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Jüdisches Volksblatt · 1903-06-26 · 26 (26.6.1903) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
26 (26.6.1903)
Date
1903-06-26
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 26. Juni 1903 Nr. 26 jüdischen Feiertage und noch anderer konfessionellen Ruhe- und Feiertage nicht weniger als 129 Ruhetage im Jahre ausmacht; an diesen soll der jüdische Geschäftsinhaber nicht arbeiten dürfen; aber nicht nur er allein, sondern auch seine Gehilfen und Lehrlinge dürfen es nicht — also auch sie sollen doppelt ruhen — und diese müssen noch verköstigt werden. Wie soll da der jüdische Kaufmann in der Lage sein, die verschiedenen schweren Aufgaben, die Landes- und Reichssteuern und Gemeinde- und sonstigen Abgaben — wir haben ja in Oesterreich genug zu bezahlen — zu bestreiten? Er muß ja wirtschaftlich zugrunde gehen! Es ist tatsächlich ein wirtschaftliches Dilemma! Zwei Ruhetage, zwei Sonntage können Sie von einem so großen Teile der Bevölkerung gewiß nicht fordern, ohne deren materiellen Ruin herbeizuführen. Ich bitte, meine Herren, als im Dezember 1894 die gegenwärtig in Geltung stehende Gesetzesnovelle vom 16. Jänner 1895, die nun abgeändert werden soll, beraten wurde, da wurden für die Statuierung einer Ausnahme für die Juden im Produktionsgewerbe, welche dann tatsächlich beschlossen worden ist, ähnliche Gründe und Motive vorgebracht. Damals erklärte der Handelsminister Graf Wurmbrand in der Sitzung vom 10. Dezember 1894 folgendes (liest): „Die Regierung kann sich den Auseinandersetzungen und Begründungen, welche für die Unterstützung dieses Antrages vorgebracht worden sind, nicht verschließen. Es kann wirklich Fälle geben, wo eine Gemeinde fast nur jüdische Gewerbsleute und Handelstreibende hat. Es kann sein, daß in Galizien — und ich kenne die Verhältnisse in Galizien zu wenig — die Israeliten wirklich orthodox ihren Sabbat halten, während desselben nicht ihrem Gewerbe nachgehen. Nun ist es dann unzweifelhaft eine volkswirtschaftliche Schädigung, wenn ihnen auch am Sonntage die Arbeit unter keiner Bedingung gestattet werden kann; es ist sowohl für sie, als auch für die Konsumenten unter diesen Verhältnissen eine wirkliche Härte aus dem Gesetze, das wir heute behandeln, entstanden, während doch die Regierung, wie ich mir erlaubt habe, zu sagen, nicht die Absicht hatte, mit diesem Gesetze irgendwelche Härten zu statuieren.." Aber auch vom Standpunkte der Auffassung der Sonntagsruhe als religiösen Ruhe- und Feiertag dürfen Sie keinen Gewissenszwang auf die jüdischen Handelstreibenden üben. In dieser Richtung erklärte der Referent der Gesetzesvorlage aus dem Jahre 1894 — es war das der Herr Abgeordnete Ebenhoch — in der Sitzung vom 20. Dezember 1894 (liest): „Wie wir Katholiken die Freiheit für uns verlangen, so wollen wir die Freiheit der religiösen Ueberzeugung auch den anderen Religionsgenossenschaften voll und ganz gewähren. Nun wäre aber diese Freiheit der religiösen Ueberzeugung und religiösen Pflichterfüllung beeinträchtigt, wenn die Juden durch irgendeinen gesetzgebenden Akt aus materieller Not gedrängt würden, ihre religiöse Ueberzeugung vielleicht bei Seite zu setzen" — und stimmte dann, wie auch sein Klub, der Abänderung der Vorlage, wie sie im Artikel VIII der Gesetzesnovelle vom 16. Jänner 1835 enthalten ist, zu. Diese Meinung eines katholischen Politikers steht nicht vereinzelt da. Ich erlaube mir eine Aeußerung des bekannten, nunmehr verstorbenen deutschen Zentrumsmannes, des Abgeordneten Dr. Windthorst, vorzulesen; er sagte (liest): „Ich will den Arbeiter nicht mit Gewalt in die Kirche treiben, ich will aber ein Gesetz, welches dem Arbeiter, der es wünscht, die Möglichkeit gewährt, in die Kirche zu gehen." Und der Vorsitzende des Internationalen Kongresses für Arbeiterschutz in Zürich im August 1897, Professor Dr. Josef Beck, erklärte: „Beachten wir wohl die Gewissensfreiheit; die Kultusfreiheit im Sinne unserer Verfassungen bedeutet nicht nur die Freiheit, religionslos zu sein, sondern auch die Freiheit für den religiös gesinnten Menschen, der Forderung seines Gewiss! ns nachzukommen. „Nun gibt es aber ein Gebot Gottes und des Christentums, welches für den Christen so fest steht wie der Sinai und welches lautet: „Sechs Tage sollt ihr arbeiten, der siebente Tag aber soll euch heilig sein, ein Sabbat der Ruhe." „Wenn nun der Lohnherr sich zwischen den christlichen Arbeiter und dieses Gebot hinstellt und ihm sagt: Sieben Tage mußt du arbeiten und es gibt für dich keinen Sabbat der Ruhe, dann vergewaltigt der Lohnherr das christliche Gewissen und vergreift sich in ruchloser Weise an der religiösen Freiheit des Arbeiters." Lassen Sie also, meine geehrten Herren, die jüdischen Handelstreibenden Galiziens und der Bukowina ihren religiösen Sabbat seiern, und üben Sie keinen Gewissenszwang, daß sie in ihrer wirtschaftlichen Notlage genötigt würden, einen fremdreligiöseu Ruhetag zu feiern. Sie sehen also, meine Herren, daß Politiker, die gewiß nicht meine Fraktionsgenossen sind, sich auf den Standpunkt wirklicher Gewissens- und Religionsfreiheit gestellt haben, und ich glaube, daß auch die geehrten Mitglieder katholischer Konfession dieses hohen Hauses sich der Ueberzeugung nicht werden verschließen können, daß sie mit der Statuierung eines zweiten wöchentlichen Ruhetages, den sie einer anderen Konfession aufoktroyiren wollen, ein schweres Unrecht begehen würden. Ich appelliere daher an diese Herren, daß sie einer gerechten Sache ihre Stimme leihen. Aber auch jene, welche sozial denken, können sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß sie mit der Einführung des zweiten wöchentlichen Ruhetages für die jüdischen Handels¬ und Gewerbetreibenden ein schweres Unrecht begehen würden, .und gerade sozial gesinnte Abgeordnete könnten unmöglich ihre Hand dazu bieten, ein soziales Unrecht zu begehen. Die wirklich freiheitlichen Mitglieder dieses hohen Hauses, deren es leider nicht viele gibt, sollten gewiß mit ihrem Votum auf Seite jener stehen, welche für die Gewissensfreiheit und die sicherlich gerechte Forderung der jüdischen Handelstreibenden Galiziens und der Bukowina eintreten. Der Gesetzentwurf beabsichtigt, in das Gesetz das Prinzip einzuführen, daß auf je sieben Tage ein Ruhetag zu entfallen habe, welcher den Angestellten und Arbeitern im Handelsgewerbe freizugeben ist und ihnen auch die Möglichkeit bieten soll, daß sie an einem bestimmten Tage der Woche nach den Grundsätzen ihrer Religion den Gottesdienst pflegen. Dieses Prinzip anerkennen die jüdischen Handelstreibenden als völlig unanfechtbar an und werden demselben auch durch die geradezu peinliche Einhaltung der traditionellen Sabbatruhe vollständig gerecht. Die Intention des hohen Hauses kann es doch nicht sein, eine Konfession zu nötigen, daß sie einen fremden religiösen Ruhe- und Feiertag einhalte. Das würde den Staatsgrundgesetzen widerstreiten, und zwar zunächst dem Gesetze vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 142, Artikel XIV, „über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger", in dem es heißt: „Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden." (Abgeordneter Stein: Das paßt nicht!) Insbesondere bestimmt aber Artikel XIII des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R. G. B. Nr. 49: „Niemand kann genötigt werden, sich an den Feier¬ und Festtagen einer ihm fremden Kirche oder Religionsgesellschaft der Arbeit zu enthalten." Wenn aber die jüdischen Handelstreibenden in Galizien und in der Bukowina trotz der nachweislichen Samstagsruhe genötigt werden, auch noch eine Sonntagsruhe einzuhalten, ist hierin zweifellos eine Verletzung des letztzitierten Gesetzes enthalten. Eine ähnliche Bestimmung enthält der Artikel XV der belgischen Verfassung, der dort so ausgelegt und gehandhabt wird, daß man es unterlassen hat, die Sonntagsruhe gesetzlich zu sichern. Die Nötigung der jüdischen Handelsleute in Galizien und in der Bukowina — ich habe bereits gesagt, daß sie von dem Handelsstande die überwiegende Mehrzahl, 80 bis 85 Prozent bilden — zur Sonntagsruhe würde aber direkt ihren materiellen Ruin herbeiführen. Dies kann aber unmöglich in der Intention der Gesetzgebung liegen. Die Aufgabe der Gesetzgebung ist es vielmehr, das Wohl der Bevölkerung und den Wohlstand des Landes zu fördern, nicht aber Normen zu schaffen, welche unfehlbar den wirtschaftlichen Verfall einer großen Bevölkerungsklasse herbeiführen müßten. Wenn daher die jüdischen Handels- und Gewerbetreibenden Galiziens und der Bukowina.... (Zwischenruf des Abgeordneten Stein.) Sie sind auch Menschen, Herr Kollege, und gerade Sie als freiheitlicher Abgeordneter sollten mir in dieser Frage mit ihrer Gruppe beispringen. (Abgeordneter Stein: Für bie Juden? Nein!) Für eine gerechte Sache! Ich stimme auch vielfach mit den Alldeutschen, wenn sie eine gerechte Sache vertreten. Da frage ich nicht nach Fraktionsunterschieden. Die jüdischen Handel- und Gewerbetreibenden dieser beiden Länder haben selbstverständlich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf energisch Stellung genommen, indem sie bitten, daß eine gesetzliche Bestimmung statuiert werde, inhaltlich welcher die jüdischen Handeltreibenden Galiziens und der Bukowina, die nachweisbar die Sabbatruhe einhalten, von der Sonntagsruhe gänzlich ausgenommen werden. Wenn diese Forderung vielleicht zu weit ginge.. (Abgeordneter Stein: Weil sie Sonntags Konkurrenz machen!) Nein, das ist keine Konkurrenz. Das ist ein Trugschluß. Wenn 85 Prozent des Handels in Galizien nnd der Bukowina in den Händen der Juden liegen, dann bleiben nur noch etwa 15 Prozent für sämtliche Betriebe, das ist für die Allein- und Gehilfenbetriebe, und da notorisch in den kleinen Städten und Orten auf dem flachen Lande Gehilfen gar nicht beschäftigt werden, für wen soll da der angebliche Arbeiterschutz gesichert werden? Also nicht allein der Titel des Arbeiterschutzes scheint die Grundlage der Beratung dieses Gesetzes zu sein. Ueberdies werden ja die nichtjüdischen Handeltreibenden am Samstage allein offen halten, also die jüdische Konkurrenz an diesem Tage nicht haben. Der Herr Kollege Axmann hat gemeint: Ja, wenn die Juden die Majorität in diesen Ländern bilden würden, dann könnte man auf ihr Verlangen eingehen. Das verstehe ich wohl; wenn dies der Fall wäre, dann nähmen die Juden eine ganz andere politische Stellung in diesem hohen Hause ein, dann würde die Regierung mit ihnen ganz anders rechnen müssen. (Widerspruch seitens des Abgeordneten Stein.) Gewiß, verzeihen Sie, Herr Abgeordneter, nur nach der Anzahl der Abgeordneten richtet sich der Einfluß einer politischen Partei und auch das Maß desjenigen, was sie von der Regierung an Konzessionen erlangen. O nein, ich glaube, daß diese antisemitischen Allüren für gewisse Abgeordnete und Parteien nur die Folie bilden, um gewisse politische Zieles» erreichen. Wenn man an der Macht ist, gibt man dann viel Wasser in den Wein, wir sehen dies ja auch an gewissen politischen Gruppen bei uns. (Abgeordneter Stein: Wie an Herrn Dr. Lueger jetzt!) Gewiß. Wenn aber das hohe Haus glaubt, eine 36stündige Arbeitsruhe einführeu zu müssen, so wäre ich auch für diese (Beifall), und auch die jüdischen Handelnnd Gewerbetreibenden Galiziens und der Bukowina wären dafür. Aber dann rechnen Sie die Ruhe von Freitag nachmittags bis Sonntag früh, und wir stimmen dem Prinzips der 36stündigen Arbeitsruhe ohneweiters zu. Ich stelle daher folgenden Antrag: „In Galizien und in der Bukowina ist der Betrieb des Handelsgewerbes an Sonntagen durch sechs Stunden jenen Inhabern von Handelsgeiverben mit ihrem Geschäftspersonale gestattet, ivelche mit dieser! auf Grund ihrer religionsgesetzlichen Vorschriften nachweisbar allwöchentlich am Samstage eine volle vierurrdzwanzigstiindige Arbeitsrnhe einhalten. Die Erteilung einer solchen Betvitligung sowie die Festsetzung der Arbeitsstturden steht den politischen Landesbehörden nach Anhörung der betreffenden Gemeinden — durch welche auch die erforderlichen Erhebungen gepflogen tverden sollen —; in denen die besagten Handelsgewerbeinhaber ihre Gewerbe betreiben, zu. Gegen die verweigerte Erteilung einer derartigen Betvilligung sowie gegen die Bestimmung der sechs Arbeitsstunden ist der binnen 14 Tagen einzubringeude Rekurs an das k. k. Ministerium des Innern zulässig, welches über denselben im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium entscheidet." Ich hoffe nun zuversichtlich, daß Sie einer gerechten Sache nicht entgegentreten werden, und daß auch alle jene, die vielleicht durch ihren Parteistandpunkt nicht besonders judenfreundlich sind, diesmal in einer solchen Angelegenheit, wo es sich um die wirtschaftliche Existenz Tausender handelt, von Ihrem Fraktionsstand Punkt abgehen und dem von mir gestellten Anträge zustimmen werden. Ich bitte Sie um Ihr freundliches Votum (Beifall. — Bravo!) Erklärung. Löbliche Redaktion! Ich ersuche Sie um Aufnahme folgender Erklärung: Ich lasse mich selbstverständlich nicht soweit herab, mich mit einem Dr. Bloch überhaupt abzugeben; ich bin höchstens über die Frechheit erstaunt, daß ein Individuum von den bekannten moralischen Qualitäten des Dr. Bloch es überhaupt wagt, meinen Namen in den Mund zu nehmen. Richard Rappaport. Von der Woche. Politische Falsch,nttnzer. Wir haben uns an anderer Stelle mit der „Bloch'schen Lügenschrift" beschäftigt und dem Revolvermann der „Wochenschrift" die verdiente Mfertigung, freilich eine andere als er erhoffte, zuteil werden lassen. Wir müssen uns aber auch mit den Gesinnungsgenossen dieses Herrn und mit der antisemitischen Presse befassen. Das „Alldeutsche Tagblatt" vom 13. Juni wärmt die von uns wiederholt als gemeine Fälsch u n g gebcaudmarkte Nachricht auf, als ob wir im Jahre 1900 das Verhältnis zwischen Juden und Sozialdemokraten wir folgt auseinandergesetzt hätten: „Fördern wir die Sozialdemokratie, wie es nur angeht, aber seien wir hierbei vorsichtig, damit die breiten Massen es nicht merken, daß die Sozialdemokratie nur eine Judenschutztruppe ist und damit für die Gegner kein Anlaß vorhanden ist, die betreffende Partei als I u d en kn e ch t e, und wie dergleichen liebenswürdige Ausdrücke noch lauten, zu bezeichnen." Wir haben wiederholt, zuletzt zur Zeit der letzten Niederösterreichischen Landtagswahl im Sommer 1902 konstatiert, daß wir uns niemals, also auch nicht im Jahre 1900 in dieser Weise über die Sozialdemokratie geäußert haben. Trotzdem wird diese Lüge von gewerbsmäßigen politischen Brunnenvergiftern, zuletzt also vom „A. T." wiederholt. Wenn das alldeutsch ist, so sind alldeutsch, unterstunken, unterlogen, gleichbedeutend. Von unseren Freunden im Deutschen Reiche werden wir darauf aufmerksamgemacht, daß dieses erlogene Zitat auch im letzten deutschen Wahlkampfe eine Rolle gespielt habe, und zwar übernahm dort die F ä l s ch e r r o l l e die „Konservative Korrespondenz". Die „Konservative Korrespondenz" möge sich all die schmeichelhaften Beiwörter, die lvir dem „A. T." gewidmet haben, auch auf ihr Konto schreiben. Ein Warnungssignal. In der letzten Nummer Ihres werten Blattes brachten Sie einen Artikel, überschrieben „Ein Warnungssignal?" In diesem wird eine Mitteilung des Dr. Ivan Franko, Mitarbeiters der „Zeit" publiziert. Zu dieser Mitteilung bemerkte die löbliche Redaktion sehr richtig: „Die Führer der ruthenischen Nation sind für die Haltung des ruthenischen Volkes mitverantwortlich." Es dürfte also von großem Interesse sein, .was das zionistische Blatt „W s ch o d" in Lemberg in seiner letzten Nummer über die jetzige Strömung unter den galizischen Bauern mitteilt und ivelche Ratschläge es den Juden gibt. In diesem Artikel, betitelt: „Sind wir bereit" heißt es: „Noch ist das Blut unserer gemordeten Brüder irr Kischenew nicht erstarrt, noch sind die Wunden, die man uns in Jaslo und Sandez geschlagen, nicht vernarbt, noch eitern die Wunden, die uns die Barbaren in Chodorow geschlagen haben, schon sieht Wolhynien eine blutige Schlächterei — es droht uns aber eine neue Gefahr — durch den östlichen Teil Galiziens schreitet das Gespenst eines jüdischen Pogromes. Die Erntezeit naht heran. Die natioualwirtschaftliche Bewegung, die gegen die Großgrundbesitzer im Osten Galiziens gerichtet ist, und welche im verflossenen Jahre während der Feldarbeiterstreiks organisiert wurde, und die sehr verderbliche Folgen für die Juden, Pächter und Verivalter gehabt hat, diese erneuert sich jetzt mit einer doppelten Gewalt. Diese Belvegung, obzwar im vorigen Jahre entstanden, jedoch durch viele Jahre vorbereitet, nimmt nun Formen an, ivelche nicht mehr die Verbesserung der Lage der so stark ausgebeuteten Feldarbeiter zum Ziele haben, sondern solche, die uns an die schrecklichsten Zeiten des Jahres 1846 erinnern. Die nationale Erregung jedoch, unter deren Zeichen diese wirtschaftliche Bewegung sich vollzieht, bürgt dafür, daß sie nicht ohne Folgen sich vollziehen wird. Die Situation ist gefahrvoll, es gibt keinen rechtmäßigen Ausgang aus derselben und die Folgen dieser sind nicht zu übersehen. Die in ihrer Lage nun gefährdeten Eigentümer griffen nun, lvie man es jetzt überall hört, zu einem erprobten, leider zu gut erprobten Mittel. Den Haß der Massen schieben sie von sich auf die Jude n und auf diese Wpise bilden sie der türmenden Woge einen Abfluß. Agitatoren bereisen jetzt die östlichen Gegenden Galiziens, man sah sie schon in den Gegenden der Bezirke Kolomeas, Stanislaus und Tarnopols, die es den Unzüfriedenen klar machen, daß die Juden an ihrem Elende schuld seien, lveil sie sowohl den Bauer wie den Grundbesitzer unterdrücken und daß sie durch ihr politisches Benehmen die Rechte des rnthenischen Volkes verkürzen. Und langsam, aber sicher vollzieht sich die lang ersehnte Metamorphose. Man hört schon, wie die Feldarbeiter in den jüdischen Dorfspropinationen die Zechen nicht zahlen wollen und im Falle eines Widerstandes demolieren sie das Haus, man hört auch, wie die Bauern einen nahen Tag der letzten Abrechnung verkünden." — So weit der Artikel. Ich möchte aber konstatieren, daß die Hetzereien gegen

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