allgeinein im Gebrauch ist, haben sie die tatarische Tracht schon längst abgelegt, man findet sie nur in den entlegensten Winkeln der Krim, nnd auch dort mir bei den Frauen; als letzte Neniiniszenz trage»! die Männer noch häufig die Laminfellmiitze. Dagegen hat sich die tatarische Tracht iin Festgetvande der Kultnsdiener erhalten. Es besteht ans einem Unterrock, Kaftan genannt, der von einem farbigen Gart, Knschak, festgehalten wird, und einem lose hängenden Oberrock, Djube. deZ Rechtschutzbureaus, den Betreffenden auf den rechten Weg zu führen und eine ganze Familie vor dem Ruin zu retten, ohne einen geheimnisvollen Weg zu betreten, und den „Fall" zu Reklamzwecken aufzubauschen. Unser heutiger Aufsatz sei dem einen Teile der Tätigkeit dieses Rechtsschutzbureaus, des Heimatsrechtsschutzes gewidmet: Die Ausführung der Idee stieß auf kolossale Hindernisse. Die Auslegung dem Heimatsgesehe seitens der Gemeindebehörden war nicht dem Geiste des Gesetz«- entsprechend. Die Handhabung entbehrt auch nicht eines gewissen Humors. Die Beteilung seitens der Kultusgemeinde mit einer gelegentlichen Unterstützung bildete für die antisemitische Kommunalverwaltung einen Grund für die Abweisung des Begehrens um Erteilung der Zuständigkeit. Die Behandlung der Witwen, der Ungarn haben wir bereits in diesem Blatte erörtert. Es ist uns jedoch trotz der Schwierigkeiten gelungen, in der Berichts« epoche 472 Gesuche mit nachstehendem Erfolg der Erledigung zuzuführen: 233 Gesuche betreffend die Inländer sind bereits g ün st i g erledigt. 123 Gesuche der Ausländer sind bereits g ü n ft i g erledigt. Für diese Gesuche mußte vorerst bezüglich der provisorischen Zuständigkeit ein Kampf in 3 Instanzen geführt werden. Nach günstiger Erledigung in dritter Instanz mußte um die Zusicherung der Staatsbürgerschaft eingeschritten werden. Nach erreichter Zusichernng der Staatsbürgerschaft mußte für diese Petenten um die Entlassung in Ungarn angesucht werden, bis st« zum Untertaneneid zugklaffen wurden. Von 396 Bittstellern sind 240 in erster Instanz abgewiesen, den Rekursen derselben ist in der zweiten und dritten Instanz folge gegeben worden und wir erwarten die Beschwerden der bezüglichen Gemeinden: 146 Gesuche wurden rechtskräftig abgewiesen. 267 Gesuche sind noch nicht erledigt. Ca. 4000 Standesdokumente waren in Behandlung. Anlar.gend die Abweisungen in der Frage der Zuständigkeit, sind nachstehende Abweisungsgründe zu be« merken: Die Inländer wurden zumeist nicht aus ihrem Verschulden abgewiesen, sondern wie bereits bemerkt, wegen der unglücksellgen Matrikenverhältniffe. Wir haben schon wiederholt bemerkt, daß eine y2nze Reihe Mitbürger, die einer mosaischen, staatlich ungiftigen Ehe entstammen, den Namen des Vaters führen, ohne hierzu berechtigt zu sein. Sie führen jedoch diesen Namen Jahrzehnte im guten Glauben, unbeanstandet von den Behörden. Unter diesem Namen werden sie in die Schule ausgenommen, unter diesem Namen führen sie die Geschäfte, erfüllen sie die Wehrpflicht, zahlen sie Steuer und heiraten sie; auch die Kinder werden unter diesen Namen eingetragen und auch die Kinder machen diesen Lebenslauf mit. Aus einmal wird aufgestöbert, daß der Vater oder Großvater ein uneheliches Kind war. daß er seinen Namen zu führen nicht berechtigt ist. Der Magistrat findet auf einmal, daß der Gesuchsteller, welcher Steuern entrichtet und der Wehrpflicht genüge geleistet hat, seine österreichische Staatsbürgerschaft nicht nachgewiesen hat. Es werden daher leider rechtskräftig eine ganze Reihe von Staatsbürgern mit ihrem Begehren um Erteilung des Heimatsrechtes abgewiesen, aus dem Grunde, weil sie angeblich Dokumente auf einen anderen Namen oorgelegt haben, als sie wirklich heißen. Nur die Mütze, Kolpak, mit weißem Oberteil dient zur Unterscheidung des karäischen Chase» (Aufseher, Vorbeter) vom mohammedanischen Molla. Von dem Kultusdiener wollen wir zur Knltusansnbnng übergehen. Die Kartier nennen ihren Tempel, der in seiner inneren Einrichtnng manchen mohammedanischen Zug zeigt, Kenessah (Versammlungsort). Eigentümlicherweise geben sie ihren Tempeln eine Einrichtung von Nord nach Süd, indem sie beim Beten nach Süden schauen. Soll ein Tempel gebaut werden, so wird ein Stock in die Erde gesteckt, und nach seinem Schatten während der Mittagszeit wird die Richtung des Baues bestimmt. Die Kenessah zeigt »ins getrennte Räume für Männer und Frauen, wobei nur ein geringer Teil der Scheidewand gitterartig eingerichtet ist, was den Frauen erlaubt, den Zeremonien im Männerranm zu folgen. An der Südwand des Franenranmes befindet sich ein Tisch, Schulchan, auf dem eine Bibel anflicgt, die die Frauen beim Betreten des Tempels küssen. Der Männerrauin zeigt drei Hauptabteilungen. Der erste und heiligste Teil befindet sieh in der Mitte der Südtvand und heißt Mekom assarnh (Zehnerplatz). Er ist etwas über den Boden erhöht, oblong, von einer Balustrade umgeben. Auf ihm au die Südwand gelehnt, steht der Thoraschrank, Hekhal (Palast) oder Aron yakodesch (Bnndeslade), in welche»»» sich die auf Pergament geschriebenen Thorarollen, in schon verzierten, aufklappbaren Holzgehänsen befinden. Dicht vor dein Thoraschranke steht der Dukhan (Estrade) in Form eines sehmalen, brusthohen Tisches, in welchen» eine gedruckte Bibel anfbelvahrt wird und vor welchem der Vorbeter der Gemeinde, Mithpallel, der auch Laie sein kann, während des öffentlichen BetenS steht. Die zweite Abteilung heißt Mekom essrirn (Zwnnzigerplntz). An der Südwand derselben, zu beiden Seiten des Mekom assarah, befinden sich zlvei Tische, Schulchan, mit Sesseln davor, für den Ober- und llnterchasen. Der Boden beider Abteilungen, die man nur barfuß betreten darf, und Ivo es nur in gelvissen Fällen (z. B. bei Platzmangel) gestattet ist zu sitze», ist mit Teppichen belegt. Eine brusthohe Scheidewand trennt die zweite Abteilung von der drittel», die Mosehabh sekeniin (Greisensitze) genannt tvird. Hier sind Bänke angebracht, die oben mit eine»» Pult und unten mit einem Behälter für das Schnhwerk versehen sind. Die Vorhalle heißt Asnrah. An den Wänden der Kenessah hängen mit Stickereien verzierte Säckchen, in denen sich die Tschitschith, Schaufäden befinden, die der Bräutigam von seiner Braut -vor seiner Hochzeit znm Gesche»lk bckouunt.. Sie stellen eine ettva 1 Meter lange und 10 Zentnneter breite tveiße Binde dar, deren Enden goldgestickte Platten trage»; an zlvei gleichnamige Ecke» der Binde sind je zlvei tveiße Schnüre niit blauen Quasten befestigt. Währe»»d des Betens Ivird diese Binde ltm den Hals gelegt, von Junggesellen aber nur beirn Vorladen zmn Thoraborlesen. Der Vorbeter hüllt sich in Die zweite Abweisungsform ist zumeist bei Ausländern im Schwange. Wenn man nämlich für ungarische Staatsbürger nach einem langen Kampfe die Erteilung der Zuständigkeit erwirkt, kommt nunmehr die Statthalterei und weist das Gesuch um Erteilung der Staatsbürgerschaft ab. Gründe werden nicht angegeben. Und da bemerkt man einen eigentümlichen Vorgang. Zu Beginn der Heimatsrechtsreform war die Statthalterei in der Erteilung der Staatsbürgerschaft sehr liberal. Erst in der letzten Zeit bemerkt man, daß unbedingt irgend ein Kompromiß zwischen Ko mmu ne und Statthalterei besteht. Die Statthalterei will den Zwang, welchen daL Gesetz den Gemeinden auferlegt, aus politischen Gründen dadurch illusorisch machen, daß sie denjenigen, denen die Gemeinde gezwungen die Zuständigkeit zusichern mußte, die Staatsbürgerschaft verweigert. Wie wir nunmehr die Schmierigkeiten, die un§ die Namensführung bereitet, überwinden und welche Aufgaben wir noch zu erfüllen haben, ferner die Ausgestaltung unseres Rechsschutzbureaus selbst, werden wir in einem nächsten Artikel zu erörtern haben. Die Wieuer Gemeinderabbiner. 4. Kr. Endlich „sind wir komplett!" Am letzten Freitag hat der letzte der drei neugewählten Gemeinderabbiner, Herr Dr. David, in seinem neuen Stallum, im Leopoldstädter Tempel, geantrittspredigt, und ist es nunmehr unsere Pflicht, zu dem, was uns diese drei neuen, mehr oder weniger jungen „geistigen" Führer des Wiener Judentums, bis nun geboten haben, Stellung zu nehmen. Diese Pflicht obliegt uns umso mehr, als es ja bekannt ist, daß die Wahl gerade diejenigen drei Rabbiner getroffen hat, gegen deren Anstellung wir von allem Anbeginn an gekämpft haben, und ein Schweigen unsererseits bei unseren Lesern leicht die Meinung verursachen könnte, daß die bisherige Tätigkeit der Neugewählten uns eines Besseren belehrt habe. Leider ist dies nicht der Fall. Schon die kurze Zeit, seit welcher die neuen Kräfte hier wirken, haben es nur allzudeutlich bewiesen, wie recht wir hatten, als wir auf die Unfähigkeit der Kandidaten einer kompromittierenden Clique hinwiesen, und vor ihrer Berufung auf diese wichtigen Exposituren des geistigen, religiösen und nationalen Arbeitens der österreichischen Juden aus ehrlicher Ueberzeugung warnten. Wir wollen in umgekehrter Reihenfolge uns zunächst mit der Antrittsrede des Dr. David befassen. Dr. David ist eine der eigentümlichsten Erscheinungen unter den modernen Rabbinern mit orthodoxem Anstrich, wie man sie auch in Deutschland, woher er importiert wurde, nur mehr selten findet. Aus Angst, den Fragen, welche das wahre, pulsierende Leben der modernen Juden auf Schritt und Tritt aufwirft, entgegenzutreten, flüchtet er sich hinter alte, abgedroschene Schablonen, betritt er alte, breitgetretene Pfade, auf denen er bei viel größerem Können, als ihm tatsächlich zu Gebote steht, keine neue Spur zurückzulassen imstande wäre. Die Existenz Gottes, Liebe und Gerechtigkeit sind alte Attribute der jüdischen Religion und bilden heute keine Streitfrage mehr. Aber angenommen, daß es von Wichtigkeit sei, auf diese unveräußerlichen moralischen Güter des Judentums von der Kanzel herab aufmerksam zu machen, und angenommen, daß Atheisten ein großes Tuch, Tallith, mit ebensolchen Schnüren an den Ecken. Tephillin, Gebetkapseln brauchen die Karäer »licht. Gebetet Ivird monoton-, lttanchartig, i»n wehmütigen Wechselgesang mit dein Vorbeter, der die erste Hälfte jeden Verses borliest, lvonach die Gemeinde ihn endigt. Die Hanptgebete werde»» von» Mithpallel kniend vorgetragen. Die Bnndeslade tvird bei keinem Gebet geöffnet. Bei den Worten: „O höre, Adonai, hilf usw." (Pf- 118), die borlesen zu dürfen als eine besondere Ehrung gilt, hebt die ganze Gemeinde die Arme nach oben und tvendet die verzückten Gesichter gen Himmel. Die Thora ist bei den Juden in wöchentliche Abschnitte verteilt, die aber nur von je einer Person nach einer im Dnkh-an anfbelvahrten gedruckten und punktierten Bibel borgelesen werden. Nur an besonders feierlichen Sabbaten (Auszug aus Aegypten, Zehngebot u. dergleichen) und air Feiertagen werden zmn Thoraborlesen mehrere (fünf bis sieben) Personen geladen, wobei eine geschriebe»»e Thorarolle aus dein Hekhal hervorgeholt tvird. Da aber solche, die die Bibel ohne Bokalzelchen zu lesen verstehen, selten sind, so Ivird ans die anfgesehlagene Rolle eine mit Vokalzeichen versehene gedruckte Bibel gelegt und »»ach derselben borgelesen. Der znm Vorlesei» Vorgeladene zieht sein Schnhwerk ans, legt die Tschitschith nin, kniet vor de»n Dukhan, küßt die aufgeschlagene Thora und sagt einen Segensspruch, woranf erst das Vorlesen folgt. Beirn Znrückkehren auf feinen Platz wird ihm von der Gemeinde gratuliert. Jeden Sabbat wird an die Toten gedacht, iin Anschluß an d'ie feierliche Seeleirinesse, Sekher, für den Begründer des Karäertnms, Alian,. Jeder von den Anweseirden kann bei dieser Gedächtnisfeier feine verstorbenen Verwandten erwähnen lassen, wofür er eine»» gerirrge»» Beitrag zn leisten hat, tvas mich beiin Vorladen zur Thora und bei verschiedenen anderen Gelegenheiten geschieht. Die so gesammelte Stimme wird zur Erhaltung des Tempels nnd der Geistlichkeit ver!ve»»det. Nach Schluß des Gottesdienstes begeben sich die Männer in die Wohiiiing des Chasens, wo sie ih»»» znm Feiertage gratulieren »ind von ihm mit verschiedenen Süßigkeiten »ind gebackene»» Eier»» bewirtet werde»». Die Aussprache des Hebräische»» ist die sephardische (christliche), nur Ivird % als tsch' und n als h ausgesprochen. Von de»» Feiertagen wird besonders streng der Sabbat gefeiert. Die a»»f ihn bezügliche»» Bibelverse bilchstäblteh deute>»d, zünden die Karäer am Sabbatabend keine Lichter an »l»d verbringen ihn in» Dunkeln. Auch aßen sie an» Sabbat keine warmen Speisen »ind suchten sich an ihm so wenig als möglich Bewegung zu machen, doch Iverden jetzt diese Regeln lveniger streng befolgt. Als vor einige»» Dezennien der Versöhnungstag a»»f einen Sonntag fiel, so wurde gestattet, sogar am Sabbat selbst in» Tempel Lichter anzuzünden, im» somit den Anwesenden die Möglichkeit z»l geben, am

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