Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 4 (1902)
- Issue
- 46 (14.11.1902)
- Date
- 1902-11-14
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 46 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 14. November 1902 Seite 5 verblichenen Herrn Geza Schwarz statt, der viele Jahre bei der Firma Gebr. 5k aus mann und Straß er angestellt und eine Stütze der Familie war. Das Heimatsrccht der Ausländer. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 8 .ds. eilte prinzipielle Entscheidung gefällt, die für die schon so diel umstrittene Durchführung der Heimatsgesetznodelle vom 6. Dezeniber 1800 von großer Bedeutung ist. Er hat nämlich erkannt, das; für Ausländer — wozu auch die Ungarn gehören — die Ersitzungsfrist für die kostenlose Erwerbung des Heimatsrechtes gleichwie für Inländer, mit dem 1. Jänner 1801 beginne, und nicht, tvie der Wiener Magistrat und nach ihm andere Gemeinden behaupteten, erst mit dem 1. Jänner 1800. Die Entscheidung erfolgte gleichzeitig über zwei Beschwerden mit folgendem Sachverhalt: Der Direktorstelldertreter der Unionbank Moriz Neichenfeld, der seit 1880 ununterbrochen in Wien domiziliert, richtete im Mai vorigen Jahres als Ausländer an den Magistrat das Ansuchen um Zusicl-erung der Aufnahme in den Gemeindeoerband gemäß 8 2 des neuen Heimatsgesetzes vom 6. Dezember 1800. Der Heimatsrechtsausschuß des Gemeinderates wies das Ansuchen des Herrn Neichenfeld zurück, weil er den Nachweis des zehnjährigen freiwilligen und ununterbrochenen Wohnsitzes in Wien nicht erbracht habe, da er im Meldeamte am 1. Juli 1808 als nach Baden abgemeldet und ers^am 20, Dezember 1808 ivieder als hier angemeldet, ferner vom 81. Mai 1804 bis 20. Oktober 1804 gleichfalls als von Men abgemeldet erschien. In dem gegen den Bescheid des Magistrates an die Statthalterei gerichteten Rekurs machte Herr Neichenfeld geltend, daß seine in den Jahren 1893 und 1894 konstatierte zeitweilige Abwesenheit von Wien nicht als eine die Ersitzung des Heimatsrechtes hemmende Unterbrechung des Wohnsitzes aufgefaßt werden könne; im Jahre 1893 sei er zum Sommeraufenthalt in Baden, im folgenden Jahre zur Jute in Marienbad gewesen; die Abmeldung sei erfolgt, weil er im Hotel logiert habe. Die Statthalterei wies den Rekurs Neichenfelds ab, das Ministerium des Innern hob jedoch die Bescheide der beiden unteren Instanzen auf und erklärte, es könne dem Herrn Neichenfeld die angesuchte Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsoerband nicht verweigert werden, weil der Nachweis seines zehnjährigen freiloilligen, ununterbrochenen Aufenthaltes erbracht sei und weil aus den Umständen, unter denen sich der Aufnahmswerber 1893 und 1894 zeitweilig von Wien entfernte, dessen Absicht, den Aufenthalt in Wien beizubehalten, erhelle. Die Gemeinde Wien brachte gegen die Entscheidung des Ministeriums des Innern die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ein, welche gestern zur Verhandlung gelangte. Stadtrat Dr. Wesselsky, der die Beschiverde der Stadt Wien vertrat., machte unter anderem geltend, daß Neichenfeld als Ausländer überhaupt derzeit keilten Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband besitze,^ da die Ersitzungsfrist für die Ausländer nicht loie bei den Inländern bereits am 1. Jänner 1891, sondern erst vom Jahre 1890, dem Beginn der Wirksamkeit des netten Heimatsgesekes, beginne, daher erst im Jahre 1906 ablaufe. Der Vorsitzende, Senatspräsident Hofrat Alter, verfügte, daß mit der Beschiverde der Gemeinde Wien gleichzeitig auch über eine Heiinatsrechtsbeschiverde der Gemeinde Feldbach in Steiermark, die auf gleicher rechtlicher Basis beruhe, verhandelt werde. Der Mngaztnsanfseher Anton Nuiz der k. k. Staatsbahnen hatte um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband gebeten. Die Gemeinde hatte ihn abgewiesen, weil der Aufenthalt in Feldbach nur durch seine Anstellung verursacht wurde, daher nicht als „freiwilliger" aufzufassen sei. Die Bezirkshauptmannschaft und die steirische Statthalterei hoben diese Entscheidung auf. Die Gemeinde ergriff die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, die sich nun darauf stützte, daß Nutz Ausländer sei und die Ersitzungsfrist für Ausländer erst am 1. Jänner 1890 beginne. Ministeriälsekretär Hosrat Baron Nagy und Dr. Ofner (für Neichenfeld), wie auch Hofrat Graf Hohenlohe und Dr. Noderich Baß (für Nuiz) vertreten den Standpunkt, daß im neuen Heimatsrecht die Ersitzungsfrist für In- und Ausländer die gleiche ist und am 1. Jänner 1891 beginne. Dr. Ofner machte ferner geltend, daß es sich im Falle Neichenfeld einfach um einen Sommeraufenthalt handle, der die Ersitzung nicht unterbreche. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nach langer Beratung, es werde der Beschiverde der Gemeinde Wien gegen die Entscheidung des Ministeriums des Innern stattgegeben und die Entscheidung als gesetzwidrig aufgehoben, dagegen die Beschwerde der Gemeinde Feldbach ivider die steirische Statthalterei als unbegründet verworfen. Wie aus der Begründung hervorgeht, hat der Verwaltungsgerichlshof in völliger Uebereinstimmung mit der Auffassung dec Ministeriums des Innern zum erstenmale prinzipiell entschieden daß In- und Ausländern nach dem Wortlaute des 8 2 des neuei Heimatsgesetzes die gleiche Ersitzungsfrist zukomme und daß dies) vom 1. Jänner 1891 beginne. Dagegen wurde im Falle Reichenfelt erklärt, daß dessen Aufenthalt kein ununterbrochener war. Durch die prinzipielle Entscheidung kommt eine große Anzahl von Gesuchen zur Erledigung, die bis zur Austragung der strittiger Frage zurückgestellt Ivar. Wsts den Fall Neichenfeld aulangt, sc ist die Entscheidung nicht minder ivichtig, da sie ansspricht, das jede Entfernung aus Wien mit Abmeldung die Ersitzung des Hen matsrechteS unterbricht. Wien und Budapest. (Verein zur Beförderung der Handioerle unter den inländischen Israeliten.) Der enorme Andrang von Knaben, welche sich ans allen Ländern der vsterreichisch-ultgarischeii Monarchie (?) um Aufnahme an den Verein wenden und die bedeutungen Auslagen, welche die Bekleidung und Versorgung des dermaligen Standes von mehr als 800 Zöglingen erfordern, haben den Vorstand des genannten Vereines zu dem Beschlüsse genötigt, die Aufnahme von Knaben tvährend der Monate Dezember und ^anner zu ststieren. So schreibt die „N- Fr. Pr.". Dagegen meldet der „P. L. : Der Ungarisch-Israelitische Handwerks- und Ackerbauverein hielt gestern unter dem Vorsitze des Reichstagsabgeordneten Dr. Armin Neuman eine Ansschnßsitzuug. Der Sekretär berichtete, daß dem Vereine ans dem Nachlasse weiland Josef Wahrmanns eine «tlftnng von 8000 Kr. und anläßlich der israelitischen Feiertage^ Tempelspende» in der Höhe von 2700 Kr. zugewendet ^"r^'n. serner, daß im Wege der Präsidentin des Dnmenkomitees, Jakob ^utchde Maroth, Frau Franz Schwach mit 400 Kr. und Frau Dr. Karl Stern mit 200 Kr. Beitrag in die Reihe der gruitdenden Mitglieder eingetreten sind. Die jüngst freigesprochenen 41 Handwerkszöglinge ivurden deul Ausschüsse vorgestellt und nahmen nach einer aneifernden Rede des Präsidenten vom Vereine Abschied. Alif Antrag des Exekutivkomitees tvnrde die Aufnahme von 100 neue» Handtverkszögliiigen genehmigt und ausge,prvchey, das Augenmerk des. Vereins in erster Linie den schiveren Handwerken zuzliivende». Auf Antrag des Schulkomitees werde!!, sur^zwanzig Zöglinge der höheren Staatsgewerbeschnle, der königlichen Kunstgelverbeschule und der staatlichen mechanischen Fachschule Lipendien von 120 bis 140 Krfestgesetzt und einem besonders begabten Bildhauerzogling des Vereins znr Fortbildung in Paris eine Umerftntzung von 800 Kr. bewilligt. Schließlich tvllrden zahlreiche Hnnkschrelben einstiger Vereinszvglinge vom Ausschüsse zur Kenntnis genommen. — Wir fragen nochmals, ob Rotlychild, Komgstvarter nstv. nicht ein paar tausend Kronen entbehren können, um de» Wiener Verein zu unterstützen. Zwei neue Werke (ümiieit Srflvas. Aus Bukarest wird uns geschrieben: Carmen Shlva, die Königin von Numänielt, wird demnächst im Verlage von Wund e r l i ch zlvei neue Werke veröffentlichen. Das erste ist „Unter der Blume" betitelt; nach unseren Informationen soll die Dichterin in ihm dem rumänischen Volke!,unter der Blume" ein abschreckendes Bild der Verkommenhet deo: regierenden Klasse Vorhalten, sie stellt die Bedruckung der ^uden auf gleiche Stufe mit der Unterdrückung der Armenter, Firmen und Rnthenen. Es ist bezeichnenderweise dem Wren er Mannergesangverein gewidmet. An dem Zweiten Werke schreibt die königliche Dichterin zur Zeit noch, (Sä Worte" tragen. Die Königin nennt das Werk selbst „das ernstesw Buch", das sie geschrieben. Der Titel rst tvo ntsH.gewählt. Die „Geflüsterten Woijte" sind m Wirklichkeit ern Auf s ch r e i der geknebelten und unterdrückten Menschheit; mit zurneiider Stimnie weist die Dichterin darauf hin, daß die Geschichte der rumänischen Nation das Brandmal aufdrücken wird, daß sie die Freiheit geschändet hat. Die Rumänen seien selbst von den Türken bedrückt worden- Jetzt, nachdem Europa den Rumänen die Freiheit gescheiikt hat, Hausen sie zehnmal ärger gegen die Juden, als der Türke jemals gegeii sie. Wir sind neugierig, was Stourdza, dein das Wtzrk anaeblicki gewidmet ist, dazu sagen wird. Nabbinerschmerzen. Die beiden Großgemeinden Wien und Brünn leiden gegenseitig hart unter der Rabbinerfrage. Man ist auf der Suche nach einer „Leuchte Israels", und die geehrten Herrn Vorsteher genannter Städte haben ihre liebe Not, dieser ebenso würdigen wie verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden. In allen Ecken und Enden des Landes fahndet man nach dem heißersehnten Hirten, ja man lugt sogar über die Reichsgrenze, um vielleicht dort drüben den „Rechten" zu entdecken. Und doch, soviele Hände sich auch begreiflicherweise nach den fetten Pfründen ausstrecken, keine einzige derselben ist für geeignet befunden worden, die Heerde zu leiten. Wenigstens in Brünn hat noch keiner der Kandidaten, soviele man auch angehört, Gnade gefunden. — Man könnte zwar im Grunde darauf stolz sein, daß unsere Zeit an ihre geistlichen Führer erhöhtere Anforderungen stellt, daß ihre Ansprüche größere und verfeinertere geworden, wenn es nicht eben solche Ansprüche wären, die eigentlich sehr wenig mit dem wahren jüdischen Geiste zu schaffen haben. Ich glaube, Heine ist es, der an einer Stelle seiner Berichte über französische Zustände auf einen gar subtilen Unterschied zwischen den zwei größten Rednern des Altertums, Cieero und Demosthenes, hinweist. Wenn Cicero, so sagt er ungefähr, auf der Rednerbühne stand, da erscholl lauter Beifall bei jedem seiner Worte, der sich beim Ende der Rede zu maßlosem Applaus steigerte. Wenn aber Demosthenes das Wort ergriff, dann erfolgte wohl kein donnernder Applaus, allein die begeisterten Zuhörer schrien: Krieg gegen Philipp! Man geht wohl kaum fehl, wenn man einen gleichen Unterschied zwischen den jetzigen und früheren Rabbinern annimmt. Die Folgewirkung der Predigt von einst war: Krieg gegen den bisherigen Lebenswandel, Krieg gegen alle eingerissenen Unsitten und verrotteten Zustände! Aber heute schüttelt man nach der Predigt dem Prediger die Hand, gratuliert ihm zu seiner großartigen, rhetorischen Leistung, tut stolz mit ihm anderen gegenüber, mit einem Worte: der Prediger von heute, er übt bloß eine ästhetische, in den seltensten Fällen auch eine moralische Wirkung auf seine »andächtigen Zuhörer" aus. Und hierzu gehört allerdings in allererster Reihe, daß der da droben auf der Kanzel steht, ein schöner, stattlicher Mann mit wohlgepflegtem Bart und noch wohgepflegteren Händen sei, damit auch die Vorstehersgattinen und Vorstehertöchterleins beim Tempelbesuche aus ihre Rechnung kommen. Freilich, diesem Grundsätze nach hätte zwar ein Jellinek zeitlebens in einem elenden Winkelneste verkommen müssen, aber es geht doch heute nicht an, solchen, die zur Bestätigung der Darwinschen Theorie beitragen, die erste Kanzel des Landes einzuräumen?! — Was man darum sucht und braucht, das sind Sonnenthals im Rabbinertalar, Lewinskys in der Predigermütze, von denen man wahrhaft erbaut oder besser unterhalten werden kann, um nicht in gedrückter und geknickter, sondern in freudig gehobener Stimmung, die einem das Mittagmahl nicht verdirbt, das Gotteshaus verlassen zu können. Den P. T. Seminardirektoren aber, die in ihrer alten, verzopften Weise noch immer darauf bestehen, daß die Rabbinerkandidaten den Talmud begreifen und den Jore-deah zur praktischen Anwendung bringen sollen, sei hiermit der wohlwollende Rat erteilt, entweder noch rechtzeitig eine gründliche, dem Zeitgeiste entsprechendere Reform ihrer Anstalt durchzuführen, oder aber rasch nach einem anderen Amte Umschau zu halten, da ihre gegenwärtige Stellung keinerlei Existenzberechtigung mehr aufzuweisen hat. Denn auch hier findet jenes alte Wort, wenn auch mit einer kleinen Variation, seine Anwendung: „Habentsuafata — rabbini“. (Auch die Rabbiner sind den Zufallslaunen des Zeitgeistes unterworfen.) E m e s. Die Talmnd-Thora-Schnle in Prag ivurde im Jahre 1866 von der Prager israelitischen Kliltusgemeiilde-Repräsentanz gegründet, erhielt die hohenörtliche Genehmigitng seitens der damaligen Landesschulbehörde, trat somit zu Beginn des heurigen Schuljahres in das 47. Jahr ihres Bestandes. Die Anstalt verfolgt nicht nur den Zweck der Forderung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volks-, Bürgeriind Mittelschulen, sondern bietet auch lernbegierigen Schülern die Möglichkeit, in das hebräische Schrifttum tiefer einzudringen, eventuell sich für den Lehr- und Rabbiuerbernf vorzubereiten. ' Die die Anstalt besuchenden Schüler haben also Gelegenheit, ertveiterte Kenntnisse in allen Disziplinen des Religionstinterrichtes, als in den Gebeten iind deren Uebersetzuug, in der Liturgie, im Pentateuch, in den Propheten und deren Kommentaren, in der Mischna und im Talmild, endlich in der hebräischen Grammatik und im hebräischen Aiifsatz sich auzueiguen. Die Schule besteht aus einer Knabenrmd Mädchenabteilung; für erstere ^bestehen 8, für letztere 6 aufsteigende Jahrgänge. Für die Schüler der tschechischen Schulen besteht überdies eine Abteilung mit tschechischer Unterrichtssprache. Außer dem Leiter wirken an der Anstalt noch 6 Lehrkräfte. Die Einrichtung des Unterrichtes der Schule ist derart getroffen, daß jeder Schüler einer öffentlichen Schiile, irgendtvelcher Kategorie, immer demselben ohne Störung anwohnen kann. Jede Klasse hat täglich eine Stunde nach dem allgemeinen Schulunterrichte Unterricht. Ein Schüler, der von Anbegimr die Schule fleißig besucht, kann es bis zur vollendeten Schulpflichtigkeit zum Unterrichte irr der Mischna und im Talmud bringen, denn der genehmigte Lehrplan trägt dem systematischen Fortschreiten ilud detr pädagogisch didaktischeil Normen vollkommen Nechmlug. Der Uilterricht an der Anstalt ist unentgeltlich und nur braven, gesitteten Kindern ohne Unterschied zugänglich. Die Schule hat seit drei Jahren allen hygienischen Anforderungen entsprechende gut eingerichtete große iind luftige Lehrräume im ehemaligen Mädcheuwaisenhause, Altschulgasse 17 (neu), welche solvohl von der Schulbehörde als auch von der Sanitätskommlssion für Schulzlvecke als gc-ignct etllati tourten. Di- Schulst-ht mü-c b-hördlichc- Aussicht" wird vou d-c KM. »„ltuSo-mcmdc-Ncpruscntanz -chaltm und von ihr durch Se. Ehrwürden den Herrn Oberrabbiner Dr. R. Ehrenfeld als Schuldirektor beaufsichtigt. Als okononuscher ^ispcktor wirkt seit dem Vorjahre Herr I. U. Dr. Markus scher. Der Herr Oberrabbiner inspizierte nn abgelaufeuen Schmzayre zwölfmal die Anstalt und sprach sich über die Leistungen nt befriedigender Weise aus. Ganz besonderer Dank gebührt der lobl. Kultusgemeinde-Nepräsentanz für die besondere Fürsorge und Opferwilligkeit, die sie derselben angedeihen läßt. Für Förderung des kleibiaeil Schulbesuches, des sittlichen Betragens rmd des guten Fortganges bestehe!! nebst Stiftungen auch Geldprämien, welche am Schlüsse des Schuljahres anläßlich der Zengnisverteilung an brave und fleißige Schüler verteilt weröcit. Hw abgelaufenen Schuljahre wurden in den 8 Knabetl- und 6 Mädcyö.'l.Eetlrmgen 420 Kronen an Präinien verteilt. Schüler der Talmud-Thora-OlZckegenlegen auch besondere Berücksichtigung bei Verleihung von Schulsti, und Wohltätigkeitsvereinen, wofür letzteren besondere Anerkennung und Dank gebührt. Solche Vereine machen sich dadurch zu wahren indirekten Förderern des Studiums unseres heiligen Schrifttums, ivas namentlich unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen ein unabweisliches Gebot der Notwendigkeit ist. Die heutige Zeit brcnlcht gesinnungstüchtige, überzeugungstreue, für ihre angestammte Religion erglühte und charakterfeste Männer, die befähigt und imstande sind, mit heroischer Begeisterung und mit den Waffen des Geistes für unsere heiligsten Güter einzutreten und die falschen Anklagen unserer Gegner zu bekämpfen. Diese Charaktereigenschaft kann aber nur derjenige erlangen, der in die Geschichte seines Volkes eingedrungen, das jüdische Schrifttum und den ihm innewohnenden moralischen und ethischen Wert und Inhalt gründlich erfaßt und erlernt hat. Es ist daher eine Ehrenpflicht eitles jeden einzelnen, ganz besonders aber der Eltertt und der Leiter jüdischer Wohltätigkeitsvereine, der Heranwachsenden Jugend die Erwerbung gründlicher Kenntnisse der hebräischen Sprache und der heiligen Schrift dtirch Bestich der Talmud-Thora-Schule zur Pflicht zu machen, zumal sich in jüngster Zeit eine schreckliche Unkenntnis auf diesem Gebiete bemerkbar macht. Die Bildung des Herzens und des Gemütes ist ein äußerst wichtges Postulat iund sollte bei tnts intensiver und sorgfältiger gepflegt werden als andere Fertigkeiten. Im abgelaufenen Schuljahre wurden in die Anstalt 324 Schüler und 192 Schülerinnen" aufgenommen und am Schulschlusse konnten 248 Schüler und 180 Schülerinnen klassifiziert werden. 236 Schüler gehörten den verschiedenen Volks- und Bürgerschulen, 86 bett Mittelschulen und 2 der Universität an. Mögen die Anmeldtntgen im neuen Schuljahre den Beweis erbringen, daß in vielen jüdischen Familien der Sinn und das Verständnis für jüdisches Wissen und die Keime derselben für unsere Heranwachsende Jugend und deren Charakterbildung vorhanden ist, kurz, daß alle Faktoren Zusammenwirken, um das gesunkene Interesse für die Kenntnis und das Studium unseres Schrifttums wieder auf jene Stufe zu bringen, auf der das jüdische Volkstum durch Charakterfestigkeit und Gesinntlngstüchtigkeit einst groß dastmtd. Wenn sich diese Ueberzeugung überall Bahn gebrochen hat, so wird die Prosperität und die Frequenz der Anstalt von Jahr zu Jahr wachsen und jener Zweck erreicht werden, den die lobl. Kultttsgemeinde-Repräsentanz durch die Erhaltung und Ausgestaltung der Anstalt verfolgt. Positive Arbeit! Vor allem ist es notig, nachstehende Fragen in Beratung zu ziehen: 1. Ist es überhaupt möglich, israelitische Kultusgemeinde-Landeskammern in Oesterreich zu errichten? 2. Was hätten diese israelitischen Landeskammern für einen Zweck? Diese 2 Punkte sind ausschlaggebend für die Regierung, die uns die Bewilligung zur Errichtung der Kammern erteilen würde, und für die Juden, welche in allen Lebenslagen, wo es sich ausschließlich um jüdische Angelegenheiten handelt, einen Vertretungskörper durch ihre Landeskammer inne hätten. Die Negierung sowie die Staatsämter hätten den Vorteil, daß sie die Wünsche des Judentums als solches stets von der wirklich israelitischen Willenseinigung erfahren würden und nicht durch die oft einseitige Ansicht eines Mannes, der durch die Gtlnst der bestehenden Verhältnisse als der Interpret und als Repräsentant der ganzen Jtrdenschaft betrachtet wird und dieses oft bereits noch, als er schon mit einem Fuße im Taufbecken gesteckt hat. Diese Kammern würden alle internen Angelegenheiten der Kulttlsgemeinden selbst zu erledigen haben, wodurch den Behörden viel Arbeit erspart würde und eine gleichmäßige Entscheidung in vielen oft nötigen Angelegenheiten erfließen konnte. Die Katnmern würden andererseits den Staatsbehörden als Auskunftsbureau in allen auf das Judentum Bezug habenden Angelegenheiten dienen. Die Staatsämter können und wollen nicht immer sich gegen allen, der israelitischen Religion angetanen Schimpf einsetzen. Die israelitischen Landeskammern oder die hernach zu gründende israelitische Kultusgemeinden-Reichskammer wird kompetent sein, gegen Anwürfe, die gegen unsere Religion jetzt an der Tagesordntmg sind, bei dem ordentlichen Gerichte Klage und Beschiverde zu führen. Die israelitischen Ktlltusgemeinde-Landeskammern würden maßgebendeit Ortes stets rechtzeitig auf diejenigen Vorkommnisse aufmerksam machen, wenn durch Hintertüren, Unduldsamkeit und Gesetzesverletzungen zur Geltung kommen sollten. Es gibt in Oesterreich viele Juden, die sehr gerne mit den anderen Nationalvölkern dieses Staates fühlen. Es nützt jedoch nichts, der Werdeaang der Abstoßtmg der Jttden aus allen Lebenslagen vollzieht sich gleichzeitig von unten wie von oben. Von oben geschieht es in der vorsichtigsten Weise, es werden selbst im Reichsrate Gesetze beschlossen, die erwiesenermaßen keinen anderen Zweck verfolgen, als bett Juden, ob min als Reisenden oder als Hausierer oder als Börsianer usw. zil schädigen. Wird dalin klar, daß dadurch ein großer Teil der Bewohner andererReligionsbekenntnisse getroffen wird, so iverden die diesbezüglichen Durchführungs-Verordntingen so stipuliert, daß die Aetnter einen größeren Spielraum behalten tind entsprechend ihrer Einsicht und Aussicht die diesbezüglichen Entscheidungett treffen können und wenn mit der Zeit die Juden in Oesterreich lauter Bauern, Schuster, Steuerinspektoren, Bezirkshauptletite oder selbst Pfarrer werden sollten, so könnten sie überzeugt seilt, daß daun auch getrachtet werden wird, Gesetze gegen sie zu schinieden. Was wir Juden tvollen? Gleiche Rechte mit tlnseren christlichen Staatsbürgern in allen Lebenslagen! Wer von uns soll das Verlangen stellen? Wer soll unserer gerechten Forderungen Interpellant sein? Wir sagen: Die israelitische Landeskammerl Anmeldungen wolle man nn den Proponenten Julius B o n d y, Kultusvorsteher in H o r o - iv i tz, senden. — Die KultuSgemeinde Nachod ist bereit, der zti errichtenden Laudeskammer beizutreten. Nachstehende Kultusgemeinden haben bis heute ihre Teilnahme an der zu bestimmenden Beratung zugesagk resp. der Gründung der israelitischen Landeskammer in Böhmen ihre Zustimmung erteilt: Chotebor, Tereschau, Czaslau, Klueenie, Schlau, Pilgram, Falkenau a. d. Eg er, Libochowitz, Svetla, .Kuttenberg, Radnitz, Litze, Blattia, Müuchengrätz, Horowitz, Lichtenstadt, Ouwall, Michle, Neubenatek, Bilin, Nachod, Neubydschoiv, Adlerkosteletz, Pribram, Königsivart, Juiigbunzlau, Dürrmaul, Gablonz, Jistebnitz, Koliu. Jüd.-nat. nkad. Verbindung „Zephirah" in Czernowitz. Das Ergebnis der Chargemvahl für das Wintersemester 1902/03 ist folgendes: eanci. für. Abraham Schärf X, eanck. phil. Mendel Herbst XX» cand. jur. D. H. KinsbrunnerXXX- Trnuerfeier in Kolomea. Am 30. Tischri veranstaltet der hiesige zionistische Verein „Beth Israel" eine Trauerandacht zur Ehrung des Andenkens des am 17. Tischri a. c. int 61. Lebensjahre dahingeschiedenen wohlbekannten hebräischen Schriftstellers Rubin Ascher Brandes. Um 8 Uhr abends, als schon eine größere Zuhörerschaft von Männern und Frauen versammelt war.