Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 4 (1902)
- Issue
- 39 (26.9.1902)
- Date
- 1902-09-26
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 39 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 26. September 19» 2 S.-it. Galizische Bilder. Aus Horodenka wird gemeldet: Das; die Juden Galiziens ihrer Mehrheit nach wenig Selbstbewußtsein und Energie besitzen, das; die Polen äußerst frech und unverschämt sind, wußte ich seit langem, ober blos vom Hörensagen; nun hatte ich Gelegenheit, muh persönlich davon zu überzeugen. Auf meiner Nerse durch einen Teil Oügaliziens besilchte ich auch die Städte Horodenka und Zaleszczyki. In der ersteren Stadt fiel mir gleich ein ungewöhnliches Gebäude auf, das jetzt seiner Vollendung entgegengeht, und auf meine diesbezügliche Frage erfuhr ich, daß dies ein neuer Sokol-Saal der Polen sei. Zu «reinem größten Erüaunen aber hörte ich, daß die Juden dieser Stadt — mar; höre und staune — mehr als den dritten Teil zu diesem Baue beigetragen. Wie unverschämt unb echt schnorrerisch aber dabei die Polen zuwerke gingen, möge folgendes beweisen: Jeder Jude, der irgend ivelche geschäftliche Verbindungen mit der „Kudu l’owitowie“ hatte, mußte nolens volcns mindestens sechs Kronen für den Bau spenden; den Zögernden traf der drohende Blick des amtierenden Beamten, den Hartnäckigen die zornige, strafandrohende Miene des allgewaltigen pireklors. In allen öffentlichen Aemtern wurden Spenden bogen und sogenannte Anteilscheine — eine neue Erfindung der schnorrerischen Polen — einem jeden Juden förmlich mit Gewalt ausoktroyiert. Außerdem ging das Gründungskomitee von Haus zll Haus und erzwang auch von dem ärmsten Juden Spenden für'den Sokol-Saal. Zum Lohne dafür soll schon draußen vor dem Eingänge eilte Tafel angebracht sein mit der Aufschrift: „F r emd e n i st der Eintritt verboten." Aber die Polen belohnen die Juden auch auf andere Weise. Ich war Augenzeuge, wie ein die Straße ganz harmlos passierender Knabe — jüdischen Glaubens — ganz nnschuldigerlveise von den polnischen Arbeitern des Sokol- Saales mit Hepp-Hepp-Nusen und Steinen derart traktiert wurde, daß er es bloß der Schnelligkeit seiner Beine zu verdanken hatte, wenn er mit beiter Haut davonkam. So belohnen die Nachkommen der alten Schlachzizeii, die die Dienstleistungen ihrer Moschkos mit Fußtritteil belohnten, die moderneil Moschkos in entsprechender Weise. Weiterer Kommentar überflüssig. Die Jaden Galiziens aber mögen endlich die Schuppen von ihren Augen werfen uiid Zur Einsicht kommen, daß Liebedienerei und Kriecherei ihre Lage eher verschlechtern als verbessern tonnen und daß nur eigene. Zielbewußte jüdische Realpolitik ihre Lage zum Bessern wenden könne. Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß ich in Zaleszczyki ganz analoge Berhältnisse bemerkt habe. Ausland. Wichtig für Ausländer. Die Zulassung von Ausländern bei der Tech nischen Hochschule zu Berlin hat in einigen Punkten Abänderungen erfahren, die von Wichtigkeit sind. Da die Aufnahmen in der Zeit vom 1.—24. Oktober bevorstehen, so haben die neuen Bestimmungen jetzt ein besonderes Interesse. Von den Ausländern, die als Studierende einzutreten wünschen, wird ein Reifezeugnis von einer neunstufigen höheren Schule oder einer zweifellos gleichwertigen Lehranstalt , (bisher hieß es einfach: „Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt) verlangt, welches, abgesehen von der im Heimatlande etwa vorgeschriebenen Aufnahmeprüfung, auch dort zum Hochschulstudium berechtigt. Auch für die Russen ist eine etwas veränderte Bestimmung getroffen: Russische Staatsangehörige werden nur dann als Studierende ausgenommen, wenn sie ein Reifezeugnis von einem Gymnasium besitzen und entweder an einer Technischen Hochschule Rußlands bereits studiert haben oder zum Besuche einer solchen Anstalt dieses Landes zugelassen worden sind. Realschulabiturienten werden hiernach ebensowenig ausgenommen, wie Studierende und Absolventen russischer Universitäten. Internationaler Mssdchenhandel. In Frankfurt a. M. wird vom 7. bis 9. Oktober ein Kongreß zur Besprechung der Maßnahmen gegen den internationalen Mädchenhandel tagen. Am 7. Oktober, abends, wird im „Frankfurter Hof" ein feierlicher Empfang der Gäste unb eine Soiree zu Ehren derselben stattfinden; am S. und 9. werden von 9 Uhr vormittags bis 0 Uhr abcrids Sitzungen gehalten werden, am 9. abends aber versammeln sich die Mitglieder im „Palast-Hotel" 31t einem gemeinsamen Abendessen. Am 10. Oktober wird ein Ausflug nach Homburg unternommen. Auf Befehl des deutschen Kaisers hat das Oberhofmeisteramt die Kongreßmitglieder zu einem Lunch ins königliche Palais geladen. Nachmittags lvird die Stadt Homburg die. Kongreßmitglieder gastlich bewirten. Das ungarische Komitee lvird am Kongresse durch die Schriftstellerin Matvine Fuchs vertreten werden. Den Bericht über die einschlägigen Zustände in Ungarn hat der königliche Vizestaatsanwalt Doktor Ludwig Gruber für den Kongreß verfaßt. Der Studeutenkongres? in Venedig. Die rumänischen Studenten treffen große Vorbereitungen zur Teilnahme am Stndentenkongreß in Venedig. In einer jüngst stattgehabten Versmnmlung beschlossen sie, beim Kongresse an dem Prinzip der Konstituierung nach Nationalitäten festzuhalten und die Ursachen des Unterbleibens! des Studentenkongresses in Budapest zu erörtern. — Wie weiter! gemeldet lvird, werden an dem Kongresse auch mehrere Hörer rumänischer Zunge teilnehmen. Ein Student aus Ungarn hat sich. nach Bukarest begeben, um mit den Kollegen aus Rumänien ein i gemeinschaftliches Vorgehen zu vereinbaren. Die ungarläudischen Studenten tragen sich mit der Absicht, die italienischen Studenten! cuizuladen, mehrere Städte Siebenbürgens zu besuchen, damit sie srch aus eigener Anschauung von der Lage der Rumänen in Ungarn überzeugen. _ Zweierlei Maß. Aus Heidelberg wird gemeldet: Der engere Senat der Universität Heidelberg hat die jüdische Verbindung „Badema" dauernd aufgehoben; den dagegen eingelegten Rekurs hat das badische Ministerium auf Grund eines Berichtes des Senats abgewiesen. Schon vor einem Jahre war die Korporation für ein (puncjici* luovbcu, lucil if)tc SMtßticbcv ot’Öbficfjc (tnftwuutlsche Beleidigungen tätlich erwidert hatten. Die damalige Disziplinierung erfolgte auf Grund einer von mehreren Korporatiouen ausgehenden Denunziation, in die bis auf den einzigen Fall, ivo Vadenen zugegebenermaßen der schuldige Teil waren, nicht einmal die Namen der beiderseits Beteiligten oder Zeugen genannt waren. In der Gegenschrift der „Badenia". die für jeden Vorfall Zeugen namentlich anfführt, waren die antisemitischen Korpo rationell aufs schwerste belastet. — Einzig auf das sich in dei dem Universitätsrichter über antisemitische inkorporierter Studeilteil, von beneti sie anderweitige Genugtuung nicht erhalten konnten, Beschwerde erhoben, erklärte dieser unter Hinweis auf eine Bestimmung, wonach eine Verbindung suspendiert werden kann, wenn durch ihr Bestehen die akademische Disziplii; gefährdet wird: Seines Erachtens müsse die „Badenia" aufgehoben werden, weil ihre Epistenz der; anderen Korporationen Anlaß gebe, sie zu insultieren und dadurch der akademische Friede gestört werde; er wisse, daß der Senat tun werde, was er sage. Der einzige Ausweg sei die Ablegung der die Provokationen verursachenden Kuleur. — Diese Acnßerungen kennzeichnen die Sachlage: die anliscmitischeil Korporationen nehmen an der bloßen Existenz einer jüdischen Verbindung, besonders aber att ihrem Kulcnrtragen, das sie als Schändung des Kuleurwcscns betrachten, Allstoß. Die dadurch enrstchcnden Störungen des Friedens sind dem Senat lästig. Anstatt aber nun die antisemitischen Korporatiollci; für ihre Provokationeil zll bestrafen und dadurch Rilhe z>l erzwingen, beseitigt der Seilat die alleinstehende jüdische Verbindung, ohne durch bereu Verhalten triftige Veranlassung dazu zu haben! Dieser Standpunkt steht auf einer Höhe mit der Logik des Richters, von dem Chamisso erzählt, daß er beu Inden zum Erlaß des eingeworfenen Fensters verurteilte, weil der Stein an dessen Kopf und nicht ins Fenster geflogen wäre, lueim er mit dem Kopfe stillgehalten hätte. Aus den: heiligen römischen Reiche deutscher Nation. Aus Neiße wird geschrieben: Der Kanonier Kurt Buck vom Feld-Art.- Negiment 21, mosaischer Religion, von Beruf Kaufmann, war in erster Instanz wegen fortgesetzter Gehorsamsverweigerung bezw. Beharrens in Ungehorsam zu sechs Moilaten Gefängilis verurteilt wordeil. Der Vorfall soll nur kurz erwähnt werden. Bock lag hinter dem Pserdestall seiner Batterie im Grase, als der Unteroffizier Rogosch zu ihm kam und sagte: „Komme nur in den Stall, du vcrfl.gemeines Judcn-Aas, du sollst beu „Gabel" putzen!" Bock folgte sofort, bemerkte dabei jedoch, er glaube aus dem und dem Grunde nicht verpflichtet zu sein, Pferde zu putzen. Im Stall wurde er von einem Kameraden geschlagen, von einem anderen mit Mist beworfen. In der Meinung, es sei auch diesmal! düng in der Tischlerei Nachweise!; können; die Abteiliing für Tischlerei an der Staatsgelverbeschnle in Salzburg; die Fachschule für das Baurischlergeiverbe und die Abteilung für Tischlerei an der Staatsgelverbeschnle in Graz; die Abteilung für Tischlerei an der Staatsgewerbeschule in Triest; die Abteilung für Tischlerei an der Staatsgewerbeschule in Innsbruck; die Werkmeis-eZch'-le für mechanisch-techuische Gelverbe an der Staatsgelverbeschnle in Bülitz — guter der Voraussetzung, daß die von den Absolventen nach 8 20 der Vorschrift für die Schüleraufnahme in die Werkmeistcrschulen (Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 28. Mai 1001, Z. 18 884) behufs Aufnahme in diese Schule nachznlvcisende praktische Betätigung in; Tischlergewerbe ' erfolgte: die Abteilung für Tischlerei an der Staatsgewerbeschule in Lemberg; die Fachschule für Bau- und Möbeltischlerei an der Staatsgelverbeschnle in Ecernowitz; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Bergreichenstein; die Abteilung für Möbel- und Bantischlerei an der kunstgewerblichen Fachschule in Bozen; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule für Holz- und Eiscnbcarbeitung in Bruck an der Mur; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule fürs Holzbearbeitung in Chrndim; die Abteilung für Tischlerei an'der Fachschule für Holzbearbeitung in ♦ Sta fi'tr flfroiflr'rftfVflTfMVt f?ll r.enili . vie gegnerpcpen Korporationen bliebet straflos. --Die zur Begründung des nunmehrigen dauernden Verboten angeführten Vorfälle sind größtenteils so geringfügiger Natur, daß sie dem mit den Universitätsverhältnissen Vertrauten wie an den Haaren herbeigezogen erscheinen, umsomehr, als gerade in Heu eiberg von Mitgliedern anderer Korporationen weit mehr lind we;t schwerere, die öffentliche Ordnung ernstlich gefährdende Verfehlungen erfolgt sind, ohne daß gegen die Korporationen disziplinarisch enigeschritten wurde. Bedenklich erscheint auch, daß ein harmloser Studeiitenstreich ohne jegliche tatsächliche Feststellung lediglich ui mhsterlosen Andeutungen zur Urteilsbegründiing Üeran- -gezogen wird. Die Vermutmig ist deshalb nicht von der Hand zu schlagen. Der Unteroffizier folgte ihm bis an die Baracke und führte ihn dann, da er sich noch immer widersetzte, zum Feldwebel. Bock bestritt heute nicht, sich in; Sinne der Anklage schuldig gemacht zu haben, bat aber, mal; möge bei Bemessung der Strafe die Erregtheit, in der er sich damals befunden habe, berücksichtigen. Seit seinem Dienstantritt sei er wegen seiner Religion verhöhnt und beschimpft worden. Seine Kameraden hätten ihm nie auch nur die kleinste Gefälligkeit erwiesen, sondern ihn sehr oft verspottet und verprügelt. Er habe immer die schlechtesten Sachen von der Kammer bekommen. Aus diesen Umständen erkläre sich der größte Teil seiner meist schweren Disziplinarstrafen. Der Unteroffizier Rogosch machte heute wieder Gebrauch von dem jedem Zeugen vor Gericht zustehenden Recht, auf Fragen, durch bereit Beantwortung man sich selbst belasten würde, die"Antwort zu verweigern; er beantwortete also die Frage, ob er den Bock, wie oben erwähnt, beschimpft habe, durch Schweigen. Das Oberkriegsgcricht hob das Urteil erster Instanz auf und erkannte auf vier Monate Gefängnis. Als strafmildernd wurde berücksichtigt, daß der Angeklagte in Erregung und aus Angst vor Mißhandlungen sich vergangen hatte. Zur Förderung der Handwerke unter den Juden. Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 5. August 1002, betreffend die Bezeichnung der gewerblichen lln t erri ch ts an st a lt en , deren Z e u g n.i ss e zun; Antritte von h am d w e v Lis m ä tz i g e n G e w e r 1b e n berechtigen. (Schluß.) 13. Rotgärver. Der Fachkurs an der Lehr- und Versuchsanstalt für Lederindustrie in Wiiei; — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen dieses Kurses vor ihrem Eintritte in denselben eine mindestens zweijährige praktische Verwendung in der Rotgärberei Nachweisen können. 14. Schlosser. Die Fach- und Spezialschule für kunstgewerbliche Bearbeitung der Metalle und die Fachschule für dekorative Architektur au der Kuustgewerbeschule in Prag — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen vor ihrem Eintritte in diese Fach-, beziehungsweise Fach- und Spezialschule eine mindestens zweijährige Verwendul;g im Schlossergewerbe Nachweisen können; die niedere und die höhere Fachschule für Bau- und Maschinenschlosserei am Technologischen Gewcrbemnscum in Wien — die letztgenannte Fachschule unter der Voraussetzung, daH die Absolventei; vor ihrem Eintritte in diese höhere Fachschule eine mindestens zweijährige Verwendung im Schlossergewerbe Nachweisen können; die Werkmeisterschulen für die mechanisch-technischen Gewerbe an der Staatsgewerbeschule im 10. Wiener Gemeindebezirke, an der Staatsgewerbeschule in Prag, an der deutschen Staatsgelverbeschnle in Pilsen, an der böhmischen Staatsgewerbeschule in Pilsen, an der Staatsgelverbeschnle in Reichenberg, an der Staatsgewerbeschule in Pardubitz, an der deutschen Staatsgewerbeschule in Brünn, an der böhmischen Staatsgewerbeschule in Brünn und an der Staatsgewerbeschule in Bielitz, unter der Voraussetzung, daß die voi; den Absolventen gemäß 8 26 der Vorschrift für die Schüleraufnahme in die Werkmeisterschulen (Verordnung des Ministeriums für Kultus- und Ulsterricht vom 28. Mai 1901, Z. 13 384) behufs Aufnahme in diese Schulen nachzuweisende praktische Betätigung im Schlossergewerbe erfolgte; die Fachschule für das Bauschlossergewerbe und die Abteilung für Zierschmiede (Kunstschlosser) an der Staatsgelverbeschnle in Graz; die Abteilung für Bau- und Kunstschlosserei an der Staatsgewerbeschule in Lemberg; die Abteilung für Schlosserei an der Fachschule für Holz- und Eisenbcarbeitnng in Bruck an der Mur; die Abteilung für Messerschmiede und die Abteilung für Maschinen- und Werkzeugschlosser an der Fachschule für Eisen- und Stahlbearbeistmg in Fulpmes; die maschinengewerbliche Fachschule in Klagc^furß; diej maschinengewerbliche Fachschule in Komotau; die Fachschule für Kunstschlosserei in Königgrätz; die maschinengewerbliche Fachschule in Prerau; die Abteilung für Messerschmiede und die Abteilung für Werkzeugschlosser an der Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen- und Stahlindustrie in Steyr; die Fachschule für Schlosserei in Swiatniki. 1.6. Schuhmacher. Die Lehrwerkstätte für Schuhmacher in Alt-Sandec. 16. Tapezierer. Die Fachschule für dekorative Architektur au der Kunstgewerbeschule in Prag — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen vor ihrem Eintritte in diese Fachschule eine mindestens zweijährige Verwendung im Tapezierergewerbe Nachweisen können. 17. Tischler. Die Fachschule für Holzschnitzerei und die Fachschule für dekorative Architektur an der Kunstgewerbeschnle in Prag — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen vor ihrem Eintritte in diese Fachschulen eine mindestens zweijährige Verwenschcc; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Grulich; die Abteilung für Möbelurrd Bautischlerei an der Fachschule für Holz- und Stcinbcarbeitung in Hattein; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Hallstatt; die Abteilung für Tischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Kimpolung; die Abteilung für Tischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Kolomea; die Fachschule für Tischlerei in Königsberg an der Eger; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der kunstgewerblichen Fachschule in Laibach; die Fachschule für Tischlerei in Mariano; die Abteilung für Tischlerei an der Fachschule für Holzbearcbitung in Tachau; die Abteilung für Möbel- und Bautischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Villach; die Abteilung für Bau- und Möbeltischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Wallachisch-Meseritsch; die Abteilung für Tischlerei an der Fachschule für Holzbearbeitung in Mastern; die Abteilung für Tischlerei an der Fachschule für Holzbearbeisting in Zakopane; die Abteilung für Tischlerei an der Landesfachschule für Tischlerei und Drechslerei in Stanislau; die Lehrwerkstätte für Tischlerei in Kalwarha-Zebrzydowska. 18. Uhrmacher. Die Fachschule für Uhrenindustrie in Karlstein. 10. Wagner. Die Abteilung für Wagenbau an der Fachschule für Holzbearbeitung in Bergreichenstein. 20a. Roh- (oder Grob-) Schmiede. Die Werkmeisterschulen für mechanisch-technische Gewerbe an der Staatsgewcrbeschule im 10. Wiener Gcmeindebezirke, an der Staatsgewerbeschule in Prag, an der deutschen Staatsgewerbeschule in Pilsen, an der böhmischen Staatsgewerbeschule in Pilsen, an der Staatsgewerbeschule in Pardubitz, au der deutschen Staatsgewerbeschule in Brünn, an der böhmischen Staatsgewerbeschule in Brünn und an der Staatsgewerbesthule in Bielitz, unter der Voraussetzung, daß die von den Absolventen nach 8 26 der Vorschrift für die Schüleraufnahme in die Werkmeisterschulen (Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 28. Mai 1901, Z. 13 334) behufs Aufnahme in diese Schulen nachzuweisende praktische Betätigung im Roh- (oder Grob-) Schmiedegewerbe erfolgte; ferner die Fachschule ' für Grobeisenwarenerzeugung in Sulkowice. 20b. Wagenschmiede. Die Werkmcisterschule für mechanischtechnische Gewerbe an der Staatsgelverbeschnle in Bielitz — unter der Voraussetzung, daß die von den Absolventen nach _§ 25 der Vorschrift über die Schüleranfnahme in die Werkmeisterschulen (Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 28. Mai 1901, Z. 13 384) behufs Aufnahme in diese Schule nach- - zuweisende praktische Betätigung im Wagenschmiedcgewerbe er- I folgte; ferner die Fachschule für Grolbeisenwarenerzeugunig in j Sulkowice. S 21. Weißgärber. Der Fachkurs an der Lehr- und Veri suchsanstalt für Lederindustrie in Wien — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen dieses Kurses vor ihrem Eintritte I in denselben eine mindestens zweijährige praktische Verwendung; in der Weißgärberei Nachweisen können. 22. Zimmermaler. Die Spezialschule für dekoratives Zeichnen;n;d Maten an der Kunstgewerbeschule in Prag — unter der , Boraussetzuilg, daß die Absolveuteu dieser Spezialschule vor ihrem ' Eintritte in dieselbe eine mindestens zweijährige Verwendung in der Zimmermalerci Nachweisen können; bie Fachschule für Dekorationsmalerei an der Staatsgewerbeschule in Graz —. unter der Voraussetzung, daß die Absolventen dieser Fachschule vor ihrem Eintritte in dieselbe eine mindestens zweijährige Verwendung in der Zimmermalerci Nachweisen können; die Fachschule für dekorative Malerei an der Staatsgewerbeschule in Triest — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen dieser Fachschule vor ihrem Eintritte in dieselbe eine mindestens zweijährige Verwendung in der Zimmer- Malerei Nachweisen können; die Abteilung für Dekoratonsmalerci an der Staatsgewerbeschule in Lemberg; die Abteilung für dekorative Malerei an der Staatsgewerbeschule in Krakau; die Abteilung für dekoratives Malen allgemeiner Richtung an der Fachschule für Tonindnstrie und verwandte Gewerbe in Teplitz — unter der Voraussetzung, daß die Absolventen dieser Abteilung vor ihrem Eintritte in dieselbe eine mindestens zwejährige Verwendung in der Zimniermalerei Nachweisen können. 23a. Graveure. Die Abteilung für Waffengraveure an der Fachschule für Gewehrindustrie in Ferlach. 23b. Stein- und Glnsgraveure. Die Abteilung für Edelsteingravieren an der Fachschule für Edelsteinfassung und -Bearbeitung in Tnrnan. 23c. Glasgraveure. Die Fachschnle für Glasindustrie in Haida; die Fachschule für Glasindustrie iu Steiuschöuau. 23d. Graveure und Emailleure. Die Fach- und Spezialschule für kunstgewerbliche Bearbeisting der Metalle an der Knnstgewerbeschulc in Prag; die Fachschule für Metallindustrie in Nixdorf; die Abteilung für Metallgravieren und Ziselieren an der kunstgewerblichen Fachschnle für Gürtler, Graveure und Bronzewarenerzenger in Gablonz. 23e. Formenstecher, Metallographen und Metallausschneider. Die Fachschnle für Metallindustrie in Nixdorf; die Abteilung für Metallgravieren und Ziselieren an der kunstgewerblichen Fachschule für Gürtler, Graveure und Bronzewarenerzeuger in Gablonz; die Abteilung für Waffengraveure au der Fachschule für Gewehrindustrie in Ferlach. 8 2. Auf die aus dieser Verordnung sich ergebenden Begünstigungen haben bereits die Absolventen der vorerwähnten Unterrichtsanstalteu des Schuljahres 1901/02 Anspruch. 8 3. Alle bisher erlassenen Verordnungen, mit welchen gewerbliche Unterrichtsanstalten, deren Zeugnisse zum Antritte von hcrndwerksmäßigen Gewerben berechtigen, bezeichnet worden sind, treten außer Kraft. Härtel m. p. Call m. p.