Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1903)
- Issue
- 42 (16.10.1903)
- Date
- 1903-10-16
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 42 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 16. Oktober 1903 Seite kann und die Vertragdbestnmmnrgen nicht noch schlechter gestaltet werden können. Punkt 12 der Bestimmungen lautet nämlich: „Vorstehende Bestimmungen können vom Vorstände jederzeit a b g e ä n d e r t werden. Die B e n nt t e n Hab e n g c 6 c u e t n c sol ch c A bänd er n n a fei ti?. i tt f p r tt ch sre ch l u n d e r w ä ch st i h n e n ans d e r e r f o l g t e n E i tt r e i h n n g i n das Ra tt gk l a s s e n - S ch e ttt a fein Rechtstitel a u f V e i - b e h a l t u tt it >v e d e r d e s n o r m i e r t e n Gehalt s- S ch c m a S, 'n och der b c st i ne m t e tt Aba tt c c ttt c tt t s- Ter m i n e." j Was heißt das? Der Kultuslwrstcmd kann eures schöneil Tages einfach den Beschluß fassen, daß sämtliche Gehalte re0tlzient, die Avaneements-Termine, die übrigens auch hellte willkürlich behandelt! werden, eine Verschiebung erleiden, und Beaurte, die bereits eirgralit, ihre Klmft unb ihre Jugend km Knltnsdienste gewidiuct haben, sind auf einen Hnngerlohn angewiesen. Mau glaube aber ja uicht, daß ein solcher Fall zu beit: Unmöglichkeiten gehöre. Bei jeder Budgetsitznng und bei jeder Beratung über die 8iechnungsabschlüsse wirb über die „teuere Verwaltung" der Knltnsgeineinde lamentiert. Gewiß! Die Verwaltung der hknlmisgeineinde ist! zu teuer, aber nicht, weil die Durchschnittsgehalte der V e rw a l - t u n g s b e a m t e n zu groß sind, sondern weil die Knltnsgemeinde zuin Asyl für kredit- und nnteltunftslose Protegees einzelner Vorsteher oder Agitatoren geworden ist. Diese Protektionskindier (hierüber in einem besonderen Aufsatze) belasten nicht nur überflüssigerweise den Säckel der Kültusgeiueinde, sondern sind auch die Ursache, weshalb der wirklich tüchtige, , ein geschulte Beamtenstock in seiner „normalen" .Beförderung behindert wird. Aber inan vergegeMoärtige sich auch die Wirkung, welche dir solches obrigkeitliches Lamento in den dumpfen, engen, und dunklen Amtsstuben der Seitenstettenga'sse Hervorrufen muß! Wer wagt es da noch, um seine Beförderung „anZusnchen"? Wer findet da noch den Mut, über seine triste Lage zu klagen und darauf hinzuweisen, daß, während mau ihm jede Aufbesserung versagt, man ihm irgend ein junges, in irgend einer Schule steckengebliebenes Bürschchen oder einen mit seinen Kreditoren, böse gewordenen Greis aufhalst, den er nun so lange ei'ndrillen soll, bis das neuangekouunene Protrktions k i n d resp. der Protek-- tions g r o ß v a t e r ihn selbst im Avancement überflügelt? Denn auch dafür ist vorgesorgt! Punkt 7 bietet die treffliche Handhabe hiezu.; er lautet: „Die Versetzung aus einer geringeren itt eilte höhere Rangklnsse erfolgt int Wege der Et nennung (Beförderung)." „Bei der Eritettuttttg (Beförderttug) gibt die größere Befähigung das Maß der erworbenen Bildung, die bessere Verivendnug und der größere Fleiß, im gegebenen Falle auch dev höhere Grad der Leitungs-Eignung diel) den Vorrang . Die Ernennung (Beförderung) erfolgt durch den Vorstand usw." Unter Anwendung dieses KmitschukpaMg'MplM hat .schon mancher, dem die Börsenluft zu flau ward, eine Sinekure bei der Kultusgcmeinde erhalten.. Wer einen „höheren Grad der Leitungseignn-ng" bekundete, indem er es aller Schattierungen ergeben. Ich halte also die Blonden für Mischlinge der schwarzen und roten Komplexion. Dieser rote Stamm oder Stämme waren aber Semiten. Ans den egyptischen Darstellungen siitd die Kananiler mit rotem Haaren und rotem Bart abgebildet. Die Edomiten, wie schon die Bezeichnung „edom" zeigt, waren rothaarig. Ich bin mir wohl bewußt, daß meine Hypothesen eben nur Hypothesen sind. Aber sie erklären ungezwungen die Abweichungen dom semitischen Typus, die die heutigen Inden charakterisieren, ohne eine Na s s e n Vermischung anznnehnien. Auf der anderen Seite stehen schließlich auch nur Hypothesen. Denn ist cs schließlich mehr als eine Hypothese, wenn auf Grund von Abbildungen frischweg die Amoriter für Arier erklärt. Weil die egyptischen Künstler die Amoriter gelb und hellrot, die Egypter rotdarstrllten, deshalb „unterliegt es keinem Zweifel, daß die Amoriter der blonden Rasse angeboren"? Unterliegt es wirklich keinem Zweifel? Vielleichtbesaßen die egyptischen Künstler keine so reiche Farbenskala, und i sie gehorchten einfach der Not, weil ihnen keine andere Farbe' zur Verfügung stand. Ich will nicht mißverstanden werden. Es ist gar kein Zweifel möglich, daß die Inden, bevor ihr staatliches Leben eine gewisse Festigkeit erlangt hatte, zahlreichen Vermischungen unterlagen. Aber diese Vermischintgen fanden beinahe ausschließlich mit Semiten statt, einfach aus dem Grunde, weil sie auf ihrem Wege von Mesopotamien bis' Egypten nach Palästina fast nur aus Semiten stießen. Selbst das Lcutd Gvsen wurde von semitischen Stämmen bewohnt.' Diese Vermischung mit Semiten war riatürlich nicht geeignet, den Rassenchurakter zu ändern. Ich zweifle zwar nicht, daß die Juden außerdem in vorhistorischer Zeit aber im geringen Grade sich mit der mongolischen, Neger- und arischen Rasse vernnschten. Aber ich kann nicht annehmen, daß diese Vermischungen einen solchen Grad erreicht hätten, daß sie im stände gewesen wären, den Nassencharakter zu beeinflussen. Denn wie könnten die Inden, entsprängen sie wirklich solch disparaten Elementen, einen solchen Grad von Persistenz durch Jahrtausende anfiveisen, wie sie ihn alle zersetzenden und anflösenden Faktoren entgegensetzten. Ich kann daher den dahin lautenden Folgerungen des Autors nicht beistimmen und bin daher der; Ansicht, daß die Juden weiter in die semitische, respektive in die mittelländische Rasse einzustellen sind. Alles in Allem, hat der „Jüdische Verlag" sich durch die Herausgabe dieses Werkes! ein wirkliches Verdienst erworben, ein Lob, daß wir ihm bei der Besprechung der L n b linski'schen Schrift beim besten Willen nicht zollen konnten. - verstand, irgendeinen -einflußreichen Vorsteher oder Kultusagitator zu „leiteir", der konnte leicht eine Ernennung oder rin anderes Beuefizium erreichen, loeichen sein bloß arbeitender Kollege lange vergeblich nachgerannt ist.. In einein nächsten Artikel wollen wir an der Hand des jüngsten Neehnnngsabschlu.sses durch Erörterung einzelner Fälle die Jllnstation zu unseren Behauptungen liefern. Ehe wir jedoch diesen Artikel schließen, wollen, wir noch auf ciit'ön Punkt der „Bestimmungen" Hinweisen, dem ivohl der einzige vernünftige und moralische unter allen Verfügungen ist, aber, lute wir ebenfalls Nachweisen wollen, nicht eingehalten Ivird. Punkt 9 bestimmt: „Sobald diese Bestimmungen in Kraft treten, beziehungsweise nach erfolgter Eiitreihrmg der Beamten in eine Gehaltklasse ans Grund beigeschlossenen Schemas, werden neue (?) Personal-Zulagen, Altivitätsztilageit, N ertr nu e r ct 11 o tt c n , Bilanz - Gelder, Knrbeiträge oder wie i nt ttt e r nn m e n h a b e rr d e tt i ch t s y st e nr i s i e r t e Z a h l!it n g e u tt i ch t nr e h r st e!v i I l i g t." (Ein weiterer Artikel folgt.) Czeruoivitzer Brief. (Orig.-Korr, des „Jüdischen Volksblattes".) Czernowitz, 11. Oktober 1903. Vor einiger Zeit fand im Suczawaer Landbezirke eine Landtagsergänzungswahl statt. Von Seite der Bojarenpartei, die sich fälschlich rumänische Volkspartei nennt, wurde der Notar Blendn kandidiert, von der „Unirea", der wirklichen rumänischen Volkspartei Aurel v. Onciul. Die Juden in der Bukowina haben sich mit der Zeit daran gewöhnt, praktische Politik zu treiben und dort, wo die Kandidatur eines Juden Aussicht ans Erfolg hat, eine solche zu unterstützen. Wo aber eine jüdische Kandidatur aussichtslos ist, dort bleiben sie nicht müßige Zuschauer und unterstützen jene Kandidaten, welche ihnen größere Gewähr für eine judenfreundliche Haltung bieten. Aus diesem ganz vernünftigen Gesichtspunkte haben die Inden des Suczawaer Landbezirkes die Kandidatur des Aurel v. Onciul unterstützt. Die Stimmen der Juden gaben den Ausschlag und gewählt wurde Herr Onciul, ein freisinniger tatkrätiger und gerstig hochstehender Mann. Die Haltung der Juden bei dieser Landtagswahl erregte nun bei der Bojarenpartei hohen Ingrimm. Die „rumänische Volkspartei" hielt eine Sitzung ab, bei welcher eine Nesolntion gefaßt wurde, in der den Juden des Landes eine Verwarnung erteilt wurde, sich ja nicht in die internen Angelegenheiten des rumänischen Volkes hinernzumischen, weil sonst eine Trübung des Verhältnisses der Rumänen zu den Juden entstehen könnte. Charakteristisch ist, daß diese Verwarnung nur den Juden erteilt wurde, obwohl auch Nuthenen und Deutsche bei der Wahl des Herrn Onciul mitgewirkt haben. Den Inden gegenüber glauben die Herren Bojaren es sich bercmsnehmeu zu dürfen, ihnen die Ausübung ihrer politischen Rechte zu verübeln. Ans diese Verwarnung hin antwortete Reichsratsabgeordneter Dr. Bentto S t r auch er, der politische Führer der Juden des Landes, in einem in der „Bukowinaer Post" erschienenen Artikel, in welchem Dr. S t r a u ch e r mit der ihm eigenen Schärfe und Schneidigkert den rumänischsn Uebergriff entschiedenst zurückwies. Darauf erschien aus der Feder der Landtagsabgeordneten Johann Ritter von Flondor im „Bukowinaer Journal" ein Artikel unter der Aufschrift „Rumänen und Inden". Dieser Artikel war eine nur zu deutliche Interpretation jener Resolution. Da wird ziemlich unverhüllt den Inden des Landes gedroht, daß es ihnen ebenso ergehen wird wie den Juden in Zablvtow, Kulaczkowce und anderen durch Jndemnassacres zu trauriger Berühmtheit gelangten Orten. Als Antwort aus diesen H»tzartikel erschien ein Aufsatz aus der Feder des Dr. Mayer Ebne r, der als Vizeobmaun des jüdischen Volksvereiues die Mission hatte, ans die verhetzenden Angriffe des „Bukowinaer Journals" znreagieren, welcher Aufgabe Herr Dr. Ebner sich in ganz entsprechender Weise entledigte. Aber bei dieser Zeitnngsfehde allein sollte es nicht bleiben. Da gerade der Landtag tagt, brachte Abg. Dr. S t r a u ch e r einen Drirlglichkeitsantrag ein, daß das Hatis seiner Entrüstung über die systematischen Hetzen, welche mit Hilfe des „Bukowinaer Journals" gegen die Inden in der Bukowina betrieben werden, knndgebe. Dieser Dringlichkeitsantrag war von sämtlichen Mitgliedern der freisinnigen Vereinigung des Bukowinaer Landtages gefertigt. Als Dr. Strauch er seinen Dringlichkeitsantrag in groß angelegter Rede begründet hatte, da erlebte mau das in Oesterreich so seltene Schauspiel, daß sich die Führer der verschiedenen Parteien erhoben und in mehr oder weniger scharfer Weise die verletzende Tätigkeit des „BukowinaerJournals" verurteilten. Ja, selbst die Führer der sogenannten rumänischen Volks- Partei, zn denen der im ganzen Lande mit Recht geehrte Baron Georg v. Wassilko gehört, erklärten, daß sie mit dem „Bukowinaer Journal" in keinem Zusammenhänge stehen und daß der oberwähnte Hetzartikel nur die Enunziation eines Eiuzelnen sei. Auf diese Weise kam eine großartige EntrüstungSkundgebnng gegen die Judenhetze zustande, wofür die ganze Judeuhert des Landes dem Dr. Strauch er aufrichtig Dank weiß. Diese ganze Affaire ist ein neuerlicher Beweis, daß die Juden der Bukowina ihre politische Machlstellnng mit Würde zn wahren wissen, was von den Inden anderer Kronländer leider nicht gesagt werden kann. Zeitungsschan. Geschworenengerichte. Die „Extrapost" schreibt: Es ist nachgerade so weit gekommen in Oesterreich, daß man den Pflegern des Gesetzes beistehen muß, die Freiheit zu schützeii. Die Hetze, die gegen den Präsidenten des Lmrdesgerichtes, Vittorelli, inszeitiert werdetr soll, entspringt einer mtgeheuren Infamie, die kein rechtlich denkeirder Mensch drildeir darf. Es soll vorerst von der jetzigen Zusammensetzung der Geschworcrrengerichte rticht gesprochen werdetr. Auch wenn dieselbe de,r Anforderungen einer ntobetnen Rechtspflege entspräche, mnß es, ttach dem Wortlaute des Gesetzes, dem Präsidcitterr des Landesgerichtes überlassen bleibeir, die Geschivareiteirliste znsamtnenznstellen. Insbesondere, nachdem er die Urlisten eriveiterri, rricht ciirschränketr will. Das Amt eines Geschworenen ist eine gesetzlich festgesetzte Pflicht einer gewissen Kategorie von Staatsbürgerrr; will man wohl auf christlich-sozialer Seite behartptett, man erweise der Rechtspflege eiiren Dienst, tveirir man dctr Kreis der Verpflichtetetr nröglichst einschrärrkt? Weirir die christlich-sozialen Agitatoren — leider der Bürgermeister der Residenzrnrd Rcichshauptstadt Wien air der Spitze — behaupten, Herr Vittorelli habe derr Wiener Bürgerstatrd beleidigt, so ist das eittfach eine bewußte Urrlvahrheit. Herr Vittorelli hat rticht gesagt, die jctzigeit Geschworenen feien zn wenig intelligent; er hat gesagt, es sei ttitr billig, daß die iittelligenten Geschäfts- und Gesellschaftskreise mehr als bisher zur Bildnitg der Urlisten heraitgezogett iverdett. Wie aber die jetzigctr Urlistett gebildet werden, ist keitr Geheimnis. Nicht nach Stcrierlcistting und Intelligenz, sondern nach der P a r t e i z n g c h ö r i g k e i t werden die Lente ausgesucht. Alles, was auch nur im eittferntesten Gerrtche einer anderen Parteizugehörigkeit steht, als zur christlich-sozialen wird eittfach übergangen. Wohiir kommt cs bei solchem Prinzip? Die politischen Prozesse sind ja nicht so hätlfig, als daß die oberste Sorge eine „verläßliche" Geschworettenbank sein müßte; alle anderen aber findeit eine Geschivorenettbaitk, zu Ivelcher weder Kläger noch Geklagte das rechte Vertrauen habett. Und warum? Weil diesen Gcschivorenetr das Odium der Parteizugehörigkeit nnhaftet. Sie sittd vielleicht zumeist viel objektiver, diese Geschworenen, als man annimmt; die Art der Urlisten-Zusammenstellring aber ist eben für die Beurteikung maßgcbettd. Die Heiligkeit des Gerichtssaales wird mit Parteistempel verunreinigt; darf man sich dann wundern, wcntr die Geschworenen für ihr oft mühseliges Amt noch falsch beurteilt werden? Es ist nachgerade hohe Zeit, daß man der Sache endlich sein Augenmerk zuweitdet und Herr Vittorelli wird sich den Dank der österreichischen Rechtspflege erwerben, wettn er ohne Rücksicht auf eine etwaige Hetze von seinem Rechte rückhaltlos Gebrauch macht. Es gibt in Wien Gewerbsleute, -die mehrere hundert Kronen Steuern zahlen und noch nie Geschworene waren; wie kommen sie dazu, sich dieser Pflicht zu entziehen? Die Urlisten solleit einfach mit allen qualifizierten Steuerzahlern gefüllt werdeit; das Los entscheide dann blindlings, wer zrtm Amt herangezogen wird. Immer larttcr ist gerade in Wien der Ruf nach Aufhebung der Geschworenengerichte getvorden; soll diese schöne, menschliche Institution rntserer Rechtspflege botn Moloch der Parteiherrschaft berschltmgetr werden? Der Präsident des Landesgerichtes übt tticht nur feilt Recht aus, wenn er die Anlage der Urliste unter seine Kontrolle stellt, sondern er erfüllt auch seine heilige Pflicht damit, daß er der unter seinem Vorgänger „sehend" gewordenen Themis die Binde wieder vor die Augen legt. Das Prittzip des Vollsgerichtes appelliert an das Rechtsgcfühl des Volkes, des ganzen Volkes, nicht dieses oder jenes Teils der einen oder anderen Rasse. Und gerade der Bürgermeister von Wien, der sich selbst einen Agitator nennt, hat kein Recht, in diese reine Rechtsfrage dreinznreden. Als Parteiführer ist ihm die Macht das Recht; die Geschworenengerichte sind aber kein Machtfaktor, sondern ein solcher des R echtes I Es wäre traurig, wenn die voreiligen Veröffentlichungen den Präsidenten des Landesgerichtes von seinem löblichen Vorhaben abbringen würden. Daß Herr Dr. Ellbogen ein Plaus ch e r ist, ändert nichts an der Tatsache, daß eine Reform der Geschworenenliste driitgeitd notivendig ist. Gerade das Zetergeschrei der christlich-sozialen Parteigrößen ist der Betveis dafür. Sie wollen, bloß weil sie schivarzgelb sind, Privilegien für sich habett; das ist der wahre Patriotismus ttichtI Weil Herr Dr. L n e g e r kaisertreu ist, soll man ihm die Wiener Geschtvorenenliste atisliefern? Mit Verlaub, es gibt auch andere Lente, die kaisertreu sind mtd auch christlich sittd und die doch zu den Gcschworenenbättlen oftntalS fein Vertrauen habett. Wenn das Wort „patriotisch" Herrn b. Vittorelli einschüchtertt sollte, seinen Reformplätten ttachztigehen, wäre das sehr bedauerlich. Oesterreich braucht tteben dem PatriotiSnrns rntd neben dem Christentntn noch eines, waS der Spruch über der äußeren Pforte der Vtirg andetttet. Und zur Gerechtigkeit gehört eine georditete Rechtspflege, zti welcher in erster Littie auch die Geschworenettgerichte gehören. Für dies Geschlvätz des Herrn Dr. Ellbogett nürd matt Herrn v. Vittorelli nicht berantwortlich mnchetr könneit, ivohl aber für die rntparteiische und bollstättdtge Gesehivorettenliste. Möge Herr b. Vittorelli dafür sorgen, daß er diese VernnUvortrutg tragen kann. Die Fttdenheiien in Galizien ntrd die Rrttlienen. Ein führender rnthenischer Abgcorditeter ans Galinen fettreibt der „N. F. P.": „Das rnthenische Tugblatt „Dilv" hat noch am 10. Juni in einem Leitartikel die Jnvetanassacres in Kischenelv in schärfsten Worten verurteilt und darauf hittgetviesen, ^aß itt mehreren Gegenden Ostgaliziens verdächtige Jttdividnen, die daselbst mtbekaitttt sind 1111b rnthenisch nur radebrechen, dafür aber die russische oder polnische Sprache beherrsche», es versuchet', die bäuerliche Bevölkerung gegen die Inden zu Hetzen. Es handle sich da augenschetttlich darum, eine ähulicbe Jttdeuhrtze zu acraugieren, wie sie vor fünf Jahren in WestgaOzien seitens der polnischen Bevölkernng stattfaud. Das erwähnte Blatt warnte lehr eindringlich seine Leser davor, diesen Anfhetzungen Gehör ztr schenlen. Akerkwürdigertveise wurde dieser Artikel von den polnischen Behörden beschlagnahmt und konnte erst am 23. Jnni infolge einer Interpellation