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Jüdisches Volksblatt · 1903-01-02 · 1 (2.1.1903) · p. Seite 6

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
1 (2.1.1903)
Date
1903-01-02
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Saite 6 Wien, Freitag leitet werden. Aber während den (eilten zwei in Deutschland sich nl'spiclcndcn „Al'fällcn" nltbcknnnte Motive: Cvfii'nct^ und „Üielic" znqrunde ftcncit, lnetet der erste in unserer geliebten Wicnerstndt sich;.:iivn)ii'.tri’ Fall einen ucülntiqen Typus: den Juden, der nt i i d e n B e i> ö r d e n einen l it n n w i c v t a e n >> a r t n ii ck i >i c ii P rozc s? f n l, r t, tu e 11 siedie In >: r c seines 5t indc s nicht anerkennen wollen, (sin 2'ater, der wahrscheinlich nicht mit der Wimper zucken wurde, wenn man die „israelitische .Konfession" auS der Liste der „anerkannten" Religionen streichen würde, führt einen crhittcrtcn stampf mit allen GerichtSinstanzen, weil die anglikanische 5t i r ch c, in deren Sctios? er seinen unmündigen Lohn eingefnhrt hat, hierzulande nicht anerkannt und die „Taufe" demzufolge für ungiltig erklärt wird! Wir können nnS den Seclcuznstand dieses Vaters denken, Er selbst besitzt nicht den Lstut oder hat ein materielles Interesse, sein Judentum nicht öffentlich zu verleugnen, aber für daS .(lind must gesorgt werden, ihm ums? die Bahn zu einer Karriere leicht gemacht werden. Ter jüdische Vater lebt aber in Oesterreich, wo die Intoleranz und der Has? der Vnhäuger und Vertreter der anerkannten nichtjüdischcn lstcligivncn ihn zu diesem fürchterlichen Schritte angeblich z w i n g e n. Und nun beginnt daS Handeln und Feilschen mit dem (Gewissen, cS taucht die (5-rinnerung an den eigenen fronnuen Vater auf und eS kommt der Ausgleich mit der anglikanischen .Kirche zustande. ES ist ein wahrer Jammer! Man kann in Ocstercich nicht einmal mehr nach fcinerFncoll getauft werden! WaS soll nun ans diesem Kinde werden? ES wird sicherlich neuerdings getauft werden, aber etwas geschickter: es wird einfach der rn Oesterreich alleinseligmachenden Kirche zugeführt werden. Ideale Juden sind wohl der Einsicht, das? dies nicht der Fall fein müs?te, das? sich hier unseren! Herrn Oberrabbincr und der KnltnSgemcinde ein sehr dankbares Tätigkeitsgebiet eröffne, das? eS sogar seine Pflicht wäre, sich für diesen „Fall", oder besser gesagt, Abfall zu interessieren und daS unmündige Kind für daS Judentum zu retten. Ja, die so denken, sind Idealisten, Schwärmer, die mit leeren, „unerreichbaren" Idealen ihre Zeit vergeuden, und der Herr Oberrabbiuer, sowie sein Kirltusvorstand, sind keine Idealisten. Wir wollen nun unsere drei ZlbfallShistörchcn erzählen. Sie find alle tieftraurig, obgleich sie eines — allerdings bitteren — Humors nicht entbehren. TaS einzige dramatische Moment in diese» drei Taufen ist die dramatische Gerechtigkeit, die in ihnen zur Geltung kommt, die rächende, hohnlachende Nemesis. Ter erste Fall: Herr N. St. ist Anhänger der mosaischen Konfession. Vor einigen Jahren heiratete er ein evangelisches Mädchen anglikanischer Konfession und trifft bei der Eheschließung mit seiner Gattin das Uebereinkommen, daß sämtliche dieser Ehe e n t st a m in e n d e n K i.n d e r der evangelischen Religion anglikanischer Konfession a n gehör e n sollen. Dieser Mischehe entspros? ein Sohn, der gegenwärtig eine hiesige Schule besucht. Ter Eintritt in die Schule bedeutet für den jungen gemischtehelichen Staatsbürger den ersten Schritt ins öffentliche Leben. In Oesterreich wird in den Schulen nach der Religion des 5tindes nicht nur gefragt, sondern es wird ihr auch n a ch g e s P ü r t, und so kam es, das? der Bezirksschulrat der Stadt Wien beim Magistrat um F e st st e l l u n g der Religionsangehörigkeit des Schülers 5t. S. einschritt. Und man denke sich nun den Schreck des gemischten Ehepaares und die Verwunderung des mosaischen Vaters: Der Magistrat entschied, das? dieser nach evangelischem Ritus anglikanischer 5tonfession getaufte Schüler gemäs? Artikel 1 des Gesehes vom 25. Mai 1898 der mosaischen Religion a n g e h ö r e. Begründet wurde diese Entscheidung damit, das? der Vater des Schülers 5t. S. der mosaischen Religion augehöre und das?, obwohl die Elter» bei Schliessung der Ehe das Uebereinkommen gelroffen hatten, daß ihre sämtlichen Kinder der evangelischen Religion anglikanischer Konfession angehören sollen, dieses Uebereinkommen deshalb als nicht zu Recht bestehend angesehen werden könne, weil die anglikanische Kirche nicht zu den vom Staate anerkannten Religionsgesellschaften gehöre. In dem gegen diese Entscheidung von den Eltern überreichten Rekurse wurde geltend gemacht, das? nach Artikel 1 des Gesetzes über die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger die Ehegatten vor oder nach Abschluß der Ehe durch Vertrag festsehen können, das? alle 5tinder der Religiou des einen oder anderen Elternteiles folgen sollen und das?, nachdem die Mutter des 5t. S. als geborene Engländerin der anglikanischen 5tirche angehöre, die Erziehung ihres 5tindes nach den evangelischen Lehren anglikanischer 5tonfession gesetzlich zulässig sei. Dagegen könne auch nicht eingewendet werden, das? die anglikanische 5tirche nicht zu den vom Staate anerkannten Religionsgesellschaften gehöre, weil das Gesetz diesfalls keinen Unterschied macht. Schlics?lich wurde darauf hingewiesen, das? nach der Auffassung aller christlichen 5tirchen der Eharakter der Taufe indelebilis fei und das? ein getauftes Kind, welches aus?erdem schon seit mehreren Jahren christlichen Religionsunterricht genossen habe, nicht von amtswegen zu einem Israeliten gemacht werden könne. Dem Rekurse wurde von der Statthalterei Wien keine Folge gegeben, und es wird der Entscheidung über den überreichten Ministerial-Rckurs mit Interesse entgegengeschen. Ter angefochtenen Entscheidung öes Magistrates liegt nämlich die Anschauung zugrunde, das? Angehörige der anglikanischen Kirche in Oesterreich überhaupt nicht als Christen anzusehen seien. Der z w e i t e F a l l bietet weniger Interessantes. Der falsch angebrachte Ehrgeiz, judenfeindliche, soziale Einrichtungen und vielleicht auch zum Teile ganz prosaische Existcnzsorgen haben in Frankfurt a. M. einem jüdischen Arzte, dem Sohne eines dort wirkenden Oberlehrers, arg mitgespielt. Am Frankfurter Spital zum „Heiligen Geist" war die Stelle eines Chefarztes für innere Medizin zu besetzen. Der junge Arzt, der sich durch einige wissenschaftliche Arbeiten einen guten Namen erworben, aspirierte auf die Stelle. Die Stiftungsurkunde des „Heiligen Geistes" verbietet aber die Anstellung eines Juden. Da gibt's doch nicht viel zu überlegen! Der jüdische Arzt nahm die Taufe und bewarb sich in aller Form um die vakante Stelle. Nnd nun erscheint die lachende Nemesis mit ihrem schadenfrohen Grinsen. Das Pfarramt des Jüdisches Vo&sMatt Stiftungsspitales findet, das? dem jüdischen Arzte die Taufe nicht vom heiligen Geiste inspiriert worden sei, weist den Bewerber zurück und wählt einen Arier. Dieser Fall bietet, wie gesagt, nichts neues, aber er ist immerhin lehrreich. ES fragt sich nur, wann endlich einmal diese Lehre bei unseren jüdischen Gelehrten verfangen wird. Der d r i t t e F a l l ist mehr possierlich als ernst, wir möchten seinen Helden einen U c b e r t ä u f l i n g nennen. Ein Täufling, der getauft sein will, ohne die Strapazen einer Taufe dnrchznnmchen. Der Fall trug sich in H a u a n (Deutschland) zn und brachte einen jüdischen Dicnstknecht von Oberissigheim vor die Schranken des Gerichtes. Als er sich «8!>8 in Windcckcn zur Militärstnnnnrvlle meldete, war in seruem Geburtsschein zn lesen, das; er evangelischer .Konfession sei. Er hatte auch stets die evangelische .Kirche besucht und seiner Braut sich als zur evangelischen .Kirche nngchörend bezeichnet. Jetzt kam cs ans Tageslicht, das? er israelitischer .Konfession sei und seinen .Konfessionsschein in der bctressendcn 'Rubrik gefälscht hat. Vor Gericht, wegen Urklindenfälschung nngeklagt, gab er an, die Fälschung deswegen begangen zu haben, nm sich den Besitz seiner evangelischen Braut zu sichern, von der er bei seinem Antritt znm Militär Untcrstützttttg zu erwarten hatte, weiter auch, um ein besseres Fortkommen zu finden. Er wurde freigesprochen, da das Gericht in der Tat desselben nur eine klebcrtretung des Paragraphen .‘3(>‘> 9i.-St.-G.-V. (Fälschung von LegitimationSpnpiercn znm Zwecke besseren Fortkommens) erblickte, deren Strafverfolgung schon nach drei Monaten verjährt. Zum jüngsten Pairsschub. In der vorigen Woche ist ein sogenannter^ Pair^schnd c rsolgt. ES sind nämlich 27 neue Mitglieder in das Herrenhaus berufen worden. Die Berufung von Herreuhausiuitgliederu gehört zu den Prärogativen der .Krone. Lelvstverstäudlich kann es unsere Avycht nicht sein, diese Prärogative in irgendeiner Weise mizutasten. ^n einem tonstituliouelieu Staate jedoch vollziehen sich ^taat^akte^, wie sie die Ernennung von HerrcnhanSmitgliedcrn sind, ans Borichlag der Regierung. In der (Regel bildet die Parteiangehörigleat l,er ernannten Pairs eilt Spiegelbild der politischen Richtung der 'Rel^rerimc;, insbesondere bc# (5Hess der lehteren, nls Iveleher derzeit Tr. v. .Koerber fnngiert. Bei seinem Regierungsantritt hat Dr. v. .Koerber in seinem RegieruugSprogramiue sich als über den Parteien stehend ennnziert nnd tatsächlich »nacht daS gegenwärtige Beamtenininisterinin 'Anspruch darauf, keiner Parteirichtnng tat eiochen anzrigehören. Allein auch die Minister sind nur Panischen, können sich der jelveilig herrschenden Strömung nicht entziehen rind beytzeu gemeiniglich nicht die Widerstandsfähigkeit, den momentanen Eindrücken Stand zu halten. . c Ministerpräsident Tr. b. .Koerber ist ein schlauer -Stopf. Er möchte es gerne allen recht tun nnd es mit nieinand verderben. An seiner Ehrlichkeit und Ansriehtigkeit zweifelt niemand. Er ist aber nicht stärker als die Verhältnisse, denen er nolens Polens Rechnung zu tragen bemüssigt ist, insbesondere deshalb, weil er die größten Anstrengungen machen must, den verfahrenen parlamentarischen .Karren ans ein glattes Geleise zil bringen. Man inacht dein Regierungschef Tr. v. 5loerber — und gewiß mit Recht — den Vorwurf, das; er für das antisemirische Fähnlein iin Abgeordnerenhanse allzuviel Konnivenz übt. Die Freunde Dr. v. .Koerbers motivieren diese Benebolenz damit, das; er der antisemitischen Stimmen im Parlamente nicht entbehren und entraten könne. Wir halten diese Motivierung für nicht begründet. Tenn diese antisemitischen Maulhelden würden zweifelsohne in dem Momente klein beigeben, in welchem ihnen eine feste Hand die Knute zeigte. Abgesehen davon, auf welcher Seite die richtige Beurteilung zu finden ist, bleibt für uns Inden der Effekt derselbe. Wir müssen dem Ministerpräsidenten direkt zum Vorwurf machen, das; sich unter den jüngst ernannten 27 neuen Herrcnhausm itgliede rn kein einziger Jude befin det. Das .Herrenhaus üestehr derzeit ans ungefähr 20 Prinzen der kaiserlichen Dynastie, 17 .Kirchenfürsten, 90 erblichen und 180 ernannten, demnach aus rund 000 Mitgliedern. Darunter befinden sich 4 Juden. Die jüdische Bevölkerungszahl in Oesterreich mit rund 6 Perzent angenommen, hätten lvir Juden daher das Recht zu beanspruchen, dast zumindest 15 Juden als Herrenhansmitglieder fungieren sollten. Zieht man jedoch nur die 180 ernannten Herrenhansmitglieder in Betracht, so sollten zumindest!> Juden im Herrenhaus Sitz und Stimme führen, daher unter allen Umständen ein Minus von 5 Pairs zu unseren Ungunsten besteht. Warum der Ministerpräsident dessenungeachtet unterlassen hat, einen jüdischen .Kandidaten bei der Ernennung von Herrenhausmitgliedern in Vorschlag zu bringen, ist uns ganz unerfindlich. Hat er etwa befürchtet, deshalb von der antisemitischen Meute im Parlament angekämpft zu werden? Das; diese antisemitische Parlarnentsmcute mit einer ganz geringfügigen Energie zur Ruhe zn bringen ist, das hat Ministerpräsident Dr. v. Koerber in der Beantwortung der Interpellation betreffs der Ernennung Dr. Nothnagels und Drehers zil Herrenhausinitgliedern in eklatanter Weise dargetan. Wir lnaeheir daher Dr. v. 5ioerber direkt znm Vortvnrf, dast er es liilterlassen hat, der .Krone eineil Juden zur Bernfinig in das Herrenhaus vorznsthlagen, ohne Rücksicht, dast lvir von den Leisetretern in unserem Lager ob iinseres Verlangens als Störenfriede bezeiehilet iverdcn. Wir gehören ilicht zur Hofratsgarde Uiid sind nicht von der Knopflochsenche infiziert. Wir Iverdeii es uns nach lote vor nicht nehmen lassen, mit Miseren berechtigten Postiilateii zu gegebener Zeit hervorzutreten. Uns kaptiviert Dr. v. Koerber damit diirehaus nicht, dast er d e m I ii d e ii einen Ordeii lind jene m Jude ii eine Titulatur zusehanzt. Wir känipfen und streiten nicht für den Vorteil des einzelnen Juden, sondern für das Interesse des gesamten jüdischen Volkes, eingedenk dessen, dast, wenn lvir für das Gesamtinteresse kämpfen, auch die Interessen des einzelnen gewahrt erscheinen. Lemberger Srief. Es wird gejubelt — P a n-J ud a i sm uS*) Wie Feuergarben, welche in lauschig-andächtiger Stille von Osten her am Himmelszelte aufziehen, uns den jungen Tag ahnen lasten, selbst wenn die Sonne noch lange nicht am Firmamente sichtbar wird, so erkennt man heute sch^n in der tiefen Versenkung, in welcher sich das galizische Israel befindet, den Anbruch einer besseren Zeit — eine bessere Zeit! Man darf mich nicht beim Worte nehmen, denn eS soll nicht gesagt werden, daß wir dar Ende unserer qualvollen Ghetto- Daseinin Galizien in nächster Aussicht haben — nein! Unsere Polen, welche vor allem kein größeres Verlangen haben, als die Herstellung des liberum veto mit all den Miniaturkönigen, können kaum anderen Nationen ein gleiches Schicksal wünschen — aber schon das erscheint uns als Morgenröte einer neuen Epoche, daß die Juden Galiziens die 1 Jänner 1903 Nr. 1 Nachbarvölker herausfordern, sich lebhafter mit ihnen zu befassen. Dieser Drang nach oben und außen ist aut richtigsten mit der zionistischen Vis a tergo zu vergleichen, welche die assimilatorische Triebkraft lähmt. Wir wollen hier die Gegensätzlichkeit beider in einem Bilde darstellen. Es ist eine altbekanntes Sprichwort, daß jene Frau die beste ist, von der man am wenigsten spricht. Diesem analog ist jenes Judentum, respektive jener Jude der beste, von welchem man — die christliche Welt — am wenigsten spricht. Anders verfahren die Zionisten, die Nationaljuden — diese reden so laut als möglich von ihrem Volkstum, daß die Herren Nachbarn förmlich aus ihrem Schlummer erwachen. Wir haben bereits in früheren Nummern über den jüdischen Studentag (19. November d. I.), welcher die Frage der jüdischen Nationalität auf der Lemberger Univiersität aufgeworfen hat, und über den Sieg der Zionisten in den jüdisch-akademischen Vereinen der Rigorosanten und der „Emunrah" berichtet. Wir haben auch über die Akribie berichtet, mit der der Sieg in jenen Körperschaften erfochten wurde, indem auf dem Studententage bis 6 Uhr morgens debattert wurde. Die ablehnende Haltung der jüdisch-nationalen und zionistischen Akademiker gegenüber ihren ehemaligen Wohltätern, den Polen israelitischer und mosaiischer Konfession, welche daS Judentum zu bedecken pflegten in Nacht und Grauen, machte die polnische Journalistik stutzig und provozierte die ganze öffentliche Disknsston. Die nationaljüdische Jugend, der äußerst gewandt polnisch sprechende und jüdisch fühlende Denker zur Verfügung stehen, wird nun den Anprall der polnischen Journalistik, die Diskussionen und den Ansturm des assimilatorischen Protzentums zu bestehen haben. Die jüdische Frage wird nun znr Diskussion gestellt. Nächste Woche veranstaltet der Verein „Spole a nauka“ einen Diskussionsabend, in welchem Redner aus dem polnischen Lager, Ruthenen, ferner Zionisten rnd Nationaljuden über die jüdische Bewegung sprechen werden. Nach diesem Diskussionsabende wird ein polnischer Nationaltag, an dem 4000 Polen teilnehmen, den Zionimus in Erwägung ziehen. Wie schön ist es, nicht mehr totgeschwiegen zu werden — Inda wird gesühnt werden müssen. Wahrlich, die 800.000 Juden in Galizien haben kraft ihrer kompakten Majorität das Recht und die Pflicht, sich als eine Nation unter den österreichischen Nationen zu zählen, der alle Rechte einer solchen zustehen. Es ist für sie die höchste Zeit, den Kampf um ihre Gleichberechtigung von neuem aufzunehmen. Der Jude zahlt seine Gut- und Blutsteuer nicht deswegen, weil er den Gott Israels anbetet, sondern deshalb, weil er als österreichischer Bürger seine Pflicht tut. Oesterreich aber hat seinerseits die unbestrittene Pflicht, ihut seine Rechte zu erteilen und ihm seine Daseinsmöglichkeit zu garantieren. Nicht die Nachäfferei, sondern die faktischen und zwingenden Verhältnisse machen eS uns zur Pflicht, einen Judentag der österreichischen Juden einzuberufen, um den Behörden unser Daseinsrecht zu demonstrieren und ihnen den assimilatorischen Standpunkt der alten jüdischen Fortschrittspartei gründlich zu desuggerieren. Zur Frage der jüdischen Nationalsprache. In einer der ätzten Nummern dieses Blatttes hat ein Unbenannter die Frage der jüdischen Nationalsprache aufgerollt und für den Jargon seine Lanze eingelegt. Eigentlich ist diese Frage eine müßige, ein Streit um des Kaisers Bart. Nach dem Sturmjahre 1848, als an allen Ecken und Enden Polizeiorganeauf jedes Wort aufpaßten, wurde ein Schusterlehrling arretiert, weil er auf der Straße gerufen: „Wir brauchen keinen Kaiser!" Von der Polizei einvernommen, erklärte der kleine Pfiffikus: ,Nu ja, wir brauchen kan Kaiser, weil mer eh an haben!" Dieser Casus ist auch der unserige. Wir brauchen nicht mit der Diogenes-Laterne auf die Suche nach einer Nationalsprache zu gehen, weil wir „eh ane haben", und zwar die hebräische. Wohl wird man dagegen einwenden, daß nicht jeder diese Sprache beherrscht, aber dasselbe ist ja auch beim Jargon der Fall. Dieser wird weder in Frankreich, noch in Italien, England und Spanien verstanden. Die hebräische Sprache, die Sprache der Thora, unserer Propheten und Liturgie, ist das einzige Band, welches die Juden aller Länder und Sprachen umfaßt und auch ferner nmfassen soll. Ist denn der Jargon überhaupt eine Sprache? Der Jargon ist ein korruptes Deutsch in Verbindung mit Floskeln aus allen Sprachen, eine wahre Olla potrida! Jede Sprache muß bildungr- und erweiterungsfähig fein; wenn der Jargon ausgebildet würde, so würde aus demselben wieder ein korrektes Deutsch werden, waS er auch ursprünglich war. Der Jargon hat aus aller Herren Ländern Ausdrücke und Redensarten akzeptiert, nachdem er ihnen den Stempel der Korruption bis zur Unverständlichkeit aufdrückte, WaS soll eS heißen, wenn der Jargon für ein beschäftigtes Nichstun den Ausdruck nahm „AprenoweS fingen*? Ist dieses „Aprenowes" nicht dalateinische „ora pro" nobis*? Für den Gedanken daß etwas aur Langweile oder Mutwille geschah, sagt der Jargon „poLletarn*. *) Pan — Herr.

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