Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1903-07-24 · 30 (24.7.1903) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
30 (24.7.1903)
Date
1903-07-24
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2432763-2432970-2433000--2033-2435855
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 2 Nr. 30 Wien, Froü-n: VnlkshiPtt 24. Juli l'M 3 ein ähnliches Schicksal tute da-? der von nur früher brzei(h:ictcn dritten Kategorie d>'r Handelsleute. Die restliche Bevölkerung dieser S'ädte, zirka 3» Prozent derselben, befindet sich in dem Stadium der gäüblichen Beschäftigungslosigkeit. Diese ermöglicht ihr ^:bv, siechtnm dnrch allerlei Bermitllnngen zynischen der Landbevölkerung und dem Kanfmanustande, welcher Erwerb meisiens ans den Wochen-, Monats- und Jahrmärkten betrieben werden kamt. Ein solcher Makler, der oft Vater von 8 bis 10 Kindern ist, verdient 1, 2 bis 3 Gulden die Woche und von diesem Verdienst wird die ganze Familie erhalten, die doch ihrerseits sich mit nichts, weder mit Hausarbeit, noch mit einer systematischen Hansindnstrie beschäftigt, um dem armen Familienvater die Last der Erhaltung zn erleichtern. Solche Familien, zuweilen 12 Kopf stark, bewohnen einzelne Stübcheit im Qnadratansmaße von 4 bis 6 Metern, ohne Lüftung und natürlich voll Ungeziefer, Dunst und Gestank. In diesen Hundeställen, in welchen so zahlreich hungrige und erregte Gemüter zusammengepfercht sind, kommen Reibungen um ein Stück trockenen Brotes vor, wie in einer Menagerie. Die bezeichneten Familienbänpter sind nur während der Märkte beschäftigt; die übrigen Tage der Woche lungern diese armen, unglücklichen, dem Müßiggänge ohne eigenes Verschulden (aber infolge des Verschuldens der reichen Inden in der ganzen Welt) anheimfallenden Menschen auf den Marktflecken dieser Städte in Lappen, förmlich in Fetzen gekleidet, herum. Ohne Uebertreibung sah ich Hunderte Inden auf den Marktplätzen in Horodenka, Tlnmacz, Bnczacz, Zaleszczyki und vielen Städten dieser Kategorie in den skizzierten traurigen Zuständen. Als ich die traurige Misere Tausender meiner'Glaubensbrüder in den galizischen Kleinstädten beobachtet hatte, veranstaltete ich in meinen Gedanken eine Enquete, um auf Mittel zu gelangen, die ich publizistisch zur Linderung der Beschäftigungslosigkeit dieser Armen emvfehlen könnte. Ich gelangte zur Erkenntnis, daß das einzig durchführbare Mittel wäre, in Anbetracht der galizischen B a u e r n a u s w a n d er u n g und des st e t e n Mangels an Agrararb eitern, dazulande einen Teil der Arbeitslosen jüdischer Religion der kleinen Städte der Feldarbeit zuzuführen. In diesem Sinne habe ich im August 1882 einen Artikel im „Israelit" in Lemberg (existiert nicht mehr, war Organ des Vereines „Schomer Israel") veröffentlicht und quasi den ersten Alarm über die ökonomischen Verhältnisse der kleinstädtischen Juden in Galizien geschlagen. Dieser Alarmruf spielte aber leider blos galizischen Strebern und Karieremachenwollenden einen Stoff in die Hand, mit welchem sie auf Versammlungen die Humanisten und Volksbeglücker spielen konnten, um dann leichter verschiedene Mandate und Ehrenämter erlangen zu können. Alles blieb auf dem Papiere der Protokolle dieser Versamm-' lungen und trotzdem meine Idee im Geiste Wurzel faßte, wurde nirgends zur Tat geschritten. Erst im August vorigen Jahres entschloß ich mich in Angelegenheit der praktischen Durchführung der Idee, der Zuführung der beschäftigungslosen kleinstädtischen Juden! zur Feldarbeit, zu selbstständigen Schritten; das geschah allein,! ohne Mithilfe der sogenannten galizischen! Gemeindekoriphäen. die jeden ehrlichen Ge-! danken und den Vater desselben gewöhnlich! unterdrücken und vernichten. Eine Konferenz von! jüdischen Gursherren, die ich hieher einberief, war ziemlich j gut besucht und nach kurzer Debatte war mit Einstimmigkeit! beschlossen, im M che der Tunlichkeit jüdische Feldarbeiter zu! beschäftigen, mcuw Unterricht in der Art der Arbeit zu! e> teilen und solche aufs möglichste zn unterstützen und zu! fördern. Ein Ans.>4, den ich hier in den Gassen ankleben! ließ, daß sich all d'.cj-'nigen bei mir melden sollen, die keinen Erwerb haben n:w zur Feldarbeit gehen wollen, hatte zur Folge, daß 1 l 2 M ä ü ii c t u tt d 14 Frauen jüdische tt Glaubens «keine Hierortigen, nur Fremde aus kleinen Orten, die hier domizilieren) sich zur Feldarbelt meldeten. Seck diesem Exverunento gehen von hier in den Perioden der Feloarbeit ältere und jiingere Juden beiden G es ch l e eh t e s ui rh t blos z n j ü. d i s rh e u, sondern a u ch z u ch r i st l i ch e n L a u d >v i r t e u in die ''Arbeit n n d f ii h r en s i e z u r b e st e u Zufriedenheit der A r b e i t g e b e r a u S. Es steht daher fest, daß die galizischen kleinstädtischen Inden sich zur Verrichtung vv» Feldarbeiten eignen, ihnen sich gerne widmen und es handelt sich einzig und allein darum, von welch kräftiger und maßgebender Seite in ganz Galizien die Agitation enigeleitet werde, daß die jüdischen Grundbesitzer im Bereiche des ganzen Landes ihre armen, beschäftigungslose!! Volksgenossen zur Arbeit verwenden. (Ein Schlußartikel folgt.) Jüdische Organisatisnslicstrcbnugcn in Ungarn. (Original-Korrespondenz des „Jüdischen Volksblatt".) Die gegen die jüdischen Handelw d Gewerbetreibenden Uiiganis in den letzten Jahren erslvssenen Regierungsverfüguugen haben die betroffenen jüdischen Kreise zur Gegenwehr gezwungen, die sich in verschiedenen Organisationen knndgibt. Erst jüngst waren wir in der Lage, über eine O-ganisation der jüdischen Trafikanten zu berichten. Aber sowohl-' der nicht sehr befriedigende Erfolg des Kongresses der jüdischen Trafikanten, wie auch die vom Handetsminister Lang geradezu über Nacht dekretierte verschärfte Sonntagsruhe, deren Spitze hauptsächlich die jüdischen Kleinhändler und Gewerbetreibenden zu spüren bekommen, haben die vernünfiigeren Elemente zur Ueberzenquna gebracht, daß ihre Interessen nicht durch eine Ocganifatron nU hoc infolge einer sie schädigenden Verfügung bewahrt werden können, daß sie vielmehr zur Ve r h ü t u ng solcher Verfügungen stä nd i g e Organisationen schaffen müssen. Als erste solche Organisation, heroorgerufen dnrch die ohne jede Kenntnis der bestehenden Verhältnisse angeordnete Sonntagsruhe, kann dis in Gründung begriffene „Vereinigung jüdischer Bäckermeister" angesehen werden. Die Anregung hierzu ging von den jüdischen Bäckermeistern Preßburgs aus, welche in ihrem Aufrufe die Lage der jüdischen Bäcker in recht anschaulicher Weise schildern: „Unsere Existenz", heißt es in diesem Aufrufe, „ist zu einer Frage der Zeit ge vorden. Wir, die wir 7 t Tage im Jahre unseren G-Hilfen vollständige Ruhe gewähren, da unsere Kunden ihren Bedarf nur bei jenen Bäckern decken, die an jüdischen Feiertagen nichts backen, sind durch die neue Verordnung des Handelsministeis Lang sehr stark geschädigt worden. Schon nach der Verordnung des Handelsministers Hege düs vom Jahre j 1901 war es unS kaum möglich, den Bedarf unserer Kunden am Sonntag zn befriedigen. Rach der neuen Verordnung wurde uns auch die Möglichkeit getrommen, unsere Kunden am Montag früh, wenn auch nur mit altgebackenem Gebäck, zu versehen, und so ihren Frühstücksbedarf zu befriedigen, da wir in der Zeit vorr Freitag nachmittags 2 Uhr bis Montag früh 0 Uhr, das sind 04 Stunden, im Ganzen 13 verfügbare Stunden, und zwar von Samstag abends 9 Uhr bis Sorltttag vormittags 10 Uhr zur Arbeit übrig haben, wovon noch einige Stllndeu für Vorarbeiten eirtsalleri." An der Spitze der Aktion stehen die Bäckermeister Moriz F r e u n d unb Simon Rosenfeld in Preschurg. Eine zweite Aktion betrifft die Landesorgainsation der jüdischen Kleinhärtdler, zu welcher der Oberrabbiner von Verbo, Herr Samuel Reich, der Führer der T r a f i k a n t e n - B e w e g n n g, die Idee gab. Es ist sehr erfreulich, daß der gelehrte und fromme Rabbiner im Gegensätze zn seinen österreichischen Kollegen seinen Berns nicht ausschließlich in der Vollziehung von Tranltngen und Abhalten von Lelchenreden erblickt, sondern cs als seine Pflicht erachtet, seinen Stammesbrüdern als wahrer Lehrer in Israel in alle» Lebensphasen mit Rat und Tat zu Seite zu stehen. Der Organffationsentunns, den Oberrabbiner Reich ausgearbeitet, verrät e.neu scharfen Blick für die Bedürfnisse des jüdischen Kleinhändlers, und es ist zn wünschen, daß die interessi-'rten Kreise, welche den Druck der Verhältnisse immer mehr zn fühlen bekommen, die dargebotene Hand zur Selbsthilfe mit Freuden ergreifen und die Organisation raschestens durchführen mögen. crm leichtesten ein großes Gebiet sich besiedeln ließe: das kapitalistische P l a n t ag en sy ste m. Es wäre vielleicht nicht allzu schwer, das den zionistischen Bestrebungen etwa zur Verfügung gestellte Gebiet iu großen Latifundien an reiche Kapitalisten zn veräußern und durch ein importiertes jüdisches Ackerbanproletariat bewirtschaften zu lassen. Damit wäre vielleicht ein gutes Geschäft zu machen und das ist naturgemäß der einzige Köder des Kapitals. Indessen braucht dieser Gedanke ivohl kaum ernsthaft zur Diskussion gestellt zu werden. Erstens bietet dieses System nur für eine so geringe Menschenmenge Platz, daß der eigentliche Zweck der Aktion verfehlt wäre, einem sehr bedeutenden Teile des jüdischen Proletariats Osteuropas eine neue Heimat zn geben; ferner hätte es wenig Sinn, diese Bevölkerung zti expatriieren, um sie aufs neue als Proletarier anzusetzen; und schließlich würde diele neue Form der Organisation der letzten unserer Bedingungen schnurstracks znwiderlanfen, die verlangt, daß die privatwirtschaftliche Organisation die Eignung habe, als Grundlage eines künftigen politischen Baues zu dienen. Denn das Großgrundeigentums- Systein har alle selbständigen Staaten der bekannten Geschichte z e r st ö r t und kapitalistische Landmagnaten gehen überall mit der bestehenden Gewalt, inir der sie sich verbinden, um den Rest der Volksmasse zn exploitieren. Davon kann also keine Rede sein! Es bleiben als fernere Möglichkeiten noch folgende: die Ansetzung von selbständigen Bauern lMittelbesitzer) ans römisch-rechrlichein Eigentum und die Ansiedelung in genossenschaftlichen Verbänden. Unter Bauern verstehen wir Besitzer einer Fläche, die groß genug ist, um je nach der Bodenqnaiüität und der Gestaltung der Absatz- und Transportverhältnisse eine Familie, allenfalls mit geringem Hausgesinde, zu beschäftigen und anständig zn ernähren. Tie erste Form ist uns die vertrauteste; sie beherrscht heute fast die ganze Knltnrtvelr und es ist kein Wunder, Iveun man auch in der j ü d i s ch e n Kolonisation z u e r ft darauf verfiel. Aber sie hat ihre schweren Bedenken, im allgemeinen und besonders in den uns hier beschäftigenden Verhältnissen. Im allgemeinen droht dem zu röiuisch-rechtlichein Eigentum besessenen Vanerngnte die Gefahr der nnivirrschafttichen Verschuldung, mindestens bei jedem Generationstvechsel durch Aussteller- und Erbabsindiings-Hypotheken. Dadurch ivird der Betrieb von Epoche zn Epoche höher belastet, der Bauer ivird zum Schnldstlaven der Hhpothekenglänbiger und es fehlt ihm meistens an dem nötigen Kapital und auch an der nötigen geistigen Spannkraft für technische Verbesserungen. Darunter leidet dann tvieder die gesamte Volkswirtschaft, da der volkswirtschaftliche Reinertrag, der für Industrie und Handel verfügbare Nahrnngsüberschnß, unter dem Möglichen bleibt. Und so ivird die segensreiche Wechselwirkung der Kräfte, die von der Landivirtschast zur Industrie und umgekehrt eiuwirken und dieselben unter gesunden Verhältnissen zn immer höherer Blüte briitgen, mindestens gehcmint. Für das Problem der jüdischen Kolonisation ist aber diesem System mindestens aus dem Grunde zn ividerraten, iveil die Anstvnnderer itnr zum kleineren Teile diejenige physische Kraft und technische Vorbildung haben werden, die alleiit den völlig selbständigen Betrieb erhalten können. Ans diesen Gründen hauptsächlich — von manchen anderen zu sprechen verbietet mir der Raum — ist die einzige Form, die mir brauchbar und anssichtsboll erscheint, die Ansiedlung im g e - » o s s e n s ch a f t l i ch e n Verbände, unb zwar sollte womöglich jede Genossenschaft die freie li n d n n b e s ch r ä n k t e Herrin des ihr z u g e tv i e s e u c u Landes sein, dessen Wert sie den ersten Erwerbern des Bodens und in späterer Zukunft vielleicht den Verwaltern der staatlichen oder staatsähnlichen Geineinschaft zu verzinsen und zn amortisieren hätte. Diese Anordnling erscheint mir ans vielfachen Gründen derjenigen vorzuziehen, ivie sie heute z. B. in Neuseeland an einigen Stellen versucht tvorden ist, ivv die Genossenschaft Pächter des Staates und die einzelnen Oienossen Unterpächter sind. Diese Form hat mancherlei schivere Bedenken. Einerseits gerät die (Genossenschaft unb damit die einzeliten Genossen iu eilte gefährliche Abhängigkeit vom Staate (in u n s e r e in Falle von d e r g r ü n d e n d e n B a n k), in eine zlviesnche gefährliche Abhängigkeit; erstens in ihrer BetvegnngSfreiheit, die doch unter Umständen arg beschränkt lverden könnte, da ein derartiges Verhältnis immer eine enorme diskretionäre Macht der eigentlichen Grnndherren schafft, und zweitens, ivas vielleicht ivichtiger ist, in ihrer Selbstvrrantivortnng. Unter derartigen Verhältnissen tvird der einzelne immer geneigt sein, sich ans andere Hilfsmittel zn verlassen, als diejenigen, die in seinem eigenen Fleiß und seiner eigenen Intelligenz und Sparsamkeit liegen. Er lvird nicht geneigt sein, in schiveren Zeiten, namentlich in der harten Arbeit der Kolonialanfänge, seine Leistung zn steigern und seine Lebensansprüche hernnterzuschranben, iveil den Schaden fremde, ferne, ihm unermeßlich reich scheinende Kapitalisten tragen uub iveil er mit Recht sicher zn sein glaubt, daß ein Verzug iu seinen Zinsverpflichtiingen von dort nicht gleich hart angefaßt lverden darf. Eine derartige Lähmung der Selbstveraiitivvrtnng muß aber unter allen Umständen vermieden lverden! Sie ist der Tod aller Wirt- Die Judenfrage in Maramaros. (Kaffka kontra Egan.) II. Man kann über die Rückständigkeit der Maramaroser und vielleicht auch der Inden der nordwestlichen Komitate nicht sprechen, ohne der Hanptursache dieser Rückständigkeit, des C h a i s i v i s m u s, zu gedenken. Der Chassidismus ist eine jüdische Sekte, welche um das Jahr 1740 von einem Rabbiner aus Podolien gegründet wurde. Der Chassidismus hat die mystische Kabbala zur Grundlage; sein wichtigster Charaklerzug ist die Allmacht des Rabbiners über seine Gläubigen, die infolge der hervorragenden Eigenschaften, ivelche er von dem als Heiligen kultivierten Gründer der Sekte erhalten hat, als besonderer Liebling Gottes gilt, und als solcher den Verkehr zwischen Gott und seinen Gläubigen ausschließlich zu vermitteln imstande ist. Diese Sekte, bis zum äußersten Maße fanatisch, bemächtigt sich durch allerlei Vorschriften auch der geringfügigsten Lebensgewohnbeilen ihrer Anhänger und setzt jeder Veränderung — und beziehe sie sich auch nur ans die Kleidung, Haartracht oder Beschäftigungsweise — ihr strenges Verbot entgegen. Nach alter, überlieferter Sitte wird der allmächtige Rabbi, in dessen Rühe Lust und Sel-gkeit wohnet, unter oft bis zum Erz-'ß gesteigerten Jubel gefeiert, bei welchem Anlasse sich die Chasstdim, obgleich die Juden sonst die schäften, mit Almosen löst man keine sozialen Probleme. Die hochinteressanten SiedlnngSbersnche, die die südanstralische Regierung am Murray gemacht hak, konnten anscheinend nur aus dem einen Grunde nicht zur vollen Blüte kommen, iveil die Kolonisten sich ans die gefüllten Kassen des Fiskus verlassen durften. — Hier kann nur eine einzige Organisationsform den Weg des Verderbens vermeiden: das Land muß der Genossenschaft der anzusetzenden Siedler z n b o t t e in E i g e n t u m übergeben lverden, das nur beschränkt lverden darf dnrch eine Veränßernngsbeschränknug, am besten durch ein vertraglich und, tvv es möglich ist, grnndbücherlich zn sicherndes Vorkaufsrecht der ursprünglich begründenden Organisation. Dann ist die Genossenschaft als juristische Person für Verzinsung und Amortisation zur Oiesamthand haftbar und muß nnnachsichtlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung angehalten lverden. Ilm Härten zn vermeiden, die in den ersten überall sehr schiveren Anfängen das Unternehmen vernichten könnten, sollte man von vornherein eine ziveckmäßige Verteilung der Lasten ans eine längere Epoche vornehmen, etlva derart, daß man einige Freijahre gewährt, dann eine niedrige Verzinsung fordert, die von Epoche zn Epoche, etlva von fünf Jahren zn fünf Jahren, um 1 Prozent wüchse, bis die Kolonie imstande iväre, die volle mäßige Verzinsung anfznbringen, und auch die in den ersten Jahren nachgelassenen Zinssnmmen, die als ZnschsagShypotheken einzntragen wären, gleichfalls zn verzinsen und zn tilgen. Von diesen einmal festgesetzten Bedingungen dürfte aber die gründende Bank, resp. die fiskalische Kasse einer künftigen staatsähnlichen Genieinschaft unter keinen Umständen mehr daS Mindeste ablassen. Sie mag im Falle schwerer, unberschnldeter Unglückssälle, ivie Mißernten, Brandschäden listv. mit der einen Hand lviedergeben, ivas sie mit der anderen nimmt, mag unverzinsliche, amvrtisable Nolstandsdarlehen gelvähren, oder geschenkiveise Subventionen geben: aber niemals darf die geringste. Hoffnnng anfkommen, daß an den Zinsverpflichtnngen irgend ein Nachlaß gelvährt lvird. I» diesem Falle Hai sich die Genossenschaft als Gesamtheit ausschließlich an ihre eigenen Mitglieder zn halten und der „Grnndherr", ivie lvir der Kürze halber die oberste Organisation bezeichnen wollen, hat mit den einzelne>r und ihren Leiden lind Beschiverden nicht mehr das Mindeste zn tun. Die Genossenschaft mag ihre Zinssninme anfbringen und repartieren ivie sie ivill, mag einen regelmäßigen Zuschlag erheben, um Ausfälle zn decken, oder Ansfälle, je nachdem sie erscheinen, ans die Zahlnngssähigen repartieren, oder eine K'reditorenorganisation schaffen, ans der ein notleidender Ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.