Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1903)
- Issue
- 14 (3.4.1903)
- Date
- 1903-04-03
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdisches Volksblatt April 1903 tiuftraßt, an den Minister für Kultus und Unterricht eine r und längstens vor Ablauf von 30 Tagen nach der Erklärung neuerliche Repräsentation zn richten, in welcher darum ersucht wird, daß die für israelitische Kultuszwecke festgestellte Dotation im Verhältnisse der Dotation der übrigen Religionen weiter erhöht werde. Die Landeskanzlei hat diesem Aufträge entsprochen und berichtet als Ergebnis ihrer Benüihuugen, daß die Reseine Uebertrittsabsicht geäußert hat. 2. Die jetzt erwähnten traurigen Erfahrungen mache» es der Konfession zur Pflicht, auf die Pflege des Religionsunterrichtes die größte Sorgfalt zu verwenden. Man muß trachten, daß die Jugend, wenn sie aus der Schule heraus gierung die für israelitische Kultnszwecke festgestellte Dotation kommt, mit so viel Religionskenntnis ausgerüstet sei, die sie für das laufende Jahr um 10.500 Kr. erhöht hat, so daß in ' .. ' " .. das Staatsbudget pro 1903 unter diesem Titel bereits 38.500 Kr. ausgenommen sind. Doch ist der Betrag noch immer verschwindend gering, wenn wir ihn mit jenen Beträgen vergleichen, mit welchen der Staat die einzelnen christlichen Konfessionen unterstützt. Man darf daher die auf diesem Gebiete erforderte Tätigkeit noch bei weitem nicht als beendet betrachten, weshalb es «»twendig ist, daß behufs Feststellung der für israelitische Kultuszwecke bestimmten Dotation tut Verhältuisse zur Seelenzahl an die Regierung wieder eine Repräsentation gerichtet werde. Eine ähnliche Disproportion wie bei der Knltusnnterstützung zeigt sich auch bei den zur Ergänzung des Seelsorgereinkouimens verwendeten Beträgen. Im Jahre 1902 erhielten nämlich in runden Ziffern: die Seelsorger der evangelischen Kirche A. K. 95.800 Kr., die Seelsorger der reformierten Kirche 482.000 Kr., die unikarischen Seelsorger 83.000 Kr., die griechisch-orientalischen rnmänischen 711.000 Kr., die griechisch-orientalischen serbischen 203 Kr. und die Rabbiner der israelitischen Religion 10.000 Kr. Hier wird jedoch das Mißverhältnis nicht dadurch verursacht, daß das Gesetz für die Rabbiner und für die christlichen Seelsorger nicht gleichmäßig sorgt, sondern es bringt dies das Gesetz selbst mit sich, welches nicht auf Grund der Verhältnisse der Israeliten geschaffen wurde. Seit der jüngsten Versammlung hat sich die Zahl der eine Einkommesergänznng erhaltenden Rabbinate nur um drei erhöht und das Einkommen, welches im Jahre 1901 nur auf 600, beziehungsweise 1200 Kr. ergänzt wurde, wird im laufenden Jahre 1903 schon auf 700, beziehungsweise 1300 Kr. ergänzt, je nachdem der Rabbiner eine geringere oder höhere Qualifikation besitzt. Da die Ergänzung jährlich um je 100 Kr. steigt, wird sie erst nach zwei Jahren, im Jahre 1905, das im Gesetz festgestellte Maximum von 800, beziehungsweise 1600 Kr. erreichen. Diesen materiellen Schaden, welchen das Judentum bei den vom Staate gewährten Unterstützungen erleidet, bedauert die Kanzlei nicht so sehr, wie den intellektuellen Verlust, welcher die Konfession durch die Uebertritte trifft. Nach den amtlichen Daten des Ministers für Kultus und Unterricht betrug infolg« der Uebertritte der Verlust der israelitischen Konfession seit dem Jnslebeutreten der kircheupolitiscl.en Gesetze bereits 1639 Seelen. Darüber bestehen keine sicheren Daten, ob in alleil diesen Uebertrittsfälleu die in den .§;§ 1—8 G.-A. L.III: 1868 vorgeschriebenen Formalitäten eiugehalten wurden oder nicht. Dieser Tatumstaud ist insofern wichtig, als der Uebertritt, bei welchem die gesetzlichen Formalitäten nicht eingehalten wurden, nicht als gesetzlich erfolgt gilt. Die Vorweisung des Taufscheines an sich befreit eine Person, welche ein stenerpsilchtiges Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde ist, noch nicht von der Tragung der Kultusgemeindelast. Der Betreffende kann insolange mit einer Knltusstener belastet werden, bis er den gesetzlichen Formalitäten Genüge geleistet hat, namentlich vor dem Rabbiner seiner Kultusgemeiude zweimal — und zwar zum zweitenmale nach Ablauf von 14 Tagen Aber wo die Begriffe fehlen, stellt schnell ein Wort zur rechten Zeit sich ein. So wächst dann der „Altkapitalismus", das K-lid einer unschuldigen Laune des Autors, zn einem furchtbaren Drachen, der die Juden ans einem Laude vertreibt und in das andere drängt und noch heute unschuldige Wanderer überfällt. Aber dieser Drache lebt nicht und hat nie gelebt. Wir übertreiberl nicht. Sagt doch P i n k n s lvörtlich: „Diese Konzentrations-Tendenzen... sind es, die die furchtbare Lage der Juden irr Rußland auf geistigem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiete verschulden, die in Galizien wirksam sind und in Rnmäuien unser Volk außer Landes treiben." Also jetzt wissen wir es. Bis jetzt glaubten wir, daß in Rußland, Galizien und Rumänien religiöser und nationaler Fanatismus im Spiele sind, speziell iu Rumänien eine direkt antisemitische Gesetzgebung die Inden planmäßig entrechtet; P i n k u s belehrt uns eines Besseren. Die „Konzentrations-Teudeuznl" sind an allem schuld. So macht sich Pinkus den Spaß, Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben, ans ein Prokrustesbett zu spannen, nur um eine wirtschaftliche Erklärung für himmelweit j den Kultus- und Uuterrichtsminister ans die Unhaltbarkeit desverschiedene Dinge zu haben. Das ist sehr wirtschaftlich, wirke j gegenwärtigen Zustandes aufmerksam zn mache!» und ihn zu aber grotesk. Das Ghetto von Rew-Aork ist absolut etwas! bitten, so bald als möglich der israelitischen Konfession Gelegenheit ganz anderes als das Ghetto von Warschau. Wenn morgen l zur Regelung der iu ihren autonomen Rechtskreis gehörenden der Zar mit einem Federstrich den Inden die Freizügigkeit! Angelegenheiten zu gebe». gewährt, so ist übermorgen die Warschauer Judenschaft auf die; Die Versammlung nahm den Bericht mit großer» Beifall Hälfte zusammengeschmolzen. auf und votierte auf Antrag Wilhelm L i p p es der Leitung Denn in Rußland kenrrt er Sprache, Sitte und Erwerbs-! der Laudeskauzlei für ihr eifriges und umsichtiges Wirken den Möglichkeit. Dagegegen zwingt niemand den eirrwandernden Dank. Sodann wurde der Bericht punktweise eingehend ver- Judeu, iu New-Aork zu bleiberr. Er muß aber dort bleiben, handelt und die in demselben enthaltenen Vorschläge wurden weil cr nur dort mit seinem Jargon, Polnisch oder Russisch, s angenommen mit dem Hinzufügen, es sei bei der Feststellung sich sein Brot verdienen kann. Das ist doch klar. I dee Rabbinerqualifikatiou in jedem Falle ausznsprcchen, daß Pinkus preßt aber beide Erscheinungen in seine „Kon-!der Rabbiner der ungarischen Sprache in Wort und Schrift zeutratious-Tendenzen" hinein, eine Erfindung, auf die er nicht l unbedingt mächtig sein muß befähigt, ein selbstbewußtes Mitglied ihrer Konfession zu werden. In mshreren Distrikten wurden auch schon Verfügungen hinsichtlich der Ausarbeitung eines entsprechenden Lehrplanes, wie auch tu der Richtung getroffen, daß der Religionsunterricht in sämtlichen Schulen sowohl dem Wesen wie der Form nach einheitlich gestaltet werde. Zur Konkordiernng der durch die Kommissionen der einzelnen Distrikte ausgearbeiteten Lehrpläne wird eine LandeSkommission einzuberufen sein, in welcher jeder Distrikt mindestens durch einen Fachmann soll vertreten sein. Der Bericht teilt daun mehrere Erlässe mit und ersucht, auf die konfessionellen Schulen übergebend, die Präsideuten, im Sinne des Punktes 2 § 3 G.-A. XXXVIII: 1876 die Orgauisativll und Agenden des konfessionellen Schulstuhles durch die Nepräsentantenkörper der Gemeinde - Distrikte feststellen zu lassen. 4. Die Kanzlei hält es auch für notwendig, daß der Kultusminister in Angelegenheit des Vollzuges des ß 3 G.-A. XLU:1895 eine Verordnung erlasse, welche folgende Verfügungen enthalten soll: Seelsorger (Rabbiner) und Gemeindevorsteher kann nur ein solches Mitglied der israelitischen Konfession werden, das ungarischer Staatsbürger ist und seine Befähigung in Ungarn erlangt hat. Auch bei Feststellung der Rabbinerbefähigung sind die obwaltenden faktischen Vsrhältnisse in Betracht zu ziehen. Da die statutengemäß vorgenommene Wahl die einzig richtige Manifestatiou des Willens der Kultusgemeinde bildet und ihr Urteil darüber involviert, ob der Rabbiner den religiösen Anforderungen der Kultusgemeinde entspricht oder nicht, stellt jede Kultusgemeinde in ihren selbstgeschaffenen Statuten die Modalitäten der Rabbinerwahl fest. Gegenwärtig beurteilt also jede Kultusgemeiude selbst den Wert des Rabbiuerbefähiguugs- Dokuments (Hathorah) und dieses Verfahren muß unberührt bleiben, bis die Konfession nicht in die Lage kommt, auch diese Angelegenheit regeln zu können. Der Staat darf dieses unbeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Kultusgemeinden nicht verletzen; sonach kann das Gesetz hinsichtlich der theologischen Bildung des Rabbiners in entsprechender Weise nur fordern, daß ein Rabbinerbefähignngs-Dokument (Hathorah) außer bem Landes - Rabbiner - Seminar nur ein in Ungarn angestellter Rabbiner ausstellen darf. Was die allgemeine Bildung der Rabbiner betrifft, so sind in neuerer Zeit auch jene, die ihre Studien nicht im Landes-Rabbiner-Seminar absolviert haben, bemüht, ein Reifezeugnis zu erlangen. Das konfessionelle Interesse erfordert ja auch sonst, daß zunr Rabbiner unr ein solcher ungarischer Staatsbürger soll gewählt werden können, der hinsichtlich seiner allgemeinen Bildung nachweist, daß er mindestens die acht Klassen der Mittelschule absolviert hat. Es ist wünschenswert, daß der Rabbiner nicht blvs seine Befähigung, sondern auch seine Ausbildung in Ungarn erlange; aber es ist billig, daß auch die Möglichkeit dessen nicht ausgeschlossen sei, daß der Rabbinatskandidat ein Jahr hindurch anch an einer ausländischen theologischen Anstalt und Universität seine Studien fortsetze. Die Laudeskauzlei bittet um die Betrauung, dem Kultus- und Unterrichtsmittister eine Unterbreitung zu »lachen, daß zum Vollzüge des § 3 G.-A. XLII: 1895 eine solche Verordnung erlassen werde, welche den faktischen Verhältnissen und auch dem konfessionellen Interesse entspricht. 5. Wie in den früheren Jahren, hat die Kanzlei auch im letzten eine ziemlich lebhafte Berührung mit den Gemeinde- Distrikten unterhalten und war ein ständiges begutachtendes Organ der Regierung in konfessionellen Angelegenheiten. Mit Vertrauen haben sich Behörden, Religionsgemeinden und Einzelne an sie gewendet, so oft sie des Rates oder der Aufklärung bedurften. Es ist fast ohne jede Ausnahme gelungen, größeren Komplikationen vvrzubeugen; dessenungeachtet empfand die Kauzlei oft die Nachteile des ungeregelten Zustandes des Organisationswesens und sie zögerte nicht, dem Kultus- und Uuterrichtsminister — unter Betonung der Notwendigkeit einer möglichst baldigen Regelung — über ihre Wahrnehmungen Bencht zu erstatten. Die Kanzlei hält dafür, daß die Versammlung auch bei dieser Gelegenheit nicht davon absehen könne, wenig stolz ist. Nach solchen Prämisseu kann auch die Definition nicht anders als falsch sein. Pinkus sagt: Der Zionismus ist die Form, welche die soziale Frage im jüdischen Volke angenommen hat. Ich sage: Der Zionismus ist der Ausdruck jener Instinkte der jüdischen Rasse, welche au ihrem Ausleben durch äußere Einflüsse gehindert werden und diese Hindernisse zu überwinden suchen. Dr. Lev Sofer. Ein Epilog zum Vortrage des Reichsratsnbgcordueten Breiter. Von Ch. W. Reicheuberg, Krakau.'!') Der Abgeordnete Breiter hat im Wiener „Jüdischen Volksverein" über das politische und soziale Leben der galizischen Juden wirklich rein von der Seele, ehrlich und aufrichtig gesprochen. Sein Vortrag, der im „Indischen Volksblatt" vollständig erschienen ist, enthält aber bloß Fragmente und liefert nicht ein vollständiges Bild des politischen und sozialen Lebens der Juden in Galizien mit seinen Ursachen und Konsequenzen. Auch empfiehlt der geehrte Abgeordnete eine Agitationsweise in seinem schätzenswerten Vortrage, die mir als langjährigem stillen und bescheidenen Verfechter der Interessen »reiner Volksgenossen nicht sehr zweckentsprechend erscheint. Im Bewußtsein, daß die löbliche Redaktion des „Jüdischen Volksblatt" fern vom Personenknltns und vorr dem Glauben an seine Jnsallibilität steht und ausschließlich nach Wahrheit in seiner Wirksainkeit strebt, will ich eben das folgende zur Glossierung des Vortrages des Abgeovdneten Breiter veröffentlichen: Es wird von den galizischen Demokraten den Juden vorgeworfen, daß sie bei Wahlen mit den Konservativen gehen. Gehen die Juden bei den Wahlen mit den Demokraten, dann rächen sich wieder die Konservativen. Die Inden in Krakau haben den Abgeordneten D a s z y n s k i in der fünften Kurie unterstützt und sich dadurch den Haß und die Feindschaft der Klerikalen zugezogen. Die politischen Wirrungen und Irrungen entspringen teilweise der politischen Unreife der Juden; ganz sie ihnen aber aufzurechnen wäre ebenso verfehlt, wie etwa dem österreichischen Ministerpräsidenten die alleinige Schuld an den nationalen und politischen Wirren in Oesterreich zu geben. Die Kunst, es allen recht zu machen, ist sehr schwer. Die k o n s e r v a t i v e P a r t e i ist aus dem Fendaladel, den Großgrundbesitzern und der Beamtenschaft zusammengesetzt. Weder diese Körperschaften noch einzelne Mitglieder dieser Partei kommen je auf den Gedanken, an den Festlichkeiten, welche sie aus verschiedenen Anlässen veranstalten, auch sogenannte jüdische Notabilitäten und Würdenträger, geschweige einfache Judenbürger einzuladen. Der Verkehr, welchen die einzelnen Führer dieser konservativen Parteigruppen doch mit den Juden pflegen, beschränkt sich auf die Zeit vor den verschiedenen Wahlen, da die jüdischen Stimmen oft ausschlaggebend sind. Und diese konservativen Führer lieben so innig tief ihre jüdischen Mitwürdenträger, daß jeder von ihnen höchstwahrscheinlich im Verstecke eine Flasche Karbolwasser verborgen hat und diese irnmer gleich, nachdem sein jüdischer Kollege ihn verläßt, zur Händesänbernng hervorholt. Der verehrte Leser muß aber gleich für meine weiteren Ausführungen im Auge behalten, daß diese Partei in erster Linie großen Einfluß bei der Regierung hat, daß sich ans dieser Partei der gesammte Beamten st and des Landes-Ausschusses rekrutiert und daß diese Partei Hunderte Guts- und tausende Propinationspachtungen zu vergeben hat, von denen tausende jüdische Familien zu leben angewiesen sind. Die demokratische Partei besteht aus etlichen Führern, einigen Zeitungsredaktsuren, die alle keine Aussicht haben, anders zu Reichsrats- und Landtagsmandaten zu gelangen, als durch eine Opposition gegen die Konservativen. Diese Partei kann den Juden weder Grundnoch Propinationspachtungen, noch das Wohlwollen der Behörden im Notfälle bieten, alle ihre Konzessionen beschränken sich aus das, was die Grundsätze der Demokratie enthalten, auf Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit re. (Schöne Worte, jedoch mit diesen Worten könnten die galizischen Juden keinen Sabbat machen.) Wie es aber in der Wirklichkeit mit dem Philosemitismus dieser Partei steht, will ich bloß mit folgenden: illustrieren: Bekanntlich ist die gesamte galizische Tagespresse in Händen der C h r i st e n, und zwar zum großen Teile in Händen der d e m o k r a t i s ch e n P a r t e i. In keiner galizischen Redaktion ist ein jüdischer Redakteur angestellt, und doch fehlt es in diesem Berufe nicht an gediegenen und gebildeten jüdischen Kräften. Weder die konservative noch die demokratische Partei benützt jüdische Mitarbeiter, "höchstens vereinzelt, nicht einmal als Korrespondenten oder Reporter. In den kaufmännischen Stüdtegremien herrschen Demokraten und trotz ihrer menschenrechtlichen Prinzipien konnte bis dato kein Jude Mitglied dieser Gremien werden. Die „Kölka rolnicze“ (landwirtschaftliche Konsumvereine) haben Demokraten zum Ruine tausender jüdischer Familien geschaffen re. Die sozialdemokratische Partei ist eine Weltpartei und diese kann nur in großen Industrieländern, wie Belgien, England, in den österreichischen Jndufiriebezirken, aber nicht im industrielosen Galizien zur Geltung kommen. Und trotz der politischen Unreife der galizischen Juden sind bei den ersten Wahlen in die fünfte Kurie iu diesem Lande zwei Sozialisten mit jüdischen Stinnneu gewählt worden. Für diese Partei können die politisch unreifen galizischen Juden doch nicht mehr leisten. Ans Antrag Dr. Jzso v. R 6 s as erhielt die Landeskauzlci die Betrauung, bei dem Kultus- und Unterrichtsmin'ster dahin zu wirken, daß die israelitischen Religionslehrer an den i staatlichen Schulen nach gleichem Schlüssel mit den christlichen Meligivuslehreru bezahlt werden; ferner daß die Gemciudeu für die Zwecke des in d'N nichtstaatlichen Schulen versehenen Neligivusnuterrichles eine entsprechende Sribvention ans dem israelitischen Landes-Schnlsonds erhalten. *) Wir publizieren diesen interessanten Aufsatz, ohne uns mit ihm in allen Punkten zu identifizieren. Wir unterschätzen sicher nicht den Wert der wirtschaftlichen Hilfe für die galizischen Siammesgenossen, aber sie muß mit der politischen Erziehung Hand in Hand geben. Denn sonst verführen politische „Faktoren", deren Verderblichkeit der Antor nicht gebührend würdigt, die unreife Masse zu einer Politik, die nicht nur argen ihr nationales, sondern auch gegen ihr wirtschaftliches Interesse sich richtet. Also, das eine tun und das andere nicht lassen, das ist unsere Meinung über die Frage, ob den galizischen Juden pol nur tiere... . .. ....... auch die Kritik der Demokraten gewiß nicht deit Abgeordneten Ernst Breiter trifft. Abgeordneter Breiter gehört weder den Konservativen noch den Demokraten an, und in seinem Munde ist der Ruf: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit keine Phrase. Die Redaktion.